
Sehr geehrte Frau Ministepräsidentin Kraft,
auf den vergangenen Demonstrationen zur Besoldung der Beamten und Richter zur Doppel-Nullrunde wurden sie als Lügnerin (z.B. der Vorsitzende der Kölner Polizeigewerkschaft (DPolG) nannte Sie "Lügen-Hanni") bezeichnet.
Wie sehen Sie diese Vorwürfe, insbesondere bei Berücksichtigung von folgendem Zitat:
"Wir wollen die Sonderopfer beenden, die die schwarz-gelbe Landesregierung dem öffentlichen Dienst zugemutet hat: die nochmalige Kürzung der Sonderzuwendungen, die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahr 2008 und die lückenhafte Übertragung des Tarifergebnisses im Jahr 2009. Im Ergebnis hat die Politik der schwarz-gelben Landesregierung innerhalb kürzester Zeit die Besoldung der Richter-innen, Beamt-inn-en von der allgemeinen Einkommensentwicklung und von der Entwicklung im Tarifbereich tief greifend abgekoppelt."
Quelle: RiSta 2/2010, Seite 10, – Antwort der SPD auf die Wahlprüfsteine des Richterbundes zur Landtagswahl 2010
Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte Frau Paul,
leider haben Sie bisher nicht auf meine Frage vom 02.05.2013 reagiert.
Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen:
Am Montag (13.05.2013) und am Mittwoch (15.05.2013) haben weit mehr als tausend Juristen dem Landtag sehr deutlich gesagt, dass die Besoldungspläne falsch sind. Ebenso haben fast ausnahmslos alle Richterbünde dies der Landesregierung in offenen Briefen mitgeteilt. Diese Richter, Staatsanwälte und anderen Juristen in der öffentlichen Verwaltung haben in der Regel ein überdurchschnittliches Examen (Prädikatsexamen) und gelten als Experten für die Anwendung und Überprüfung von Gesetzen.
Warum sind Sie trotz dieser Expertenmeinung überzeugt, dass das geplante Vorgehen der rot-grünen Landesregierung richtig ist?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr
,
es tut mir leid, dass Sie erst heute eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten. Wir haben in den letzten Wochen viele Zuschriften zu dieser Thematik erhalten und ich habe viele persönliche Gespräche zur Frage der Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtenbesoldung geführt. Ich kann den Unmut und das Gefühl mangelnder Wertschätzung dabei durchaus nachvollziehen. Ich bedauere sehr, dass bei den Beamtinnen und Beamten dieser Eindruck entstanden ist. Ich versichere Ihnen aber, dass wir um die geleistete Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten wissen.
Ich denke, ich muss Ihnen die Haushaltssituation des Landes NRW nicht mehr ausführlich erklären, da diese Debatte sehr breit in Medien und Öffentlichkeit geführt worden ist. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung auch schwierige Entscheidungen notwendig macht. Die Personalkosten machen den größten Anteil der Haushaltsmittel aus, d.h. das bei allen Konsolidierungsbemühungen dieser Bereich nicht aus dem Blick genommen werden kann.
Der Finanzminister hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag gestern noch einmal erläutert, dass die von Rot-Grün gewählte Möglichkeit nicht die einzige denkbare Lösung gewesen wäre, aber aus Sicht der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, im Vergleich zu anderen Bundesländern, die aus unserer Sicht sozial verträglichste. Eine volle Übernahme wäre mit dem Ziel einer seriösen, nachhaltigen und auf das Einhalten der Schuldenbremse ausgerichteten Haushaltpolitik schlicht nicht darstellbar gewesen. Das sich in den höheren Besoldungsgruppe ausschließlich Absolventen und Absolventinnen mit Hochschulabschluss befinden begründet sich im dahinterliegenden Anforderungsprofil. Hieraus lässt sich jedoch aus meiner Sicht nicht auf eine gezielte Benachteiligung von Personen mit Hochschulabschluss schließen. Leitmotiv unserer Entscheidung ist es gewesen, eine soziale Staffelung abzubilden, die untere Besoldungsgruppen entlastet. Ich halte diese Entscheidung nach wie vor für richtig und sozial vertretbar.

Sehr geehrter Herr Priggen,
leider haben Sie auf meine Frage zur Aushebelung des Leistungsprinzips in der öffentlichen Verwaltung nur mit der Wiederholung des Mustertextes geantwortet.
Können Sie bitte auch dazu Stellung nehmen.
Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen:
Am Montag (13.05.2013) und am Mittwoch (15.05.2013) haben weit mehr als tausend Juristen dem Landtag sehr deutlich gesagt, dass die Besoldungspläne falsch sind. Ebenso haben fast ausnahmslos alle Richterbünde dies der Landesregierung in offenen Briefen mitgeteilt. Diese Richter, Staatsanwälte und anderen Juristen in der öffentlichen Verwaltung haben in der Regel ein überdurchschnittliches Examen (Prädikatsexamen) und gelten als Experten für die Anwendung und Überprüfung von Gesetzen.
Warum sind Sie trotz dieser Expertenmeinung überzeugt, dass das geplante Vorgehen der rot-grünen Landesregierung richtig ist?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr
,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich verschicke keine Mustertexte sondern bemühe mich immer auf die einzelnen Schreiber einzugehen. Zu Ihrer ergänzenden Frage:
Die Juristen haben von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht und der Landesregierung sehr deutlich ihre Missbilligung über die modifizierte Übernahme des Tarifvertrages, die zwar für die unteren Besoldungsgruppen eine Erhöhung, für die Besoldungsgruppen ab A13 aber zwei Nullrunden bedeuten würde mitgeteilt. Der Protest und der Unmut der Betroffenen ist nachvollziehbar. Ich muss ihm aber nicht zustimmen. Wir müssen als Landtag auch die Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, da hilft es mir nicht, dass die wie Sie schreiben "Experten" anderer Auffassung sind. Die Juristen haben keine Vorschläge gemacht wie wir die schwierige Haushaltsituation alternativ meistern sollen. Das ist, verstehen Sie mich bitte nicht falsch auch nicht ihre Aufgabe, das müssen wir schon selber machen. Aber deswegen können wir auch nicht einfach der Meinung der "Experten" folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen

Sehr geehrter Herr Priggen,
in der WAZ konnte man heute eindrucksvoll lesen (Bericht Walter-Borjans), dass die Beamtinnen und Beamten für Ihre rot-grüne Schuldenpolitik mit 2.4 Milliarden Euro pro Jahr in Haftung genommen werden, sie sind von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Dies bedeutet zum Vergleich, dass ein "normaler A13er" seit den letzten 10 Jahren mehr als 15% Einkommenseinbußen aufgrund Ihrer Politik hinnehmen musste. Können Sie für diesen vergleichbaren Zeitraum die Diätenentwicklung unserer Landtagsabgeordneten darstellen, um den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, zu welchem Verzicht Sie als Mitverursacher dieser Misere bereit waren?
In Ihrer Antwort zur Anfrage des Herrn Weber betonen Sie, dass es nicht falsch sein kann, 100 Stellen auf Führungsebene (OFD) abzubauen. Warum wehren Sie sich gleichzeitig so sehr gegen die Verkleinerung des Landtags und zeigen auch keinerlei Initiative hierzu, um immense, unnötige Kosten für den Steuerzahler einzusparen?
Sehr geehrter Herr
,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin für eine Verkleinerung des Landtages durch eine Reduktion der Direktmandate. Dazu müssen die Wahlkreise anders zugeschnitten werden. Dafür haben wir aber im Landtag keine Mehrheit.
Über zwei Generationen sind jetzt in den Kommunen, in den Ländern und im Bund immer neue Schulden aufgenommen worden. Der Bundeshaushalt hat seit 44 Jahren jedes Jahr neue Schulden aufgenommen. Diese Spirale müssen wir durchbrechen, um das vom Grundgesetzt jetzt auch für das Land vorgeschriebene Verbot der Neuverschuldung überhaupt schaffen zu können. Wir nehmen dieses Jahr 3,4 Mrd. Schulden auf und zahlen 4 Mrd. € Zinsen. Das kann so nicht immer weiter gehen. Es ist anscheinend vielen nicht klar, wie schwierig die Haushaltssituation in NRW ist.
Um bei der Neuverschuldung von 3,4 Mrd. € auf Null zu kommen, müssten wir 70 000 Stellen einsparen. Das geht nicht - weder bei den rund 175 000 Lehrerinnen und Lehrern, noch angesichts des doppelten Abiturjahrgangs bei den rd. 116 000 Stellen, die wir an den Hochschulen unseres Landes finanzieren. Einsparpotentiale dieser Größenordnung sind ebenso bei den rd. 50 000 Polizeistellen, bei den 30 000 Stellen in der Justiz oder in der Finanzverwaltung nicht möglich.
Wir setzten alle Einrichtungen des Landes, alle Programme und alle auch die freiwilligen gesetzlichen Leistungen des Landes auf den Prüfstand - und das wird auch zu weiteren Einsparungen führen müssen. Trotzdem brauchen wir im Bund eine Reform der Erbschaftssteuer und eine stärkere Beteiligung der höheren Einkommen über einen erhöhten Spitzensteuersatz und eine Vermögenssteuer oder Abgabe, um überhaupt die Chance zu haben, 2020 einen Haushalt ohne zusätzliche Neuverschuldung zu erreichen. Erst danach wäre überhaupt an die Tilgung der bisher aufgelaufenen Schulden zu denken.
Wir stehen vor dem Problem, dass bei Überschreitung der Verfassungsgrenze der Schuldenaufnahme sofort das Verfassungsgericht angerufen wird, die Schuldengrenze im Jahr 2020 greift und vor allem der Anteil der Zinszahlungen im Haushalt immer weiter anwächst. Die historisch niedrigen Zinssätze helfen uns im Moment. Ich wüsste nicht, wie wir einen deutlichen Anstieg der Zinsen ohne wirklich dramatische Einschnitte verkraften sollten.
Ich verzichte jetzt darauf Ihnen in diesem Schreiben umfangreiche weitere Zahlen zur Haushaltslage zuzuschicken. Ich weiß, dass es für Beschäftigte ganz bitter ist zwei Nullrunden verordnet zu bekommen. Wir würden ganz bestimmt auch lieber den Tarifabschluss 1:1 weitergeben, aber es geht aus meiner Sicht nicht. Der Weg einfach zusätzliche Neuverschuldung aufzunehmen kann nicht mehr weiter beschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen

Hallo Frau Altenkamp,
ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
Obwohl Sie mich mit folgendem Zitat in Ihrer Antwort: "Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Themenkomplex haben, bitte ich Sie, sich direkt an das MGEPA zu wenden, da ich nicht Sprecherin des Ministeriums, sondern frei gewählte Abgeordnete des Landes Nordrhein-Westfalen bin."
quasi schon mundtot gemacht haben erlaube ich mir trotzdem, in der Hoffnunf auf Antwort, eine weitere Frage und einige Anmerkungen.
Ihr Link zu den Webseiten des MGEPA. ist wenig zielführend. Das MGEPA. warnt auch vor der Tabakzigarette. Trozdem gibt es diese überall und jederzeit zu kaufen.
Meine Fragen an Sie Frau Altenkamp: Ist Ihnen bewusst das beim E-Dampfen kein krebserregender Rauch inhaliert wird? Ist Ihnen bewusst das E-Dampfen sicherlich nicht gesund aber weit weniger gesundheitsschädlich ist als die Tabakzigarette? Bedenken Sie: Kein krebserregender Rauch.
Ist denn dieses "weniger gesundheitsschädlich" nichts wert??
Mit freudlichen Grüssen und der Bitte um eine Antwort


Sehr geehrter Herr
,
sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommen zu der übereinstimmenden Bewertung, dass elektronische Zigaretten giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine enthalten. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA). Insofern ist mir nicht bewusst und es wird zudem auch nicht bestätigt, dass beim "E-Dampfen kein krebserregender Rauch inhaliert wird". Zudem unterscheide ich nicht zwischen "nicht gesund" und "weniger gesundheitsschädlich". Denn im Ergebnis schädigen auch die elektronischen Zigaretten die Gesundheit.
Da sich mir der Eindruck aufdrängt, dass keines meiner Argumente in der Diskussion auch nur zur Kenntnis genommen wird, ich aber gleichzeitig meine Position zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen nicht nur bei Abgeordnetenwatch mehr als einmal deutlich gemacht habe, werde ich zu diesem Thema zukünftig keine Anfragen mehr beantworten. Die Meinungen und Positionen hierzu sind ausgetauscht.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Altenkamp MdL
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