
Hallo Herr Moritz!
Sie haben im Portal "Landtag" seit vielen Monaten eine offene Frage und auch hier bleibt meine unbeantwortet.
Das wirft Fragen auf:
Wie stehen Sie zu Bürgerfragen in Internetportalen oder sozialen Netzwerken?
Wie stehen Sie zu abgeordnetenwatch.de?
Beantworten Sie Ihre Fragen persönlich?
Wenn nicht, wer schreibt für Sie die Antworten?
Ich grüße Sie



Sehr geehrter Herr Priggen,
danke für Ihre Antwort, auch wenn Sie meine Fragen nicht beantwortet. Weder geben Sie Auskunft über die Diätenentwicklung der letzten 10 Jahre noch kann ich in Ihrem Wahlprogramm erkennen, dass Sie sich für die Verkleinerung des Landtags einsetzen. Ich gehe damit davon aus, dass Sie zu den Abgeordneten gehören, die gerne "Wasser predigen und Wein saufen."
Sie benutzen recht häufig den Begriff der (politischen) Verantwortung. Haben die Grünen während Ihrer Regierungszeit dem Schuldenmachen der Sozis im Wesentlichen aus Machterhaltung zugestimmt? Sie fordern höhere Steuern. Wie verhindern Sie, dass Rot-Grün weiterhin Steuern in Milliardenhöhe veruntreut? Was halten Sie von einer Mithaftung der Politiker für ihre unerträglichen Fehlentscheidungen und Steuerverschwendungen (womit wir dem Begriff der Verantwortung einen wesentlichen Schritt näher kämen)? Wie verhindern Sie, dass gerade in kommunalen Betrieben Parteikollegen ohne Ausschreibung sich eine lukrative (Alters- ) Versorgung besorgen, Zweigbetriebe nur aus diesem Grund gegründet werden und hier die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich über die zu entrichtenden Gebühren betrogen werden? (Bekanntestes Beispiel: Wilmert bei den Stadtwerken Bochum, dreifaches Jahresgehalt unserer Kanzlerin) Für die Bürgerinnen und Bürger steht seit Jahren außer Zweifel, dass Ihre Verschuldungspolitik so nicht weiter gehen kann, hätten Sie Verantwortung getragen, wäre es hierzu nicht gekommen.
Sehr geehrter Herr
,
ich versuche die Fakten zur Entwicklung der Landtagsgröße darzustellen. Alle Zahlen können Sie bei
de.wikipedia.org nachvollziehen.
Der Landtag ist zur Landtagswahl 2005 verkleinert worden. Die Zahl der Wahlkreise wurde von 151 auf 128 reduziert. Für die Zahl der tatsächlichen Mandate ist entscheidend wie sich die Direktmandate auf CDU und SPD verteilen. Keine der kleineren Parteien hat eine realistische Chance ein Direktmandat zu erzielen. Insofern ergibt sich die Größe des Landtags aus der Verteilung der Direktmandate und der dann folgenden Zahl der Ausgleichs- und Überhangmandate. Im Folgenden die Anzahl der Mandate bei den Landtagswahlen seit 1995:
2012 Mandate 237
2010 Mandate 181
2005 Mandate 187
2000 Mandate 231
1995 Mandate 221
D.h. dass der Landtag nach der Verkleinerung tatsächlich auf 187 bzw. 181 Mandate reduziert wurde. Dabei gab es aber in den Wahlergebnissen nie einen derartig großen Unterschied zwischen CDU und SPD wie jetzt bei der Wahl 2012 als die CDU ihr historisch niedrigstes Wahlergebnis erzielte.
Zum Vergleich die Ergebnisse von CDU und SPD in % in den letzten 4 Wahlen und dahinter in Klammern die Zahl der jeweiligen Direktmandate:
CDU SPD
2012 26,3 (67) 39,1 (99)
2010 34,6 (67) 34,5 (67)
2005 44,8 (89) 37,1 (74)
2000 37,0 (88) 42,8 (102)
Sie sehen also sehr deutlich die Auswirkung der Verkleinerung des Landtags über die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Insofern bestand für uns nach den Zahlen von 2005 und 2010 kein Anlass eine Verkleinerung des Landtags in das Wahlprogramm aufzunehmen. Was niemand erwartet hat, war dass die CDU in Relation zur SPD derartig stark absackt.
Nach der Wahl habe ich für meine Fraktion öffentlich gefordert die Anzahl der Wahlkreise noch einmal anzupassen, aber dazu keine positive Reaktion von den beiden großen Fraktionen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Reiner Priggen MdL
Fraktionsvorsitzender Grüne im Landtag NRW
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Halten Sie es für richtig, daß die Beamten in NRW von der Lohnvereinbarung für den öffentlichen Dienst zum großen Teil herausgenommen sind ? Wenn ja, mit welcher Begründung ?

Guten Tag Herr Stotko.
Ich bin als Handwerksmeister für das Land NRW im Strafvollzug tätig und bin dort im Werkdienst eingesetzt, der dem mittleren Dienst zugeordnet ist.
Wie Sie sicher wissen, zählen nach dem Deutschen-Qualifikations-Rahmenplan (DQR) die Handwerksmeister (genauso wie Bachelor) zur Niveaustufe 6.
Mir stellt sich nun die Frage, wie die Landesregierung im Zuge der anstehenden Dienstrechtsreform mit diesen Gegebenheiten umgehen wird.
Doch um konkret zu fragen: Werden die Handwerksmeister im Zuge der Dienstrechtsreform in den gehobenen Dienst übergeleitet?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon hier und verbleibe
mit freundlichem Gruß


Sehr geehrte Frau Gödecke,
in Ihrer Stellungsnahme zur Finanzierung des NRW-Denkmalschutzes (H. Meinhold) verweisen Sie darauf, dass die Kürzungen für 2014 nur Überlegungen wären. Dem ist aber nicht so, denn bereits in diesem Jahr gibt es doch schon Mittelkürzungen.
Ihr SPD-Kollege, Bauminister Michael Groschek konkretisiert im "Westfälischen Anzeiger" vom 16.04., er hätte der SPD-Landtagsfraktion mitgeteilt, dass sich das Land NRW nicht aus dem Denkmalschutz zurückzuziehen werde. Es würden zwar die Landesmittel um rund zwei Mio Euro gekürzt, dafür würden die Landesmittel für den städtebaulichen Denkmalschutz erhöht. Leider kann man dies im öffentlich einsehbaren Haushaltsplan 2013 nicht nachvollziehen. Unter der Funktion "195 Denkmalschutz und -pflege” (NRW-Haushaltsplan 2013, Seite 58 im Haushaltsgesetz, Funktionenübersicht) werden für 2013 Ausgaben in Höhe von 24,4 Mio. Euro angegeben gegenüber 26,8 Mio Euro für 2012, also Kürzungen um ca. 2,4 Mio. Euro!
Der Landeszuschusses wird 2013 von zwölf auf zehn Mio. Euro gekürzt, in 2014 auf 3,3 Mio. Euro und für die Zeit ab 2015 soll ein vollständiger Ausstieg stattfinden. Bei einem Haushalt 2013 von 59,9 Milliarden Euro beträgt der gegenwärtige Landeszuschußanteil aber gerade 0,17%.
Ihre Stellungsnahme zur Denkmalschutzfinanzierung hat deshalb keine beruhigende Wirkung auf mich, sondern macht mich im Gegenteil wie mehr als 21.000 Mitbürger betroffen, die sich in einer Petition dagegen ausgesprochen haben.

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