Das Kontrollgremium kontrolliert sämtliche Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde und genehmigt den Wirtschaftsplan des Verfassungsschutzes. Seine Beratungen sind geheim.
Folgende Kompetenzen gewährleisten die Kontrollmöglichkeiten:
- Begehungs-, Befragungs- und Akteneinsichtsrecht beim Verfassungsschutz
- Möglichkeit der Forderung um Stellungnahme zu bestimmten Themen
- sämtliche Eingaben von Bürgern an denVerfassungsschutz, sind dem Kontrollgremium vorzulegen
- Pflicht des Innenministerium, das Gremium alle sechs Monaten über den Umgang mit den neuen Auskunftsrechten zu informieren.