Kontrollgremium - Wohnraum|überwachung
Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 04.05.1998 erlaubt die Strafprozessordnung zum Zweck der Strafverfolgung die akustische Überwachung einer Wohnung. Da es sich hierbei um einen Grundrechtseingriff handelt, hat der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament vorgesehen. Zur Präzisierung der bestehenden Verpflichtung hat die Bürgerschaft in der 17. Legislaturperiode einstimmig beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert, in Zukunft einen jährlichen Bericht über durchgeführte Einzelmaßnahmen nach § 100 c Absatz 1 Nr. 3 StPO und § 10 Absatz 2 und Absatz 4 PolDVG vorzulegen, auch wenn keine Maßnahmen durchgeführt worden sind." Somit besteht die Aufgabe des Kontrollgremiums "Akustische Überwachung von Wohnungen" darin, den Sachverhalt dieser Berichte zu prüfen.
Mitglieder des Ausschusses
Jana Schiedek
Jana Schiedek
SPD
Hamburg - Mitte
Vorsitzende, 7 Fragen, 4 Antworten
Dr. Andreas Dressel
Dr. Andreas Dressel
SPD
Alstertal - Walddörfer
12 Fragen, 12 Antworten
Rolf-Dieter Klooß
Rolf-Dieter Klooß
SPD
Landesliste
2 Fragen, 1 Antwort
Antje Möller
Antje Möller
GRÜNE
Lokstedt - Niendorf - Schnelsen
18 Fragen, 8 Antworten
André Trepoll
André Trepoll
CDU
Landesliste
keine Fragen bisher
Kai Voet van Vormizeele
Kai Voet van Vormizeele
CDU
Barmbek - Uhlenhorst - Dulsberg
10 Fragen, 6 Antworten
Karl-Heinz Warnholz
Karl-Heinz Warnholz
CDU
Rahlstedt
21 Fragen, 20 Antworten