Lars Klingbeil (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Lars Klingbeil
© spdfraktion.de
Geburtstag
23.02.1978
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Munster
Wahlkreis
Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel
Ergebnis
35,3%
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
weitere Profile
Der Gesetzentwurf auf den sich Ihre Frage bezieht, ist vom Bundesrat an den Bundestag geleitet worden. Jedoch wurde er Bundestag noch nicht beraten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Garrelt Duin, MdB, Berlin
Funktionen in Unternehmen
  • Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH, Munster, Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Landkreis Soltau-Fallingbostel, Bad Fallingbostel, Mitglied des Kreistages
  • Stadt Munster, Munster, Mitglied des Stadtrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Initiative Musik gemeinnützige GmbH, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrates
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Lars Klingbeil
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Arbeit
05.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

in meiner Eigenschaft als Betriebsratmitglied bei der Firma Power Logistics in Bad Fallingbostel, werde ich mit dem Problem der dauerhaften Beschäftigung von Zeitarbeitern konfrontiert. In unserer Firma werden bei 120 gewerblichen Stamm-Mitarbeitern im Durchschnitt 75 Zeitarbeiter eingesetzt. Neueinstellungen, wie der Betriebsrat sie fordert, werden von unserer Geschäftsleitung nicht vorgenommen. Die Übernahme der zwei Azubis wird nur geschehen, wenn der Betriebsrat auf die Wiederbesetzung von Arbeitsplätzen, in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben, verzichtet.
Nun meine Frage an Sie, Herr Klingbeil, sind Sie für einen Mindestlohn von 8,50 €/Std. in der Zeitarbeitbranche?

Mit freundlichen Grüßen

Betriebsrat Power Logistics
Antwort von Lars Klingbeil
1Empfehlung
08.04.2011
Lars Klingbeil
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage vom 05.04.2011. Um direkt darauf zu antworten: Ja, ich bin für einen Mindestlohn von mindestens 8,50 € in der Zeitarbeitsbranche. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es weiterer Regulierung der Zeitarbeit bedarf um diese wieder auf ihre eigentliche Funktion, nämlich die Abdeckung von Produktionsspitzen zurückzuführen. Das Ziel der Liberalisierung der Zeitarbeit unter rot-grüner Regierungsverantwortung war die Schaffung neuer Arbeitsplätze, in Form von festen Beschäftigungsverhältnissen. Dies ist jedoch in weiten Teilen fehlgeschlagen und hat zu einer Ausweitung von prekärer Beschäftigung geführt. Deshalb gilt es hier politisch gegenzusteuern. Die SPD hat deshalb in den Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze bereits einen Mindestlohn für die Zeitarbeit(ab 01.05.2011: 7,79 €/West, 6,89€/Ost)durchgesetzt und setzt sich weitergehend für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Ausweitung der Mitbestimmung von Zeitarbeitnehmern auf den Entleihbetrieb, sowie einen gleichen Zugang von Zeitarbeitnehmern zu Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Kinderbetreuung, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmitteln ein.

Weitere Information zur Position der SPD zum Thema Leih- und Zeitarbeit
finden sie hier: www.spdfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

ich richte diese Frage im besonderen auch an Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation. Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit. Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen. Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen. Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt. Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden. Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Lars Klingbeil
bisher keineEmpfehlungen
29.03.2012
Lars Klingbeil
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Einschätzung, dass sich mit den neuen Beteiligungsgmöglichkeiten erhebliche Potenziale für die politische Partizipation, zugleich aber auch neue Fragestellungen und auch neue Gefährdungen ergeben. Dazu gehört auch die Frage der Moderation von politischen Informations-, Diskussions- und Beteiligungsplattformen.
 
Auch bei den Diskussionsangeboten der Medien wird ja immer wieder die Frage der Moderation und deren Grenzen in den Foren- und Kommentarfunktionen thematisiert: Gegen eine Moderation ist zunächst grundsätzlich nichts einzuwenden, solange sie inhaltlich nicht zu einer Entstellung des von anderen Personen gelieferten Materials oder deren geäußerte Meinung führt. Dabei sind selbstverständlich auch die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten. Moderationen können und sollen u.a. die Qualität und das Diskursniveau sicherstellen. Ziel der Moderation sollte es sein, einen sachlichen und fairen Diskussionsprozess zu ermöglichen.

Bei den Beteiligungsangeboten der Exekutive aber auch der Legislative - auch hier stimme ich Ihnen zu - stellt sich die Fragestellung noch einmal weitaus grundlegender. Hier stellt sich die Frage, welche Rolle und welche Spielräume der Staat als Kommunikator hat. So können beispielsweise gut gemeinte Formen der Interaktion etwa von staatlichen Organen in Online-Foren auch das Risiko bergen, die Willensbildung zu beeinflussen. Diese Fragestellungen diskutieren wir derzeit in der Projektgruppe Demokratie und Staat, wobei ich einräume, dass wir mit dieser Diskussion erst am Anfang stehen und dass die Reflexion über diese Risiken auch in der Wissenschaft erst beginnt.

Auch das von Ihnen angesprochene Beispiel, die Moderation des Forums des Petitionsausschusses,  spielte in den Beratungen der Kommission aber auch darüber hinaus eine Rolle. Mit der Moderation sollen die Richtlinien des Forums umgesetzt und auch Rechte gewahrt werden. Dabei wird hier - wie vermutlich in jedem Forum - natürlich immer mal wieder der Vorwurf erhoben, dass Beiträge zu Unrecht gelöscht wurden, weil sie beispielsweise nicht im Zusammenhang mit der Petition stehen. Ich kann und möchte dies ohne Prüfung nicht im Einzelfall bewerten, aber Sie können sicher sein, dass wir derartigen Vorwürfen sehr sorgfältig nachgehen. Wir setzen uns als SPD-Bundestagsfraktion darüber hinaus dafür ein, dass die Anforderungen für öffentliche Petitionen nicht zu streng ausgelegt werden, um möglichst viele Petitionen als öffentliche Petition zulassen und damit auch eine begleitende öffentliche Diskussion ermöglichen zu können.

Von daher unterstütze ich auch Ihren Vorschlag, den Sie ja auch auf der Beteiligungsmöglichkeit enquetebeteiligung.de eingestellt haben, und dabei vor allem die Forderung, dass wir uns Gedanken über die Qualitätssicherung bei der Moderation von staatlichen Diskussions- und Beteiligungsmöglichkeiten machen müssen. Dies betrifft im Übrigen die Angebote der Exekutive wie auch der Legislative und auch die Angebote der Fraktionen, die inzwischen ja auch - wie beispielsweise der Zukunftsdialog der SPD-Bundestagsfraktion unter der Adresse zukunftsdialog.spdfraktion.de - eigene Beteiligungsmöglichkeiten anbieten.

Wir werden das Thema in der Projektgruppe Demokratie und Staat ansprechen und vorschlagen, dass wir dies auch bei den noch zu erarbeitenden Handlungsempfehlungen aufgreifen.


Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Lars Klingbeil
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.