Manfred Grund (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.07.1955
Berufliche Qualifikation
Elektroingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbad Heiligenstadt
Wahlkreis
Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I
Ergebnis
43,0%
Landeslistenplatz
1, Thüringen
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(...) Danke für Ihre Erwiderung. Ich finde, sie sagt sehr viel über unsere unterschiedlichen Ansichten aus. Ich werde Sie wohl nicht mehr überzeugen. Ihre Ansicht kann ich mir jedoch nicht zu eigen machen. Cannabis gehört nicht zu unserer Kultur und ist auch kein Genussmittel (wie in meiner ersten Antwort ausgeführt). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2012
Von:

Wie stehen Sie zu dem zu beschließenden neuen Meldegesetz?
"Ohne große Öffentlichkeit hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in der vergangenen Woche das neue Meldegesetz durch den Bundestag gebracht. Damit sollen Meldeämter in Zukunft personenbezogene Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben dürfen. Der große Protest blieb zunächst aus - jetzt wird er dafür umso lauter.

"Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", sagte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der "Süddeutschen Zeitung". Auch Grüne und Linkspartei kündigten Widerstand an. Im Bundesrat will die Opposition das Gesetz noch stoppen. Die Länderkammer will im Herbst beraten. In Kraft treten soll das Meldegesetz 2014."

Vielen Dank
Antwort von Manfred Grund
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09.07.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die zwei Beiträge zum Meldewesen. Das Gesetz hat nach Berichten in den Medien einige Nachfragen hervorgerufen. Allerdings ist wieder die Zeit des "Sommerlochs". Deshalb ist Aufklärung geboten. Danke also für die Chance dafür durch Ihre Fragen bei Abgeordnetenwatch.de.

Ihre Fragestellung berührt inhaltliche und formale Aspekte. Erstens: Die Kritik an dem Abstimmungsverfahren halte ich für falsch. Natürlich weiß ich um den Eindruck, den das nicht voll besetzte Plenum häufig auf Beobachter macht. Doch erinnern Sie sich bitte, dass der Bundestag nicht wie die Volkskammer ein Präsenzorgan sondern ein Arbeitsparlament ist.

Sie erwarten zu recht von mir, dass ich neben der Teilnahme an Abstimmungen

· mein Wissen in den von mir schwerpunktmäßig betreuten Themenfeldern der Außenbeziehungen zu Moldau, der Ukraine, Zentralasien und China vertiefe,

· aktuelle Entwicklungen dort wie hier verfolge,

· dass ich mit Bürgern spreche ebenso wie mit Verwaltungen in drei Landkreisen und sieben großen Städten meines Wahlkreises,

· dass ich weiß, was die Arbeitsagenturen machen, was die Bahn vorhat, wo das Straßenbauamt tätig ist, welche Investoren welche Projekte planen,

· dass ich Kontakt zur Bundesregierung halte und zur Thüringer Landesregierung, zu weiteren Behörden (Stichwort: Nachnutzung der Görmar-Kaserne), zu politischen Stiftungen und Vereinen vor Ort,

· dass ich Besuchergruppen in Berlin persönlich betreue,

· dass ich insgesamt die Debatten im Bundestag und ihre Inhalte im Blick behalte und von der Eurorettung bis zum Stromnetzausbau "firm" bin,

· dass ich meine Reden professionell vorbereite,

· dass ich diese, Ihre Bürgeranfrage beantworte,

· dass ich neben der "Thüringer Allgemeine" auch die "Süddeutsche Zeitung" lese und vieles mehr.

Nicht alles lässt sich in sitzungsfreien Wochen managen. Manches ist eilig und eine Erledigung kann nicht im Plenarsaal erfolgen. Auch gibt es manche Gremien, wie den Ältestenrat, die Kontrollkommission oder Geschäftsführerrunden, die parallel zum Plenum tagen müssen. Ebenso geht es den Kollegen, weshalb nicht zu jedem Debattenpunkt alle Abgeordneten im Plenum sein können.

Alle Abstimmungen werden in Fach-Ausschüssen grundlegend vorbereitet. Ein Gesetz durchläuft mehrere Stufen: es wird von einem Antragsteller eingebracht, vorgestellt und kann debattiert werden (1. Lesung). Die Ausschussberatungen (in der Regel sind mehrere Ausschüsse beteiligt) werden häufig durch Anhörungen erweitert. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses muss die Ergebnisse der mitberatenden Gremien würdigen und führt zurück ins Plenum, wo in 2. und 3. Lesung das Gesetz erneut behandelt und beschlossen wird. Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass ein Gesetz "in 57 Sekunden von nicht einmal 50 Abgeordneten durchgewunken" wurde.

Dass Reden zu manchen Themen "zu Protokoll genommen" werden oder bereits in der Festlegung des Ältestenrates als "Ohne-Debatte-Punkte" auf die Tagesordnung kommen, ist in der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehen. Es gibt dafür klare Regeln – unabhängig von dem Halbfinale in der Fußball-EM an jenem Abend. Diese Verfahren sind in mehr als sechzig Jahren Bundestag erprobt und bewährt. Mir wäre auch kein besseres Verfahren bekannt.

An der Abstimmung zum "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" konnte ich nicht teilnehmen, weil ich im Auswärtigen Amt vor dem "Internationalen Club" eine Rede gehalten habe. Als Parlamentarischer Geschäftsführer sollte ich ab 22 Uhr im Bundestags-Plenum die weiteren Abstimmungen für die Unionsfraktion leiten. Als ich kurz vorher zurück kam, gingen die Abstimmungen dem Ende entgegen und ein erneuter Wechsel bei den PGF’s erfolgte nicht mehr.

Zweitens zum Inhalt: Der Deutsche Bundestag hat also am 28. Juni den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens in 2. und 3. Lesung angenommen. Das Meldewesen ist 2006 mit der Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt worden. Es wurde Zeit, dass der Gesetzgeber von dieser Befugnis Gebrauch machte.

Hauptziele des Bundesmeldegesetzes sind die Stärkung des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger bei effizienterer Nutzung der Meldedaten und Senkung der Bürokratiekosten.

Es wird wieder eine Vermieterbestätigung eingeführt: Eine meldepflichtige Person muss ihren Ein- oder Auszug künftig vom Vermieter bestätigen lassen, wie es das Melderechtsrahmengesetz bis 2002 vorsah. Die Einrichtung eines Online-Zugriffs auf die Meldedaten rund um die Uhr und länderübergreifend für Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmenden Behörden, wird ebenfalls ermöglicht. Der Gesetzentwurf enthält aber kein zentrales Bundesmelderegister.

Auch die Wirtschaft ist auf einen aktuellen Meldebestand dringend angewiesen. Hier hat sich die Koalition für praxisgerechte Lösungen entschieden, um einen Abruf der Daten nicht unverhältnismäßig zu erschweren und dabei die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gleichwohl zu wahren. Sie schlossen sich der Kritik an, unter welchen Voraussetzungen eine einfache Melderegisterauskunft erfolgen dürfe. Das Gesetz sieht vor, dass bei der einfachen Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels statt einer Einwilligungs- eine Widerspruchsregelung geschaffen wurde und eine Nutzung der Daten aus einer einfachen Melderegisterauskunft in jedem Fall möglich ist, wenn diese Daten lediglich der Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten dienen.

Damit wurden die Interessen der Betroffenen mit den Interessen der Wirtschaft an einer legitimen Nutzung der Daten wieder in einem angemessenen Ausgleich gebracht. Ausschlaggebend für diese Regelung war, dass der durch einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgende Eingriff angesichts der legitimen Interessen der Wirtschaft nicht so schwer wiegt, dass ein solcher in jedem Fall zu unterbleiben hätte. Die betroffene Person kann vielmehr gegen die Erteilung einer sie betreffenden einfachen Melderegisterauskunft zu den genannten Zwecken Widerspruch einlegen und ist über dieses Recht zu unterrichten.

Ein Widerspruchsrecht entspricht übrigens auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (Az. 6 C 05.05). Die anfragende Stelle hat zudem anzugeben, wenn sie Daten aus einer einfachen Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden möchte. Ein Ausschluss des Widerspruchsrechts im Falle der Bestätigung oder Berichtigung vorhandenen Daten ist zudem dadurch gerechtfertigt, dass es sich um bereits erhobene Daten handelt.

Die Aufregung des Tages kann sich in einen Vorteil wandeln, weil die Bürger nun wissen: Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmen sollte, können alle, die die eine solche Auskunft zu Werbezwecken nicht wollen, bei ihren Meldeämtern den Widerspruch einreichen. Ich ermuntere Sie, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen. Es könnte dann geschehen, dass Sie trotzdem Werbepost bekommen – von Anbietern, die Ihre Daten bei Adressmaklern oder der Post legal kaufen bzw. weil Sie selbst für ein Gewinnspiel, eine Umfrage oder im Internet diese Angaben freiwillig herausgegeben haben bzw. diese Daten beim Einkauf mittels Rabatt- oder Kundenkarte wie Payback oder DeutschlandCard ebenfalls legal erhoben werden.

Im Übrigen hilft auch ein beherzter Griff zur Papiertonne.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Grund
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
31.07.2012
Von:
Kox

Sehr geehrter Herr Grund.

Ich weiß, dass Ihre Fraktion dem Thema Cannabis-Legalisierung eher negativ gegenübersteht, das heißt ja nicht, dass Sie dazu keine andere Meinung haben.

Zunächst ein paar Fakten:
  • Cannabis wird sowohl von Ärzten als auch anderen Wissenschaftlern als weit weniger gefährlich und v.a. weniger abhängig machend eingestuft als Alkohol oder Tabak, ein Verbot unter Legalität letzterer Substanzen ist somit unsinnig und auch das Argument Kulturdroge der beiden ist Unsinn, da Hanf in unserer Kultur weit länger verwurzelt ist; des Weiteren ist es falsch zu sagen im Gegensatz zu diesen werde Cannabis primär zum berauschen verwendet, umgekehrt ist das jedoch einer der Hauptgründe des Alkohol- und Tabakkonsums
  • mit einer Legalisierung wird der Schwarzmark unterbunden und Konsumenten gelangen nicht an Dealer wirklich gefährlicher Drogen, außerdem könnten staatliche Kontrollen die Qualität prüfen und die Produkte besteuert werden; dadurch ergäben sich unzählige neue Arbeitsplätze
  • die wegfallende Strafverfolgung bei den Konsumenten würden dem Steuerzahler Milliarden Euro ersparen
  • die wegfallende Kriminalisierung führte zu besseren Präventivmaßnahmen, da sich mehr Leute die wirklich Hilfe brauchen outen könnten; dadurch können aber wiederum neue Erkenntnisse für medizinische Anwendungen gewonnen werden, da Konsumenten mit positiven Erfahrungen keine Angst mehr vor Strafverfolgung haben müssten
  • Cannabis ist schon jetzt eine etablierte Volksdroge; allein im Kreis Nordhausen schätzungsweise kiffen mindestens 10% der Bevölkerung oder haben es schon einmal getan
  • die aktuelle Politik zu dem Thema ist ein Relikt aus der Zeit der alten USA-treuen BRD, die sich einer Anti-Kommunismus-Kampagne anschloss u.a. von Ronald Reagan, das ist wohl kaum noch zeitgemäß

Was ist ihre Meinung dazu? Es gibt kein logisches Argument zur Beibehaltung der aktuellen Politik zu diesem Thema. Das werden ihnen viele Ärzte, Wissenschaftler und vor allem Richter bestätigen.
Antwort von Manfred Grund
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16.08.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr Kox,

Danke für die Frage, die ich jedoch kategorisch mit Nein beantworte. Ihre Überzeugung, "Es gibt kein logisches Argument zur Beibehaltung der aktuellen Politik ... Das werden Ärzte, Wissenschaftler und vor allem Richter bestätigen" kann ich nicht teilen. Im Gegenteil: Ärzte warnen vor den Gesundheitsfolgen und das Bundesverfassungsgericht hat in der "Cannabisentscheidung" vom 9. März 1994 ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Cannabisverbote anerkannt. Mit seinen Beschlüssen vom 29. Juni 2004 und 30. Juni 2005 hat das Bundesverfassungsgericht sogar seine früheren Entscheidungen zur Strafbarkeit in aller Deutlichkeit bestätigt und die Haltung des Gesetzgebers ausdrücklich gestärkt.
Denn was Sie nicht geschrieben haben: Cannabis dient als Einstiegsdroge. Und auch Cannabis führt zu starken gesundheitlichen Schäden. Nicht nur der Dauerkonsum, sondern bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis ist gesundheitsschädigend. Studien belegen: Selbst eine geringe Dosis kann schwerwiegende Angststörungen und in der weiteren Folge Realitätsverlust, Entpersonalisierung, Schwindel und paranoide Angststörungen auslösen. Langfristiger Konsum kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zur psychischen Abhängigkeit führen. Im Jahr 2010 haben 23.349 Personen wegen einer cannabisbezogenen Störung eine ambulante oder stationäre Therapie antreten müssen.
Richtig ist, die Zahl der Menschen, die Cannabis konsumieren, ist weiterhin besorgniserregend hoch. Schätzungen zufolge sind etwa 200.000 junge Menschen stark von Cannabis abhängig. Jegliche Bemühungen im Bereich der Prävention würden ad absurdum geführt, wenn der Besitz legalisiert würde.
Gegenüber 2004 hat sich der Cannabiskonsum 2011 bei den unter 21-jährigen Kindern und Jugendlichen von rund 15 auf knapp 7 Prozent mehr als halbiert. Wenn solche Erfolge bei den Jugendlichen vorliegen, setzte die Politik ein falsches Signal mit der Legalisierung der Droge Cannabis.
Ein wissenschaftliches Gutachten aus den Niederlanden aus dem Jahr 2008 bestätigt, dass die Einführung von Cannabisclubs der organisierten Kriminalität erheblichen Vorschub leistet, weil die Trennung der Märkte - das ursprüngliche Ziel der niederländischen Drogenpolitik - nicht funktioniert.
Eine sinnvolle Suchtpolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt mit seinen spezifischen, meist suchtstoffübergreifenden Problemen. Es geht um die Fragen der Entstehung von Sucht, der meist ein komplexes Geflecht aus Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen, Störungen im emotionalen Gleichgewicht oder Misshandlung zugrunde liegt.
Ziel der Suchtpolitik der Union ist es deshalb Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt zu stellen. Unser christliches Menschenbild geht vor allem vom freien unabhängigen Menschen aus. Denn wer abhängig ist, kann nicht frei über sein Leben entscheiden. Genau deshalb stehen wir zuerst für Prävention und im zweiten Schritt für Hilfe zum Ausstieg.
Cannabiskonsum ist kein Zeichen von Freiheit. Im Gegenteil: Er führt die Konsumenten in die Unfreiheit.
Die von mehr als 180 Staaten unterzeichneten Suchtstoffkonventionen der Vereinten Nationen verpflichten die Bundesrepublik Deutschland überdies, die Verwendung von Cannabis und anderen Suchtstoffen auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken sowie den Besitz, Kauf und Anbau für den persönlichen Verbrauch mit Strafe zu bewehren. Deshalb ist in Deutschland wie auch in anderen europäischen Staaten, die allesamt Vertragsstaaten der Suchtstoffkonventionen sind, der Verkehr mit Cannabis, dazu zählen insbesondere Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Abgabe, Veräußerung, Erwerb und Besitz von Pflanzen oder Pflanzenteilen, nach dem BtMG grundsätzlich strafbar. Hiervon umfasst ist auch der (Eigen-)Anbau.
Für mich sind das ausreichend logisch Argumente, Cannabis nicht freizugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Grund
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Frage zum Thema Finanzen
02.08.2012
Von:
--

Zur Finanzkrise hört man viel kritische Stimmen. Wie wir allerdings sicher und dauerhaft herauskommen, dazu vermisse ich von der Politik (aller Farben) ernstzunehmende Konzepte. Die Krise wird auch zu sehr als bloße Staatsschuldenkrise und zu wenig als Krise des gesamten Finanzsystems begriffen.
Es gibt die Internetseite www.eurorettung.org, die einen Weg für die Eurowackelkandidaten aufzeigt, aber auch für die noch "stabilen" Länder modifizierbar ist.
Auf dieser Seite wird vorgeschlagen, ein zusätzlich zum Euro herauszugebendes staatliches Regionalgeld als Nebengeld einzuführen. 1:1 gekoppelt an den Euro. Dieses Regiogeld hat, wie bei Regiogeld üblich, eine Nutzungsgebühr als Umlaufimpuls zur Beschleunigung des Geldumlaufs und zur Verringerung der Möglichkeit mit Geld zu spekulieren. Zusätzlich ist eine "Abflussbremse" vorgesehen, eine Gebühr auf aus dem Regiogeld abfließende Mittel, zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Das führt zu einem höheren Angebot von Anlagekapital, wodurch das Zinsniveau für die Realwirtschaft sinken wird, da längerfristige Geldanlagen vom Umlaufimpuls befreit sind. Dem Staat verschafft das mehr Liquididät und zusätzliche Einnahmen. Gering- und Normalverdiener wird das kaum belasten, allerdings Kapitalflucht und Einkünfte aus Kapital behindern. Das ist eine marktwirtschaftliche Lösung zur Gesundung der nationalen Finanzwirtschaft.



Nun meine Fragen:
Kennen Sie diesen Eurorettungsvorschlag?
Werden Sie sich für eine solche Lösung einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort von Manfred Grund
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16.08.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr -

Danke für die Frage. Nein, ich kenne dieses Modell des Regional-Geldes nicht.
Das, was Ihrer Frage vorangestellt ist, lässt mich jedoch nicht glauben, dass dies eine Lösung ist, die Akzeptanz findet. Die Menschen haben ein gutes Gespür, was ihr Geld wert ist. Andere Tausch-Modelle als das Geld genießen kein Vertrauen und werden abgelehnt. In den letzten 20 Jahren begegneten mir verschiedene dieser Modelle. Im Kleinen sollte ein "Taler" oder eine "Träne" vom Rasenmähen als Gutschein für einen Omi-Lesetag dienen oder drgl. Doch, was im Kleinen nicht funktioniert, kann auch im Großen nicht funktionieren. Warum auch sollte unsere Gesellschaft immense Kapazitäten und Ressourcen aufwenden, um ein System zu erschaffen und neben dem Euro am Leben zu erhalten, dass zusätzliche Transaktionskosten und zusätzlichen Aufwand erfordert, nicht überall akzeptiert wäre und alle Vorteile des Euros nicht besitzen würde? Wenn man sich das Einkaufen von Gemüse beim Biobauern im nächsten Ort noch vorstellen könnte, überlegen wir einmal, wie das mit Online-Einkäufen oder Flugtickets sein würde.
Ich bin mir sicher, ein Regional-Geld würde nur zusätzliche Kosten erzeugen, wenig Akzeptanz finden und die Eurorettung nicht befördern. Als Elektroingenieur kann ich Ihnen das natürlich nicht detailliert nachweisen. Wissenschaftler schreiben darüber dicke Bücher und Studenten müssen sich mit Geldtheorie mehr als ein Studium lang beschäftigen. Wenn aber Regional-Geld, Regional-Währungen oder Regiogeld wirklich realistische Konzepte darstellen würden, würden Bundesbank und anerkannte Wirtschaftswissenschaftler längst dafür werben.
Es ist verständlich, dass wir alle in der Krise nach einfachen Lösungen suchen. Unterstützen Sie statt dessen die Politik unserer Bundeskanzlerin. Zahlreiche Informationen gibt es dazu unter www.bundesregierung.de oder bei der Konrad-Adenauer-Stiftung unter www.kas.de .

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Grund
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.08.2012
Von:
Kox

Sehr geehrter Herr Grund.

Also es tut mir sehr leid, aber ich kann Ihrer Antwort nichts sinnvolles entnehmen. Liegt es vielleicht daran, dass es in Ihrer Partei zwar eine Lobby für Alkohol und Zigaretten (die sowohl physisch als auch psychisch abhängig machen und jährlich Zehntausende Menschen in unserem Land in den Tod reißen, aber frei verkäuflich sind) gibt, aber keine Lobby für Cannabis?
Sie schrieben, dass ich nicht erwähnte, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei. Richtig. Es ist nämlich keine, wie sowohl im Kleiber-Gutachten von 1998 als auch vom BVerfG 1994 ausreichend dargelegt wurde; da sollten Sie sich als MdB eigentlich besser informieren, bevor Sie hier inkorrekte Behauptungen als Totschlagargumente heranziehen, zumal Cannabis bei der Drogengefährlichkeit auf den hinteren Plätzen rangiert.
Mit der Bereitstellung für medizinische Zwecke muss ich Ihnen sagen, dass selbst das in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage nur sehr schwer durchführbar ist.
Was ich abschließend noch sagen möchte:
Ich bin dafür, dass niemand von irgendwelchen Drogen Gebrauch macht. Weder von Alkohol, noch Zigaretten, noch Cannabis, noch irgendwelcher harten Drogen. Da wir aber nun einmal von uns behaupten, eine freiheitlich demokratische Grundordnung zu sein, müssen wir akzeptieren, dass es Menschen gibt, die gerne nach Feierabend ein Glas Wein oder Whisky trinken, eine Zigarre oder eben einen Joint rauchen möchten. Ein Verbot ist also nur konsequent, wenn ALLE Substanzen der Bevölkerung unzugänglich gemacht werden, zumal der Konsum von Cannabis ebenso zu unserer Kultur gehört, wie der Konsum anderer Genussmittel.
Wenn es gegen das eben Gesagte von Ihnen etwas einzuwenden gibt, bin ich bereit mir Ihre Erläuterungen anzuhören.

Mit freundlichen Grüßen.
Antwort von Manfred Grund
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27.08.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr Kox,

Danke für Ihre Erwiderung. Ich finde, sie sagt sehr viel über unsere unterschiedlichen Ansichten aus. Ich werde Sie wohl nicht mehr überzeugen. Ihre Ansicht kann ich mir jedoch nicht zu eigen machen. Cannabis gehört nicht zu unserer Kultur und ist auch kein Genussmittel (wie in meiner ersten Antwort ausgeführt). Ich bin froh, dass Gesetzeslage und Rechtsprechung dies bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Finanzen
15.11.2012
Von:
P.

Sehr geehrter Herr Grund,

wie ist ihre Haltung zum ESM angesichts der aktuellen Entwicklung und der sich abzeichnenden Bedrohung für die ökonomischen Verhältnisse des Grossteils der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf keine umfassende, sondern auf eine konkrete und verbindliche Antwort Wert lege.

Mit fruendlichem Gruss,
P.P.
Antwort von Manfred Grund
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19.11.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

nur wenn wir an einer stabilen Währung festhalten, können auch die Wirtschaftskraft und damit unsere Arbeitsplätze aufrechterhalten werden. Der ESM ist damit Garant dafür, dass Deutschland weiter gut durch die Krise kommt. Zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags habe ich in meinem Newsletter "Berlin-Ticker" Nr. 134 vom 18. Oktober 2012 ( www.manfredgrund.de ) Ausführungen gemacht. Ansonsten ist der ESM europäisches Vertragsrecht, das nicht in Frage zu stellen ist.

Für weitere konkrete Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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