Lutz Eberhard Heilmann (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lutz Eberhard Heilmann
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplom-Jurist, Rechtsreferendar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, Schleswig-Holstein
weitere Profile
Bei der Delegationsreise des Umweltausschusses handelt es sich weder um eine Safari noch um eine touristische Reise. So nimmt die Delegation am 17. Februar 2009 am High Level Segment der angesprochenen UN-Konferenz teil und führt Gespräche mit den in Kenia vertretenen politischen Stiftungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Lutz Eberhard Heilmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Heilmann,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf die Frage des Herrn Stark, in der Sie schreiben, dass Sie die viel diskutierte Reise vor allem dafür nutzen wollen Ihre Partei "Die Linke" im Ausland bekannt zu machen und zu repräsentieren.

Sie fahren also in Ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter, in der Sie die Aufgabe haben die Wähler dieses Landes zu repräsentieren (die Ihnen diese Reise finanzieren), nach Afrika um dort Parteipolitik zu machen und Ihre Partei zu vertreten ?

Meine Frage nun: Ist es nach dem hier vorherrschenden Demokratie- und auch Rechtsverständnis nicht so, dass solche Aktivitäten (wie "Bekanntmachen" Ihrer Partei wo auch immer) durch die Partei zu finanzieren ist und nicht durch die Steuerzahler ?

Wie stehen Sie dazu ?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Lutz Eberhard Heilmann
3Empfehlungen
08.04.2009
Lutz Eberhard Heilmann
Sehr geehrter Herr ,

ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
An der Reise des Umweltausschusses nach Kenia und Tansania waren Vertreterinnen und Vertreter von 4 der 5 im Bundestag befindlichen Fraktionen beteiligt. Ich war der Teilnehmer für die LINKE im Bundestag. Neben der Repräsentationsfunktion sehe ich meine Hauptaufgabe bei Dienstreisen darin die Politik der Fraktion DIE LINKE im Bundestag darzustellen und zu vertreten. Grundlage dafür ist grundsätzlich das Wahlprogramm der LINKEN zur Bundestagswahl 2005. Diesen Auftrag haben mir letztlich die Wählerinnen und Wähler der LINKEN erteilt.
Selbstverständlich stimme ich Ihnen zu, dass Parteien Reisen Ihrer Funktionäre selbst bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Lutz Heilmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
26.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Heilmann,

da Sie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit tätig sind, sind Sie sicherlich schon mit dem Thema in Kontakt gekommen:

Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München vom hochangereicherten, atomwaffentauglichen Uran (HEU) auf den niedrig angereicherten Brennstoff (LEU).

In der Genehmigung für den Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors wurde die Technische Universität München verpflichtet, den Betrieb bis zum Jahr 2010 auf niedrig angereichertes Uran umzustellen.
Wie dem Münchner Merkur vom 19.02.09 zu entnehmen ist
( www.merkur-online.de ) soll nach den Plänen des Bundesforschungsministeriums der Betrieb mit atomwaffentauglichem Uran bis ins Jahr 2016 ermöglicht werden.

Welche Probleme mit diesem atomwaffenfähigen Uran verbunden sind zeigte ein Fall in unserem Nachbarland Schweiz. Die Schweizer Regierung hat im Jahr 2007 Akten von mutmaßlichen Atomschmugglern vernichten lassen, um zu verhindern, dass dieses "gefährliche Material" in falsche Hände gerät. Die Papiere enthielten Baupläne für Nuklearwaffen, Gasultrazentrifugen und Lenkwaffensysteme.

Angesichts dieser Berichte und dem Ziel der Bundesregierung, die weltweite Verbreitung von atomwaffenfähigem Material zu unterbinden, halte ich es für angebracht, die Inhalte des Genehmigungsbescheids für den Forschungsreaktor Garching strikt einzufordern.

Ist es rechtlich zulässig, einen derartigen Genehmigungsbescheid nachträglich in dieser Form abzuändern?

Mit freundlichen Grüßen



______________
Quelle: swissinfo "Schweizer Regierung liess Atom-Akten vernichten" - vom 23. Mai 2008 www.swissinfo.org

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Heilmann,

ich muss mich doch sehr wundern.

Sie haben die Frage von Herrn Lein vom 20.02. in keiner Weise beantwortet. Sie haben stattdessen einfach an einer konkreten Antwort vorbeigeschwafelt (es ging überhaupt nicht um "Funktionäre", wie kommen Sie auf die Idee?)

Herr Leim hatte explizit gefragt, warum sie die (steuerfinanzierte) Reise nützen wollen, um IHRE PARTEI bekannt zu machen (und das hatten Sie doch schließlich selbst gesagt, oder etwa nicht??)

Trete ich Ihnen zu nahe, wenn ich Sie erneut ersuche, die Frage von Herrn Lein zu beantworten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lutz Eberhard Heilmann
4Empfehlungen
21.04.2009
Lutz Eberhard Heilmann
Sehr geehrter Herr ,

ich wurde 2005 von der LINKEN als Kandidat aufgestellt und von den Wählerinnen und Wählern als Vertreter der LINKEN in den Bundestag gewählt, somit vertrete ich DIE LINKE und deren inhaltliche Positionen im Bundestag und selbtverständlich auch bei Reisen ins Ausland.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Heilmann
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Frage zum Thema Umwelt
05.06.2009
Von:

Am 04.06.2009 hatte Vattenfall zu einem "Bürgerdialog" eingeladen. Themen:Stand der Reparaturarbeiten des AKW Krümmel; die Kinderkrebsstudie. Bürger durften nicht teilnehmen, nur Vertreter von Parteien und Gemeinden.
Ist Ihnen bekannt / können Sie in Erfahrung bringen, ob
auch VertreterInnen der LINKE.n eingeladen waren?

Wenn der Antrag auf Wiederanfahren des AKW Krümmel genehmigt wird, kündigen AtomkraftgegnerInnen eine große Protestaktion an: das AKW soll am Freitag vor dem Neustart mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams blockiert werden, mit dem Ziel: das AKW nie wieder in Betrieb zu nehmen. Über 600 Menschen haben bereits ihre Teilnahme zugesagt.
Werden Sie bzw. ihre Partei sich an diesen Protesten beteiligen?

Am 28. Juni 2007 wurde das AKW Krümmel vom Netz genommen, weil einer von zwei Haupttransformatoren Feuer gefangen hatte und explodierte.
Seitdem steht es still.
Eine Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel halten viele Menschen für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Kalkar-Urteil" 1978 strenge Vorgaben für Atomanlagen gemacht. Diese dürfen nur betrieben werden, wenn sie
1. stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen,
2. gegen alle vorstellbaren Unfälle gesichert sind.
Beim AKW Krümmel ist beides nicht der Fall, es gehört nachweislich zu den unsichersten der Republik. Es entspricht in puncto Sicherheit nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es ist nicht gegen den Absturz von größeren Flugzeugen geschützt. Die Entsorgung des Atommülls ist völlig ungelöst. Immer mehr Kinder im Umkreis des AKWs erkranken an Leukämie. Als Neubau würde es nie eine Genehmigung bekommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für einen solchen Fall 1985 im "Wyhl-Urteil" klargestellt, dass die Betriebsgenehmigung für ein AKW widerrufen werden kann.

Welche Möglichkeiten sehen Sie als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sicherzustellen, daß das AKW Krümmel nie wieder in Betrieb gehen darf?

MfG

G.

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