Marco Wanderwitz (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Marco Wanderwitz
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.10.1975
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt/Volljurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hohenstein-Ernstthal
Wahlkreis
Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Ergebnis
41,2%
Landeslistenplatz
-, Sachsen
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(...) Nicht jeder von uns kann mit jedem Bürger dieses Landes jede Frage diskutieren - das übersteigt schlicht das Zeitbudget. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
30.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

warum gab es vor dem gigantischen "Steuermißbrauch" keine Volksabstimmung? Mehr als 3/4 der Bürger sind gegen diesen Rettungsschirm.Ist Politik schon wieder so weit weg von den Bürgern.Die Argumentation,man tue es für die Bürger,halte ich für unrichtig.In Wahrheit schützen Sie die Spekulationsgeschäfte deutscher Banken.

Mit frdl.Grüßen
K.
Antwort von Marco Wanderwitz
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05.10.2011
Marco Wanderwitz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

In der Sache verweise ich auf meine umfängliche Geschäftsordnungserklärung vom 29.9.11, die sich unter anderem auf meiner Internetseite findet. Zur Volksabstimmung: Ich meine, wir sind in über sechzig Jahren Bundesrepublik mit unserer rückgekoppelten, "geerdeten" repräsentativen Demokratie gut gefahren.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz"
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

soeben ist in sächsischen Justizkreisen durchgesickert, dass das Kabinett ein sog. Tischarbeitsblatt vorliegen hat, in dem ein Gesetzesentwurf diskutiert werden soll der Folgendes besagt:

1. Die Wochenarbeitszeit für Beamte des Freistaats Sachsen soll von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.

2. Der Jahresurlaub für die Beamten soll um 5 Urlaubstage reduziert werden.

Nur zu Ihrer Information: Momentan gestaltet sich die Situation eines Richters bzw. Staatsanwalts in Sachsen wie folgt (trifft z.T. auch auf andere Beamte zu).

Wöchentliche Arbeitszeit: ca. 50 - 70 Wochenstunden inkl. mindestens 1 Tag Wochenendarbeit pro Woche ohne Überstundenausgleich.

Ständiger Abbau bzw. keine Neubesetzung von vakanten Stellen.

Verfassungswidrige Vorgaben vom Ministerium bzgl. Erledigungszahlen bei den Richtern zur Ausübung von Druck (diese schränken die richterliche Unabhängigkeit ein).

Enorm hohe Verantwortung im Beruf (es geht hier um Menschenschicksale!).

Massiver Rückgang des Reallohns der Justizbeamten und Richter in den letzten 15 Jahren (in der freien Wirtschaft sind die Reallöhne in den letzten 15 Jahren gestiegen). Eine verfassungskonforme Entlohnung der Richter ist nicht mehr gewährleistet. Ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ist anhängig.

Das Weihnachtsgeld wurde für das Jahr 2011 und die nachfolgenden Jahre gestrichen. Manche jungen Richter mit Partner und 3 Kindern stehen dadurch kurz vor Hartz IV. Die Landtagsabgeordneten haben sich vorher das Weihnachtsgeld gezwölftelt und per Parlamentsbeschluss als Gehaltsbestandteil auf ihr entsprechdes Monatgehalt umgelegt - damit nehmen die Landtagsabgeordneten in Sachsen nicht an der Weihnachtsgeldkürzung teil).

Wie in Sachsen mit den Beamten umgegangen wird ist nicht mehr tragbar! Die Justiz wird ihrer Handlungsfähigkeit mittlerweile immer mehr durch ihr eigenes Ministerium und durch die Verwaltung beraubt!

Können Sie hier von Seiten des Rechtsausschusses positiv einwirken?
Antwort von Marco Wanderwitz
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25.01.2012
Marco Wanderwitz
Sehr geehrter Herr ,

als Bundestagsabgeordneter trage ich Verantwortung für die Bundespolitik. Ich will zunächst mit einem Kalauer antworten: § 1 jeder macht seins. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich es mir zur Regel gemacht habe, landespolitische Fragestellungen den dafür verantwortlichen Landtagskollegen zu überlassen. Ihre Aussagen möchte ich aus eben diesem Grund, und weil mir mangels Notwendigkeit der Befassung auch zumindest teilweise schlicht die Expertise fehlt, nicht kommentieren. Eine Randbemerkung "an der Sache" zumindest noch: Unsere aktuelle Bundesgesetzgebung im Bereich der Bundesbeamten und Vergleichbare beim Weihnachtsgeld ist Ihnen sicher bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
12.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

wie ich lese fordern Sie eine Sonderabgabe für Kinderlose. Habe ich Sie richtig verstanden, dass diejenigen, die Kinder machen, belohnt werden? Wofür? Die Kinderlosen zahlen durch ihren Beitrag schon heute in den Sozialversicherungen für die Familien, die mehrere Personen versichert haben, mit. Wo Kinder sind, da sind noch lange keine versicherungspflichtigen Arbeitsplätze, die aus Kindern später Beitragszahler machen. Wer darüber hinaus zum Beispiel als Anwalt tätig ist oder als Beamter, wie viel bezahlt der denn in die Sozialversicherungen.

Da sie ja als Abgeordneter in einer Region im Niedriglohnbereich tätig sind und zugleich als Anwalt offenkundig nach der Rechtsantwaltsgebührenordnung abgerechnet haben (oder?) würde mich mal interessieren, was sie gegen Niedriglöhne machen.

Sind sie für einen Mindestlohn von 10 Euro? Sind sie für die Abschaffung der Rechtsanwaltsgebührenordnung und die Orientierung an den bei ihnen gezahlten Löhnen in der freien Wirschaft?

Ich finde, sie sollten ihre Glaubwürdigkeit nicht so aufs Spiel stellen und erst mal was dafür tun, dass die Menschen, die geboren werden auch später anständig sozialversichert arbeiten können.
Antwort von Marco Wanderwitz
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12.02.2012
Marco Wanderwitz
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Fragen.

Zur ersten Frage. Ja, ich bin der Meinung, dass für Familien zu wenig in unserem Land getan wird, dass die magere Anrechung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung zu gering ist, und der minimal erhöhte Beitrag für Kinderlose in der Pflege ebenfalls nicht sachgerecht hoch ist. Unseren Sozialversicherungen liegt ein Generationenvertrag zu Grunde, der lange gut funktionierte. So lange, wie es genügend Kinder gab; basiert er doch darauf, dass die aktiven Generationen für die Generationen vor ihnen zahlen und so fort. Nun gibt es aber nicht mehr genügend Kinder, und demensprechend müssen wir sachgerecht differenzieren.

Zu Ihrem zweiten Fragenkomplex, der mit dem ersten wenig bis nichts zu tun hat und auch in sich Dinge miteinander vermengt, die nicht passen. Ich bin für regional differenzierte branchenspezifische Lohnuntergrenzen, die die Tarifpartner finden und die Politik allgemeinverbindlich macht. Wer die Tarifautonomie ernst nimmt, kann nicht anders entscheiden. Gebührenordnungen der verkammerten freien Berufe haben damit gar nichts zu tun. Sie dienen im Bereich der Anwaltschaft dazu, dem Status als Organ der Rechtspflege gerecht zu werden. Ärzte, Apotheker und Architekten sind andere Beispiele verantwortungsvoller Berufe mit einer erheblichen Regelungsdichte bis hin zu den Gebühren, um funktionierende Grundstrukturen in diesen Bereichen zu gewährleisten.


Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz
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Frage zum Thema Familie
13.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

ich beziehe mich auf ebenfalls auf dem Spiegel-Artikel, wo Sie beabsichtigen eine Steuer für Kinderlose einzuführen, wegen des mangelnden Platzes entschuldigen Sie meine Direktheit.

Ich habe 9 Monate dauernden Zwangsdienst gegen meinen Willen abgeleistet, als ich damals Bafög beantragt habe stand ich überforderten, unfähigen und unfreundlichen Sachbearbeitern gegenüber, die für meinem Antrag geschlagene 9 Monate und bis zu endgültigen Feststellung 14 Monate gebraucht haben. In meinem Bekanntenkreis kenne ich genug Leute die sind so genannte "Zahlväter" die Unterhalt zahlen müssen, aber das Umgangsrecht verweigert wird, von behördlicher Seite wird gesagt sie sollen sich damit abfinden. Ich bin 28 und will keine Kinder, allein schon deswegen damit ich nicht staatlicher Willkür von irgendwelchen Beamten ausgeliefert bin. Ich habe beruflich häufig mit Behörden zu tun und kenne die Beamten/Sachbearbeiter von ihrer wirklichen Seite. Wenn ich höflich fragen darf, wann gedenken Sie diese Missstände abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Antwort von Marco Wanderwitz
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14.02.2012
Marco Wanderwitz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Fragen.

Gern bin ich bereit, mich Ihrer doch recht speziellen Erlebnisse anzunehmen. Für diesen Fall bitte ich Sie, mir nähere umfänglichere Informationen zukommen zu lassen.

Verallgemeinerungsfähig sind sie gleichwohl nicht. Und ich meine, sie taugen auch nicht dazu, in Bausch und Bogen eine Entscheidung gegen Kindern begründen zu können. Gleichwohl ist das Ihre freie Entscheidung.

Aus meiner hier kürzlich erfolgten Antwort an begründet sich aber für diesen Fall der aus Gerechtigkeitserwägungen nötige Lastenausgleich.

Mit besten Grüßen
Marco Wanderwitz
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Frage zum Thema Familie
13.02.2012
Von:

Sehr geehrter Wanderwitz,

ich war entsetzt, als ich in den Medien Berichte über Ihre Forderungen nach einer faktischen Bestrafung von Kinderlosen wie von Ein-Kind-Eltern gehört habe. Ich bin selbst Einzelkind und finde es hochgradig empörend, dass Sie damit auch meine Eltern bestrafen möchten, dass sie nur ein Kind bekommen haben. Ich bin selbst kinderlos, wie die meisten meiner Freunde auch. Sind wir deshalb in Ihren Augen Menschen, die man bestrafen muss?

Was, wenn die heute wegen dieser Abgabe mehr geborenen Kinder dann im Erwachsenenleben keine Anstellung finden? Was zahlen die dann ein? Wird es nicht langsam eher mal Zeit, sich vom Generationenvertrag, den Sie ja schon zitieren, zu verabschieden und zukunftsfähigere Finanzierungsmodelle für Rente und Pflege bereitzustellen als Kinderlose zu bestrafen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marco Wanderwitz
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14.02.2012
Marco Wanderwitz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Zum ersten Teil verweise ich auf meine kürzliche umfängliche Antwort an hier bei abgeordnetenwatch.

Zum zweiten Teil: Natürlich kann man den Systemwechsel weg vom umlagefinanzierten System ins Spiel bringen. Ich denke aber, das bewährte System funktioniert im Grunde gut. Und: Das würde nichts daran ändern, dass Kinder Zukunft sind, und wir als Gesellschaft, alle, dafür Verantwortung übernehmen müssen.

Beste Grüße
Marco Wanderwitz
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