Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Helmut Zöllmer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Stellvertretender Schulleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) Daher gilt die Verordnung auch für alle Geflügelarten, die vom Menschen gehalten werden. Angesichts der Gefahren, die von der Aviären Influenza ausgehen, halte ich die herrschenden Verbote mit Erlaubnis- bzw. Ausnahmevorbehalt weiterhin für den richtigen Weg eine Verbreitung der Krankheit und mögliche Gefährdung gerade des Haustierbestandes zu verhindern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ihre Aussage "Ein Vertuschen oder Verschweigen des Risikos findet jedoch nicht statt."
trifft möglicherweise auf Sie zu, denn angesichts der Fakten ist es durchaus anerkennenswert, dass Sie das parteiübergreifende, politische Totalversagen bezüglich BSE/vCJK, zumindest in Ansätzen versuchen zu erklären.

Selbst auf die Gefahr hin, dass Sie sich damit in Widersprüche verwickeln.

"Alle Informationen zu Infektionsrisiken, Fallzahlen, Präventionsmaßnahmen etc. sind bei den zuständigen Bundesstellen abrufbar."

Alle, wirklich alle?

Wo finde ich dann den Link der Bundesregierung zur Bayr. BSE-Risikoanalyse?

Warum wurde diese BSE-Risikoanalyse nicht entsprechend ihrer weltweiten Bedeutung in angemessener Form im deutschen Bundestag diskutiert?

Im Bayr. Landtag hat 2006 (!) zumindest einmal der StMUGV-Referatsleiter Dr. Rehm den Versuch gestartet die Öffentlichkeit zu informieren:

"Ministerium rechnet mit neuer BSE-Welle

Auf Bayern rollt eine neue Welle von BSE-Fällen zu. Das geht aus einer Risikostudie der Uni München hervor. Schon lang vor der Entdeckung im November 2000 habe es wohl BSE-Erreger in Bayern gegeben, sagte er vor dem Ausschuss. Auch kontaminiertes Fleisch sei verkauft worden: "Das kann man nicht schönreden." Das Thema wurde unterschätzt: "1995 bis 2000 dachten wir, das wird uns schon nicht packen. Das war ein Irrtum." Norbert Rehm, Referatsleiter im Ministerium, rechnet mit einer weit höheren Dunkelziffer

Doch solche dramatischen Aussagen gehen die Öffentlichkeit nichts an, wenn es nach jemanden geht, der sich nach seinem "Erfahrungsglauben" in Halbverbrecherkreisen bewegt. www.stern.de
und verbraucherschutzfeindliche Antworten en masse "abliefert".


Nehmen Sie deshalb bitte, die Bayr. BSE-Studie und beantragen Sie die längst überfällige Sondersitzung im Verbraucherschutzausschuss, bevor es endgültig zu spät ist.


MfG
R.
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
2Empfehlungen
25.04.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

auch die von Ihnen angesprochene bayerische BSE-Risikoanalyse findet Eingang in die Risikobetrachtung der zuständigen Stellen auf Bundesebene. Mit der Bedeutung der bayerischen Studie für das gesamte Bundesgebiet beschäftigt sich eine ausführliche Abwägung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Die Ergebnisse der bayrischen Untersuchung und die diesbezüglichen Einschätzungen des BfR sind jedermann unter www.bfr.bund.de zugänglich.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
06.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

werden Sie den geplanten Diätenerhöhungen zum 1. Januar 2009 und 1. Januar 2010 zustimmen? In der Netzzeitung wird über Diätenerhöhungen von ca. 6% geschrieben. (Quelle: www.netzeitung.de ) Wie vermitteln Sie es den Bürgern, das es seit Jahren eine negative Lohnentwicklung gibt, aber der Bundestag sich weiter bereichert? Wundern Sie sich noch ernsthaft über die grassierende Politikverdrossenheit?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
21.05.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Niemand sollte in die Politik gehen, um Geld zu verdienen oder sich zu bereichern. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Abgeordnete haben daher nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.

Die Schwierigkeit stellt sich in der Beantwortung der Frage nach der Angemessenheit. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und auf Bundesebene vertreten?

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz -- und somit durch die Abgeordneten selbst - festgelegt werden muss. Selbst über die Höhe des eigenen Einkommens zu entschieden, ist nicht einfach, ohne sich des Verdachts der Bereicherung und der Selbstbedienung auszusetzen.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet, in der er der Empfehlung des Bundesverfassungsgericht folgt, die Entschädigung der Abgeordneten an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung zu bemessen. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern größerer Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Nachdem die Abgeordnetendiäten über Jahre hinter diesen Besoldungsgruppen zurückgeblieben sind wurde im letzten Jahr eine zweistufige Anpassung beschlossen: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Damit käme es theoretisch zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6.

Die Brisanz einer erneuten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, die sich durch die zeitliche Nähe zur letzten Diätenerhöhung ergibt, ist offensichtlich, angesichts der deutschlandweiten Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre wäre die symbolische Wirkung dieses Schrittes unerträglich. Ich begrüße daher das Ergebnis der intensiven Diskussion innerhalb der Fraktion, das parlamentarische Verfahren zur erneuten Diätenanhebung nicht zu unterstützen. Für die Zukunft ist eine transparente und nachvollziehbare Gestaltungsgrundlage, wie sie die beschriebene gesetzliche Regelung darstellt, für die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung dennoch wünschenswert.

Ich hoffe, dass es mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung der Debatte kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Arbeit
07.05.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ich möchte Ihnen zunächst zur bevorstehenden Diätenerhöhung gratulieren.
Meine Frage hierzu: Halten Sie diese Erhöhung für ausreichend ?
Die Beamten in NRW erhalten im Gegenzug erst ab 01.07.2008 eine 2,9 prozentige Erhöhung im Gegensatz zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
Wenn Sie die Diätenerhöhung an diese Tarifvereinbarung knüpfen, hätten Sie dann nicht auch die verzögerte und geringere Erhöhung für die Beamten berücksichtigen müssen ?
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Anfrage. Zu ihrer Beantwortung möchte ich Sie jedoch auf meine Stellungnahme zum Beitrag von Herrn Borgmann vom 6. Mai 2008 ( www.abgeordnetenwatch.de ) verweisen.

Ich hoffe, Ihrer Frage damit gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.05.2008
Von:

Guten Tag Herr Zöllmer,
heute möchte ich mich mal an Sie wenden.
Als ich heute so auf diesen Seiten stöberte, fiel mir Ihr Beitrag vom 14.05 2008 auf.
Helfen Sie mir bitte weiter bzw. auf die Sprünge.
In allen 27 Mitgliedstaaten der EU wurde die Todesstrafe abgeschafft. Europa setzt sich weltweit gegen die Todesstrafe ein. Warum wir dennoch die Todesstrafe in Europa eingeführt?
In Artikel 146 GG steht
Zitat Anfang
Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitat Ende
Aus "Verfassung" wurde einfach Vertrag gemacht; und das deutsche Volk hat auch nicht mittels Volksabstimmung darüber abgestimmt.
Nicht nur das das Volk übergangen wurde. Es hat mit Ratifizierung auch die Todesstrafe. Nicht aber für besonders gewalttätige Straftaten, sondern im Kriegsfall, bei Krawallen und Aufständen.

Deutschland lässt sich nicht mehr lange den Aufschwung vorlügen. Zunehmende Armut, Politikverdrossenheit und mangelnde Zukunftsperspektiven werden in nicht allzu ferner Zukunft Menschen auf die Straße bringen. Sie werden für bessere Verhältnisse demonstrieren. Krawalle wie einst in Frankreich werden auch in Deutschland stattfinden.
Soll für diesen Fall, dass Bürger sich gegen die ungerechte Behandlung durch den Staat wehren, die Todesstrafe eingeführt werden?

Wie geschrieben. Mich verwirrt es, dass in allen 27 Mitgliedstaaten der EU die Todesstrafe abgeschafft wurde, UND sich die EU weltweit gegen die Todesstrafe einsetzt, aber andererseits für Europa die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Gehen Sie bitte darauf näher ein.
Ich bedanke mich für ihre ausführliche und befriedigende Antwort.

mfg
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
29.05.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Durch den Vertrag von Lissabon wird die Todesstrafe nicht wieder eingeführt! Ganz im Gegenteil wird durch ihn ihre Ächtung erstmals im Primärrecht der Europäischen Union verankert. Dies legt der verbindliche Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta eindeutig fest: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." Diese Regelung entspricht dem in seiner Wirksamkeit und Bedeutung in keiner Weise beeinträchtigten Artikel 102 des Grundgesetzes: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Die Grundrechtecharta der EU orientiert sich bezüglich ihres Inhalts an der Europäischen Menschenrechtserklärung (EMRK). Seit dem Vertrag von Lissabon haben die Grundrechte erstmals selbst den Rang von EU-Primärrecht erhalten. Dies ist eine starke Aufwertung und trägt zu einem umfassenderen Grundrechtsschutz innerhalb der EU bei.

Zu beachten ist, dass das Dokument der EMRK nicht auf Beschlüsse der Europäischen Union sondern des Europarats zurückgeht. In diesem Gremium sind Länder vertreten (z. B. Russland), in denen die Todesstrafe weiterhin legal ist. In einem langen Entwicklungsprozess wurde die EMRK, die in ihrer frühesten Form auf das Jahr 1950 zurückgeht und damals noch kein Verbot der Todesstrafe beinhaltete, schrittweise modifiziert. Im 6. Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1983 gelang es, alle Mitgliedsstaaten des Europarates (bis auf Russland) zu einer Ächtung der Todesstrafe in Friedenszeiten zu bewegen. Ein vollkommenes Verbot der Todesstrafe auch zu Kriegszeiten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchsetzbar. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben mittlerweile auch auf der Ebene des Europarates im 13. Zusatzprotokoll zur EMRK ihren vollkommenen Verzicht auf die Todesstrafe auch in Kriegszeiten erklärt. Angesichts von Artikel 102 des Grundgesetzes war dies für Deutschland ein rein symbolischer Akt.

Mit der Ausarbeitung der Grundrechtecharta auf der Basis der EMRK war der Europäische Konvent befasst, ein Gremium von Verfassungsrechtsexperten, Abgeordneten der nationalen und des Europaparlaments und Regierungsvertretern. Neben der bereits im Jahr 2000 zunächst ohne Rechtsverbindlichkeit beschlossenen Grundrechtecharta existiert eine Erklärung des Europäischen Konvents. Diese sorgt heute für Verwirrung, da in ihr auf Artikel 2 des 6. Zusatzprotokolls der EMRK verwiesen wird, der, wie bereits oben geschildert kein Verbot der Todesstrafe in Kriegszeiten beinhaltet. Diese verweisende Erklärung des Europäischen Konvents besitzt jedoch neben dem absoluten Verbot der Todesstrafe in Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtscharta keine rechtliche Verbindlichkeit.

Das Verfassungsgebot aus Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes ist somit keinesfalls aufgehoben, sondern erfährt vielmehr eine zusätzliche Bestätigung auf europäischer Ebene.

Ich hoffe, mit den Erläuterungen für Klarheit in der Debatte gesorgt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

heute hatte ich kurz den Eindruck, mich per Internet, in das falsche Parlament gewählt zu haben! Aber es stimmte, ich war bei "Parlamentfernsehen DEUTSCHER Bundestag".
Es fand die Nato-Tagnung im deutschen Bundestag statt.
Ich traute meinen Ohren nicht, wartete ZUMINDEST auf Übersetzungen in die deutsche Sprache; aber nichts.
Das ist für mich eine Diskrimierung der deutschen Bürger und der deutschen Sprache.
Können SIE mir mitteilen, warum nicht übersetzt wird?

Es gibt Deutsche die können kein Englisch.
Es gibt Deutsche die können nicht so fließend Englisch.
Es gibt Deutsche die wollen Es garnicht können.
Da ich ich mittlerweile ein sehr mißtrauischer Mensch geworden bin, kommt mir dabei der Gedanke daß man auf diesem Wege wichtige Informationen auch geheim halten kann.

An fehlendem Dolmetscherpersonal kann es doch nicht gelegen haben, da die Damen und Herren Kopfhörer an den Plätzen hatten.

Selbst die "Energie-Debatte" eine Übertragung aus dem Europa-Parlament wird übersetzt, das Parlament, daß sonst kein Freund und Förderer der deutschen Sprache ist.

Gruß
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ich habe allergrößtes Verständnis für Ihre Beschwerde. Aus den von Ihnen angesprochenen Gründen sollten Verhandlungen im Bundestag der Öffentlichkeit stets in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.

Auf meine diesbezügliche Nachfrage bei den verantwortlichen Stellen des Parlamentsfernsehens wurde mir bestätigt, dass grundsätzlich alle Beiträge auf Deutsch oder zumindest mit deutscher Übersetzung gesendet würden.

Man teilte mir mit, dass es im von Ihnen angesprochenen Fall der Tagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO nicht anders gewesen sei. Während der live-Übertragung sei die Parlamentsdebatte sowohl in der Originalsprache als auch mit der deutschen Simultanübersetzung zu empfangen gewesen. Um die Ergebnisse der Versammlung auch der interessierten Öffentlichkeit in anderen NATO-Staaten zugänglich zu machen, habe man sich auf ausdrücklichen Wunsch der Parlamentarischen Versammlung für die Veröffentlichung der originalsprachlichen Version im Internet entschieden. Die deutsche Simultanübersetzung wird jedoch auf Anfrage und gegen eine Unkostenbeteiligung gerne zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer
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