LBK Verkauf
Die Hamburger Landesbetriebskrankenhäuser werden verkauft. Das beschloss die Bürgerschaft mit den Stimmen von 62 CDU-Abgeordneten bei 58 Gegenstimmen der Opposition.
Hintergrundinformationen
In einem von der Gewerkschaft Verdi initiiertem Volksentscheid am 29.02.2004 sprachen sich 76,8% der Hamburger Wählerinnen und Wähler gegen einen Verkauf der Hamburger Landesbetriebskrankenhauser aus. Allerdings entschied das Hamburger Verfassungsgericht in einem Urteil vom 15.12.2004, dass nach jetziger Verfassungslage weder Senat noch Bürgerschaft an einen Volksentscheid gebunden sind. Alle 41 SPD Abgeordneten sowie die 17 Abgeordneten der GAL Fraktion stimmten gegen den Verkauf. Der CDU Abgeordnete Clemens Nieting hatte nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #13
@11
Wo hat Herr Beust das gesagt?
Quellenangabe, bitte!
Wäre hilfreich, danke.
von: Frieda
am: 31.12.2009 21:51
Kommentar #12
Wieder ein Fehler auf Kosten der Steuerzahler, denn der Verkaufspreis ist durch die Rückkehrer längst schon wieder verbraucht. Wir haben ja die Millionen über für solche Experimente!
Hätte man doch bloß auf die 76,8%, die dagegen waren, gehört!
von: Heike Roocks
am: 23.08.2007 16:15
Kommentar #11
Der Spruch von von Beust in Zusammenhang mit dem Volksentscheid muß auch nochmal erwähnt werden den er steht exemplarisch für die Politik der CDU :
"Dann regieren wir halt gegenn das Volk"
von: Pigasus
am: 13.06.2005 15:17
Kommentar #10
Es ist ein Trauerspiel mit welcher Einfachheit der Verkauf von staatlichem Eigentum durchgeführt werden kann.

Volksentscheide werden abgewürgt.

Nein damit kommt man bei den Wählern (oder Nichtmeitbestimmern) nicht weiter. DieRechnung folgt, nicht nur in den Bilanzen der Stadt sondern auch auf den Wahlzetteln.
von: einem entäuschten Wähler
am: 27.05.2005 15:44
Kommentar #9
Die Verkäufe städtischen Eigentums durch den jetzigen Senat,genauer gesagt, durch den Herrn Peiner als Verkäufer auf kurzbefristeten Posten, gegen den Willen von 78% engagierter Bürger dieser Stadt,, beweist man-gelndes Demokratieverständnis dieser CDU-Regierung.
Städtisches Eigentum ist Eigentum der Hamburger Bürger, welches frühere Generationen erworben haben.
Kein früherer Senat hat so schnell so große Verkäufe
durchgeführt wie Herr Peiner. Er ist doch nur ein Angestellter auf Zeit, ohne Vollmacht und Zustimmung der Eigentümer für solche Enteignungen. Die Fehler seiner Verkäufe sind nicht wieder gut zu machen. Eine einfache Mehrheit als Berechtigung für die Auflösung
fremden Eigentums, des Eigentums der Hamburger Bürger, ist unglaublich.
von: Otto Ohrt
am: 27.05.2005 00:10
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