Sehr geehrter Herr

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Die Kündigung meines Anstellungsverhältnisses mit der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEGI) ist unrechtmäßig und allein politisch motiviert. Eine schriftliche Begründung der im Nachgang mehrerer Presseerklärungen erfolgten Kündigung steht noch immer aus. Es deutet weiterhin nichts darauf hin, dass ich meine Pflichten als Geschäftsführer der SEGI verletzt habe. Im Gegenteil: Das Kündigungsschreiben weist gerade nicht auf Pflichtverletzungen als Kündigungsgrund hin, was juristisch möglich und nahe liegend gewesen wäre, sondern begnügt sich mit dem rein subjektiven Vertrauensentzug durch den Aufsichtsrat der SEGI.
Der gesamte Ablauf des Verfahrens vor und nach Ausspruch der Kündigung sowie auch die Kündigungserklärung selbst sprechen eine eindeutige Sprache: Die Kündigung meines Dienstvertrags mit der SEGI ist rechtlich nicht belastbar und kann darum nur politische Hintergründe haben. Entgegen den gegenüber der Presse verlautbarten Vorwürfen - die Rede war von massivsten, sogar strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen - begnügt sich SEGI allein mit dem Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis, das gerade keine Pflichtverletzung impliziert, wie es auch ausdrücklich im Geschäftsführeranstellungsvertrag niedergelegt ist.
Ich kann dazu folgendes sagen: Der Aufsichtsratsvorsitzende der SEGI erhebt öffentlich vor der Presse unhaltbare Vorwürfe gegen mich, spricht von Pflichtverletzungen und Verfehlungen, die geeignet sind, meine Person und meine Familie auf niederstes Niveau herabzuwürdigen. Es sind sogar Begriffe wie Betrug und Untreue in den Raum gestellt worden, was die Staatsanwaltschaft schon aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes zwingt, diesen Vorwürfen nachzugehen. In dem Kündigungsschreiben, das ich am Mittwoch nach der von dem Aufsichtsratsvorsitzenden der SEGI abgehaltenen Pressekonferenz erhalten habe, ist bezeichnenderweise von all dem nicht die Rede. Auf eine ausführliche schriftliche Begründung der Kündigung warte ich noch heute. Man spricht hier eine rechtlich wie tatsächlich nicht begründete Kündigung aus, die gewissermaßen ins Blaue hinein geht. Das Ziel, mein Anstellungsverhältnis zu beenden, wird damit nicht erreicht. Diese Frage wird letztlich durch die Gerichte zu klären sein. Erreicht wird aber die Beschädigung meiner Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters in Mainz und meines Rufs als Privatperson - auch zum Schaden meiner Familie, meines Umfeldes und meiner Partei. Dass mir noch immer die schriftliche Darlegung der Gründe für die Kündigung verweigert wird, raubt mir jede Möglichkeit, den Vorgang vor dem Wahltermin am Sonntag juristisch aufzuklären. Die Tatsache, dass meine Kündigung nicht auf den Vorwurf konkreter Pflichtverletzungen gestützt wird, sondern allein aufgrund des schwächsten Kündigungsgrunds "Störung des Vertrauensverhältnisses" erfolgte zeigt doch, dass man sich auch in Ingelheim darüber im Klaren ist, dass es eine Verletzung seiner Pflichten als Geschäftsführer in keiner Weise gegeben hat.
Zu dem zentralen Vorwurf, die Kosten meines Dienstwagens nicht rechtmäßig abgerechnet zu haben, muss ich sagen, dass wir es bei der Nutzung des Dienstwagens mit einem einfachen Sachverhalt zu tun haben: Mir stand als Geschäftsführer der MAG ebenso wie später als Geschäftsführer der SEGI aufgrund der dienstvertraglichen Vereinbarungen der Dienstwagen zu. Folgerichtig haben sich MAG und SEGI im Juli 2011 explizit auf den Übergang des zugehörigen Leasingvertrags geeinigt. Ich habe zu jedem Zeitpunkt klargemacht, dass ich die Kosten für die private Nutzung des Fahrzeugs in den Monaten zwischen meiner Tätigkeit bei der MAG und der SEGI, also September 2010 bis Januar 2011, selbst bezahlen werde und habe die MAG mehrfach eindringlich aufgefordert, mir eine Rechnung zukommen zu lassen, in der die Kosten für die dienstliche und die private Nutzung getrennt voneinander aufgeführt werden. Dazu war die Buchhaltung der MAG jedoch bis heute nicht in der Lage. Stattdessen erhielt ich drei verschiedene Rechnungen mit drei verschiedenen Gesamtbeträgen und am 14. November 2011 einen Brief der heutigen MAG-Geschäftsführung, in dem unverhohlen mit der politischen Brisanz des Vorgangs gedroht wurde und ich zur Zahlung gedrängt wurde. Dass ich die Rechnung über den Gesamtbetrag, also der SEGI-Anteil und mein privater Anteil zusammen, dann über das Konto der SEGI beglichen habe, war vollkommen legal, da in der Buchhaltung von SEGI offen ausgewiesen. Zugleich habe ich klargestellt, den von mir privat zu tragenden kleineren Anteil im Innenverhältnis gegenüber SEGI auszugleichen, sobald die Kosten durch die MAG entsprechend aufgeschlüsselt und abgegrenzt worden sind. Deswegen stellt die Zahlung keine Pflichtverletzung meinerseits dar - abgesehen davon, dass keinem der Beteiligten ein Vermögensschaden entstanden ist. Nachdem ich bis zuletzt vergebens auf die von mir angeforderte Abrechnung der MAG gewartet habe, habe ich mich entschlossen, den Gesamtbetrag aus meinem Privatvermögen an die MAG zu zahlen. Diese Zahlung ist am 27. Februar 2012 erfolgt - mit der Folge, dass nunmehr ich gegenüber der SEGI einen Erstattungsanspruch für die Kfz-Nutzung seit Januar 2011 habe.
Ich werde selbstverständlich gegen die ausgesprochene Kündigung rechtlich vorgehen. Es geht hier nicht nur um finanzielle Fragen. Ich werde es auch nicht hinnehmen, dass mein Ruf und meine Ehre, meine Familie und meine Partei aus durchsichtigen politischen Motiven in den Schmutz gezogen werden. Ich vertraue darauf, dass die Wähler vollständig durchschauen, was sich gerade in unserer Stadt zuträgt. Genau mit dieser Art der politischen Auseinandersetzung möchte ich in Mainz Schluss machen. Deshalb stehe ich als OB-Kandidat unverändert für den Neuanfang in Mainz.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Augustin