Laurenz Meyer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Laurenz Meyer
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
25, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) In verschiedenen Bundesländern gibt es bereits Elemente direkter Demokratie und auch ich persönlich halte etwa Volksinitiativen im Sinne eines Vorschlagsrechts durch das Volk für unterstützenswürdig. Dies habe ich auch früher bereits so vertreten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
21.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Meyer,

mit dem Beinahe-Kollaps der IKB hatte die US-Hypothekenkrise im Sommer 2007 Deutschland erfasst. Die KfW musste die IKB mit Milliardensummen mehrmals retten, was der Staatsbank hohe Verluste beschert und sie in eine tiefe Krise gestürzt hat. Seit Monaten verhandelte die KfW mit Interessenten über einen Verkauf ihres Anteils an der IKB, die sich mit Hypotheken verspekuliert hatte. Der für sein hartes Durchgreifen bekannte Investor Lone Star dürfte nach meiner Ansicht versuchen, das Institut gesundzuschrumpfen - nach dem Vorbild der erfolgreichen Sanierung der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden. Und das ist auch der Kern meiner Frage:

Wie schützt man deutsche Gebäudeherren vor dem Verkauf der GRUNDSCHULD und 100%ige Inanspruchnahme aus derselben?

Wann wird der Gesetzgeber entsprechend Recht formieren?
MfG, Vermietungen

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Frage zum Thema Finanzen
02.10.2008
Von:

Geehrter Herr Meyer,

kürzlich HART & FAIR im Tv, es ging um Sparersicherheiten. Mir ist der einhellige Tenor gegen EM (Edelmetalle) übel aufgefallen. Alle Teilnehmer hielten EM für inakzeptabel.
Da kommt mir der Verdacht, das Geld soll wohl auf der Bank bleiben.

Raten Sie eher zu Rhodium oder Platininium?

Das Geld ist doch niemals auf einer Bank sicher. Bank zu, lange Gesichter?
So weit der lustige Satz, doch es scheint brisant zu sein.

Was raten Sie mir als treue CDU Wählerin?
Einen schönen Tag noch,
Antwort von Laurenz Meyer
bisher keineEmpfehlungen
06.04.2009
Laurenz Meyer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden und mich um eine Einschätzung betreffend eine Geldanlage bitten.

Ich selbst kann Ihnen nur die Empfehlung geben, sich an eine Bank oder einen unabhängigen Anlageberater Ihres Vertrauens zu wenden und sich dort von einem Experten umfassend beraten zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Meyer,

Sie haben 18 von 52 Fragen an Sie beantwortet, das ist etwas mehr als 1/3 aller Fragen. Ihr Wahlkreiskonkurrent Herr Dr. Wiefelspütz hat aller seiner über 1.000 Fragen beantwortet. Wie gedenken Sie oder Ihr Nachfolger für Ihren Wahlkreis, die nächste Wahl gegen Herrn Wiefelspütz zu gewinnen, wenn Sie nicht kommunizieren? Wieso ignorieren Sie Ihre Wähler und folgen nicht dem guten Beispiel des Herrn Wiefelspütz?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Finanzen
22.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Meyer,

wie stehen Sie zur Sozialversicherungs-Abgabenpflicht auf das selbstverdiente Existenzminimum?

Glauben Sie, dass es verfassungsgemäß ist, dass einige hunderttausend Familien in Deutschland durch die Sozialversicherungsabgaben unter die Hartz-IV-Schwelle gedrückt werden?
(Falls Sie dies für verfassungsgemäß einschätzen, halten Sie diese Systematik für politisch und ökonomisch haltbar?)

Mit freundlichen Grüßen

, uwp
Antwort von Laurenz Meyer
1Empfehlung
18.06.2009
Laurenz Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

Der Begriff Existenzminimum beschreibt die finanziellen Mittel, die ein Mensch benötigt, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. So haben die staatlichen Fürsorgesysteme die Sicherstellung des Existenzminimums zu gewährleisten. Das heißt, der Staat stockt das (verfügbare) Einkommen (=Nettoeinkommen) auf, welches ein Hilfebedürftiger zur Sicherung des Lebensunterhalts insgesamt benötigt.
Beispiel:
Übt eine erwerbsfähige Person einen sogenannten Midi-Job aus und verdient beispielsweise in einer Teilzeitbeschäftigung 500 Euro (brutto) so erhält sie trotz geringerer Sozialversicherungsbeiträge nur einen Nettolohn von 445,87 Euro. Bei der Frage, ob der Lebensunterhalt dieser Person gesichert ist (Miete: 400 Euro, maßgebliche Regelleistung: 351 Euro), würde dieses Nettoeinkommen dem pauschaliert zu berechnenden Bedarf (Existenzminimum: 751 Euro) gegenübergestellt. Die Person wäre hilfebedürftig, weil das Nettoeinkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Der Staat hat daher nach geltendem Recht zumindest das um die gesetzlichen Abzüge verminderte (Netto-)Einkommen bis zum zu gewährenden Existenzminimum aufzustocken (Arbeitslosengeld II).
 
Insofern: Ja, es gibt Fälle, in denen Erwerbstätige hilfebedürftig sind und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Diese Personen sind hilfebedürftig und haben einen ergänzenden Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen (Arbeitslosengeld II). Werden diese Personen nur wegen ihrer Sozialversicherungsbeiträge hilfebedürftig, so können sie einen Zuschuss zu den ungedeckten Beiträgen zur angemessenen Krankenversicherung (§ 26 SGB II) erhalten. In beiden Fällen ist damit das Existenzminimum gesichert, obwohl diese Personen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben.
Eine "Anpassung" an die Regelleistung (SGB II) oder den Regelsatz (SGB XII) ist im Recht der Sozialversicherung nicht vorgesehen, weil die Voraussetzungen, die die Sozialversicherungspflicht auslösen, nichts mit dem Regelsatz zu tun haben.
Ein verfassungsrechtliches Problem entsteht nicht, da der Staat gerade für die angeblich "100.000 Familien in Deutschland, die durch Sozialversicherungsabgaben unter die Hartz IV-Schwelle gedrückt" werden, einen Anspruch entweder auf Arbeitslosengeld II oder den Zuschuss zu den Beiträgen zur Sozialversicherung bereithält, das Existenzminimum mithin auch in diesen Fällen sichert.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Meyer!

Wie kann es angehen, dass Sie im Bundestag sitzen, obwohl Sie doch bei der Bundestagswahl nicht die Mehrheit der Stimmen in Ihrem Wahlkreis erhielten?
Ist das Demokratie oder eher Parteipolitik?

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort!
Antwort von Laurenz Meyer
bisher keineEmpfehlungen
06.04.2009
Laurenz Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

Das Wahlsystem in Deutschland beruht auf der personalisierten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen zur Verfügung wobei mit der Erststimme der Direktkandidat eines Wahlkreises gewählt wird und mit der Zweitstimme die Partei.

Listenkandidaten sind diejenigen Wahlbewerber, die auf der Landesliste ihrer Partei geführt sind. Abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen und abhängig von der Zahl der direkt errungenen Mandate wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren errechnet, wie viele der Listenkandidaten einer Partei in den Bundestag einziehen.

Zusätzlich hierzu kann es noch sogenannte Überhangmandate geben. Diese ergeben sich dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält als ihr aufgrund der proportionalen Verrechnung der Zweitstimmen zustehen. Die vorher festgelegte Zahl der Bundestagssitze erhöht sich dann um diese jeweils erzielten Überhangmandate.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer
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