Kontrollgremium gemäß § 23 des Verfassungsschutzgesetzes NRW
Nach dem Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegt die gesamte Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Die Landesregierung ist verpflichtet, ihm umfassend über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu berichten - auf Verlangen auch über Einzelfälle.
Das parlamentarische Kontrollgremium besteht aus 8 Mitgliedern nebst Stellvertretern, die der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode für deren Dauer aus seiner Mitte wählt. Seine Beratungen sind geheim.