Marcus Weinberg (CDU)

Marcus Weinberg
© MW
Die Bundestagswahl am 27. September 2009 ist eine Richtungswahl für Deutschland. Wir entscheiden, wie es in den kommenden Jahren weitergehen wird. Nur mit einer starken CDU-geführten Regierung wird Deutschland gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen.

In den nächsten Jahren wird es darum gehen, Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Dabei muss Nachhaltigkeit unsere Politik noch stärker als bisher bestimmen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stehen wir vor großen Herausforderungen hinsichtlich der Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme, des Umbaus des Bildungssektors, der Umsetzung verstärkter Integrationsbemühungen und der Sicherung der öffentlichen Haushalte.

Für die künftigen Generationen bedeuten die Herausforderungen der Zukunft, dass sie mehr Lasten zu tragen haben, wenn wir nicht gegensteuern. Deshalb müssen die Sozialsysteme und die öffentlichen Haushalte für die Zukunft demographiefest ausgestaltet werden - mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse wird es deutlich schwieriger sein, den Staat auf Pump zu finanzieren und die Verantwortung auf künftige Generationen abzuwälzen. Wir dürfen den künftigen Generationen kein desolates Feld überlassen!

Auch hierüber entscheiden wir bei der Bundestagswahl am 27. September 2009. Meine Bitte an Sie: Gehen Sie am 27. September 2009 zur Wahl oder machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch. Nutzen Sie die Möglichkeit, auf die Zukunft unseres Landes Einfluss zu nehmen.
Marcus Weinberg aktuell
Angaben zur Person
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer (Geschichte und Sozialwissenschaften)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg Altona
Ergebnis
30,3%
Landeslistenplatz
3, Hamburg
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
24.09.2009
Von:
Dr.

Hamburg hat nach 25 Jahren Diskussionen zum Thema seit diesm Jahr ein neues und bürgerfreundliches Wahlrecht, bei dem die Wähler sowohl im Wahlkreis als auch auf der Landesliste Personen wählen können. Als engagierter Verfechter dieses neuen Wahlrechts merke ich nun bei der Bundestagswahl, dass ich dort sowohl mit der Erststimme als auch mit der Zweitstimme keinerlei Einfluss darauf habe, welche Personen in den Bundestag kommen werde. Ich persönlich empfinde das als großes Defizit und frage Sie deshalb, ob Sie sich auf auf Bundesebene für das zweifellos demokratischere Hamburger Wahlrecht einsetzen würden. Denn hier in Hamburg ist dieses Wahlrecht auch mit den Stimmen Ihrer Partei beschlossen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marcus Weinberg
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wahlrecht. Ich freue mich natürlich, dass Ihnen das Hamburger Wahlrecht so gut gefällt, dass Sie es auf Bundesebene übertragen möchten. Nach der Bundestagswahl wird das Wahlrecht ohnehin Gegenstand parlamentarischer Beratungen werden. Dabei wird es zunächst nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um die Frage des sogenannten negativen Stimmgewichtes gehen, bei dem der Deutsche Bundestag bis zum Jahr 2011 eine neue Regelungen finden und verabschieden muss. Inwiefern in diesem Zusammenhang auch andere Aspekte des bislang bestehenden personalisierten Verhältniswahlrechts auf den Prüfstand gestellt werden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen. Ich bitte Sie sehr herzlich um Verständnis, dass ich der Diskussion, die nach der Wahl hoffentlich wieder in sachlicheren Bahnen ablaufen wird, nicht vorgreifen möchte, um auch die Verhandlungen nicht im Vorfeld zu belasten.

Allerdings werde ich nach der Bundestagswahl innerhalb der Hamburger CDU-Landesgruppe mit meinen Kollegen beraten, inwiefern wir einen Vorstoß dahingehend starten sollten, bei den Bundestagsabgeordneten aus den anderen Bundesländern für eine Übertragung des Hamburger Wahlrechts auf Bundesebene zu werben. Das Ergebnis dieses Beratungsprozesses kann ich zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch nicht absehen, weil hierbei natürlich auch andere Besonderheiten aus den übrigen Bundesländern berücksichtigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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