Marcus Weinberg (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Marcus Weinberg
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
04.06.1967
Berufliche Qualifikation
Lehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Altona
Ergebnis
30,3%
Landeslistenplatz
3, Hamburg
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(...) Vielen Dank für Ihre Frage vom 15.09.2011 zur aktuellen EU-Finanzpolitik. Vorneweg: Ich kann Ihre Sorgen über die Lage der gemeinsamen europäischen Währung in Teilen nachvollziehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
31.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

gemäß dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 ist der Bund zu einer Wirtschaftspolitik verpflichtet, daß das außenwirtschaftliche Gleichgewicht berücksichtigt.

Seit Jahren exportiert die BRD mehr als sie importiert und generiert hohe Leistungsbilanzüberschüsse von ca. 120 Mrd. Euro jährlich. Somit läßt sich konstatieren, daß die Wirtschaftspolitik der BRD Ungleichgewichte, etwa in Europa, produziert und damit einen gehörigen Anteil an der aktuellen Krise in der EU hat, z. B. indem seit Einführung des Euros die Reallöhne gefallen sind und somit Nachfrage und Kaufkraft gekostet haben.

Herr Weinberg, für welche Wirtschaftspolitik setzen Sie sich ein, um die Leistungsbilanz der BRD endlich ins Gleichgewicht zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marcus Weinberg
6Empfehlungen
03.11.2011
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31.10.2011.

Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft entstand in einer Zeit, in der die Bundesrepublik noch in ein System fester Wechselkurse eingebunden war. Deswegen sollte dieses System durch die Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik nicht beeinträchtigt werden. Bereits wenige Jahre später war dieses System aber hinfällig, weil sich das System der freien Wechselkurse etablierte. Eine Neudefinition des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts wurde seitdem nicht mehr vorgenommen.

Die Bundesrepublik ist seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Exportnation. Sei es beispielsweise im Maschinenbau, in der Autoindustrie, bei chemischen Erzeugnissen oder auch in der Mikro-Elektronik: Produkte "made in Germany" genießen einen weltweiten hervorragenden Ruf und das meiner Ansicht auch zu Recht. Dass ausländische Unternehmen oder Privatleute, ja sogar staatliche Institutionen, deutsche Produkte kaufen, halte ich dabei nicht für problematisch. Schließlich werden die gekauften Produkte ja auch entsprechend vor Ort eingesetzt wie zum Beispiel bei Fertigungsanlagen, die ausländische Unternehmen dann betreiben und ihrerseits Produkte damit herstellen und verkaufen. Auch nach Deutschland übrigens.

Wie die letzten Zahlen belegen, ist die aktuelle Wirtschaftpolitik für unser Land sehr erfolgreich:

• Wir haben ein Wirtschaftswachstum, welches so stark ist wie nie seit der Wiedervereinigung unseres Landes. Dieses betrug im Jahr 2010 3,7 Prozent und in diesem bei ca. 2,9 Prozent zu. Mit dem starken Aufschwung im letzten und in diesem Jahr haben wir den Konjunktureinbruch der Jahre zuvor wieder wettgemacht.
• Über 41 Millionen Menschen sind erwerbstätig. Das ist ein Rekord.
• Die Arbeitslosigkeit ist im derzeit mit knapp 2,8 Millionen Menschen und einer Arbeitslosenquote von 6,6 Prozent so niedrig wie zuletzt vor 20 Jahren. Sie wird auch im kommenden Jahr sicherlich weiter zurückgehen.
• Die Zahl der arbeitslosen Hartz IV-Empfänger lag zuletzt mit 1,994 Millionen erstmals unter der zwei Millionen-Marke. Die Langzeitarbeitslosigkeit hat sich damit seit 2005 nahezu halbiert.
• Die Lohnentwicklung ist weiter aufwärtsgerichtet: Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nehmen in diesem Jahr um 3,4 Prozent und im nächsten Jahr um 2,4 Prozent spürbar zu.
• Die Verbraucherpreise werden in diesem Jahr aufgrund höherer Rohstoffpreise mit 2,3 Prozent steigen. Der Effekt höherer Energiekosten ebbt nächstes Jahr ab, so dass die Inflationsrate mit 1,8 Prozent wieder unter die Zwei-Prozent-Marke sinkt.
• Den Menschen verbleibt spürbar mehr an Einkommen in der Tasche. Mit einem Zuwachs von 3,2 Prozent in diesem und 2,9 Prozent im nächsten Jahr erleben wir den höchsten Zuwachs bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in zwei aufeinander folgenden Jahren seit dem Boom nach der Wiedervereinigung - und das alles bei stabilitätskonformen Lohnabschlüssen.

Folgt man ja Ihrer Argumentation, dann müssten die Bundesrepublik bzw. unsere Unternehmen jährlich 120 Milliarden Euro weniger exportieren, damit wir auf eine ausgeglichene Leistungsbilanz kämen. Dies kann ich nicht nachvollziehen. Die Auswirkungen beispielsweise für einheimische Arbeitsplätze möchte ich mir dabei nicht einmal ansatzweise vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg 
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Frage zum Thema Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
14.03.2012
Von:

Herr Weinberg,

Sie sagten bereits, dass Sie dem ESM zustimmen werden. Macht es Sie nicht unruhig, dass damit ein Konstrukt entsteht, dass sich jeglicher Kontrolle durch Regierungen oder Justiz entziehen kann? Soweit der Gesetzentwurf zu verstehen ist, erhalten dort nicht demokratisch gewählte Funktionsträger vollständige Immunität. Die EU-Staaten verpflichten sich, Erhöhungen des Kapitals zuzustimmen, können den eigenen, freiwilligen Beitritt nie wieder rückgängig machen und werden sogar als Stimmberechtigte ausgeschlossen, sollten sie die Zahlungen nicht leisten, weil z.B. eine folgende Regierung diesem fragwürdigen Konstrukt nicht mehr zustimmen würde. Insofern ist es doch ganz klar verfassungswídrig eine solche Verpflichtung einzugehen.
Zudem ist nicht erklärt, woraus sich die Summe von 700 mrd. Euro überhaupt ergibt.
Die große Gefahr ist doch, dass ein weiteres intransparentes Gremium geschaffen wird, dass über die Steuergelder der EU-Bürger entscheidet und nicht kontrolliert werden kann.

Es kann doch nicht im Interesse Europas sein, derartig undemokratische Institutionen zu schaffen.

Wieso stimmen Sie dem trotzdem zu?
Antwort von Marcus Weinberg
5Empfehlungen
15.03.2012
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr Charlet,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14.03.2011 zum ESM.

Bei den in Artikel 32 und 35 des ESM-Vertrags vorgesehenen Immunitäten für den ESM, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. Durch die Regelungen soll der ESM und sein Vermögen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Das ist im Interesse der ESM-Mitglieder und damit auch des deutschen Steuerzahlers.

Die persönliche Immunität der Amtsträger und Bediensteten kann durch den Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. den Geschäftsführenden Direktor aufgehoben werden. Dadurch wird Missbrauch entgegengewirkt. Vergleichbare Regelungen gelten u. a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Entwicklungsbank und die Asiatische Entwicklungsbank.

Ich darf Ihnen versichern, der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus in vollem Umfang wahrnehmen. Er muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien, wie insbesondere der Haushaltsausschuss, werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

in diesem Beitrag beziehe ich mich auf die für den 26.04. geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, die zu einer Einschränkung der Redefreiheit der einzelnen Abgeordneten führen wird.

Frage 1:
Werden Sie der Einschränkung Ihrer Redefreiheit als Abgeordneter zustimmen ?

Frage 2:
Welche Bedeutung hat Ihrer Meinung nach grundsätzlich das Rederecht eines einzelnen Abgeordneten in einer parlamentarischen Demokratie ?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Marcus Weinberg
2Empfehlungen
23.04.2012
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. April 2012, in der Sie die für den 26.04. ursprünglich geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages ansprechen.

Ich bin der Ansicht, dass sehr wohl alle Meinungen zu einem Thema im Plenum zur Geltung kommen sollen. Auch in jüngster Zeit gab es Beispiele dafür, dass einzelne Abgeordnete Ihre Meinung dazu äußern konnten. Denn in einer Demokratie ist Rede- und Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter, und unser Grundgesetz garantiert dies fast uneingeschränkt – mit wenigen Ausnahmen – für jeden und für jede Thematik. In der Praxis im Deutschen Bundestag wird das Prinzip der Rede und der Gegenrede seit der Gründung der Bundesrepublik auch bewährt durchgeführt – meist verteilt auf die Positionen der Regierungsfraktionen und die der Opposition. Sinn- und zweckmäßig ist es dabei, dass die vereinbarten Redezeiten für den jeweils zu behandelnden Punkt möglichst nicht überschritten werden.

Nun haben in jüngster zahlreiche Mitglieder einer bestimmten Fraktion von der Möglichkeit, Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 Abs.1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abzugeben, Gebrauch gemacht. Dabei ging es nicht darum, von Ihrer Fraktion abweichende Meinungen darzulegen – nein, im Gegenteil, damit wurde die vorhergesehene Redezeit dieser Fraktion erheblich verlängert, denn es wurden die Ansichten und Meinung der Fraktion dargelegt. Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck des genannten Paragraphen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Daher ist es angedacht, das gehäufte Auftreten von zusätzlichen Wortmeldungen von Mitgliedern einer Fraktion zu begrenzen bzw. dies auf schriftliche Erklärungen zu beschränken. Dies ist meiner Meinung nach auch sinnvoll.

Ebenfalls kann es in einigen Fällen vorkommen, dass innerhalb einer Fraktion einige Abgeordnete anderer Meinung sind als die Mehrheit und dies kund tun möchten. Dagegen spricht meiner Meinung nichts, denn auch dies ist Zeichen der innerfraktionellen Demokratie und Meinungsbildung. Allerdings denke ich, dass es bei der Verteilung der Redezeiten im Plenum dann auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Denn neben den oben aufgeführten organisatorischen Gründen ist es nicht verhältnismäßig, dass bei wenigen abweichenden Meinungen beispielsweise diese alle ein Rederecht erhalten würden, während für die Mehrheitsmeinung einer Fraktion nur die dann eingeteilten Redner sprechen – denn schließlich könnte ja dann alle Abgeordneten derselben Meinung ebenfalls dazu reden.

Die Beratungen zu eventuellen Änderungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin mir sicher, dass wenn es zu Veränderungen kommen sollte, diese nicht die grundsätzliche Möglichkeit der Rede eines einzelnen Abgeordneten massiv einschränken werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
22.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

die Verzinsung von Steuerforderungen setzt bei der Gewerbesteuer im 15. Monat nach Ende des Steuerjahres ein. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt in vielen Fällen noch kein Steuerbescheid vor. Dies war in der Vergangenheit unkritisch, da die steuerpflichtige Gesellschaft mittels einer freiwilligen Vorauszahlung die selbst berechnete Steuer vorab zahlen konnte und somit der Zinslauf zumindest für den gezahlten Betrag gestoppt war. Dies ist seit einiger Zeit beim Finanzamt Hamburg-Altona wegen zu hohen Arbeitsaufkommens nicht mehr möglich. In der Folge möchte ich Steuern zahlen, kann dies aber wegen der fehlenden Bescheide nicht und werde für diese Verzögerung auch noch mit einer Verzinsung von 6 % "bestraft" der ich nicht entkommen kann. Da die Finanzämter auch Aufgaben des Bundes wahrnehmen, interessiert mich, ob dieses Problem auf Bundesebene bekannt ist und ob es Intentionen gibt, der ausführenden Verwaltung entweder die Einführung der Vorauszahlung vorzugeben oder alternativ, diese Behörden personell und/oder ausstattungsseitig in die Lage zu versetzen, den Arbeitsanfall schneller zu bewerkstelligen ?

Vielen Dank

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