Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Helmut Zöllmer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Stellvertretender Schulleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) Es gibt eine sehr große "schweigende Mehrheit" an Fachärzten, die von der nun faireren Honorierungssystematik nicht nur planerisch, sondern auch direkt finanziell profitiert. Für die konkrete Vergütung der Ärzte vor Ort sind die jeweiligen regionalen Vertragspartner und hier insbesondere auch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Bislang sind uns Umsetzungsprobleme nur in sechs von 17 KV Regionen bekannt geworden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.04.2008
Von:

Ehrenwerter Herr Zöllmer,

Risikodebatte, was für ein hässliches Wort.

Wo fängt ein Risiko, im Zusammenhang mit BSE/vCJK für Sie an?

Wie viele Menschen müssen erst sterben, bevor man in Deutschland von einem Risiko spricht oder ignoriert, unterdrückt man dieses gar?

Kennen Sie den Fall "Markus Meiler" aus dem Jahr 2000 (!!!) www.welt.de

"Das Leiden ihres Sohnes soll vertuscht werden, um in der Bevölkerung keine Unruhe zu wecken."

und die höchst seltsamen "Diagnosepraktiken" eines bayerischen LMU-Professors

"Aber Kretzschmar, der inzwischen am Münchener Klinikum Großhadern arbeitet, wollte sich auf eine Mandelbiopsie nicht einlassen. Nach Angaben der Eltern von Markus Meiler mit der Begründung, dass wegen der Infektionsgefahr das Operationsbesteck nach der Untersuchung hätte weggeworfen werden müssen."

Mit dieser Einstellung wird man vCJK in Deutschland nie finden! Oder etwa nicht?

Genau wie bei BSE vor November 2000, als freiwillige BSE-Tests, in Bayern, verboten wurden. www.gavagai.de

"20.10.1999 Im bayerischen Landtag fordert die SPD BSE Schnelltests. Abgelehnt."

Übernehmen Sie am Tag X die Verantwortung für eine verfehlte vCJK-Risikodebatte oder wollen Sie es wie Stoiber` s CSU www.csu-landtag.de halten?

"Aus heutiger Sicht müssen wir feststellen, dass das tatsächliche BSE-Risiko für Deutschland allgemein unterschätzt wurde. Dies gilt für die Politik, aber auch für Fachorganisationen, die Wissenschaft und die Publizistik."

Denn Spanien diepresse.com
ist überall ...

MfG
R.
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
2Empfehlungen
23.04.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

das wiederholte Auftreten der mit der Rinderseuche BSE in Zusammenhang stehenden Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) in Spanien ist sehr ernst zu nehmen. Es ist zu hoffen und zu erwarten, dass die spanischen Behörden mit Sorgfalt und Umsicht der aktuellen Entwicklung begegnen.

Ihre Befürchtungen einer Ignorierung oder gar einer bewussten Geheimhaltung der Gefährdungen von vCJK kann ich leider nicht teilen. Nur weil die Presse angesichts rückläufiger Fallzahlen das Thema aus ihrer Tagesberichterstattung genommen hat, bedeutet dies nicht das Schweigen des wissenschaftlichen und politischen Risikodiskurses.

In den Berichten des Robert-Koch-Instituts als zuständiger epidemiologischer Beobachtungsstelle werden die Risiken der Erkrankung klar benannt, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und die aus der Forschung hervorgegangenen Maßnahmen der Prävention bezeichnet. Einen Fall der vCJK hat es in Deutschland bekanntlich bislang nicht gegeben.

Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit verzeichnet seit 2005 eine sich beständig halbierende Zahl der aufgetretenen BSE-Fälle, das ist ein gutes Zeichen und gleichzeitig ein Hinweis auf die Wirksamkeit der entschlossenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen der letzten Jahre, aber keinesfalls Grund zur Entwarnung. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung plädiert vernünftigerweise für die Aufrechterhaltung der strengen Vorsichtsmaßnahmen in Krankenhäusern sowie den Zucht- und Schlachtbetrieben.

Teil unserer Verbraucherschutzstrategie ist ein Höchstmaß an Transparenz. Alle Informationen zu Infektionsrisiken, Fallzahlen, Präventionsmaßnahmen etc. sind bei den zuständigen Bundesstellen abrufbar. Insbesondere das neue Verbraucherinformationsgesetz stattet jeden Bürger mit einem gesetzlich gesicherten Anspruch auf Einsicht erzeugnisbezogener Daten aus.

Ich stimme Ihnen abschließend in Ihrer Auffassung zu, dass schon auf Grund des Gefährdungspotenzials vCJK und BSE mit äußerster Vorsicht zu begegnen ist. Ein Vertuschen oder Verschweigen des Risikos findet jedoch nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,
haben Sie den EU-Reformvertrag gelesen und verstanden?
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
1Empfehlung
23.04.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

spätestens seit 2003 steht die Reformierung der Struktur der EU im Zentrum der politischen Debatte und macht ein intensives Befassen mit der Materie unabdinglich. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit den betreffenden Dokumenten. Die Vertragsinhalte sind mir daher bekannt.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
19.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

ich bitte um Auskunft, wie Lebensmittel zukünftig nach Ihrer Meinung gekennzeichnet werden sollen? Ampel - oder das 1 + 4- Modell der Industrie, freiwillig oder verbindlich? Die Kennzeichnung nach britischem Vorbild sind nach meiner Überzeugung am verständlichsten und sollten evtl . durch Angabe der Kkal/100g ergänzt und verbindlich!!! deutlich auf den Lebensmitteln deklariert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß freiwilige Vorschriften durch die Industrie bestenfalls schleppend,
wenn überhaupt ,eingehalten werden. (s. zum Beispiel Autoindustrie/Verminderung CO² Ausstoß). Es ist m.E. nicht länger hinzunehmen, daß die Industrie durch exzessive Lobbyarbeit Gesetzesvorhaben in ihrem Sinn beeinflusst und die Bürgerinnen und Bürger, so sie denn trotz manchem "Wahlfrust", alle 4 Jahre ihre Stimme abgeben, ihre Interessen vernachlässigt sehen. Die Abgeordneten sind vom Volk gewählt und nicht - wie in diesem Fall - von der Lebensmittelindustrie.

Mit freundlichem Gruß.
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
28.04.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Nährmittelkennzeichnung.

Meine Kolleginnen und Kollegen und ich habe hierzu bereits eine Reihe von Fragen erhalten. Insoweit verweise ich zunächst auf meine Antwort an Herrn Held zu diesem Thema vom 17.04.2008 hier bei abgeordnetenwatch.

Nochmals kurz: Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion hat am 19. Februar 2008 eine Position zur Nährwertkennzeichnung beschlossen, die eine verpflichtende und ergänzte Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild fordert. Die SPD-Arbeitsgruppen Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sich positiv auf diesen Beschluss bezogen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat z.Z. große Vorbehalte gegen die Ampelkennzeichnung. Wir haben aber den Eindruck, dass ein Umdenken nicht ausgeschlossen ist. Bundesminister Seehofer ist inzwischen für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung, nachdem ein entsprechender Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vorliegt.

Wir brauchen Angaben, die gut erkennbar sind und sich in leicht verständlicher Weise auf der Vorderseite der Verpackung wiederfinden, in wenigen Minuten des Einkaufs kann und soll niemand die Nährmittelangaben suchen und kompliziert umrechnen müssen. Die Angaben müssen für die Verbraucherinnen und Verbraucher vergleichbar sein, dies geht nur, wenn alle Produkte gekennzeichnet sind - also verpflichtend und auf dieselbe Weise. Die Nährwertkennzeichnung muss auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und sich auf 100ml/100g beziehen, denn portionsbezogene Angaben sind häufig irreführend.

All dies gewährleistet aus unserer Sicht die modifizierte Ampelkennzeichnung.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

mehrere Anfragen bei Hrn. Min. Seehofer (CSU) erbringen nicht nur keinerlei Antworten, sondern jetzt auch noch die Aussaat unter den alten Bedingungen.

Bitte wirken Sie auf Ihn ein!

1. Nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln bedeutet ein NEIN zur Gentechnik.
2. Kleinbauern und Selbstversorger bedeutet ein NEIN zur Gentechnik.
3. Nur importierte Lebensmittel werden teurer und teurer, gestärkt müssen regionale Lebensmittelerzeuger.
4. Mais ist in Deutschland nur über den Weg Schwein/Rind ein Lebensmittel.

Was ist ihre Meinung zum verstärkten Ausbau von Gentechnik, insbesondere der Fa. Monsanto (am. Chemieriese)?

MfG
C.
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
5Empfehlungen
24.04.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Kürzlich haben wir uns bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion im besonderen Maße eingesetzt. In weiten Teilen konnten wir uns von der SPD-Faktion bei der Gestaltung der gesetzlichen Regeln durchsetzen. Vor allem mit der "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung haben wir ein effektives Instrument geschaffen, mit dem die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst in Zukunft mit ihrem Einkauf direkt Einfluss darauf nehmen können, ob sich der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft durchsetzt oder nicht.

Nach den ursprünglichen Plänen der Union und mit Unterstützung der Kanzlerin sollte der Einsatz der grünen Gentechnik erheblich erleichtert werden, so sollte z.B. das Haftungsrecht völlig geändert – und das für die erforderliche Transparenz notwendige Standortregister massiv eingeschränkt werden. Bei der guten fachlichen Praxis sollte für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais ein Mindestabstand von nur 50 Metern gelten, das Standortregister bleibt, dmit wird die notwendige Transparenz geschaffen, damit Nachbarn, Imker und weitere Betroffene die notwendigen Informationen erhalten. Die Haftung bleibt unangetastet und wird nicht beschnitten. Auch verbleibt es bei der verschuldensunabhängigen und bei der gesamtschuldnerischen Haftung, wenn mehrere Verursacher in Betracht kommen.

Der Begriff der "guten fachlichen Praxis" wird definiert. Hier konnten wir erreichen, dass nun Abstände von 150 m zu einem Feld mit konventionellem Mais und 300 m zu einem Feld mit ökologischem Mais einzuhalten sind. Bislang ist in Deutschland lediglich der Anbau mit gentechnisch veränderten Mais zugelassen. Ein weiterer Schutz der konventionellen Landwirtschaft und eine Gleichstellung des konventionellen Anbaus mit dem ökologischen scheiterten am Widerstand der CDU/CSU.

Insgesamt wurden Regelungen geschaffen, die Gentechnik nicht verhindern, aber einem strengen Regelwerk unterstellen.

Ich stimme im Übrigen mit Ihnen darüber überein, dass die Landwirtschaft nachhaltig betrieben werden muss. Die Gentechnik sehe ich – anders als manche Propagierung –nicht als Allheilmittel, auch nicht bei den aktuellen Problemen der Welternährung.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, Forschung auch in diesem Bereich zu ermöglichen. Aber man muss auch feststellen, dass die Gentechnik derzeit keinerlei Beitrag zur Lösung der Probleme leistet. Wir brauchen verbesserte Anbaumethoden, wir brauchen eine gute Vermarktung der Produkte, insbesondere der regionalen. Wir brauchen eine ländliche Infrastruktur, um Ernteverluste zu verringern. Einheimische und gute Nahrungsmittel müssen gefördert werden.

Ich bin auch überzeugt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Beitrag leisten können, in dem sie sich für regionale Produkte entscheiden, für Qualität und ihnen Lebensmittel auch etwas wert sind. Dies ist auch bei schmalen Haushalt möglich.

Durchaus kritisch sehe ich ebenso die Monopolisierung der Saatgutproduktion.

Wir von der SPD-Fraktion werden uns weiterhin für eine nachhaltige und ökonomisch und ökologisch richtige Landwirtschaft einsetzen. Gentechnik stellt keinerlei Lösung für uns dar.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

Sie teilten mir mit, dass Ihnen die Inhalte des Reformvertrags bekannt sind. Damit sind Sie den meisten Abgeordneten gegenüber im Vorteil. Nun, da Sie den EU-Reformvertrag befürworten, hätte ich da noch eine Frage:

Mit dem EU-Reformvertrag wird die Todesstrafe wieder eingeführt. Professor Schachtschneider hat diese Tatsache ans Tageslicht gebracht.

"Es ist nicht im Vertrag sondern in einer Fussnote, weil wir mit dem Reformvertrag auch die EU Charta annehmen, die besagt, es gebe keine Todesstrafe - und dann kommt es in einer Fussnote: "ausser im Kriegsfall, bei Krawallen und Aufständen" - da ist die Todesstrafe möglich."

Im Grundgesetz Artikel 102 wurde die Todesstrafe aber abgeschafft! Nehmen Sie wirklich die Einführung Todesstrafe in Kauf?

Wer in Ihrer Fraktion wird ebenfalls für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags stimmen?
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
bisher keineEmpfehlungen
14.05.2008
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Zutreffend stellen Sie fest, dass mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon auch die EU-Grundrechtecharta bindenden Charakter erhält. Hierdurch werden EU-Institutionen erstmals unmittelbar an Grundrechte gebunden. Das ist ein großer Erfolg!

Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt dabei eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Diese Regelung entspricht dem Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Lediglich in den Erläuterungen des Konvents zum Text der EU-Grundrechtscharta, denen keine rechtlich bindende Qualität zukommt, werden mögliche Formen der Abweichung vom Verbot der Todesstrafe erwogen. Diesen wohnt jedoch kein Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe inne. Artikel 102 GG bleibt unwiderruflich bestehen!

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass sich die EU, insbesondere das Europäische Parlament, seit Jahren für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Im Februar 2007 hat das Europäische Parlament dazu eine Erklärung verabschiedet, in der es die weltweite Einstellung der Vollstreckung der Todesstrafe fordert. Schließlich ist die Todesstrafe in allen 27 EU-Mitgliedstaaten abgeschafft und wird dies auch zukünftig bleiben.

Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktionskiollegen können Sie unter www.bundestag.de oder auch auf diesem Portal einsehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Zöllmer
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