Malu Dreyer (SPD)
Kandidatin Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2006
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Malu Dreyer
Geburtstag
06.02.1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Rheinland-Pfalz
Wohnort
-
Wahlkreis
Trier
Ergebnis
45,5%
Landeslistenplatz
2
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www.maludreyer.de
Fragen an Malu Dreyer
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Frage zum Thema Gesundheit
22.03.2006
Von:

Frau Ministerin,

meine Frage vom 19.03.2006 wurde von Ihnen nicht beantwortet, weil Ihre Antwort nichts mit meiner Fragestellung zu tun hat.

Stimmen Sie der Ärztevereinigung IPPNW zu oder können Sie der IPPNW-Darstellung verbindlich und belastbar widersprechen?

Die Ärztevereinigung IPPNW wurde 1985 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Die IPPNW - Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. sitzt in Berlin.

IPPNW schreibt über die Rot-grüne Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):

Zitat:
"Die geplante Freisetzung von Atommüll

Die am 1. August 2001 in Kraft getretene rot-grüne StrlSchV erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, rechnet mit zigtausend Strahlentoten aufgrund der neuen Verordnung.

Die neue StrlSchV hat für die Allgemeinbevölkerung den Strahlenschutz deutlich verschlechtert. Die zulässige jährliche Gesamtbelastung eines Normalbürgers wurde von zuvor 0,6 Millisievert auf 1 Millisievert erhöht (Dosisgrenzwert). Rot-grün erlaubt also fast eine Verdoppelung der Strahlenbelastung der Bevölkerung.

Doch selbst diese Strahlenbelastung könnte in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch überschritten werden. Die StrlSchV erlaubt nämlich praktisch in unbegrenztem Umfang, Atommüll zu einfachem Müll umzudeklarieren.

... Radioaktiv verseuchte Metalle können sich künftig per Recycling in beliebigen Produkten wiederfinden, die uns täglich umgeben.

... für das Ausland ist die neue StrlSchV eine Einladung, radioaktiven Müll einfach nach Deutschland zu exportieren, weil er auf der Basis der neuen StrlSchV preiswert als nicht-radioaktiv behandelt werden kann". Zitatende+++
Antwort von Malu Dreyer
1Empfehlung
24.03.2006
Malu Dreyer
Sehr geehrter Herr ,

den Ungang mit radioaktivem Abfall oder radioaktiv belasteten Stoffen regeln das Strahlenschutzgesetz und die Allgemeine Strahlenschutzverordnung. Hierin ist rechtlich verbindlich der Umgang mit strahlenden Materialien geregelt. Die allermeisten Grenzwerte sind durch die am 1. August 2001 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung abgesenkt worden.

Die von Ihnen angegebene Quelle behauptet, "die zulässige jährliche Gesamtbelastung eines Normalbürgers wurde von zuvor 0,6 Millisievert auf 1 Millisievert erhöht". Sachlich richtig ist aber, dass die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr und bei beruflich strahlenexponierten Arbeitskräften von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr abgesenkt wurden.

Wie die Autoren der von Ihnen zitierten Meldung zu anderen Werten kommen, kann ich nicht beantworten. Ich bitte Sie auch zu überdenken, wie realistisch die Behauptung klingt, die Strahlenschutzverordnung erlaube eine "unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt".

Mit freundlichen Grüßen

Malu Dreyer
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Frage zum Thema Soziales
23.03.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Dreyer!
Die sog. "Bonus-Malus-Regelung" bedeutet für den behandelnden Arzt in vielen Fällen eine Budget-Belastung, die letztlich sein Einkommen direkt schmälern kann. DieBedeutung für das Arzt-Patienten-Verhältnis bei der Behandlung chronisch kranker Menschen ist für Sie doch sicher nachvollziehbar.Dass es sich bei der vpn Ihrer Partei erdachten Maßnahme keinesfalls um eine soziale Maßnahme handelt, muss offensichtlich sehr viel lauter betont werden. Politiker, die solche Maßnahmen ersinnen oder mittagen, treffen damit die Schwachsten in unserer Gesellschaft -was mit sozialdemokatischer Politik nun wirklich nichts mehr zu tun hat. Tragen Sie diese eklatante Ungerechtigkeit mit?
Antwort von Malu Dreyer
1Empfehlung
24.03.2006
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der Stimme des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat am 10. März 2006 den Vermittlungsausschuss in der Frage der Bonus-Malus-Regelung angerufen. Wir wollen damit erreichen, dass eine bessere Lösung gefunden wird, um den weiteren Anstieg der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen.

Es ist sicher nötig, eine Regelung zu finden, welche in geeigneter Weise dazu beiträgt, dass die Ausgaben für Arzneimittel nicht noch weiter in die Höhe schnellen. Aber wir sind wie Sie der Meinung, dass die im Gesetz vorgesehene Bonus-Malus-Regelung unverhältnismäßig stark in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreift und unnötig Verwerfungen in der Honorarentwicklung der Ärztinnen und Ärzte erzeugt.

Ich hoffe, dass es uns gelingt, im anstehenden Vermittlungsverfahren eine bessere Lösung zu finden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Malu Deyer
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Frage zum Thema Familie
23.03.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Dreyer,

wie stehen Sie als PolitikerIn dazu, daß ein Familienvater nach Trennung oder Scheidung sehr leicht in ein finanzielles Desaster geraten kann? So kann zum Beispiel ein Beamter, der verheiratet war und zwei Kinder hat, nach einer Scheidung zu Unterhaltszahlungen in Höhe von 1000.- Euro und mehr verpflichtet werden. Gleichzeitig sinkt sein monatliches Einkommen um jeglichen Steuervorteil und Familienzuschlag, was auch schnell mehrere hundert Euro bedeuten kann. D.h. es entsteht eine Diskrepanz von weit über 1000.- Euro. Dabei hat dieser Bürger auch noch sein eigenes Leben, mit evtl. neuer Bleibe etc., zu finanzieren! An eine neue Beziehung, gar mit weiteren Kindern, braucht dieser Mensch doch gar nicht mehr zu denken? Hört hier die Familienpolitik (Familienförderung) auf? Ist ein geschiedener Familienvater ein schlechterer Familienvater, dem deshalb weniger Vergünstigungen zustehen?

Brennender interessiert mich noch, wie Sie dazu stehen, daß in diesem unserem Lande ein Elternteil dem anderen Elternteil nach Trennung oder Scheidung die Kinder vorenthalten kann und zu guter letzt, dieser umgangsboykottierende Elternteil sich sehr leicht auch noch das alleinige Sorgerecht für die Kinder erschleichen kann?
Anregung: Wäre ein Ansatz denkbar, bei dem das Jugendamt eine Umgangsbeistandschaft leistet? Bei der Unterhaltsbeistandschaft funktioniert dies ja bereits sehr gut.
Allein 2004 waren 9541 Kinderin RLP von der Scheidung der Eltern betroffen. Leider gibt es keine genauen Erhebungen, wieviele Kinder innerhalb kurzer Zeit zu Scheidungs-halb-Waisen wurden. Jedes einzelne Kind, ist eins zuviel!

Mich interessiert nicht, was Sie daran ändern möchten. Mich interessiert nur Ihre persönliche Meinung dazu.

Mit freundlichen Grüßen!


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