Kontrollgremium gem. § 23 d. Verfassungsschutzgesetz NRW
Das Kontrollgremium kontrolliert sämtliche Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde und genehmigt den Wirtschaftsplan des Verfassungsschutzes. Seine Beratungen sind geheim.
Folgende Kompetenzen gewährleisten die Kontrollmöglichkeiten:

  • Begehungs-, Befragungs- und Akteneinsichtsrecht beim Verfassungsschutz
  • Möglichkeit der Forderung um Stellungnahme zu bestimmten Themen
  • sämtliche Eingaben von Bürgern an denVerfassungsschutz, sind dem Kontrollgremium vorzulegen
  • Pflicht des Innenministerium, das Gremium alle sechs Monaten über den Umgang mit den neuen Auskunftsrechten zu informieren.
Mitglieder des Ausschusses
Frank Sichau
Frank Sichau
SPD
Herne I
Stellv. Vorsitzender, keine Fragen bisher
Monika Düker
Monika Düker
GRÜNE
Düsseldorf II
1 Frage, 1 Antwort
Ralf Jäger
Ralf Jäger
SPD
Duisburg III
keine Fragen bisher
Theo Kruse
Theo Kruse
CDU
Olpe
keine Fragen bisher
Thomas Kutschaty
Thomas Kutschaty
SPD
Essen I - Mülheim II
keine Fragen bisher
Werner Lohn
Werner Lohn
CDU
Soest II
keine Fragen bisher
Dr. Robert Orth
Dr. Robert Orth
FDP
Düsseldorf I
keine Fragen bisher