Lars Friedrich Lindemann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Lars Friedrich Lindemann
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
09.05.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Teltow
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, Berlin
(...) Ein effizientes Sozialsystem muss sich deshalb an dem Grundsatz orientieren, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
28.11.2012
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Lindemann,

die Bundesregierung hat beschlossen, das die Verbraucher zahlen müssen, wenn ein Netzbetreiber es nicht schafft Offshore-Windparks termingerecht an das Stromnetz anzuschließen. Die Haftungssumme für den Netzbetreiber ist stark begrenzt worden, den Rest muss der dumme Verbraucher tragen. Wieso wird die Haftung und das unternehmerische Risiko auf den Verbraucher abgewälzt und verbleibt nicht beim Verursacher dem Netzbetreiber?

Mit freundlichen Grüßen

Jan

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Frage zum Thema Umwelt
06.01.2013
Von:
-

Sehr geehrter Herr Lindemann,

da ich in der Präsentationsprüfung im Abitur diesen Jahres das Thema Japan habe und mich dieses Thema politisch sehr interessiert, würde ich mich über ihre Meinung zu diesem Thema sehr freuen.
Japan:,,Das Land der untergehenden Sonne´´-Lohnt es sich für Japan auf erneuerbare Energien umzusteigen?

Sind die erneuerbaren Energien wirklich so viel effizienter als die bestehende Atomenergie? Und ist es wirklich realistisch für Deutschland bis spätestens 2022 und für Japan bis 2040 aus der Atomenergie auszusteigen?

Mit freundlichen Grüßen

-

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Frage zum Thema Gesundheit
18.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: "alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( www.diagnose-funk.org ).

Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung

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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
20.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

auch Sie haben vor etwa zwei Jahren für den Atomausstiegsplan der Bundesregierung und die darin angegebenen Abschaltdaten gestimmt. Erst kürzlich hat eine Studie nun ergeben, dass das Atomkraftwerk Grohnde schon seit langem nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Die geplante Abschaltung des Atomkraftwerkes Grohnde soll jedoch erst im Jahr 2021 erfolgen. Wird sich dieses Datum nun aufgrund der Erkenntnisse in dieser Studie ändern? Wenn nein, welche Gründe kann es geben, ein Atomkraftwerk, dass schon seit fast 20 Jahren nicht mehr genehmigungsfähig gewesen wäre erst in fast 9 Jahren abzuschalten?

Mit freundlichen Grüßen -

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