Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Helmut Zöllmer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Stellvertretender Schulleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) In einem Seuchenfall, und darum handelt es sich beim Auftreten der Blauzungenkrankheit eindeutig, überwiegt das öffentliche Interesse an einer flächendeckenden Impfung gegenüber dem Individualinteressen von Einzelnen, die ihre Tiere nicht impfen wollen. Nur eine flächendeckende Impfung sichert den Impferfolg. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
26.07.2009
Von:

Lieber Herr Zöllmer,

wieviel von dem Geld, das derzeit vom Bund in den Bankensektor gepumpt wird, sollte den Bankaktionären geschenkt werden?

Aus welchem Grunde sollte den Aktionären Geld geschenkt werden?

Welche Maßnahmen muß der Bundestag ergreifen, um die erfolgten Geldgeschenke zu kontrollieren und die Interessen der Steuerzahler angemessen zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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30.07.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ein stabiler und funktionsfähiger Finanzmarkt ist wichtig. Und wenn dieses öffentliche Gut in Gefahr ist, muss eingegriffen werden. Die Stabilität des Finanzmarktes ist für unsere Volkswirtschaft unverzichtbar. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten eine Reihe umfangreicher Gesetze zur Stabilisierung des Finanzmarktes erlassen, die auch weitere Kontrollrechte des Staates beinhalten. Fast 30 Finanzmarktgesetze wurden geändert oder neu erlassen sowie gut zehn EU-Richtlinien umgesetzt. Diese alle hier aufzuführen würde den Rahmen einer Antwort in diesem Forum sprengen. Ich empfehle daher die ausführlichen und anschaulichen Ausführungen zum Thema auf der Seite des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de .

Zu erwähnen ist aber durchaus, dass erstmals im Zuge der Bankenkrise eine staatliche Garantie für private Ersparnisse gegeben wurde. Der Staat ist an der Commerzbank beteiligt und steht vor der Komplettübernahme der HRE. Die Neuordnung der Finanzaufsicht erfolgt, die Aufsicht BaFin hat eine neue Struktur. Verbraucherinnen und Verbraucher wurde der Rücken gestärkt, etwa beim Verkauf von Krediten, wir haben für mehr Transparenz bei Anlagegeschäften gesorgt.

Selbstverständlich wird keinem Aktionär aus Steuergeldern Geld geschenkt oder ausgezahlt. Die Maßnahmen sind weder zugunsten der Banken an sich, deren Manager oder Aktionären erfolgt, sondern um mit den Maßnahmen zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts beizutragen. Hiervon profitiert unsere gesamte Volkswirtschaft.

Im Gegenteil wurde gesetzgeberisch erstmals auch die Enteignung von Bank-Aktionären ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Finanzen
31.07.2009
Von:

Lieber Herr Zöllmer,

Sie schreiben in Ihrer Antwort "Selbstverständlich wird keinem Aktionär aus Steuergeldern Geld geschenkt oder ausgezahlt."

Nun ist es aber z.B. so, daß der Bund, dem 38 Prozent an der IKB gehörten, zur Rettung dieser Bank einen Betrag von 9,2 Milliarden Euro bereitgestellt hat. Danach wurde die IKB für 150 Millionen Euro verkauft. Von den 150 Millionen Euro hat der Bund jedoch nur 38 Prozent bekommen hat, weil er nur zu 38 Prozent Eigentümer war, und den Rest die Privaten erhalten haben. Eben diese Privaten haben jedoch von den 9,2 Milliarden
Euro für die Schuldentilgung keinen einzigen Cent zur Verfügung gestellt.

Das sieht für mich sehr nach einem Geschenk für die Privataktionäre der IKB aus.

Wenn die damaligen Privataktionäre der IKB schon nicht willens oder in der Lage waren, sich an der Schuldentilgung zu beteiligen, hätten sie doch ganz sicher nicht am Verkaufserlös der IKB-Bank beteiligt werden sollen. Es hätte doch gar keinen Verkaufserlös gegeben, wenn der Bund nicht mit 9,2 Milliarden Euro eingesprungen wäre.

Aus meiner Sicht wurden hier Steuergelder verschenkt, um nicht zu sagen veruntreut.

Warum wurde von den privaten Altaktionären kein Beitrag zur Schuldentilgung eingefordert?

Warum erhielten die privaten Altaktionäre den Löwenanteil des Verkaufserlöses der IKB?

Warum verzichtet der Bund auf jeglichen Rückzahlungsanspruch der bei der IKB zur Schuldentilgung eingesetzten Finanzmittel?

In welchem Umfang hat der Bundestag im Vorfeld über dieses großzügige Geschenk in Höhe von 9,2 Milliarden Euro beraten und entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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10.08.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

Sie äußern sich nunmehr sehr kritisch zum Verkauf der IKB.

Ich weiß, dass vieles, was zur Rettung oder Sanierung von Banken in dieser Krise staatlicherseits gemacht wird und wurde streng hinterfragt wird. Diese – auch notwendigen – Debatten sollten aber sachlich geführt werden. Weder kann man dem Staat Veruntreuung von Steuergeldern noch Geschenke an Aktionäre unterstellen. Da wird eine Diskussion auch absurd und polemisch.

Die IKB Deutsche Industriebank ist eine Bank, deren Kerngeschäft die Kreditfinanzierung von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe ist. Größter Aktionär ist die staatliche KfW Bankengruppe. Im Sommer 2007 geriet die IKB als Folge der Krise auf dem US-amerikanischen Hypothekenmarkt in eine existenzbedrohende Schieflage. Die IKB hatte sich wie viele andere Banken in hohem Maße in strukturierten Finanzierungsprodukten engagiert und musste im Zuge der Krise Abschreibungen in Milliardenhöhe auffangen. Eine Insolvenz der IKB hätte Vertrauen in das gesamte deutsche Bankenwesen erschüttert – mit unabsehbaren gesamtwirtschaftlichen Folgen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Um dies zu verhindern, sprangen Bund, Bankenwirtschaft und die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem finanziellen Rettungspaket ein. Dies ist Weder die Fortführung der IKB unter Regie der KfW noch eine Zerschlagung oder die Insolvenz der Bank stellen in der Gesamtbetrachtung eine sinnvolle Alternative zum Verkauf dar. Diese Einschätzung der Bundesregierung wird von der deutschen Kreditwirtschaft und zahlreichen ausgewiesenen Fachleuten (u.a. Bundesbank und BaFin) geteilt. Im Vordergrund der Entscheidung stand die Abwehr erheblichen Schadens für den deutschen Banken- und Finanzsektorsektor. Die damit verbundenen volkswirtschaftlichen negativen Auswirkungen hätten auch für die öffentlichen Haushalte ein hohes und unkalkulierbares Risiko dargestellt.

Eine Fortführung der Geschäftstätigkeit unter KfW-Regie wäre nur schwer realisierbar gewesen. Angesichts der noch andauernden Finanzmarktkrise wären die finanziellen Risiken für die KfW unabsehbar gewesen. Die KfW kann sich nach Abschluss des Verkaufs wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren. Im Mittelpunkt steht weiterhin der Förderauftrag der KfW: günstige Förderangebote in den Bereichen Mittelstand , Unternehmensgründungen, Wohnen, Umwelt, Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur.

Zwar beträgt die bilanzielle Gesamtbelastung der KfW aus der IKB-Krise rund 8 Milliarden Euro . Dennoch steht die KfW auf einer soliden finanziellen Basis und ist in ihrer Risikotragfähigkeit nur vorübergehend eingeschränkt.

Während der Stützungsaktionen für die IKB hat der Bund rund 1,2 Milliarden Euro übernommen. Im Rahmen des Verkaufsprozesses hat der Bund der KfW zudem die Übernahme einer Garantie von bis zu 600 Millionen Euro zugesagt. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme dieser Garantie ist jedoch gering.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Finanzen
10.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

Ihre Antwort gibt den Stand von 2008 wieder. Anfang Juli 2009 hat die SoFFin der IKB Staatsgarantien über weitere 7 Milliarden Euro zugesagt. Das erneute Einspringen des Staates sei notwendig, weil die Situation an den Geld- und Kapitalmärkten weiterhin schwierig sei. Mit den SoFFin-Garantien solle die Liquidität sichergestellt werden.
www.handelsblatt.com

Sind Sie der Ansicht, daß Sie und Ihre Bundestagskollegen in der Lage sind, die staatlichen Interventionen an den Kapitalmärkten wirkungsvoll zu kontrollieren?

Falls ja, weshalb sind Sie über die jüngste Garantie über 7 Milliarden Euro nicht informiert?

In welchem Umfang hat der Bundestag im Vorfeld über die Erhöhung der Staatshilfe für die IKB um 7 Milliarden Euro beraten und entschieden?

Wäre, der Logik der übrigen Interventionen entsprechend, in diesem Falle nicht ein Einstieg des Staates als Anteilseigner bei der IKB angesagt gewesen? Falls nein, welche Sicherheiten hat der Staat für seine zusätzliche 7 Milliarden Euro-Garantie bekommen?

Welche bislang noch nicht ausreichend gedeckten weiteren Risiken gibt es bei der IKB? Wird die Bundesrepublik Deutschland dafür ebenfalls Garantien übernehmen, wenn die "Situation an den Geld- und Kapitalmärkten weiterhin schwierig" bleibt? Gibt es ein Limit für die Übernahme von Staatsgarantien bei der IKB? Wie wird dieses Limit definiert?

Welche Gegenleistung fordert der Bund von den Eigentümern der IKB für die Staatsgarantien?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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18.08.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

im Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist festgelegt worden, dass ein Finanzmarkt-Gremium des Deutschen Bundestages über Details berät und informiert wird. Dieses Gremium ist mit je drei Abgeordneten der SPD und Union und je einem Vertreter der kleineren Parteien besetzt. Das Gremium tagt geheim, weil es auch um Geschäftsgeheimnisse geht. Aber der Bundestag wird über dieses Gremium im notwendigen maße informiert.

Im Übrigen ist im Hinblick auf die IKB alles von den zuständigen Stellen gründlich geprüft worden. Strenge Auflagen sind erteilt worden, die die IKB erfüllen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Umwelt
15.08.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Zöllmer,
in Deutschland gibt es eine Pfandregelung zu Einwegplasteflaschen. Wieso gibt es nicht auf jede Einwegpflasche einen Pfand, sondern nur auf bestimmte. Wäre eine einfache klare Regelung nicht besser, als eine komplizierte undurchsichtige? Wieso ist die Einwegcolaflasche mit einem Pfand belegt, aber eine Einwegplasteflasche wo Saft drin ist, z.B. von Hohes C nicht. Was macht die Colaflasche für die Umwelt gefährlicher, als die Saftflasche?
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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18.08.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Frage.

Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 - 3 Litern, die nicht als ökologisch vorteilhaft eingestuft sind. Die Pfandpflicht beschränkt sich allerdings auf diejenigen Getränkebereiche, bei denen eine Abwägung des ökologischen Nutzens des Pflichtpfands einerseits mit dem ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems andererseits die Einrichtung eines solchen Systems rechtfertigt.

Der hohe Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems rechtfertigt sich insbesondere nur bei einem ausreichend hohen Marktvolumen, das die Einrichtung eines effizienten und flächendeckenden Pfand- und Rücknahmesystems oder die Beteiligung an einem solchen ermöglicht. Dies gilt für die in § 9 Abs. 2 Verpackungsverordnung aufgeführten Getränke, also Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke – wie etwa die von Ihnen erwähnten Colaflaschen - und alkoholhaltige Mischgetränke. Diese machen den Hauptanteil am Getränkemarkt aus.

Bei anderen Getränken wie etwa Milch, Wein, Spirituosen oder den von Ihnen erwähnten Fruchtsäften ist der Besonderheit Rechnung zu tragen, dass ein unangemessenes Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme- und Pfandsystems entstehen würde. Vor diesem Hintergrund ist eine Pfandpflicht nur auf die zuerst aufgezählten Getränkesegmente gerechtfertigt. Sicher wäre es für die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr viel einfacher wäre, wenn alle Flaschen einer Pfandpflicht unterliegen würden und ein identisches Pfand zu entrichten wäre. Andererseits kann ein Pfandsystem mit seinen Kosten nur unter der o. g. Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Soziales
19.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllner,

die letzten drei zur Gesetzgebung anstehenden Gesetze werden in demokratischer Einigkeit zur Beschließung vorgelegt.

Frage: Was kommt auf den Bürger zu, bei dem Gesetz " Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge ".

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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31.08.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Frage.

In der Großen Koalition wurde sich nach langen Beratungen auf ein Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag geeinigt. Damit ist einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen. An den mehrwöchigen Beratungen waren auch Vertreter der Opposition und der Länder beteiligt. Grüne und FDP tragen den Kompromiss mit, die Linke nicht. Das Gesetz kann zum 1. Oktober in Kraft treten. Im Bundestag wird das Gesetz am 8. September in zweiter und dritter Lesung vermutlich beschlossen werden. Der Bundesrat hält am 18. September eine Sitzung ab.

Beim Thema kommunale Daseinsvorsorge sieht der Kompromiss vor, dass die kommunale Selbstverwaltung gesetzlich festgeschrieben wird. Die Rechte der Städte und Gemeinden würden gegenüber Brüssel gestärkt. Manche Länder fühlen sich bislang in der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Kommunen nicht richtig berücksichtigt. Diese bestehen darauf, dass die kommunale Daseinsvorsorge auch eindeutig erwähnt wird, wenn es um die Rechte des Bundesrats geht. Nach deren Willen soll festgelegt werden, dass die Bundesregierung "bei Vorhaben, die die Belange der Kommunen hinsichtlich der öffentlichen Daseinsvorsorge berühren", die Stellungnahmen des Bundesrates zugrunde legen muss.

Insoweit ist alles noch etwas im politischen Prozess. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz verabschiedet wird. Hiernach muss es – in der kommenden Legislaturperiode – mit Leben gefüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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