Kontrollgremium gemäß § 23 des Verfassungsschutzgesetzes NRW
Nach dem Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegt die gesamte Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Die Landesregierung ist verpflichtet, ihm umfassend über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu berichten - auf Verlangen auch über Einzelfälle.

Das parlamentarische Kontrollgremium besteht aus 8 Mitgliedern nebst Stellvertretern, die der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode für deren Dauer aus seiner Mitte wählt. Seine Beratungen sind geheim.
Mitglieder des Ausschusses
Dr. Wilhelm Droste
Dr. Wilhelm Droste
CDU
Mettmann III
Vorsitzender, 1 Frage, 1 Antwort
Hans-Willi Körfges
Hans-Willi Körfges
SPD
Mönchengladbach I
Stellv. Vorsitzender, 1 Frage, 1 Antwort
Matthi Bolte
Matthi Bolte
GRÜNE
Bielefeld I
8 Fragen, 7 Antworten
Theo Kruse
Theo Kruse
CDU
Olpe
1 Frage, 1 Antwort
Werner Lohn
Werner Lohn
CDU
Soest II
1 Frage, keine Antwort
Dr. Robert Orth
Dr. Robert Orth
FDP
Düsseldorf I
1 Frage, keine Antwort
Thomas Stotko
Thomas Stotko
SPD
Ennepe-Ruhr-Kreis II
4 Fragen, 4 Antworten
Sven Wolf
Sven Wolf
SPD
Remscheid
2 Fragen, 1 Antwort