Laurenz Meyer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Laurenz Meyer
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
25, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Das Wahlsystem in Deutschland beruht auf der personalisierten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen zur Verfügung wobei mit der Erststimme der Direktkandidat eines Wahlkreises gewählt wird und mit der Zweitstimme die Partei. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Laurenz Meyer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Rente mit 67
21.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Meyer,

meine Frage richtet sich an das Thema "Rente mit 67"

Warum können Staatsbedienste bei der Bundeswehr oder bei der Bundespolizei teilweise bereits mit 54 Jahren in Rente/Pension gehen, während dessen alle anderen bis 67 arbeiten müssen?

Oft wird mit der besonderen Belastung argumentiert, die solche Personengruppen ausgesetzt sind. Meiner Meinung nach gibt es sicher Soldaten und Bundespolizisten, die eine große Belastung durch ihren Dienst erfahren müssen, aber nicht alle. Viele sitzen auch zeitlebens an einem Schreibtisch, ohne besonderen Belastungen ausgesetzt zu sein. Aber auch diese Menschen kommen in den Genuss der vorzeitigen Rente/Pension mit vollen Bezügen.

Gerade in Hinblick auf die Landespolizisten, die alle bis 67 Jahre arbeiten müssen, erscheint mir die Bevorzugung von Soldaten und Bundespolizisten für nicht akzeptabel.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort von Laurenz Meyer
2Empfehlungen
09.07.2007
Laurenz Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Juni 2007, mit dem Sie sich nach der "Rente 67" erkundigen.

Zum Verständnis von sozialer Gerechtigkeit gehört auch die Absicherung der großen Lebensrisiken. Wir wollen die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten, aber auch die betriebliche und private Altersvorsorge ausbauen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der dritte Lebensabschnitt der Menschen immer länger wird. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70% angestiegen, von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung voraussichtlich um weitere knapp 3 Jahre ansteigen. Daran wird deutlich: Ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag langfristig die avisierte Grenze von 22% klar überschreiten. Um die demographischen Belastungen fair auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns deshalb auf eine schritt-weise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt.

Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 begin-nen. Sie soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang betroffen von der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre werden die Jahrgänge 1964 und jünger sein.

Die Option der Frührente bzw. des Vorruhestands beschränkt sich, wie Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, vornehmlich auf Personen, die während ihrer Erwerbsphase besonders hohen Belastungen im Beruf ausgesetzt sind. Dies ist nicht etwa nur bei Staatsbediensteten in bestimmten Bereichen, sondern auch in Bereichen der freien Wirtschaft, wie z. B. dem Bergbau oder der Baubranche gut zu beobachten. Zudem wird von Arbeitgebern im Zuge von Personalabbaumaßnahmen in einer Reihe von Fäl-len auf freiwilliger Basis und bei einer Kompensation ein vorgezogener Ruhestand ermöglicht. Eine bevorzugte Behandlung von Bundespolizisten und Soldaten kann ich hierbei nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Laurenz Meyer MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
30.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Meyer,

Sie haben neulich bei NTV gesagt, dass es im Moment für einen quallifizierten Facharbeiter kein Problem ist einen Job zu bekommen. Damit haben Sie recht. Das Problem besteht darin einen Arbeitsplatz zu finden der angemessen bezahlt wird.
Mit der Weigerung zum Thema Mindestlohn verursachen Sie in Zukunft einen sozialen GAU. Die Menschen die von ihren Vollzeitlohn nicht leben können, können auch nicht privat vorsorgen, und werden auch als Rentner auf staatliche Hilfe angewiesen sein.
Angeblich sind Sie zukunftorientiert . Wie verträgt sich das?
Sie sollten anfangen weit über ihre Lebensspane hinaus zu denken.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
08.07.2007
Von:
-

Haben Sie es nicht nötig, auf die Fragen der Bürger zu antworten?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
14.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Laurenz Meier,

die Abkürzung Ihrer Partei "CDU" steht ja bekanntlich für "christlich demokratische Union". Ich hatte Konfirmanden-Unterricht: Geht man nach dem christlichen Glauben, so stellt die Bibel jeden Menschen als gleichwertig da.
Bitte erklären Sie mir dann einmal, welche christlichen Werte die CDU vertritt? Wieso stimmt die CDU dann geschlossen gegen die Bürgerversicherung, die getreu der Bibel besagt, dass keiner etwas Besseres ist, und deshalb jeder das Gleiche in den sozialen Topf zu zahlen hat, und nicht wie derzeit, die Geringverdiener einzahlen, die Abgeordneten und Beamten kostenlos rausnehmen. Was hat das C in dem Parteiennamen also noch zu suchen? Sollte sich die Partei nicht besser umtaufen lassen z. B. in die: BGLPD= Bessergestellten-Lobbyisten-Partei-Deutschlands?

Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.09.2007
Von:

Die Drs. Wolfgang Schäuble und Franz Jung wollen allen Ernstes den totalen Überwachungsstaat positionieren. Dazu soll auch das GG abgeändert werden. Wissen die denn gar nicht, dass Grundgesetzänderungen nach wie vor von den Westalliierten genehmigt werden müssen oder wurde Ihnen da schon im Vorfeld der weiteren Bühnenstücke Verhandlungsbereitschaft signalisiert? Die beide wollen tatsächlich unschuldige Menschen opfern, weil sich dubiose Gestalten an Bord eines Flugzeugs schmuggeln könnten, die am Gate so einfach durchflutschen? Ich möchte denen da nicht zu nahe kommen: Für mich sind sie nicht weiter tragbar. Und überhaupt: Deutschland ist ein dichtes Gebiet, da stürzen dann die Teile unkontrolliert ab, ggf. auf den langen Eugen oder sonst wohin. Und sollten Verwandte ihrerseits mit an Bord sein und ein paar andere Ballermann 6 Passagiere kleben sich im Rausch der Stimmung falsche Bärte an, so wie bei LIFE OF BRAIN, dann haben wir den Ausnahmezustand erreicht. Werden Sie den Knopf drücken? Bitte wie können Sie veranlassen Herr Meyer, dass die Herren Schäuble und Jung abtreten sollen, aber ganz schnell. Am besten wäre doch ein Flug mit einem One Way Ticket nach Alaska, da wird demnächst nach Öl gebohrt, ich empfehle die Never Come Back Airlines. Herr Meyer, ich will wissen, wie man diese Menschen demokratisch los werden kann, gemäß den Bestimmungen des GGs?
Antwort von Laurenz Meyer
bisher keineEmpfehlungen
15.11.2007
Laurenz Meyer
Sehr geehrte Frau Schmidtmann,

vielen Dank für Ihre Mail vom 20. September 2007, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Ich bemerke hierzu folgendes:

Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat in dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Regelungen vorgesehen, mit denen dies geschieht. Nachdem der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben und die Bundesregierung ihre Gegenäußerung im Kabinett beschlossen hat, wird sich der Deutsche Bundestag nunmehr mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Laurenz Meyer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.