Manfred Kolbe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Kolbe
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa
Landeslistenplatz
keinen, Sachsen
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(...) Auf diesem Wege muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es für mich als Bundestagsabgeordneter keine Möglichkeit gibt, auf das von Ihnen angesprochene Verfahren Einfluss zu nehmen oder etwaige Nachprüfungen vorzunehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.12.2007
Von:

Hallo Herr Kolbe,

in Ergänzung meiner Frage vom 08.12.2007 ( IHK ) bitte ich um Ihre Meinung zu folgendem Rechtsproblem :

Die IHK zu Leipzig forderte die Einzelhändler der Stadt Leipzig öffentlich auf, gegen das vom OVG Bautzen verhängte Urteil zu den Ladenöffnungszeiten an Adventssonntagen 2007 zu verstoßen und entgegen dem Öffnungsverbot die Geschäfte zu öffnen

Bin ich verpflichtet, einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung die zum Rechtsbruch, zu kriminellen Taten öffentlich auffordert Beiträge zu zahlen und damit mögliche weitere Rechtsbrüche zu finanzieren?

Vorab herzlichen Dank
mit interneten Grüßen

Einzelhändler
Antwort von Manfred Kolbe
2Empfehlungen
18.01.2008
Manfred Kolbe
Sehr geehrter Herr ,

diese angebliche Aufforderung der IHK hatte ja für viel Aufregung unter den Einzelhändlern in Leipzig gesorgt. Die IHK hat immer klargestellt, dass sie nicht zum Widerstand gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes aufrufen will und dies auch in Zukunft nicht tun möchte.
Ich denke, dass der Streit mittlerweile beigelegt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kolbe MdB
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Frage zum Thema Soziales
26.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

mittlerweile hat lder Bundesrat das Gesetz auf Verlängerung des Arbeitslosengeldes I verabschiedet

Meine Frage: Ich bin 61 Jahre alt , habe 44 Arbeitsjahre hinter mir und bin seit dem 01.12.2007 arbeitslos geworden. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 18 Monate.

Werden mit dem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2008, alle bis dahin bereits betroffenen ALG I - Bezieher mit berücksichtigt?

Vom Arbeitsamt Eilenburg habe ich erfahren, daß dies nicht zutrifft.

Wo bleibt dann die soziale Gerechtigkeit und die Verantwortung für älterere Arbeitnehmer in diesem Land.

Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

hinsichtlich der Sache mit dem Verbot von Killerspielen:

Ich möchte gern ihre Meinung zu dem eventuellen Verbot von Killerspielen hören bzw. lesen.

Und zwar versteh ich bzw. sehr viele andere NICHT, warum die Regierung auf die Idee kommt ein Verbot von Killerspielen einzuführen. Es ist nicht mal bewiesen das die Amokläufe mit den sogenannten Killerspielen direkt in Verbindung stehen. Obwohl diese Spiele bei den betreffenden Personen gefunden waren (Killer, Gewaltspiele, Nachbildungen von Schulen usw.).
Wenn es danach gehen würde, wäre doch JEDER ein potentieller Amokläufer!!!
Und es ist nachgewiesen, dass solche Spiele das Gehirn fordern
(Merkfähigkeit, Konzentration, Räumliches Denkvermögen, und noch einige andere).
Es liegt doch auf der Hand, dass es immer noch am Umfeld der Personen liegt. (Z.B.: Familie, Freundeskreis, Schulkameraden, Drogen, Mobbing). Merke, Familie und Mobbing. Diese zwei Sachen bekommt der Staat NICHT mit.
Es gibt Tausende hier in Deutschland, die diese Spiele spielen und normale Menschen sind, die in die Schule und auf Arbeit gehen.

Es wäre doch sinnvoller, wenn man sich da mehr Gedanken machen würde, dass die Geschäfte diese Spiele wirklich NUR an mindestens 18 Jährige Verkaufen. Und da von mal abgesehen, dass das Verbot eine sehr große Einbuße der Wirtschaft wäre und es so oder so NIE möglich ist diese Spiel hier in Deutschland weg zu bekommen!!!

MfG F.
Antwort von Manfred Kolbe
2Empfehlungen
06.05.2008
Manfred Kolbe
Sehr geehrter Herr Friedmann,

mit Ihrer Frage sprechen Sie einen Themenbereich an, der in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird.

Wie Sie bereits in Ihrer Frage andeuten, gibt es wie es auch das Ergebnis eines Expertengespräches im Untersuchungsausschuss Neue Medien am 26. April 2007 zeigte, keinen wissenschaftlichen Beleg für den Zusammenhang zwischen dem Spielen am Computer und Gewaltbereitschaft. Dennoch müssen Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen, die Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass, zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufstacheln, verboten werden. Dies kann seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2004 wirksam mittels des § 131 des Strafgesetzbuches gewährleistet werden. Es bedarf allerdings noch deutlich größerer Anstrengungen bei der Umsetzung.

Zudem muss es eine breite öffentliche Diskussion in Deutschland über die wachsende Gewaltbereitschaft Jugendlicher geben. Hier muss auch die Politik aktiv werden. Dieser Diskussion stelle ich mich gerne und nehme aktuell in einzelnen Städten und Gemeinden meines Wahlkreises an Veranstaltungen zu dieser Problematik teil. Mit freundlichen Grüßen

Ihr Manfred Kolbe
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Frage zum Thema Finanzen
07.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

seit nunmehr einem Jahr wird die internationale Finanzwelt von einer Krise heimgesucht, deren Ende nicht in Sicht scheint. Es drängt sich mir auf Grund intensivster Beobachtungen die Erkenntnis auf, dass diese Krise unmittelbar mit unserem Finanzsystem und unserer Wirtschaftspolitik zusammenhängt.

Insbesondere eine Plausibilität einer auf exponentiellem Wachstum fußenden Finanzpolitik, bei welcher eine innewohnende Deflation stets durch eine gezielte Inflation der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeglichen werden muss, scheint mir nicht vorhanden zu sein. Die EZB spricht dabei von Preisniveaustabilität, wenn real eine Inflation von 1-2% angestrebt wird.

Es wäre darüber hinaus ebenso interessant zu erfahren, ob und wie Sie und Ihre politische Bewegung die Schuldenproblematik der Geldentstehung ausschließlich durch Kredit betrachten und welche Gegenmaßnahmen Sie zur kommenden Deflationskrise, der ich sehr besorgt gegenüberstehe, als geeignet erachten.

Desweiteren stellt sich mir konsequenterweise die Frage, wie ein Finanzsystem, das einem Kettenbrief gleichkommt, überhaupt irgendeine rechtliche Legitimation besitzen kann und man sich an einem ständigen Wachstumszwang zur Zinsbedienung orientiert, der auf Grund der menschlichen Eigenschaft, nicht mehr und mehr bis ins Unendliche leisten zu können, vollkommen unmöglich ist und ganz zwangsläufig irgendwann in einer Krise enden muss.

Ich bitte Sie ausdrücklich um eine klare Stellungnahme Ihrerseits, sowie ob meiner dringenden Befürchtung einer nahenden desolaten Wirtschaftskrise einer Klärung der genannten Sachverhältnisse in einem Ausschuss ihrer Fraktion, in der diese Dinge klar und deutlich zur Sprache kommen und diskutiert werden können.

Vielen Dank.


Hochachtungsvoll,
Antwort von Manfred Kolbe
3Empfehlungen
09.05.2008
Manfred Kolbe
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage vom 07. April 2008 via www.abgeordnetenwatch.de, möchte ich mich vielmals bedanken. Die Internationale Finanzmarktkrise hat uns einmal mehr gezeigt wie weit die Globalisierung bereits vorangeschritten ist. Aufgrund des Komplexität der Zusammenhänge der Internationalen Finanzmärkte möchte ich Ihnen einen Vermerk der Arbeitsgruppe Finanzen, der CDU/CSU-Bundestagsfrakion übmitteln:

Die Auswirkungen des steigenden Zahlungsverzugs beziehungsweise -ausfalls bei US-Subprime-Krediten und die damit verbundenen Marktverwerfungen betreffen auch deutsche Banken. Insgesamt gesehen sind die Volumina der von Verbriefungsgesellschaften gehaltenen, Subprime-bezogenen Kredite in Relation zu den Bilanzsummen und zur Kapitalausstattung der zur Risikoübernahme verpflichteten deutschen Banken überschaubar. Gleichwohl wurde in bestimmten Marktphasen wenig differenziert, so dass sich insgesamt fast alle großen, international tätigen Banken mit Liquiditätsabflüssen konfrontiert sahen. Die direkte Kreditvergabe an US-Subprime-Schuldner beziehungsweise an Finanzintermediäre, die diesen Darlehen gewährt haben, ist dabei vernachlässigbar. Deutsche Banken beschränken ihre Kreditvergabe am US-Immobilienmarkt hauptsächlich auf die Finanzierung gewerblicher Objekte.

Ein wichtigerer Übertragungsmechanismus der Krise auf Europa und Deutschland ist die Investition in überwiegend strukturierte Wertpapiere, die zum Teil auf US-Subprime-Immobilienkrediten beruhen, allerdings liegt der Subprime-Anteil im Verhältnis zur Bilanzsumme der betroffenen deutschen Banken bei unter einem Prozent. Die vorliegenden Daten zeigen zudem, dass die in die Bücher genommenen Tranchen zum überwiegenden Teil über ein gutes bis sehr gutes Rating verfügen, Marktwertverluste bei diesen indirekten Investments dürften zwar zu einer Belastung der Ertragslage führen; diese bewegt sich jedoch nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank in einem verkraftbaren Rahmen.

Ein weiterer bedeutsamer Transmissionsmechanismus der Finanzmarktkrise sind Liquiditäts- und Kreditzusagen gegenüber Zweckgesellschaften, die längerlaufende Aktiva (teilweise in der Form von verbrieften (Immobilien-)Krediten) halten und sich kurzfristig über Geldmarktpapiere oder Repo-Linie refinanzieren). Bei einer Ziehung der bereitgestellten Linie - beispielsweise beim Erreichen sogenannter Triggerschwellen für den Marktwert oder die vorhandene Liquidität - muss die Liquidität von den betroffenen Instituten extrem kurzfristig bereitgestellt werden. Alternativ können auch die revolvierend begebenen Commercial Paper angekauft werden; dadurch wird die Liquiditätssituation der Banken in gleicher Weise belastet. In beiden Fällen gehen die Wertänderungsrisiken aus dem Portfolio der Zweckgesellschaft auf die Bank über.

Mittelfristig sind auch nachteilige Auswirkungen auf die Ertragsquellen einiger Banken zu erwarten, wenn der Absatz von verbrieften Wertpapieren, Commercial Paper oder Geldmarktfonds dauerhaft auf ein niedrigeres Niveau fallen sollte.

Zum Hintergrund der Geldpolitik der EZB im Rahmen der Finanzkrise: Der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems stellt sicher, dass ein großer Kreis von Geschäftspartnern an dessen Operationen teilnehmen kann. Zugelassen sind finanziell solide Institute, die in das Mindestreservesystem des Eurosystems einbezogen sind und ergänzend die vom Eurosystem defi nierten formalen und operationalen Kriterien erfüllen. Für alle Kreditgeschäfte des Eurosystems, dies sind liquiditätszuführende geldpolitische Geschäfte und Innertageskredite, sind ausreichende Sicherheiten zu stellen, wobei das Eurosystem ein breites Spektrum Euro-denominierter Sicherheiten akzeptiert. Am 1. Januar 2007 wurde ein einheitliches Sicherheitenverzeichnis eingeführt, das das bis dahin aus zwei Kategorien bestehende System schrittweise bis zum 31. Mai 2007 ersetzt und den Kreis der notenbankfähigen Sicherheiten erweitert hat. Damit einher ging die Vereinheitlichung der Zulassungskriterien für notenbankfähige Sicherheiten im gesamten Euro-Währungsgebiet. Sämtliche Zulassungskriterien und Nutzungsvoraussetzungen sowie die Verfahren, Regelungen und Methoden zur Bonitätsbeurteilung, die Maßnahmen zur Risikokontrolle oder die Grundsätze für die Bewertung von Sicherheiten sind veröffentlicht.

Institutionell wird im Sicherheitenverzeichnis ein breites Spektrum zulässiger Emittenten und Schuldner erfasst. Notenbankfähige Schuldtitel können von Zentralbanken, öffentlichen Stellen, privaten Einrichtungen und internationalen oder supranationalen Organisationen begeben werden. Notenbankfähige Schuldner von Kreditforderungen sind nicht finanzielle Unternehmen, öffentliche Stellen und internationale oder supranationale Organisationen. Mit Einführung des einheitlichen Sicherheitenverzeichnisses wurden Beschränkungen hinsichtlich der Laufzeit von Kreditforderungen aufgehoben, sodass grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Mindest- oder Maximallaufzeit mehr existieren. Ein Verzeichnis der marktfähigen notenbankfähigen Sicherheiten wird täglich auf der Webseite der EZB veröffentlicht. Per Oktober 2007 umfassen diese Sicherheiten ein Volumen von nominal annähernd 9 600 Mrd ¤. Dieses Volumen steht grundsätzlich allen Geschäftspartnern des Eurosystems zur Verfügung, da die Sicherheiten auch grenzüberschreitend nutzbar sind.

Zum Kreis der akzeptierten marktfähigen Sicherheiten gehören grundsätzlich auch Asset Backed Securities und damit - als eine Teilmenge dieser Sicherheitenart - auch Asset Backed Commercial Paper. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation speziell im Segment der Asset Backed Commercial Paper ist zu beachten, dass die vom Eurosystem festgelegten Grundsätze zur Sicherheitenbewertung auch Titel ohne aktuellen Marktpreis als Sicherheit akzeptieren, sofern sie an einem geregelten oder vom Eurosystem akzeptierten Markt gehandelt werden. In solchen Fällen greift das Eurosystem zur Preis- beziehungsweise Beleihungswertermittlung auf einen theoretischen Preis zurück. Zu diesem Zweck wurden in der Banque de France und in der Deutschen Bundesbank zwei zentrale Stellen zur theoretischen Bewertung genutzter Schuldtitel ohne aktuellen Marktpreis eingerichtet.

Bei der Deutschen Bundesbank können marktfähige Sicherheiten in Form einer Verpfändung, nicht marktfähige Sicherheiten in Form einer Abtretung (stille Zession) eingereicht werden. Die eingereichten Sicherheiten werden losgelöst von den zu besichernden Kreditgeschäften zunächst in einem Sicherheitenpool zusammengeführt (Pooling). Dabei wird sichergestellt, dass die aggregierten Beleihungswerte der eingereichten. Sicherheiten die Gesamtheit der Kreditinanspruchnahmen nicht unterschreiten. Sicherheiteneinlieferungen und -frei gaben können folglich zeitlich unabhängig von individuellen Inanspruchnahmen durchgeführt werden.

Zur Mobilisierung von Sicherheiten bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Die Verpfändung von im Inland hinterlegten Wertpapieren über den nationalen Zentralverwahrer Clearstream Banking AG Frankfurt.

  • Die grenzüberschreitende Nutzung im Ausland (EWR) emittierter/hinterlegter marktfähiger Sicherheiten über Verbindungen des nationalen Zentralverwahrers zu europäischen Zentralverwahrern.

  • Die grenzüberschreitende Nutzung von marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten über das Korrespondenzzentralbank-Modell des Eurosystems, bei dem eine Notenbank Sicherheiten zugunsten einer kreditgewährenden Notenbank in einem anderen EU-Mitgliedstaat hält.

  • Die Verpfändung von marktfähigen Sicherheiten über das Sicherheitenverwaltungs system Xemac der Clearstream Banking AG Frankfurt. Hierbei bekommt die Bundesbank einen Globalbetrag mitgeteilt, den sie in das Sicherheitenkonto des Geschäftspartners einbucht. Besonders vorteilhaft ist, dass die in Xemac verwendeten Sicherheiten auch zur Besicherung von Geldmarktgeschäften (Euro GC Pooling) akzeptiert werden und somit ein rascher Wechsel zwischen einer Interbank- und der Notenbankrefinanzierung ermöglicht wird. Die konkrete Zuordnung von einer oder sogar mehreren Wertpapiergattungen zu einem Geldmarktgeschäft wird durch die Umbuchung eines Pauschalbetrags in Xemac ersetzt, was das Sicherheitenmanagement erheblich erleichtert. - Die schnelle und komfortable Abtretung von Kreditforderungen mittels der web basierten Einreichungs- und Verwaltungsplattform KEV der Deutschen Bundesbank.

Es ist festzuhalten, dass deutschen Geschäftspartnern auf Basis eines transparenten und homogenen Regelwerks des Eurosystems ein breites Spektrum an notenbankfähigen Sicherheiten zur Verfügung steht, das in flexibler Weise über verschiedene Wege mobilisiert werden kann. Auch marktfähige Titel ohne aktuellen Marktpreis sind grundsätzlich von den Geschäftspartnern als Sicherheit nutzbar. Durch den Rückgriff auf einen theoretischen Kurs stellt das Eurosystem sicher, dass der Kreis der notenbankfähigen Sicherheiten - auch und gerade in Phasen der Illiquidität einzelner Marktsegmente wie gegenwärtig bei Asset Backed Commercial Paper - nicht eingeschränkt und die Refinanzierung der Geschäftspartner nicht weiter erschwert wird. Ferner ist der Kreis der zugelassenen Geschäftspartner sehr groß, sodass kleinere und mittlere Banken nicht von großen Banken im Interbankengeldmarkt abhängig sind. Ansteckungseffekte in einer Vertrauenskrise werden dadurch eingeengt.

Die gegebenen Möglichkeiten zur Aufstockung der zu Refinanzierungszwecken bei der Bundesbank gehaltenen Sicherheiten wurden von den deutschen Geschäftspartnern bedarfsorientiert genutzt. So haben die Geschäftspartner der Bundesbank ihre Sicherheitenbestände seit Beginn des Jahres von insgesamt circa 550 Mrd ¤ auf knapp 660 Mrd ¤ (Stand Ende Oktober 2007) aufstocken können. Allein seit Beginn des Monats August 2007 wurden die Sicherheitenbestände um knapp 100 Mrd. ¤ erhöht. Diese Erhöhung erfolgte ausgewogen über alle zur Verfügung stehenden Mobilisierungswege und über alle Sicherheitenarten hinweg.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Vermerk, eine aufschlussreiche Antwort gegeben zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Manfred Kolbe MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2008
Von:

Hallo Herr Kolbe,
meine Frage vom 08.12.2007 zur Zwangsmitgliedschaft in den IHK haben Sie noch nicht beantwortet. Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft ? Kann ich dies mit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft in der DDR in den 50-er / 60-er Jahren gleichsetzen ?
Ich möchte diese Frage erweitern, unter der Sicht, dass Sie wohl Jurist sind.
Ist es demokratisch, dass nach der Wahl der Vollversammlung der IHK keinerlei Wahlergebnisse, außer den Namen der Gewählten, veröffentlicht werden. Ist es demokratisch mir Angaben zur Anzahl der Wahlberechtigten, Wahlteilnehmer, gültige / ungültige Stimmen als Mitglied vorzuenthalten ?

Ich bitte Sie meine Fragen aus juristischer Sicht zu beantworten, bitte keine Antwort aus parteipolitischer Sicht !!!

freundliche Grüße
Standard-Antwort von Manfred Kolbe
2Empfehlungen
13.05.2008
Manfred Kolbe
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich mich vielmals für ihre Frage via www.abgeordnetenwatch.de bedanken. Aufgrund der Komplexität des Themas der IHK-Zwangsmitgliedschaft möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir bei einer meiner nächsten Bürgersprechstunden in Delitzsch oder Eilenburg direkt ins Gespräch über dieses Thema kommen. Hierbei würde sicherlich mehr Raum und Zeit sein um sich intensiv über die Vor- und Nachteile dieser Maßnahme auszutauschen.

Rufen Sie doch bitte einfach mein Büro in Berlin oder Delitzsch an, um einen Termin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Manfred Kolbe MdB
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Ihre Frage an Manfred Kolbe
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