Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ist mit der Durchführung des EU-Vertrags und die Bewertung seines Funktionierens betraut. Nebenbei behandelt er auch Fragen mit den instiutionellen Folgen der Erweiterungshandlungen der Europäischen Union.
Der Ausschuss befasst sich auch mit den poltitischen Parteien der Europäischen Union und mit der Vereinheitlichung des Wahlverfahrens.