Sehr geehrter Herr Schlump,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die Verzögerung liegt an Krankheit und Urlaubszeit.
Ihr Anliegen kann ich sehr gut verstehen. Leider ist Gesundheitspolitik nicht Sache der Länder, sondern der Bundesregierung. Als Landtagsabgeordnete habe ich über meine Partei lediglich durch den Bundesrat die Möglichkeit, bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mitzuwirken.
Wir Grüne in Bund und Ländern möchten die Solidarität stärken und die zunehmenden Herausforderungen für die Gesundheit und das Gesundheitswesen nicht mit weniger, sondern mit mehr Solidarität beantwortet. Seit dem hilflosen Herumdoktern der schwarz-gelben Bundesregierung bei der sogenannten "Gesundheitsreform" zahlen alleine die gesetzlich Versicherten die Zeche durch eine Erhöhung der Beiträge sowie die Einführung einer Kopfpauschale unter neuem Namen (Zusatzbeitrag). Von strukturellen Reformen des Systems und konzeptionellen Ideen keine Spur.
Eine gute Gesundheitsversorgung braucht eine zuverlässige und gerechte Finanzierung. Diesen Ansprüchen wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bisher nicht ausreichend gerecht. Beamtinnen und Beamte sowie die meisten Selbstständigen sind nicht am Solidarausgleich beteiligt. Besserverdienende Angestellte und auch Abgeordnete können sich ihm durch eine Privatversicherung entziehen. Zudem wird die Gesetzliche Krankenversicherung fast ausschließlich aus den Beiträgen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter finanziert. Aber immer mehr Geld wird anderswo verdient: auf dem Kapitalmarkt, durch Gewinne oder über Immobilien. Aber diese Einkommensarten bleiben leider beitragsfrei und werden nicht zur Finanzierung der Ges. Krankenversicherung herangezogen. Das ist ungerecht und beeinträchtigt die Fähigkeit der Ges. Krankenversicherung, die wachsenden Anforderungen durch den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt zu bewältigen. Deshalb wollen wir Grüne eine Bürgerversicherung: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen einen Solidarbeitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und sollen umgekehrt Anspruch auf die Solidarität der Gesellschaft haben. Alle Einkunftsarten sollen dabei gleich behandelt werden.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat zuletzt am 21. April 2010 den folgenden Antrag (Drucksache 17/1418) zu dieser Thematik gestellt, in dem gefordert wird, dass Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessert werden, Positivlisten eingeführt und Arzneimittelpreise begrenzt werden sollen. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, ihre Pläne zur Reform der Arzneimittelpreisbildung grundlegend zu überarbeiten und in einem neuem Gesetzentwurf unter anderem folgende Punkte einarbeiten:
1. Künftig muss jedes neue Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen neben seiner Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit auch seinen Nutzen bzw. Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten sowie seine Wirtschaftlich keit unter Beweis stellen. Die Bewertungen werden im Auftrag des Gemein- samen Bundesausschusses durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlich- keit im Gesundheitswesen vorgenommen.
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4. Mit dem Antrag zur Zulassung eines patentgeschützten Arzneimittels ist vom Hersteller (…) eine Schnellbewertung des Zusatznutzens zu beantragen.
5. Schnellbewertungen und Kosten-Nutzen-Bewertungen sind auch für bereits verordnungsfähige Arzneimittel vorzunehmen, die von erheblicher Bedeutung für die Patientenversorgung sind oder erhebliche Ausgaben verursachen.
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8. Für die Preisfestsetzung sind auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen. Um zu verhindern, dass hohe Arzneimittelpreise in Deutschland auf dem Umweg über Referenzländer wiederum Rückwirkungen auf die Erstattungspreise in Deutschland haben, sind in den Verhandlungen zwischen GKV und Pharmaunternehmen Preise und nicht Rabatte zu vereinbaren.
9. Durch geeignete wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen ist zu gewährleisten, dass die Anbietervielfalt und der Preiswettbewerb auf dem Generikamarkt dauerhaft erhalten bleiben. Rabattverträge von Originalherstellern und Kassen, die über die Patentlaufzeit hinausgehen, werden wegen Wettbewerbsverhinderung verboten.
(Den kompletten Antrag finden Sie auf der Internetseite der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: www.gruene-bundestag.de, unter: Themen A-Z: Gesundheit,Themenrubrik Gesundheit der Fraktion, dort auf der rechten Leiste: Initiativen → Arzneimittelpreise. Auf dieser Internetseite finden Sie übrigens auch noch mehr Informationen zur Gesundheitspolitik des Bundes bzw. die Grünen Alternativen dazu.
dipbt.bundestag.de
Für das Thema Gesundheitt ist eigentlich meine Kollegin Kordula Schulz-Asche in unserer Fraktion in Wiesbaden zu ständig, (k.schulz-asche@ltg.hessen.de), die Ihnen sicher bei speziellen Fragen noch genauer Auskunft geben kann – aber da sie sich an mich gewandt hatten, habe ich mich direkt um Ihr Anliegen gekümmert.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
Margaretha Hölldobler-Heumüller
Landtagsabgeordnete