Lars Friedrich Lindemann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Lars Friedrich Lindemann
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
09.05.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Teltow
Wahlkreis
Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf
Landeslistenplatz
2, Berlin
(...) Die FDP ist angetreten, um Steuern zu senken, nicht, um neue Steuern einzuführen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Angestellter, St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH, Berlin
  • Rechtsanwalt, Jotzo, Jung & Partner, Berlin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Jotzo, Jung & Partner, Berlin, Rechtsanwalt
  • St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH, Berlin, Angestellter
    Verdienst, monatlich: zwischen 3.500 € und 7.000 €
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Akademie für Palliative Care in Brandenburg e.V., Kloster Lehnin, Mitglied des Kuratoriums
  • Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V., Grünwald, Justiziar, ehrenamtlich
  • Generationeninstitut - Institut für Familienvermögen und den Dialog der Generationen e.V., Berlin, Vorsitzender des Vorstandes (bis 31.03.2011)
  • Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin, Mitglied des Stiftungsrates
  • Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin, Mitglied des Stiftungsrates
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • Ärztehaus am Potsdamer Stadtschloss GmbH & Co. KG, Potsdam
  • Weststrand Beteiligungsgesellschaft mbH, Teltow
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Soziales
12.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

ich bin, wie viele andere gesetzlich Krankenversicherte (vermutlich Millionen) gezungen, obwohl ich völlig gesund bin, 1 x im Quartal den Arzt aufzusuchen, nur um mir ein Rezept ausstellen zu lassen.
Sie sollten einmal die Frage stellen, wieviel Personen in Deutschland auf Dauermedikamention angewiesen sind (hier z.B. Schilddrüsenhormone, wird lebenslang eingenommen).
Das Rezept gilt nur für das Quartal, die größtmögliche verschreibungsplichtige Packung enthält nur die Ration für ein Quartal und kostet wenige Euro.

In Nachbarländern gelten die Rezepte für Mehrfachnutzung bis zu 2 Jahre!!

Da es unwahrscheinlich ist, dass dieses sowohl der KV, den Kassen und der Politik nicht bekannt ist, scheint es doch wohl ein Interesse zu geben, möglichst viele Arztbesuche pro Quartal in Deutschland zu haben.

Es würde mich interessieren, welche Interessen dahinter stecken !

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lars Friedrich Lindemann
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2011
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2011!

Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt stellt in der Tat einen Mißstand dar, an dem sich ein grundsätzliches Problem der Bürokratie im deutschen Gesundheitssystem zeigt. Die Verordnung von Arzneimitteln inklusive der Verordnungsintervalle sollte sich eigentlich nur nach einem Kriterium richten: dem was medizinisch sinnvoll ist. Darüber sollten sich eigentlich Patient und Arzt verständigen. Krankenkassenvorschriften sollten darauf keinen Einfluß nehmen, tun dies aber leider in zunehmendem Maß.

Sie schreiben in Ihrer Frage, daß Sie trotz völliger Gesundheit einmal im Quartal den Arzt aufsuchen müßten, um sich ein Schilddrüsenhormon verordnen zu lassen. Nun produziert die Schilddrüse völlig gesunder Menschen eigentlich ausreichend Schilddrüsenhormone, so daß die Zuführung als Medikament bei völlig Gesunden nicht nötig ist. Bei Patienten mit Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion) kann sich die Aktivität der Schilddrüse je nach Krankheitsursache im Laufe der Erkrankung verändern. Deshalb wird oft eine Anpassung der Dosis von L-Thyroxin nötig. Eine langfristige Fehldosierung mit Schilddrüsenhormonen kann sehr gefährlich sein. Deshalb sind regelmäßige ärztliche Kontrollen eigentlich im Sinne des Patienten und medizinisch geboten.

Recht haben Sie allerdings in der Frage der Untersuchungs- und Verordnungsintervalle. Diese sollten eigentlich nicht festgelegt sein durch die Organisation der Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, also sachfremde Kriterien. Diese Intervalle sollten vom Arzt gemeinsam mit seinem Patienten nach medizinischen Erfordernissen festgelegt werden. So kann es je nach Erkrankung zum Beispiel am Anfang sinnvoll sein, einen Patienten in kurzen Intervallen zu untersuchen und nur geringe Mengen eines Medikamentes in einer bestimmten Dosis zu verordnen, während es bei einem seit Jahren bekannten Patienten mit hochstabilem Zustand sinnvoll sein kann, deutlich längere Intervalle zu vereinbaren und das Medikament langfristig zu verordnen.

Das dies nur sehr begrenzt möglich ist, ist ein typisches Beispiel für die Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit durch die Krankenkassenbürokratie, unter der am Ende vor allem der Patient leidet.

Deshalb setze ich mich für die Wiederherstellung der Therapiefreiheit ein. Nur größtmögliche Therapiefreiheit führt zu den bestmöglichen Ergebnissen und zur Anpassung der Therapie an den individuellen Patienten. Die Tatsache, daß jeder Patient anders ist und ärztliches Handeln sich dem individuellen Patienten und seinen Erfordernissen anpassen können sollte, erfordert eben auch die rechtliche Freiheit des Arztes, sich den Bedürfnissen seiner einzelnen Patienten individuell anzupassen. Aber diese Freiheit ist durch die gegenwärtige Organisation des Systems stark eingeschränkt. Die Krankenkassen treiben völlig im Gegensatz dazu seit Jahren eine immer stärkere Normierung der Versicherten zu pauschalierten Behandlungsfällen mit standardisierten Bedürfnissen voran. Weicht ein Arzt in seiner Behandlung von der Norm ab, kann das erhebliche Folgen für ihn (existenzbedrohende Regresse) und für den Patienten (Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt) haben. Diese Tendenz nimmt in den letzen zwanzig Jahren leider immer mehr zu und der Handlungsspielraum der Ärzte und Patienten ab.

In meiner parlamentarischen und meiner Öffentlichkeitsarbeit weise ich immer wieder auf diesen Mißstand und die Nachteile für die Versorgungsqualität der Patienten hin und versuche im mir möglichen Rahmen, die Selbstverwaltung und die Krankenkassen zu einem Mentalitätswechsel zu bewegen, der endlich wieder eine differenziertere Behandlung ermöglicht und den Ärzten die Freiheit gibt, die sie benötigen, um den Einzelnen individuell optimal zu behandeln. Sie haben ebenfalls Recht damit, daß sich unter anderem dadurch auch überflüssige Arztbesuche vermeiden ließen und die rarer werdenden Ärzte dadurch mehr Kapazitäten für die medizinisch tatsächlich begründeten Arztbesuche übrig hätten.

Sie stellen außerdem die Frage nach den hinter dem von Ihnen beschriebenen Mißstand stehenden Interessen.

Das Interesse der Krankenkassen, jedem Vertragsarzt einen bestimmten Betrag zuzuweisen, für dessen Gegenwert er pro Quartal Medikamente verordnen darf besteht sicherlich in der Vorstellung, dadurch ließen sich Kosten dämpfen. Das Kriterium der resultierenden Versorgungsqualität für den Patienten scheint dabei leider dem Kriterium Kostenkontrolle untergeordnet zu werden. Dabei bliebe letztlich noch die Frage zu klären, ob das kurzfristige Vorenthalten von individuell optimierten Therapien nicht langfristig mehr Kosten erzeugt. Die Kurzfristigkeit der Einsparung scheint aber so verlockend für die Kassen zu sein, daß der langfristige Effekt bisher nicht ernsthaft untersucht wurde.

Die Ärzte haben keinen Vorteil von dieser Regelung, denn sie können ihre Patienten eben oft nicht die individuell optimale Behandlung bieten, die sie ihnen eigentlich bieten wollen. Ihr Arzt ist gezwungen, pro Quartal pro Patient einen bestimmten Verordnungsbetrag durchschnittlich nicht zu überschreiten, egal wo die realen Bedürfnisse seiner Patienten nach seiner Meinung liegen.

Ich will Ihnen hierfür gern ein Beispiel nennen: HNO-Ärzte in Berlin dürfen nach den aktuellen Richtgrößen der Krankenkassen einem Patienten pro Quartal Arznei- und Verbandmittel im Wert von 16,64 €, bei einem Rentner sogar nur für 9,58 € verordnen. Der KV-Vorstand und viele Berufsverbände äußerten deshalb die Befürchtung, daß mit diesen Arzneimittelrichtgrößen eine ausreichende medikamentöse Versorgung der gesetzlich Versicherten in Berlin nicht gewährleistet werden kann. Denn wenn die Patienten eines HNO-Arztes in Berlin im Durchschnitt aber kränker sind als durch den Pauschalbetrag der Krankenkassen geplant und er ihnen verordnet, was sie nicht geplant, sondern tatsächlich benötigen und damit den Pauschalbetrag überschreitet, dann zahlt er die Differenz aus dem Pauschalbetrag und dem realen Bedarf seiner Patienten selbst. Deshalb schwebt über jedem Vertragsarzt, der Medikamente verordnet bei jeder einzelnen Verordnung das Damoklesschwert des Regresses. Wenn ein Arzt also das Interesse hat, seine berufliche Existenz und diejenige seiner Mitarbeiter zu erhalten, dann muß er Überschreitungen der vorgeschriebenen Richtgrößen vermeiden.

Je nach Standort der Praxis behandeln viele Vertragsärzte pro Quartal erheblich mehr Patienten als von der KV durch Regelleistungsvolumen und Fallzahl geplant, so daß für die über die Planung hinaus behandelten Patienten keine kostendeckende Vergütung mehr erfolgt (Abstaffelung). Die Ärzte haben also ein Interesse daran, medizinisch überflüssige Arztbesuche zu vermeiden, um sich besser den wirklich Kranken widmen und die Abstaffelung vermeiden zu können.

Mein Interesse ist eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Voraussetzung dafür ist ein fairer Umgang aller Beteiligten im Gesundheitssystem, eine ehrliche Abbildung der Kosten, gute Arbeitsbedingungen der Gesundheitsschaffenden und eine größtmögliche Therapiefreiheit. Das Gesundheitssystem, für das ich mich einsetzte, trägt dem Patienten als Individuum Rechnung und hört endlich auf damit, ihn zum geplanten Behandlungsfall zu degradieren, der eben Pech hat, wenn er kränker ist und einen größeren Behandlungsbedarf hat als es seine Krankenkasse geplant hatte. Planwirtschaft ist und bleibt unmenschlich, gerade im Gesundheitssystem.

Deshalb unterstützte ich die Abschaffung der Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel und die Wiederherstellung der Therapiefreiheit. Dafür gibt es aber leider derzeit noch keine politischen Mehrheiten. Ich werde weiterhin dafür kämpfen.

Klären Sie mit Ihrem Arzt, welches Verordnungs- und Kontrollintervall Ihres Medikamentes medizinisch sinnvoll ist. Falls Ihr Arzt eine langfristige Verordnung Ihres Medikamentes medizinisch für sinnvoll hält, empfehle ich Ihnen übrigens in jedem Fall, bei ihrer Krankenkasse zu erfragen, warum sie die Neuverordnung je Quartal verlangt, obwohl Ihr Arzt ein abweichendes Vorgehen für sinnvoll hält und Sie dies wünschen. Nehmen Sie Ihre Kasse in die Verantwortung, das ist als Beitragszahler Ihr selbstverständliches Recht.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit ein frohes Fest und ein gutes neues Jahr verbleibe ich,

Ihr

Lars F. Lindemann
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Frage zum Thema Unterirdische Speicherung von CO2
13.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

auch wenn sie schon einige Monate her ist, bezieht sich meine Frage auf die Abstimmung bezüglich der unterirdischen Speicherung von CO2.

Hierbei interessieren mich die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, sich weder für noch gegen eine unterirdische Speicherung von CO2 auszusprechen.

Über ein kleines Statement ihrerseits würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

in einem Interview mit dem Tagesspiegel vom 13.02.2012 äußern sie Kritik an der derzeitigen Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich ausschließlich am Erwerbseinkommen ausrichtet. Sie sagen es sei zu prüfen, wie auch andere Einkommensarten in die Beitragsbemessung einbezogen werden können. Ich halte diesen Schritt für dringend erforderlich, deswegen hat es mich gefreut, einen solchen Vorschlag aus der FDP zu hören. Meines Wissens wird dieser Vorschlag bisher nur von den Oppositionsparteien diskutiert, nicht im Regierungslager. In den Bürgerversicherungskonzepten der Linkspartei und von B90/Grüne sollen alle Einkommensarten einbezogen werden, ebenso schlägt es die Reformkommission des DGB vor. Deswegen möchte ich Fragen, ob Sie in ihrer Fraktion und in der Union einen politischen Willen sehen, diese drängende Frage in Angriff zu nehmen? Zur anderen Seite würde mich interessieren, ob Sie Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien sehen, die politisch in die gleiche Richtung wollen? Über eine politische Initiative der FDP in dieser Frage würde ich mich sehr freuen!

Ich verbleibe mit gespannten und freundlichen Grüßen

Ihre
Antwort von Lars Friedrich Lindemann
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14.03.2012
Lars Friedrich Lindemann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung anlässlich meiner Aussage zur Einkommensgrundlage der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Mehrheit für die Zugrundelegung aller Einkommensarten bei der Beitragsbemessung sehe ich derzeit in der Koalition nicht.
Nichts desto trotz gibt es natürlich - glücklicherweise - rege Diskussionen gerade in einer liberalen Fraktion, bei denen es im Ringen um die besten Lösungen keine Denkverbote gibt. Der Meinungsbildungsprozess ist schließlich ein dynamischer und kein statisches Phänomen. Wenn mein Ansatz zur Beitragsbemessung derzeit eine Mehrheit in der Koalition hätte, gäbe es meiner Ansicht nach auch nichts, was gegen eine Zusammenarbeit mit der Opposition in diesem Punkt spräche. Schließlich geht es dabei um die mehrheitliche Überzeugung von der Richtigkeit des eigenen Handelns. Da aber wie gesagt eine solche Mehrheit derzeit in meiner Wahrnehmung nicht absehbar ist, bleibt es für den Moment ein Diskussionsbeitrag, der aber - neben seinen Alternativen - sicherlich nicht zum letzten Mal diskutiert werden wird. Die Frage wird angesichts der mittelfristig unausweichlichen Veränderungen der Funktionsbedingungen des Gesundheitssystems aktuell bleiben.


Beste Grüße,
Ihr Lars Lindemann
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Frage zum Thema Arbeit
05.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lindemann,

Meine Frage ist: Haben Sie Kenntnisse über die Beschäftigungspolitik der aktuellen Bodenabfertigungsfirma am Flughafen (globeground/ seit einigen Jahren von WISAG übernommen)?

Denn ich finde, dort sind einige Arbeitsbedingungen unsozial, ungerecht und nicht akzeptabel.

Mein Fall: gemeinsam mit ca. 30-40 (insgesamt über die Jahre sicher Hunderte) anderen Erwerbslosen habe ich bei der Firma globeground, (die für die großen Airlines die Passagier- und Flugzeugabfertigung betreibt), am Flughafen TXL und SXF in Kooperation mit Jobcenter und gaetan data GmbH ein "Praktikum" absolviert. Eine Maßnahme, die immerhin vom Steuerzahler subventioniert und von der Politik indirekt "abgesegnet" ist.

Die Arbeitsbedingungen: 5 Monate lang 30-40 Stunden pro Woche, in Schichtarbeit ohne Bezahlung bzw. bei weiterhin Bezügen von AlgII, ohne Rentenversicherungsbeiträge, ohne anschließenden Arbeitsvertrag. Einzige Option im Anschluss an die Maßnahme, die am 09.05.12 endet: bei der globeground/WISAG angegliederten Zeitarbeitsfirma waps sich zu bewerben, für 8,50 Euro brutto, befristet auf ein halbes Jahr.

Das ist für mich nicht akzeptabel und ich bin dadurch erneut arbeitslos, habe aber in den letzten Monaten trotz 40-Stunden-Woche nicht einmal Rentenansprüche erworben!!!

Tut mir leid, wenn das Thema gar nicht zu Ihrem Fachgebiet gehört. Für diesen Fall könnten Sie meine Nachricht entsprechend weiterleiten?

Vielen Dank fürs Lesen,
mit freundlichen Grüßen


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