Margaretha Hölldobler-Heumüller (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Hessen (ausgeschieden)

Grunddaten
Margaretha Hölldobler-Heumüller
Geburtstag
21.01.1960
Berufliche Qualifikation
Unternehmenstrainerin, Sozialtherapeutin
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
-
Wahlkreis
Fulda I
Ergebnis
9,3%
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen
(...) In der Grünen Landtagsfraktion diskutieren wir die Themen, die abgestimmt werden, oft sehr lange und ausführlich, und obwohl wir weniger Abgeordnete sind, dauern unsere Fraktionssitzungen länger als bei anderen Parteien. Wir nehmen uns wirklich Zeit, Jede und Jeder kann dazu etwas sagen und es gibt keine vorgegebenen Meinungen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
25.06.2011
Von:

Inwieweit kann das Profitstreben der Pharmakonzerne von der Politik eingedämmt werden. Denn es kann nicht sein, dass wir alle hohe Krankenkassenbeiträge bezahlen, damit die Aktionäre der Pharmaunternehmen und die Konzerne selber hohe Gewinne einfahren. Gerade im Bereich Gesundheit dürfte es gar keine Gewinne geben. Das widerspricht sich. Gesundheitsfürsorge sollte immer allen zum Besten dienen, aber nicht dem Profit. Ich zum Beispiel habe eine Salbe gegen meine Knieschmerzen verschrieben bekommen. Ich habe das Rezept nicht einlösen können, weil ich sie nicht bezahlen konnte. Gesundheit ist ein Allgemeingut und dürfte nicht abhängig vom Markt sein. Wenn jemand erkrankt ist, sollte schnell und umfassend geholfen werden. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass jeder uneingeschränkt medizinische Hilfe bekommt unabhängig vom Geldbeutel des Einzelnen.
Antwort von Margaretha Hölldobler-Heumüller
1Empfehlung
29.07.2011
Margaretha Hölldobler-Heumüller
Sehr geehrter Herr Schlump,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die Verzögerung liegt an Krankheit und Urlaubszeit.

Ihr Anliegen kann ich sehr gut verstehen. Leider ist Gesundheitspolitik nicht Sache der Länder, sondern der Bundesregierung. Als Landtagsabgeordnete habe ich über meine Partei lediglich durch den Bundesrat die Möglichkeit, bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mitzuwirken.

Wir Grüne in Bund und Ländern möchten die Solidarität stärken und die zunehmenden Herausforderungen für die Gesundheit und das Gesundheitswesen nicht mit weniger, sondern mit mehr Solidarität beantwortet. Seit dem hilflosen Herumdoktern der schwarz-gelben Bundesregierung bei der sogenannten "Gesundheitsreform" zahlen alleine die gesetzlich Versicherten die Zeche durch eine Erhöhung der Beiträge sowie die Einführung einer Kopfpauschale unter neuem Namen (Zusatzbeitrag). Von strukturellen Reformen des Systems und konzeptionellen Ideen keine Spur.

Eine gute Gesundheitsversorgung braucht eine zuverlässige und gerechte Finanzierung. Diesen Ansprüchen wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bisher nicht ausreichend gerecht. Beamtinnen und Beamte sowie die meisten Selbstständigen sind nicht am Solidarausgleich beteiligt. Besserverdienende Angestellte und auch Abgeordnete können sich ihm durch eine Privatversicherung entziehen. Zudem wird die Gesetzliche Krankenversicherung fast ausschließlich aus den Beiträgen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter finanziert. Aber immer mehr Geld wird anderswo verdient: auf dem Kapitalmarkt, durch Gewinne oder über Immobilien. Aber diese Einkommensarten bleiben leider beitragsfrei und werden nicht zur Finanzierung der Ges. Krankenversicherung herangezogen. Das ist ungerecht und beeinträchtigt die Fähigkeit der Ges. Krankenversicherung, die wachsenden Anforderungen durch den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt zu bewältigen. Deshalb wollen wir Grüne eine Bürgerversicherung: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen einen Solidarbeitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und sollen umgekehrt Anspruch auf die Solidarität der Gesellschaft haben. Alle Einkunftsarten sollen dabei gleich behandelt werden.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat zuletzt am 21. April 2010 den folgenden Antrag (Drucksache 17/1418) zu dieser Thematik gestellt, in dem gefordert wird, dass Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessert werden, Positivlisten eingeführt und Arzneimittelpreise begrenzt werden sollen. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, ihre Pläne zur Reform der Arzneimittelpreisbildung grundlegend zu überarbeiten und in einem neuem Gesetzentwurf unter anderem folgende Punkte einarbeiten:

1. Künftig muss jedes neue Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen neben seiner Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit auch seinen Nutzen bzw. Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten sowie seine Wirtschaftlich keit unter Beweis stellen. Die Bewertungen werden im Auftrag des Gemein- samen Bundesausschusses durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlich- keit im Gesundheitswesen vorgenommen.
2. …..
3. …..
4. Mit dem Antrag zur Zulassung eines patentgeschützten Arzneimittels ist vom Hersteller (…) eine Schnellbewertung des Zusatznutzens zu beantragen.
5. Schnellbewertungen und Kosten-Nutzen-Bewertungen sind auch für bereits verordnungsfähige Arzneimittel vorzunehmen, die von erheblicher Bedeutung für die Patientenversorgung sind oder erhebliche Ausgaben verursachen.
6. …..
7. …..
8. Für die Preisfestsetzung sind auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen. Um zu verhindern, dass hohe Arzneimittelpreise in Deutschland auf dem Umweg über Referenzländer wiederum Rückwirkungen auf die Erstattungspreise in Deutschland haben, sind in den Verhandlungen zwischen GKV und Pharmaunternehmen Preise und nicht Rabatte zu vereinbaren.
9. Durch geeignete wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen ist zu gewährleisten, dass die Anbietervielfalt und der Preiswettbewerb auf dem Generikamarkt dauerhaft erhalten bleiben. Rabattverträge von Originalherstellern und Kassen, die über die Patentlaufzeit hinausgehen, werden wegen Wettbewerbsverhinderung verboten.

(Den kompletten Antrag finden Sie auf der Internetseite der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: www.gruene-bundestag.de, unter: Themen A-Z: Gesundheit,Themenrubrik Gesundheit der Fraktion, dort auf der rechten Leiste: Initiativen → Arzneimittelpreise. Auf dieser Internetseite finden Sie übrigens auch noch mehr Informationen zur Gesundheitspolitik des Bundes bzw. die Grünen Alternativen dazu.
dipbt.bundestag.de

Für das Thema Gesundheitt ist eigentlich meine Kollegin Kordula Schulz-Asche in unserer Fraktion in Wiesbaden zu ständig, (k.schulz-asche@ltg.hessen.de), die Ihnen sicher bei speziellen Fragen noch genauer Auskunft geben kann – aber da sie sich an mich gewandt hatten, habe ich mich direkt um Ihr Anliegen gekümmert.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen

Margaretha Hölldobler-Heumüller
Landtagsabgeordnete
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Hölldobler-Heumüller,

Wir behandeln im Unterricht momentan das Thema "Interessenvertretung durch Abgeordnete". Nun wollten wir sie nach ihrer Meinung zu diesem Thema befragen. Sind Sie der Ansicht, ob die Abgeordneten immer die Interessen ihrer Partei durchsetzten oder auch auf die Mitsprache der Bürger achten bzw. eigene Interessen einbringen? Über eine möglichst baldige Antwort würden wir uns sehr freuen!

Mit freundlichsten Grüßen und .
Antwort von Margaretha Hölldobler-Heumüller
bisher keineEmpfehlungen
17.10.2011
Margaretha Hölldobler-Heumüller
Sehr geehrter Herr , Herr Hedderich und Herr Schmid,


vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Die etwas verspätete Antwort ist krankheitsbedingt.

Als Abgeordnete bin ich gewählt von den Bürgern, die den Grünen eine Stimme auf der Landesliste gegeben haben, denn die haben ihre Stimme für die Grüne Themen im Parlament abgegeben. Wichtig sind für mich auch die Menschen aus meiner Region, denn deren Anliegen kenne ich in manchen Punkten genauer - so sind mir zum Beispiel die Aspekte des Lebens im ländlichen Raum immer ein wichtiges Anliegen - bei den Städten haben dann andere Abgeordnete einen stärkeren Schwerpunkt. Aber auch der Partei, der ich angehöre und die mich trägt und mit deren Mitgliedern ich Inhalte erarbeite und entwickele, fühle ich mich verpflichtet. Diese verschiedenen Aspekte können sich durchaus mal ins Gehege kommen. Dann muss ich abwägen, was für mich das Entscheidende in dieser Frage ist - unsere Arbeit besteht ja gerade darin, verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Ich kann sagen, dass ich mich nie gegen mein Gewissen entschieden habe. Bei meinen Entscheidungen versuche ich, zu berücksichtigen, was diese jeweilige Entscheidung auf lange Sicht für die Bürger und da auch für alle Bürger des Landes Hessens bedeutet. Wenn mich jemand fragt, wo ich arbeite, sage ich: Ich bin angestellt bei den Bürgern des Landes Hessens, denn schließlich werde ich von deren Steuergeldern bezahlt.

In der Grünen Landtagsfraktion diskutieren wir die Themen, die abgestimmt werden, oft sehr lange und ausführlich, und obwohl wir weniger Abgeordnete sind, dauern unsere Fraktionssitzungen länger als bei anderen Parteien. Wir nehmen uns wirklich Zeit, Jede und Jeder kann dazu etwas sagen und es gibt keine vorgegebenen Meinungen. Das ist etwas, was ich bei uns Grünen immer schätze, dass auch auf Parteitagen jedes Mitglied eigene Themen einbringen kann.

In der Landtagsfraktion kommt es auch vor, dass wir nach der Diskussion abstimmen und dann einen Mehrheitsbeschluss fassen. Das ist für mich jedoch auch ein demokratisches Verfahren; dann trage ich schon mal eine Entscheidung mit, hinter der ich nicht 100%ig stehe, die ich aber mit verantworten kann. Außerdem gibt es manchmal Entscheidungen, bei denen ich mich stark auf die Arbeit meiner Kollegen und deren Fachmitarbeitern verlasse - wenn Sie sich anschauen, wie viele Dinge wir zu beurteilen haben, dann können Sie vielleicht verstehen, dass wir nicht jedes Thema bis ins Kleinste selber durchdenken können, sondern dass wir da auf Zusammenarbeit angewiesen sind. Das ist in großen Unternehmen auch so. Ich kann nicht Expertin für alle Gebiete sein, auch wenn ich im Laufe der Jahre im Parlament mir sehr viel Wissen zu sehr unterschiedlichen Themen angeeignet habe - was mir Spaß macht und was ich sehr interessant finde.


Mit freundlichen Grüßen

Margaretha Hölldobler-Heumüller
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