Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Helmut Zöllmer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Stellvertretender Schulleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich stehe weiterhin auf dem Standpunkt, dass eine Teilprivatisierung der DB AG dazu beitragen wird, zusätzliche Finanzmittel zu akquirieren, die die Leistungsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs insgesamt erhöhen und helfen werden, weiterhin mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

die Westdeutsche Zeitung berichtet am 13.11.07, daß im Zuge der 5. Novelle der Verpackungsverordnung von 1991 sogenannte "Serviceverpackungen" (Brötchentüten, Blumenpapier u.ä.) erstmalig in das DUALE SYSTEM einbezogen werden sollen.

Dem Vernehmen nach wird diese Maßnahme ca. 30 Mio EURO an Gebühren für das DUALE SYSTEM Deutschland erbringen.

Dieser Betrag belastet überwiegend kleinere Gewerbe oder wird mit Sicherheit auf die Verbraucher abgewälzt.

Die DUALE SYSTEM Deutschland GmbH war ursprünglich eine "non-profit" Organisation und gehört seit 2005 über die Deutsche Umwelt Investment AG dem Finanzinvestor "Kohlberg Krawis Roberts & Co". Derartige Firmen bezeichnete Ihr Kollege Herr Müntefering als "Heuschrecken"
Laut Bericht des Handelsblattes (Handelsblatt.com) vom 30.11.2006
haben sich die Risiko-Rückstellungen des DSD von 642 Mio in 2003 nach der Übernahme auf 453 Mio Ende 2005 verringert. Die Differenz muß als Gewinn des Finanzinvestors KKR gelten.
Offenkundig wird hier ein Unternehmen, das wichtige öffentliche Aufgaben wahrnimmt, zu Lasten der Verbraucher ausgeplündert und man sucht nun nach weiteren Einnahmequellen.

Ist es Zielsetzung sozialdemokratischer Politik, dieses Verfahren durch die 5. Novelle zur Verpackungs Verordnung zur unterstützen?

mit freundlichen Grüßen.

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
11.12.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Durch die 5. Novelle der Verpackungsverordnung werden explizit Schlupflöcher für Trittbrettfahrer an einem gesamtgesellschaftlichen Abfallentsorgungssystem geschlossen. In manchen Branchen hat es sich etabliert, Verpacklungsmaterialien von der Entsorgung innerhalb des Dualen Systems auszunehmen. Eine Entsorgung findet in diesen Fällen über die regionalen Abfallentsorgungsbetriebe statt, deren Kosten der Bürger zu tragen hat. Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verhindert die verbraucherfeindliche Abwälzung und ermöglicht die verursachungsgerechte Zurechnung von Kosten.

Dabei soll es zu keiner unverhältnismäßigen Belastung des viel zitierten Bäckerhandwerks kommen. Die Entsorgungskosten für Brötchentüten betragen pro verkauftem Brötchen nicht einmal mal 0,01 Cent.

Der Verkauf der DUALES SYSTEM Deutschland GmbH an den amerikanischen Finanzinvestor Kohlberg Krawis Roberts & Co (KRR) im Jahr 2004 war nach anonymer Anzeige Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Gegen leitende Mitarbeiter des Unternehmens wurden Untersuchungen bezüglich Untreue und Beihilfe zur Untreue unternommen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Frage der Rückstellungen thematisiert. Am 30. August dieses Jahres wurde das Verfahren jedoch ohne Befund eingestellt.

In direktem Kontakt mit der DUALES SYSTEM Deutschland GmbH wurde mir ausdrücklich bestätigt, dass der Eigentümer KKR "aus den Rückstellungen keinerlei Geld entnommen" hat.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
24.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllner,

»Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von
Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.«
Zitat von Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator an der Medizinischen Hochschule Hannover

Nun zu meiner Frage: Wenn schon Wissenschaftler die Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen ausschließen, warum werden sie dann noch vorgeschrieben und warum müssen sie zu ihrer wissenschaftlichen Anerkennung nicht genauso validiert werden wie die alternativen
Ersatzmethoden? Geht es dann überhaupt noch um den Verbraucherschutz oder nicht doch vielmehr um wirtschaftliche Interessen? Und wie erklärt sich dann die Aussage der Bundesregierung, dass Tierversuche nach Möglichkeit
ersetzt werden sollen, während gleichzeitig für die Förderung von
Tierversuchen ein Vielfaches an Geldern im Haushalt vorgesehen ist, als für die Erforschung von Ersatzmethoden veranschlagt wurde? Bei Ihrer Antwort bitte ich zu berücksichtigen, dass ich in die Thematik eingearbeitet bin und auch die Gesetzeslage kenne.

MfG
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
11.12.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrte Frau ,

das Inverkehrbringen von Arzneimittel ist in Deutschland an strenge Auflagen gebunden. Neben der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels ist auch dessen Qualität nachzuweisen. Wie Sie selber wissen, fordern die Arzneimittelprüfrichtlinien analytische und klinische sowie pharmakologisch-toxikologische Prüfungen. Tierversuche werden zum überwiegenden Teil im pharmazeutischen Bereich durchgeführt. Sie dienen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung von Arzneimitteln. Zum heutigen Zeitpunkt können leider nicht alle Fragen durch den Einsatz von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch beantwortet werden. Insbesondere Wechselbeziehungen, die sich durch die Einnahme von Arzneimittelsubstanzen im Körper von Tieren und Menschen abspielen, sind nicht immer durch einfache Simulationsmodelle darstellbar. Gerade im Zusammenhang mit der Einführung neuartiger Medikamente werden daher Tierversuche durchgeführt.

Sicherlich hat der von Ihnen zitierte Prof. Dr. Klaus Gärtner Recht, dass an Ratten studierte Sachverhalte nicht einfach auf die Bedingungen von Menschen übertragen werden können. Diese Aussage ist in meinen Augen aber auch nicht als generelles Plädoyer gegen alle Formen von Tierversuchen zu sehen. Vielmehr können die an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse Hinweise auf bestimmte Wechselwirkungen von Arzneimittelinhaltsstoffen geben. Diese wichtigen Informationen benötigen die Unternehmen, damit Arzneimittel ihre Wirksamkeit dort entfalten, wo dies erwünscht ist.

Die Beförderung tierversuchsfreier Testverfahren ist ein zentrales Anliegen der SPD. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein, wenn es darum geht, alternative Versuchsmethoden zu fördern und in Gültigkeit zu bringen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) angegliederte staatliche Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET). Seit ihrer Gründung wird ZEBET innerhalb des BfR von der Bundesregierung bzw. den zuständigen Ressorts bei der Vorbereitung neuer Gesetze und Verordnungen beteiligt, bei denen die Tierversuchsproblematik berührt wird, wie z.B. bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes oder der Erarbeitung von EU-Richtlinien. Es ist das Ziel dieser wissenschaftlichen Institution, dass insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche durch alternative Untersuchungsmethoden ersetzt werden, die Zahl der Versuchstiere auf das wirklich unerlässliche Maß reduziert wird und die Leiden und die Schmerzen der Versuchstiere im Experiment vermindert werden. ZEBET hat die Aufgaben, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch zu dokumentieren, zu bewerten und ihre Anerkennung national und international zu empfehlen respektive auch durchzusetzen. Das ZEBET führt auch eigene Forschungsarbeiten durch und fördert über einen besonderen Etat gezielt Projekte zur Entwicklung von Alternativmethoden anderer Institutionen. Die Arbeit des ZEBET wird durch eine wissenschaftliche Kommission unterstützt, in der auch Vertreter von Tierschutzorganisationen vertreten sind. Die ZEBET-Datenbank enthält mehrere hundert Alternativmethoden für die Arzneimittelentwicklung, die in einem zeitaufwendigen Weg international abgesichert und anerkannt werden müssen. Erst dann sind sie als Alternativmethode anerkannt und können Tierversuche vermeiden.

Die Umsetzung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch sind zeitlich sehr aufwändig. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir auf einem richtigen und verantwortungsvollen Weg sind, die Zahl der Tierversuche weiter zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
19.12.2007
Von:

Ehrenwerter Herr Zöllmer,

vielen Dank für Ihre Antwort, die mich jedoch zugegebenermaßen sehr irritiert, denn auf meine gestellte Frage gehen Sie mit keinem Wort ein.

Ganz sicher ist es wichtig das Tiermehlverfütterungsverbot an Wiederkäuer aufrecht zu erhalten, doch noch weitaus wichtiger erscheint es mir den BSE-Erreger vom Menschen fernzuhalten.

Oder etwa nicht?

Dass Sie und ihre SPD-Kolleginnen und Kollegen, wie Sie ausdrücklich betonen, diese Studie ausführlich erörtert haben erleichtert es mir, ohne Umschweife, das Kernproblem anzusprechen, das Sie sicher ebenfalls erkannt haben.

Wie erklären Sie den möglicherweise gravierensten Unterschied aus dieser Studie, dass kontaminiertes OP-Besteck bereits beim Verdacht des Vorliegens einer vCJK-Erkrankung verbrannt werden muss, während man gleichzeitig die Reinigung und Desinfektion eines Rinderschlachtbetriebes nach einem positiven BSE-Fall mit einer Natriumhypochloritlösung aufgrund des Maßnahmenkatalogs Tierseuchenbekämpfung (Teil IX: BSE) als ausreichend erachtet?

In diesem Zusammenhang erinnere ich an die an Herrn Minister Seehofer gestellte Frage vom 16.10.2007
www.abgeordnetenwatch.de
und dessen unerklärbares Stillschweigen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

in Risikodebatten, wie der bezüglich der Rinderseuche BSE, ist es grundlegend wichtig, präventive und wirksame Maßnahme zu treffen. Eine ergriffene Vorbeuge- oder Gefahrenabwehrmaßnahme muss dabei natürlich immer im Verhältnis zu dem zugrundeliegenden Risiko und dem potenziell drohenden Schaden stehen.

Von Experten wird die Behandlung der Arbeitsbereiche eines Schlachtbetriebes mit Natriumhypochloritlösung als wirksame und hinreichende Maßnahme betrachtet. Die Brandvernichtung, wie sie für Operationsbesteck anwendbar sein mag, empfiehlt sich nicht für Schlachthöfe! Die stark rückläufigen Zahlen der BSE-Fälle sprechen für die Qualität der aktuellen Handhabung der Seuchenprävention.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Kultur
22.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

etwas erstaunt und - ehrlich gesagt - auch ein bisschen entsetzt habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie sich auf Ihrer Website dafür entschuldigt haben, auf Plakaten in den Bahnhöfen der Wuppertaler Schwebebahn verzichtet zu haben, den Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Stadt kein frohes Weihnachtsfest gewünscht zu haben (was Sie sicherlich trotzdem taten).

Sie schreiben in Ihrer kurzen Antwort auf die E-Mails, die sie deshalb erreicht haben, dass es nicht Ihre Absicht gewesen sei, das Weihnachtsfest zu ignorieren oder christliche Gefühle zu verletzen und es Ihnen leid täte, wenn dieser Eindruck entstanden sei.

Ist Ihnen eigentlich klar, wem Sie mit dieser Antwort auf den Leim gegangen sind? Es handelt sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Leser des Internetblogs "Politically Incorrect", dessen Inhalt hauptsächlich aus massiver Hetze gegen Muslime besteht. Zahlreiche seriöse Medien haben in der Vergangenheit äußerst kritisch - um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken - über dieses Blog berichtet.

Ich bitte Sie, sich dieses Blog einmal anzuschauen und mir dann die Frage zu beantworten, wie Sie zu diesem Blog stehen und ob Ihnen inzwischen klar geworden ist, dass Ihre Reaktion am Ende nur der Profilierung von "Politically Incorrect" gedient hat?

Bevor ich es vergesse - ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein friedliches Weihnachtsfest.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
13Empfehlungen
04.01.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mich hatte zu der von Ihnen erwähnten Plakatierung eine Reihe von Emails von Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es war für mich nicht möglich im Einzelfall zu beurteilen, ob die mir zugewandten Reaktionen auf meinen Plakatgruß in den Wuppertaler Schwebebahnhöfen einem aufrichtigen religiösen oder traditionellen Empfinden entsprungen sind oder lanciert waren. Da mir eine Verletzung oder Missachtung dieser Gefühle fernliegt, ist aus meiner Sicht die diesbezügliche kurze Klarstellung auf meiner Homepage angemessen gewesen.

Auf das Höchste bedauerlich ist, wenn ein hasserfülltes Publikum das Weihnachtsfest und die ehrlichen Regungen seiner Mitbürger für seine politischen Zwecke instrumentalisiert. Ihre kritische Einschätzung des von Ihnen angesprochenen Internetblogs teile ich daher.

Mit freundlichen Grüßen


Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Postmindestlohn
13.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

Sie finden den Mindestlohn sicher auch gut.
Aber darf der unter 9,-€ liegen bei den steigenden Preisen und muß es nicht auch für die Rentner eine Erhöhung von mindestens 3 % geben bei der Erhöhung der Preise und die Mehrwertsteuer voriges Jahr ?
Ich möchte gerne mal wissen wie sich Politiker fühlen die eine Diätenerhöhung von über 9 % reinziehen und den Rentnern 0,54 % Erhöhung geben.
Sollten die Politiker sich nicht schämen ?

Herr Zöllmer, übrigens wir haben die Renten in 45 Jähriger Tätigkeit und Erziehung von 2 Kinder ohne großes Kindergeld eingebracht !Schauen Sie mal nach was 3es 1969 18 Jahre lang an Kindergeld gab, 50,- DM glaube ich ab 2 tem Kind.)

Bin gespannt auf Ihre Antwort
mit freundlichem Gruß
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
20.02.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich, dass wir uns über die Notwendigkeit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns einig sind. Angesichts der Zahl von 2,5 Mio. Bürgerinnen und Bürgern, die nicht von ihrem Lohn leben können, kann nicht mehr von einer leistungsgerechten Vergütung von Arbeitskraft gesprochen werden. Löhne, die bei Erbringung guter Arbeit nicht die Existenz zu sichern vermögen, stellen einen Angriff auf die Menschenwürde dar und eröffnen den Weg ins Kosten-Dumping zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung eines Mindestlohns ist das adäquate Mittel zur Sicherung eines menschenwürdigen Auskommens. Um die Autonomie der Tarifparteien zu wahren, sollte die genaue Bestimmung der Höhe eines Mindestlohnes jedoch nicht allein der Politik zufallen. Vielmehr sollte sich eine möglichst ausgewogene Kommission unter Mitwirkung aller beteiligten gesellschaftlichen Kräfte damit befassen. Darüber hinaus sollte ein beschlossener Mindestlohn Möglichkeiten der Anpassung an die wirtschaftliche Gesamtsituation bieten.

Weiterhin sprechen Sie das viel diskutierte Thema der Abgeordnetendiäten an. Die Mitglieder des Bundestages sehen sich in der ungewöhnlichen wie auch unbequemen Position, über die Höhe ihres "Gehaltes" selbst zu befinden. Die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge erfolgt dabei nicht willkürlich. Im Abgeordnetengesetz sind nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts als Orientierungsgröße die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, angegeben. Als vergleichbar werden die Tätigkeiten von Bürgermeister großer Städte (Besoldungsgruppe B6) und Richtern bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6), angesehen. Durch die Anhebung der Abgeordnetenbezüge um 9,4 % (4,7 % zum 1. Januar 2008 und 4,48 % zum 1. Januar 2009) wird die Anpassung an die Besoldungsgruppen B6/R6 erst erreicht.

Die Auswirkungen der anziehenden Konjunktur im letzten Jahr sind leider noch nicht bei allen Bürgern angekommen. Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass insbesondere Rentner und auch die Bezieher staatlicher Leistungen angemessen teilhaben können. Das Ministerium für Arbeit wird überprüfen, wie angesichts der anziehenden Lohnentwicklung und der Preissteigerungen bei Lebensmitteln eine Regelsatz-Anpassung in diesem Jahr ausfallen wird. Die SPD wird dafür plädieren, den Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Abschließend möchte ich Sie herzlich einladen, mit mir direkt bei der Abendveranstaltung "Die Arbeitswelt im Wandel – Was bringen Mindestlohn und Rente mit 67" am 26. Februar zu diskutieren. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website. www.manfred-zoellmer.de

Mit freundlichen Grüßen
Zöllmer, MdB
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