Lockerung des Rauchverbots
Lockerung des Rauchverbots
Am 15.07.2009 hat der bayerische Landtag einer Lockerung des Rauchverbots zugestimmt. Fortan ist es Wirten von Gaststätten, die nicht größer als 75qm sind, gestattet zu wählen, ob sie Raucher oder Nichtraucher empfangen wollen. Darüber hinaus ist nun in allen Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen sowie in Festzelten erlaubt.
Hintergrundinformationen
Hinweis: Das hier dokumentierte Abstimmungsverhalten gibt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung vom 15.07.2009 wieder.

Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition orientierte sich dabei am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Durch die Stimmen von CSU und FDP sowie einer Abgeordneten der Freien Wähler wurde die Reform beschlossen und tritt am 01.August 2009 in Kraft.

Das bisherige Nichtrauchergesetz Bayerns wurde im Ländervergleich als besonders strikt empfunden. Die geringe Akzeptanz des Gesetzes bewirkte, dass einige Gastwirte es durch Gründung sog. "Raucherclubs" umgingen.

Trotz Gegenstimmen und Enthaltungen auf Seiten der Regierungskoalition wurde die Gesetzesreform jetzt verabschiedet.


Weiterführende Links:
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #9
Liberale Lösungen sind grundsätzlich gut. Wenn ich Landtagsabgeordneter wäre hätte ich dem zugestimmt, denn:
1. Raucher sollen in Lokalen rauchen düfen, wenn sie dabei keine anderen Gäste stören
und
2. Rauchen sollte wie auch telephonieren ein Bürgerrecht sein, ich sehe jedoch im Rauchverbot eine verfassungswiedrige und die Persönlichkeitsrechte einschränkende Lösung!!!

G. Müllers
von: Gebhardt Müllers
am: 15.02.2012 18:13
Kommentar #8
Argumente kann man noch so und so sehen. Jeder sieht die Wirklichkeit mit seinen Augen.

Ich glaube auch, dass die Pflicht zur Rücksicht den Rauchern zwangsweise auferlegt werden sollte, weil es freiwillig nicht geht.

Traurig an dieser Abstimmung aber finde ich, dass man seitens der CSU scheinbar ernsthaft glaubt, ein Wackelkurs beim Rauchverbot sei den Bürgern leichter zu vermitteln als eine klare Linie.

Scheinbar ist man der Opposition derart entwöhnt, dass sich die CSU durch eine abweichende Meinung so verunsichern lässt. Erstaunlich genug, weil man sich sonst im Zuhören nicht so übt.

Ich bin wirklich gespannt, wie sich das auf die rechtliche Legislaturperiode auswirkt, denn die eigentlichen Reizthemen in Bayern (z. B. Schule) stehen ja auch noch aus.
von: Thomas Hikele
am: 19.02.2010 16:03
Kommentar #7
Die Wiedergabe des Abstimmungsergebnisses ist ein wenig irreführend. Die FW haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Lockerung des Nichtraucherschutzes eingebracht, und dem habe ich natürlich zugestimmt. Der Vorschlag der CSU war zu bürokratisch und daher nicht konsensfähig. Im Grundsatz aber stehe ich für eine liberale Lösung, aso für eine Lockerung des Nichtraucherschutzes!!!
von: Bernhard Pohl
am: 17.01.2010 15:55
Kommentar #6
Ein Grundsatz unsere Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsordnung sollte sein, dass jeder Bürger tun und lassen kann, was er will, SOLANGE KEIN ANDERER BÜRGER GESCHÄDIGT WIRD.
Das verstehe ich als liberale Demokratie. Oder sollte ein freie Bürger andere Mitbürger schädigen bzw. verletzen dürfen, nur weil er frei sein will und nur das tun will, was ihm passt?
Passivrauchen ist genauso wie das Rauchen gesundheitsschädlich. Das ist eine mittlerweile anerkannte und bewiesene Tatsache.
Wenn also ein Raucher einen Nichtraucher schädigt, so ist hier eine legitimierte, übergeordnete Instanz gefragt, die das unterbindet.
An dieser Stelle erinnere ich an den Grundsatz unserer sozialen Marktwirtschaft: So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie nötig.
Also ist beim Schutz der Nichtraucher vor den gesundheitsschädlichen Folgen der Raucher ein Eingreifen des Staates erforderlich!
Jetzt wird´s (für manche) kompliziert:
Der Staat ist nicht verpflichtet einzuschreiten, um nichtrauchende Gäste in Wirtschaften vor den gesundheitsgefährdenden Emmissionen der rauchenden Gäste zu schützen. Als Gast kann sich jeder Nichtraucher selber schützen, indem er einfach ein Raucherlokal nicht besucht. Das ist nämlich seine FREIE Entscheidung.
Anders sieht es mit den ARBEITNEHMERN (AN) in den Kneipen und Wirtshäusern aus.
Wenn ein AN bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit irgendwelchen giftigen, reizenden oder gesundheitsschädlichen Stoffen (Gase) ausgesetzt wird, ist der Arbeitgeber (AG) dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Filter, Atemschutz, Gasmaske) zu ergreifen. Übrigens ist es dabei unerheblich, ob es sich hier um Raucher oder Nichtraucher handelt. Auch Raucher als AN fordern vom AG entsprechende Schutzmaßnahmen... Diese können aber nur ernsthaft eingefordert werden, da es sog. Schutzgesetze für AN gibt.
Wie sieht dieser Schutz in Kneipen und Wirtschaften aus? Rennen dann die Bedienungen mit Gasmasken rum? Oder baut der Wirt sündhaft teuere Filteranlagen ein? NEIN!
Also werden Nichtraucher als AN ohne Rauchverbot in Kneipen von Ihrem AG nicht geschützt. Wo bleibt da die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Klar gibt es da eine einfache Möglichkeit: Es werden im Gaststättengewerbe nur noch Raucher eingestellt.
STOP! Das ist dann eine Dikriminierung der Nichtraucher.
Ich möchte den Sturm der Entrüstung der vielen Raucher gar nicht erst erleben, für die eine ganze Branche mit Arbeitsplätzen gesperrt wäre, nur weil man Raucher ist...
Also nochmals im KLARTEXT: Es geht hier nicht um die Beschneidung von Bürgerrechten als Raucher, sondern um den Schutz der nichtrauchenden Arbeitnehmer in deutschen Gatstätten.
Übrigens war das auch der Anlass der EU, Deutschland aufzufordern, eine Maßnahme zum Schutz der AN im Gaststättengewerbe zu ergreifen, die dann im Rauchverbot endete.
Das wurde in Bayern konsequent eingeführt. Bayern wurde vom Bundesverfassungsgericht sogar dafür lobend erwähnt.
Die politische Farce, die dann kam, zeigt die hässliche Fratze der Politik, bei denen es nicht um die Bürger, sondern um Wählerstimmen und Macht geht.
Also, ein Anruf an alle: Wer eine konstruktive Lösung zu diesem Thema parat hat, die a) die freien Bürgerrechte möglichst wenig beschneidet und b) die nichtrauchenden AN im Gaststättengewerbe vor dem Passivrauchen schützt, sollte diese umgehend an seinen politischen Vertreter im Landtag melden. Vielleicht tut sich dann ja was in unserer Demokratie.
Und wenn es unsere gewählten Volksvertreter nicht schaffen, dann gibt es ja auch noch Volksbegehren.
Wir haben in unserer Demokratie viele Möglichkeiten Einfluss zu nehmen.
Also nicht nur reden und schimpfen, sondern Verantwortung übernehmen.

Freundlichst
Joachim Heilmann
von: Joachim Heilmann
am: 06.12.2009 14:00
Kommentar #5
Gemäß des deutschen Grundgesetzes Artikel 2 Abs. 2 hat jeder "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Ich frage mal laut in die Runde: Zählt dieser Artikel den nicht auch für Wirte, Angestellte in der Gastronomie, Kinder welche mit ihren Eltern in die Gaststätten gehen und Nichtrauchern?

Ich denke nämlich schon!


Was der Raucher hier missversteht ist das der Nichtraucherschutz einfach nur vorsieht das Raucher in der Gastronomie drausen rauchen soll und daher einfach mal vor die Tür gehen muss. Mehr ist das nicht.



Aus diesem Grund bin ich überzeugter Unterstützer und Helfer des bayrischen Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz, welcher von der ökologisch-demokratischen Partei (ödp) initiiert wurde und nun auch von SPD und den Grünen unterstützt wird.

Darin wird ein komplettes Rauchverbot für alle Gastronomiebetriebe, Gaststätten, Diskotheken, Kneipen oder auch dem Bierzelt gefordert.


Und das die bayrische Bevölkerung hier eine entgültige Entscheidung haben will zeigt sich durch die Eintragungszahlen. 13,9% aller bayrischen Wähler haben sich eintragen lassen!
von: F. Slivinsky
am: 06.12.2009 13:36
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Abstimmungsergebnis