Lars Friedrich Lindemann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Lars Friedrich Lindemann
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
09.05.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Teltow
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, Berlin
(...) Mit dem von mir in die Diskussion gebrachten Kostenerstattungsmodell wird der gesetzlich Versicherte in den Mittelpunkt der Bemühungen um eine bessere Versorgung gestellt. Er muss zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
26.07.2010
Von:

Zur Forderung des Herrn Brüderle die Renten zu kürzen:
1.Wann verzichtet Er auf einen Teil der Pensionsansprüche?
2.Wo ist Herrn Westerwelles Sparbuch abgeblieb en, dass er mit erhobenen Armen geschwungen hatte?
3.Warum sorgen Sie nicht für anständige Löhne (Mindestlöhne)?? und warum knicken Sie immer wieder vor der Pharmaindustrie und Ärzteschaft ein? packen Sie es endlich mal an!!!!?
Antwort von Lars Friedrich Lindemann
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02.08.2010
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Zusendung ihrer Fragen, die ich hiermit beantworten möchte.

zu Frage 1)
Bitte wenden Sie sich dazu an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.


zu Frage 2)
Bereits zum 1. Januar 2010, mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, wurden die Steuern für Unternehmen, Familie und Erben gesenkt. Im Haushalt 2010 haben wir 90 Vorschläge aus dem Liberalen Sparbuch umgesetzt und somit ca.5,6 Milliarden eingespart, obwohl in den letzten 11 Jahren 300 Milliarden Schulden aufgenommen wurden. Im weiteren Haushalt wird es noch mehr Einsparungen geben. Ob es dies ohne die FDP gegeben hätte ist fragwürdig. Damit ist eine liberale Handschrift ganz eindeutig zu erkennen.


zu Frage 3)
Die FDP-Bundestagsfraktion steht für einen Kurswechsel in der Mindestlohnpolitik. Wir sehen in Eingriffen des Staates in die Lohnfindung ein erhebliches Problem. Die Mindestlohnpolitik der letzten Jahre hat deutlich gemacht, dass oftmals nicht das Interesse der Arbeitnehmer an einem ausreichenden Einkommen im Vordergrund steht, sondern dass es allzu oft um die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen geht. Beispielhaft hierfür steht der Postmindestlohn, welcher zum Verlust von mehr als 7.000 Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten der Deutschen Post geführt hat.

Die große Koalition hat eine Reihe von neuen Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen, um unter vereinfachten Verfahrensbedingungen allgemeinverbindliche Mindestlöhne in diesen Branchen durchzusetzen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat dies entschieden abgelehnt.

Wir brauchen jetzt eine Kehrtwende in der Frage der Behandlung dieses Themas. Die Voraussetzungen dafür haben wir geschaffen, indem wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt haben, die Tarifautonomie zu stärken und die Entscheidung für die Festsetzung von Löhnen wieder mehr in die Verantwortung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu geben. Dazu stärken wir den Tarifausschuss. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn schränkt die Tarifautonomie erheblich ein und hindert den Aufbau von Beschäftigung. Deshalb lehnt ihn die christlich-liberale Regierung ab.

Für die Branchen, die bereits in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommenen worden sind, gilt das in der Koalition vereinbarte Verfahren mit strengen Vorgaben für Mindestlöhne, welches sich bereits bewährt hat. Danach braucht ein Branchenmindestlohn die einstimmige Mehrheit des Tarifausschusses. Zudem bedarf jede Entscheidung der einvernehmlichen Regelung im Bundeskabinett. Dieses Verfahren hat dazu geführt, dass in der Abfallwirtschaft, in der Gebäudereinigung und im Dachdeckergewerbe Mindestlohnverordnungen erlassen werden, im Falle der Sicherheitsdienstleistungen und der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen mangels ausreichender Mehrheit im Tarifausschuss hingegen nicht. Eine Erneuerung des Postmindestlohns würde absehbar an dem angekündigten Veto der Arbeitgeber im Tarifausschuss scheitern.

Eine Aufnahme weiterer Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz bedarf der Zustimmung der FDP-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag. Hierfür sehen wir derzeit keinen Bedarf.

Besonders das in der letzten Legislaturperiode überarbeitete Mindestarbeitsbedingungengesetz, wonach Mindestlöhnen in Branchen mit einer Tarifbindung von unter 50 % durch den Staat festgelegt werden, hält die FDP-Bundestagsfraktion für einen unzulässigen staatlichen Eingriff in die Lohnfindung. Der Gefahr sozialer Verwerfungen in einzelnen Branchen wollen wir mit dem Verbot sittenwidriger Löhne, wie es die Rechtsprechung entwickelt hat, begegnen.

Im Übrigen haben sich die Koalitionspartner darauf verständigen können, die bestehenden Mindestlohnregelungen bis zum Oktober 2011 zu evaluieren. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten.


Zur Frage der Pharmazie/Ärzteschaft
Am 9. Juli wurde das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in der 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein Kurswechsel in der Arzneimittelpolitik im Vergleich zu den Vorgängerregierungen vollzogen: Die schwarz-gelbe Koalition setzt nicht mehr allein auf kurzzeitig wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung, sondern stellt wettbewerbliche Elemente und strukturelle Maßnahmen in den Mittelpunkt.

Für innovative Arzneimittel, die in einer neu einzuführenden Schnellbewertung einen Zusatznutzen aufgewiesen haben, sind Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller über den Erstattungsbetrag zu führen. Für die Darlegung des Zusatznutzens und die Verhandlungen ist ein Zeitraum von einem Jahr vorgesehen. Bei Nichteinigung entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Arzneimittel ohne Zusatznutzen, die festbetragsfähig sind, werden schneller als bisher in das Festbetragssystem überführt. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen, die nicht festbetragsfähig sind, soll ein Erstattungsbetrag vereinbart werden, der nicht zu höheren Jahrestherapiekosten als die Vergleichstherapie führt.

Abweichend von dem zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen geschlossenen Vertrag bzw. von der Entscheidung der Schiedsstelle oder einem festgesetzten Höchstbetrag, können Krankenkassen einzeln oder im Verbund vertragliche Vereinbarungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen treffen, z. B. Mehrwert- und Versorgungsverträge oder eine Beteiligung an Verträgen der integrierten Versorgung.

Darüber hinaus wird der Arzneimittelmarkt dereguliert. Die Bonus-Malus-Regelung und das Zweitmeinungsverfahren werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird verschlankt, Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse klarer geregelt. Die Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet: Die Patienten haben künftig über eine so genannte Mehrkostenregelung die Möglichkeit, ein anderes als das Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse auszuwählen.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition sorgt mit dem Gesetzentwurf dafür, dass die Patienten weiterhin Zugang zu den innovativen Arzneimitteln haben und die Arzneimittel für die Menschen gleichzeitig bezahlbar bleiben. Hier haben wir meines Erachtens eine gute Balance gefunden. Mit dem AMNOG schaffen wir hier darüber hinaus einen stabilen und wettbewerblichen Rahmen für den Arzneimittelmarkt.

Angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung und vor dem Hintergrund, dass die von uns im AMNOG vorgesehenen strukturellen Maßnahmen sicherlich erst mittelfristig greifen können, war es erforderlich, auch Maßnahmen für kurzfristig wirksame Einsparungen zu treffen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es uns als liberale Fraktion nicht leicht gefallen ist, hierbei auf Maßnahmen wie einen erhöhten Herstellerrabatt oder das Preismoratorium zurückzugreifen. Beide Maßnahmen sind bereits im GKV-Änderungsgesetz (GKV-ÄG) enthalten, das zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe, etwa wenn ein pharmazeutisches Unternehmen durch die dargestellten Maßnahmen in seiner finanziellen Leistungsfähigkeit bedroht sein sollte, besteht die Möglichkeit, über einen Antrag beim Bundesministerium für Gesundheit eine Ausnahme von diesen Maßnahmen zu beantragen. Für Orphandrugs besteht diese Möglichkeit produktbezogen, wenn die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung des Arzneimittels nicht mehr gedeckt werden können.

Nach der parlamentarischen Sommerpause werden wir die Beratungen zum AMNOG fortführen. Das Gesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.


Ich hoffe, ich konnte die Frage zu ihrer Zufriedenheit beantworten und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit besten Grüßen

Lars Lindemann
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Frage zum Thema Finanzen
03.09.2010
Von:

auf wem trifft die Aussage der FDP "mehr Netto vom Brutto"und Sparen eigentlich zu ???
wenn z.B. die Beiträge zur Kranken-Versichg.und Zusatzbeiträge steigen. Seit dem 1.Jan.2010 wurden die Steuereinnahmen um ca.5,6 Milliarden gesenkt (Ihre Ang.v.26.7.10) wieso eigentlich ?! wenn man jetzt schon wieder über eine Erhöhung der Tabacksteuer nachdenkt,und eine Brennelementsteuer usw. Was glauben Sie wer das bezahlen muß ? Der VERBRAUCHER!!! Ja für die Rentner heißt das "weniger Netto" und sparen,sparen.Warum, senkt man Steuern? um sie durch neue Steuern bzw.durch Erhöhung anderer zu ersetzen??????
Antwort von Lars Friedrich Lindemann
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20.09.2010
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage .

1. Wir haben von der letzten Koalition ein Defizit von ca. 11. Milliarden Euro geerbt. Die FDP hat immer gesagt, dass das Defizit gemeinsam von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Leistungserbringern und Steuerzahlern ausgeglichen werden muss.
Das ist fair und gerecht. Wir wollen mit der Neuregelung mehr Gerechtigkeit im Gesundheitswesen erreichen.
Nicht nur die Zusatzbeiträge werden weiter entwickelt, sondern auch der automatische steuerfinanzierte Sozialausgleich. Darüber hinaus strebt die FDP bei der Gesundheitsreform eine Stärkung des Kostenerstattungsprinzips an. Dann bekommen die Versicherten eine Rechnung vom Arzt. Damit hätten wir Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten und deutlich mehr Transparenz und Wettbewerb im Gesundheitswesen.

2. Im demokratischen Rechtsstaat haben die Bürger einen Anspruch auf ein verständliches, gerechtes und faires Steuerrecht. In einem Staat der sozialen Marktwirtschaft sollte eine so maßvolle Besteuerung selbstverständlich sein, dass die Bürger alle Energie in die Erbringung und Steigerung ihrer Leistung und ihres persönlichen Wohlstands stecken - und nicht in Strategien zur Steuervermeidung. Unternehmen brauchen Planbarkeit und eine strikte Ausrichtung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den steuerlichen Regelungen, Flexibilität im unternehmerischen Handeln und international wettbewerbsfähige Tarife.

In der widerspruchsfreien Verbindung von Steuer- und Sozialsystem liegt die eigentliche Herausforderung an den modernen Sozialstaat. Denn an dieser Stelle erfolgt die entscheidende Weichenstellung. Gelingt es, den Bürgern ein adäquates Nettoeinkommen zu belassen, kann auf Transferleistungen verzichtet werden. Ziel liberaler Steuerpolitik ist die konsequente Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit - für mehr Nettoeinkommen. Für diejenigen Bürger, die trotz aller Anstrengungen kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielen können, sind Steuersenkungen allein keine Lösung. Sie müssen durch die Gemeinschaft unterstützt werden - aber in einer Weise, dass Bemühungen zur Arbeitsaufnahme gefördert und nicht gedämpft werden, Missbrauch aber gleichzeitig ausgeschlossen ist. Ziel liberaler Sozialpolitik ist die Unterstützung bei Bedürftigkeit - bei gleichzeitiger Förderung von Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative.

Menschen, die dauerhaft nicht in der Lage sind für ihr Auskommen zu sorgen, bietet liberale Sozialpolitik auch dauerhafte Unterstützung. Statt einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Leistungen heute bedarf es zukünftig eines übersichtlichen Katalogs von Leistungen mit klar definierten Anspruchsvoraussetzungen. Nicht gesetzliche Mindestlöhne sind die liberale Antwort auf die Frage, wie soziale Gerechtigkeit zu erreichen ist, sondern ein existenzsicherndes Mindesteinkommen. Die FDP schlägt hierfür das leistungsgerechte Bürgergeld vor, das als negative Steuer ins Steuersystem integriert wird. Dieses Gesamt-Steuer-und-Transfersystem folgt durchgehend den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und Leistungsbelohnung, es vermeidet Missbrauch zu Lasten der Bürgergemeinschaft.

Ich hoffe, ich konnte die Fragen zu ihrer Zufriedenheit beantworten und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ihr Lars F. Lindemann
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Frage zum Thema Gesundheit
03.10.2010
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Lindemann,
wieso sind in Deutschland viele Arzneimittel deutlich teurer als in unseren Nachbarländern? Könnte nicht hier sehr viel Geld gespart werden? Wieso können die Pharmaunternehmen in Deutschland solch hohe Gewinne auf Kosten der Beitragszahler machen und wieso hat ihre Regierung das Verhandeln der Krankenkassen mit den Pharmaunternehmen erschwert, indem die Krankenkassen jetzt mit dem kartellrecht bedroht werden, wenn sie versuchen Rabatte auszuhandeln?
Antwort von Lars Friedrich Lindemann
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07.10.2010
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes wird ein Kurswechsel in der Arzneimittelpolitik im Vergleich zu den Vorgängerregierungen vollzogen: Die schwarz-gelbe Koalition setzt nicht mehr allein auf kurzzeitig wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung, sondern stellt wettbewerbliche Elemente und strukturelle Maßnahmen in den Mittelpunkt.

Für innovative Arzneimittel, die in einer neu einzuführenden Schnellbewertung einen Zusatznutzen aufgewiesen haben, sind Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller über den Erstattungsbetrag zu führen. Für die Darlegung des Zusatznutzens und die Verhandlungen ist ein Zeitraum von einem Jahr vorgesehen. Bei Nichteinigung entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Arzneimittel ohne Zusatznutzen, die festbetragsfähig sind, werden schneller als bisher in das Festbetragssystem überführt. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen, die nicht festbetragsfähig sind, soll ein Erstattungsbetrag vereinbart werden, der nicht zu höheren Jahrestherapiekosten als die Vergleichstherapie führt.
Abweichend von dem zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen geschlossenen Vertrag bzw. von der Entscheidung der Schiedsstelle oder einem festgesetzten Höchstbetrag, können Krankenkassen einzeln oder im Verbund vertragliche Vereinbarungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen treffen, z. B. Mehrwert- und Versorgungsverträge oder eine Beteiligung an Verträgen der integrierten Versorgung.
Darüber hinaus wird der Arzneimittelmarkt dereguliert. Die Bonus-Malus-Regelung und das Zweitmeinungsverfahren werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird verschlankt, Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse klarer geregelt. Die Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet: Die Patienten haben künftig über eine so genannte Mehrkostenregelung die Möglichkeit, ein anderes als das Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse auszuwählen.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition sorgt mit dem Gesetzentwurf dafür, dass die Patienten weiterhin Zugang zu den innovativen Arzneimitteln haben und die Arzneimittel für die Menschen gleichzeitig bezahlbar bleiben. Hier haben wir meines Erachtens eine gute Balance gefunden. Mit dem AMNOG schaffen wir hier darüber hinaus einen stabilen und wettbewerblichen Rahmen für den Arzneimittelmarkt.

Angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung und vor dem Hintergrund, dass die von uns im AMNOG vorgesehenen strukturellen Maßnahmen sicherlich erst mittelfristig greifen können, war es erforderlich, auch Maßnahmen für kurzfristig wirksame Einsparungen zu treffen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es uns als liberale Fraktion nicht leicht gefallen ist, hierbei auf Maßnahmen wie einen erhöhten Herstellerrabatt oder das Preismoratorium zurückzugreifen. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wurde von 6% auf 16% angehoben sowie ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel festgelegt. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2010. Damit wird die GKV um rd. 1,15 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Beide Maßnahmen sind bereits im GKV-Änderungsgesetz (GKV-ÄG) enthalten, das zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lars F. Lindemann
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Frage zum Thema Gesundheit
04.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

Wie einem Artikel des Spiegel zu entnehmen ist, steht zur Zeit eine m.E. gravierende Änderung des Arzneimittelgesetzes zur Gesetzgebung an.
Diese geplante Änderung bedeutet m.E. eine Degradierung des IQWIG zusammen mit dem GBA zu einer reinen Abnickorganisation, mit gravierenden Folgen.
Die Folgekosten dieser Änderung des Gesetzes für das Gesundheitswesen werden im Zeitraum der Realisierung, die von Stuttgart 21, das zur Zeit in aller Munde ist, bei weitem überschreiten, nur dass bei vorgenanntem Projekt keine Menschenleben in Gefahr gebracht werden, wie es leider zu befürchten ist, wenn man die Pharma-Industrie fast unüberwacht gewähren läßt.
Meine Frage lautet nun:
"Wie ernst nehmen Sie nun die mögliche Gefährdung von Menschenleben zu Gunsten der Gewinnnmaximierung der Pharma-Industrie, so Sie der Änderung des Gesetzes zustimmen sollten, und sind Sie bereit, dafür auch persönlich verantwortlich zu sein?"

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Lars Friedrich Lindemann
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24.11.2010
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Reform des GKV-Arzneimittelmarktes besteht aus einem Paket von Maßnahmen mit einem Dreiklang von kurzfristig wirksamen Einsparungen, Abbau von Überregulierung und strukturellen, langfristig wirksamen Veränderungen. Dieses Paket sorgt für mehr Wettbewerb.

Zwei Gesetzgebungsverfahren wurden durchgeführt:

  • Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften - GKV-ÄndG. Bereits in Kraft ab 30.7.2010.
  • Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung - AMNOG. Inkrafttreten: 1.1.2011.

Durch diese Regelungen werden kurzfristig Einsparungen bei den Arzneimittelkosten mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Mrd. EUR pro Jahr ab 2011 erreicht.

Langfristig sollen durch die Einführung der Nutzenbewertung und Vereinbarung von Erstattungsbeiträgen für alle neuen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen jährlich rd. 2 Mrd. Euro eingespart werden.

Daher kann Ihre Behauptung, dass die Gesetze der Gewinnmaximierung der Pharma-Industrie dienen, nicht nachvollzogen werden.

Wegen der grundlegenden Bedeutung der Nutzenbewertung für die Erstattung neuer Arzneimittel ist es angemessen, die Rahmenvorgaben dafür durch eine Rechtsverordnung des BMG zu treffen. Damit wird eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für eine schnelle Nutzenbewertung geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars F. Lindemann, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
16.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

sind Sie bereit die Volksinitiative "Frische Luft für Berlin", www.frischeluftf die sich für einen besseren Nichtraucherschutz in Berlin einsetzt, zu unterstützen? Wenn ja, wie wird ihre Unterstützung aussehen? Wenn nein, warum nicht? Der Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. 33 Prozent der Erwachsenen in Deutschland rauchen. Das durchschnittliche Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt bei etwa 13 Jahren. Jährlich sterben an den direkten Folgen des Rauchens etwa 140.000 Menschen. Hinzu kommen nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums rund 3.300 Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die durch die Folgen des Passivrauchens sterben. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens für die Gesellschaft werden auf 18,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im langfristigen Vergleich der Daten des Mikrozensus zum Rauchverhalten ist in der Erwachsenenbevölkerung nur ein geringfügiger Rückgang im Nikotinkonsum festzustellen. siehe: www.bundesgesundheitsministerium.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lars Friedrich Lindemann
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20.10.2010
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrter Herr Hermann

vielen Dank für ihre Frage.

In der Gastronomie muss es weiter möglich bleiben, in Bierkneipen oder Bars mit entsprechender Kennzeichnung das Rauchen zuzulassen, damit Bürgerinnen und Bürger die freie Wahl haben und den Gastwirten kundengerechte Angebote machen können. Die meisten Bundesländer haben sich entschieden, Ausnahmeregelungen in der Gastronomie zu gestatten. Diese Position teilt die FDP.

Ein vollständiges Rauchverbot hält die FDP nicht für verhältnismäßig. Ein Totalverbot wäre eine Bevormundung der Bürger.

Die FDP spricht sich gegen weiterführende Werbeverbote aus. Werbeverbote nützen nichts, aber schaden der Volkswirtschaft und entmündigen den Verbraucher. Werbeverbote greifen in die Grundrechte von Gewerbetreibenden ein. Solange ein Produkt nicht generell verboten ist und weiterhin auf dem Markt angeboten werden darf, muss den Herstellern die Möglichkeit erhalten bleiben, für ihr Produkt zu werben und es über den Ladentisch zu verkaufen. Das gilt auch für Tabakwaren.

Nichtraucher und junge Menschen müssen dort effektiv geschützt werden, wo sie keine Ausweichmöglichkeit besitzen: in Kindergärten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. In Bahnhöfen, Zügen und Flugzeugen gilt ebenfalls ein allgemeines Rauchverbot.
Kinder und Jugendliche müssen die Chance haben, in rauchfreier Umgebung aufzuwachsen. Die Erwachsenen bzw. die Eltern stehen den Kindern gegenüber in der Verantwortung. Jeder muss wissen, dass Kindern oder Jugendlichen Schaden zufügt werden kann, wenn sie Passivrauch ausgesetzt sind. Der FDP sind deshalb eine umfassende Aufklärung über die mit Rauchen verbundenen Gefahren und Prävention wichtig.

Beste Grüße

Lars Lindemann
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