Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Helmut Zöllmer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Stellvertretender Schulleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Selbstverständlich finden die seuchenprophylaktischen Maßnahmen auf alle Tierbestände gleichermaßen Anwendung. (...) Ich weise auch darauf hin, dass die Ausnahmeregelungen zur Aufstallungspflicht in Abhängigkeit einer lokalen Risikobewertung in vielen Regionen Deutschlands greifen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

so sehr ich Ihre Antwort auf meine Nachfrage begrüßt habe, muss ich jetzt um so mehr meiner Enttäuschung darüber Ausdruck verleihen, wenn Sie es als völlig selbstverständlich hinstellen, dass eine gleichlautende Antwort von VERSCHIEDENEN Politikern auf völlig UNTERSCHIEDLICHE Schreiben von Bürgern erfolgt.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass EIN Politiker auf mehrere ähnliche Texte gleichlautend antwortet, aber es ist mir ein Rätsel, wie Sie und ein weiterer Abgeordneter zu einem identischen Text gelangen?
Werden in Kreisen von Abgeordneten Antwort-Vorlagen herum gereicht?
Falls es Sie interessieren sollte, können die anderen Schreiben gerne veröffentlicht werden, damit sich andere Wähler selbst ein Bild machen können, dass meine spezielle Anfrage hier bei Abgeordnetenwatch und die anderen Anschreiben außer dem Wort "Verordnung" inhaltlich herzlich wenig miteinander zu tun haben.

Im übrigen habe auch ich Ihnen eine ganz persönliche Mail zukommen lassen, auf die Sie bis heute leider noch nicht geantwortet haben – nicht einmal mit dem bereits vorliegenden Text.

Ist all dies schon schlimm genug, gipfelt das ganze in der Erkenntnis, dass man bei derartiger Vorgehensweise nur feststellen kann, dass sich eine inhaltliche Debatte als von vornherein zum Scheitern verurteilt erweist, weil auf eine individuelle Argumentation keinen Bezug genommen wird und nur die Vermutung bleibt, dass Anschreiben an Politiker noch nicht einmal gelesen werden.

Traurige Grüße
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
31.10.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Kritik habe ich zur Kenntnis genommen.

Sie haben an unterschiedliche Abgeordnete unterschiedliche Schreiben, Fragen und Kritiken geschickt, haben mir – und vermutlich auch noch anderen Kollegen - zusätzlich Emails geschrieben, in denen Ihre grundsätzliche Kritik am Umgang mit der Vogelgrippe andere Varianten der Kritik enthält.

Wir von der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion finden uns in jeder Sitzungswoche zusammen und besprechen und koordinieren alle in unserem Politkbereich anstehenden Themen. Nicht immer sind wir einer Meinung, im Falle der Vogelgrippe gibt es jedoch eine einheitliche Überzeugung, die Ergebnis vieler intensiver Beratungen und Anhörungen und Expertisen von Fachleuten ist und ihren Ausdruck in den vielen ausführlichen Antworten an Sie und andere Bürgerinnen und Bürger findet.

Ihre Schreiben erwecken den Eindruck, dass es Ihnen um das Auseinanderdividieren von Meinungen und Personen geht, was keinem konstruktiven Dialog entspricht.

Ich bitte Sie insoweit um Verständnis, wenn ich auf weitere Anfragen Ihrerseits zum Thema Vogelgrippe nicht mehr antworten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Finanzen
29.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

viele Kommunen stellen ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung um. Wäre dies nicht auch für den Bundeshaushalt eine gute Idee, um ein besseres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu bekommen als durch die gegenwärtig praktizierte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben?
So ließe sich beispielsweise durch Bildung von Rückstellungen leichter feststellen, ob die geltenden Versorgungsregelungen für Abgeordnete, Beamte, Soldaten, Richter und Minister noch finanzierbar sind oder über die gesetzgeberischen Anstrenungen der letzten Jahre hinaus weiterer Reformbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
2Empfehlungen
09.11.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

In der Bundesrepublik Deutschland obliegt die öffentliche Finanzwirtschaft Bund, Ländern und Gemeinden. Bund und Länder haben dabei insbesondere den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen, wie es das Grundgesetz gebietet.

Nach Art 109 Abs. 1 Grundgesetz sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Diese verfassungsrechtliche Haushaltsautonomie bedeutet, dass Bund und Länder jeweils eigene Haushaltspläne aufstellen, die sie eigenverantwortlich ausführen, abrechnen und prüfen. Dies bedeutet u. a., dass auch die Haushaltsstrukturen z. T. deutlich voneinander variieren. Aufgrund der Haushaltsautonomie und den gesetzlichen Spielräumen besteht z. B. die Möglichkeit den Haushaltsplan für zwei Jahre oder nach Jahren getrennt aufzustellen. Beim Bund liegt die Sache indes anders, weil wegen seines erheblichen finanziellen Gewichts der Bundeshaushalt einer jährlichen Anpassung an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bedarf.

Anders als im Bund hat die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren am 11. Juni 1999 die Konzeption zur Reform des Kommunalen Haushaltsrechts verabschiedet. Neben dem reformierten so genannten kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen kann auch ein doppisches Haushalts- und Rechnungssystem bereitgestellt werden. Kern dieser Konzeption ist es, den Kommunen zu ermöglichen, vom bisherigen Geldverbrauchskonzept, das in erster Linie die Bewirtschaftung durch Einnahmen und Ausgaben nachweist, zu einem Ressourcenverbrauchskonzept überzugehen. Die Doppik bringt in der Tat Abschreibungen, eine jährliche Bilanz sowie die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens und der Schulden (einschließlich etwa der Pensionsrückstellungen).

Eine Modernisierung des Haushaltswesens wird aber auch auf der Bundes- und EU-Ebene diskutiert. Wie Bundesfinanzminister Steinbrück im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr dieses Jahres in einer Rede erklärte, wird die Frage diskutiert, ob die derzeitige schwerpunktmäßige Ausrichtung auf Einnahmen und Ausgaben im kameralistischen Haushaltssystem noch zeitgemäß ist. Diese stellt den politisch Verantwortlichen nur begrenzt Informationen über die zukünftigen Wirkungen und Ergebnisse heutiger Entscheidungen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund entwickelt derzeit eine Projektgruppe innerhalb des Bundesfinanzministeriums Reformmöglichkeiten und wird spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode ein Konzept zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens vorstellen. Viele europäische Mitgliedsstaaten haben ebenfalls bereits Erfahrungen mit ergebnisorientierten Budgetierungssystemen gemacht. Diese Erfahrungen werden mit ausgewertet.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ich besitze einen Mercedes aus dem Jahr 1973 mit H-Kennzeichen und fahre damit auch täglich zur Arbeit nach Düsseldorf. Nun ist mir zwei Monate vor dem Inkrafttreten einiger Umweltzonen in Deutschland immer noch nicht klar, ob es für mein Fahrzeug nun eine bundesweite Ausnahmeregelung geben wird oder nicht. Ich habe in den Medien und im Internet verschiedene Meldungen gehört, die teilweise sehr deutlich aussagen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt. Andererseits ist wohl kein wirklich endgültiger Beschluß in diese Richtung getroffen worden. Oder gibt der Bundestagsbeschluß vom 21.09.2007 mir bereits ausreichende Planungssicherheit? Da ich hier einfach keinen wirklichen Durchblick habe, meine Frage an Sie: Wie ist der aktuelle Stand zur Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H-Kennzeichen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
01.11.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

die regionale Unterschiedlichkeit der Schadstoff- und Feinstaubbelastung rechtfertigt die kommunale Zuständigkeit bezüglich der Verhängung von Umweltzonen. Die einschlägige Kennzeichenordnung des Bundes sieht bislang noch keine bundesweite Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen vor. Der von Ihnen angesprochene Bundesratsbeschluss belegt indes, dass ein großes Interesse der Länder an einer Sonderregelung für Oldtimer vorliegt. Diesem Interesse wird sich der Bund nicht verschließen. Ohne dem parlamentarischen Prozess vorgreifen zu können, gehe ich davon aus, dass die in den nächsten Wochen zu erwartende Neuregelung der Kennzeichenverordnung die von Ihnen gewünschte Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beinhalten wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

die gestrige, unseren höchsten Respekt verdienende, Antwort Ihres Ausschusskollegen Dr. Goldmann (FDP)

www.abgeordnetenwatch.de

hat mich, aus Verbraucherschutzgründen, zutiefst schockiert.

Im Auftrag der bayerischen Staatsregierung wird mit öffentlichen Geldern eine BSE-Risikoanalyse, die teilweise Aufschluss darüber gibt, wie ernst zunehmend die Gefahr ist sich mit tödlichen Prionen auf unterschiedlichen Wegen zu infizieren, erstellt.

Die Autoren dieser Studie weisen ausdrücklich sogar darauf hin die Öffentlichkeit über die seriöse Presse, hinsichtlich des Inhaltes, zu informieren.

Doch weder die Öffentlichkeit noch der Ausschuss für Verbraucherschutz, im deutschen Bundestag, wird von offizieller Seite darüber informiert.

Sogar dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird die bayerische Originalversion vorenthalten!

Deshalb meine Frage an Sie:

Wann befasst sich Ihr Ausschuss mit dieser BSE-Risikoanalyse, deren Aufarbeitung aufgrund neuester wissenschaftlicher Ansätze

www.aerztezeitung.de

keinen weiteren Aufschub mehr duldet?

Mit freundlichen Grüssen

R.
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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19.12.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die BSE-Risikoanalyse der bayrischen Staatsregierung. Zwischenzeitlich habe ich mit meinen SPD-Kolleginnen und Kollegen ausführlich über die Aussagen und Empfehlungen der Studie gesprochen.

Nach Aussage der Studie stellt die Rezyklierung von infektiösem Material über das Futter den Hauptgrund für die seuchenhafte Verbreitung von BSE dar (s. S. 77). Die Studie weist in ihrer Konsequenzanalyse darauf hin, dass alle weiteren Entscheidungen zur Minimierung des BSE-Risikos nur auf Grund eines Überblicks über die Entwicklung des Infektionsgeschehens getroffen werden sollten. Pflichttests, wie sie Deutschland angewendet werden, sind daher unablässig.

Wir haben darüber hinaus ein Verbot der Verfütterung von tierischen Bestandteilen an Wiederkäuern umgesetzt. Dieses darf nicht aufgeweicht werden, wie die Studie ebenfalls empfiehlt.

Insoweit sind die Risiken und Maßnahmen zu BSE richtig erfasst und getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.11.2007
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Zöllmer,
Sehr geehrter Herr Hintze,

Im Rahmen der geplanten Online-Untersuchung und der verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung habe ich einige kurze Fragen.

1) Worin besteht der Unterschied zwischen den Verkehrsdaten eines Briefes und eines Datenpaketes. Warum werden im einen Fall Absender und Empfaenger gespeichert und im anderen Fall nicht? (Anmerkung: Die oftmals politisch angefuehrte Rechtfertigung dies werde bisher ohnehin schon gespeichert ist bspw bei den weit verbreiteten Flatrates falsch.)

2) Worin besteht der Unterschied zwischen einem PDF Dokument und einem auf dem Schreibtisch materiell vorhandenem Schreiben? Warum soll das eine heimlich gelesen werden duerfen, wogegen fuer das andere eine offene Hausdurchsuchung notwendig ist?

3) Die oft als Rechtfertigung angefuehrte EU-Richtlinie wurde nicht 1:1 umgesetzt sondern ueber ihre Erfordernisse weit hinausgegangen. Warum?

4) Die oft als Rechtfertigung angefuehrte EU-Richtlinie allein ist kaum Rechtfertigung fuer Grundrechtsverstoesse. Auch nach Schengen und Maastricht gilt einerseits eine mangelhafte demokratische Legitimation der entsprechenden EU-Organe sowie andererseits "Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht moeglich ist.". (20/4 GG). Da sich Vertreter des BVerfG bereits im Vorfeld als nicht zustaendig in Fragen solcher Richtlinien bezeichneten, duerfte andere Abhilfe kaum noch moeglich sein. Deutsche Abgeordnete sind wohl ebenfalls Deutsche im Sinne dieses Artikels. Insofern also die Frage: Wie koennen deutsche Abgeordnete dermassen offensichtlich verfassungswidrige Gesetze verabschieden und warum machen Sie keinen Gebrauch von Ihrem Recht auf Widerstand gegen Verordnungen die nachhaltig die bestehende grundgesetzlich garantierte Ordnung gefaehrden?

Mit freundlichem Gruss,
Udo
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
30.11.2007
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfragen auf abgeordnetenwatch.de.

Für eine effektive Verbrechensbekämpfung im Zeitalter digitaler Kommunikation ist die Nutzung von Telekommunikationsdaten nach einer Studie des Max Planck Instituts leider unerlässlich. Die generelle Speicherung von Verkehrsdaten (keinerlei Inhaltsdaten!) wie etwa wer wann welche Emailadresse kontaktiert hat oder zu welcher Zeit Anrufe getätigt wurden, kann nur mit einem gleichwertigen Grundrecht – mit dem Recht auf Sicherheit – gerechtfertigt werden.
Briefe sind in Deutschland durch das Briefgeheimnis geschützt: Verschlossene Postsendungen dürfen grundsätzlich nicht von der Polizei oder dem Staatsanwalt geöffnet werden, sondern nur von einem Richter (§ 100 Abs. 3 S. 4 StPO). Die Beschlagnahme von Briefen ist gem. § 94 StPO jedoch möglich. Das Briefgeheimnis umfasst jedes Schriftstück, das verschlossen bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist. Dies ist bei einer PDF-Datei, wie in Ihrem Beispiel nicht der Fall.
Grundsätzlich dient die Vorratsdatenspeicherung ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken. Gespeicherte Daten werden nur dann genutzt, wenn andere Mittel und Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei nicht ausreichen, um Attentatspläne offenzulegen und die Hintermänner zu identifizieren. Die Vorratsdatenspeicherung soll nicht zum "gläsernen Bürger" führen. Sie dient nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger. Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbehörden nur auf richterlichen Beschluss zu einem konkreten Verdachtsmoment – ganz im Sinne einer klassischen Hausdurchsuchung – und nur zur Bekämpfung schwerwiegender Verbrechen (jene, die mit einem Höchstmaß von mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können) zur Verfügung gestellt. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG wurde von der Bundesregierung wie vorgegeben umgesetzt. Für den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen wurden hohe grundrechtssichernde Schwellen eingezogen.

Die Sicherheit der deutschen Bürgerinnen und Bürger liegt mir genauso sehr am Herzen wie der Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen. Da dieser Schutz auch nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gegeben ist, sehe ich keinen Verstoß gegen die "bestehende grundgesetzlich garantierte Ordnung".

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass gegen den Beschluss der schwarz-gelben Landesregierung Nordrhein-Westfalen, der Online-Durchsuchungen von Computern erlaubte, ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Dieses Urteil wird zeigen, wie weit und mit welchen Mitteln der Staat auf private Daten zugreifen darf. Das Ergebnis der Verhandlungen bleibt abzuwarten.

Ich habe größtes Verständnis für Ihre Bedenken, die mit Überwachungsmethoden einhergehen. Eine wirksame Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus darf aber nicht die Augen davor verschließen, dass das Internet auch in diesem Bereich als ein Mittel zur Verfolgung schlechter bzw. verabscheuungswürdiger Zwecke verwendet wird. Insoweit muss sich auch eine Strafverfolgung anpassen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB
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