Stärkung und Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung für die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist das Hauptziel der politischen Arbeit des Ausschusses, wobei er insbesondere darum bemüht ist, mehr "direkte" Demokratie in die kommunale Selbstverwaltung einzubringen (z.B. mehr Bürgerbeteiligung). Alle Fragen der kommunalen Verfassung, wie z.B. Änderungen der Gemeindeordnung, werden im Ausschuss federführend behandelt. Einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt sieht der Ausschuss in der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Dabei nimmt die Frage einer zeitgemäßen und angemessenen Finanzausstattung der Städte, Kreise und Gemeinden großen Raum ein. Im Zusammenhang mit den jährlichen Haushaltsberatungen hat der Ausschuss die fachliche Zuständigkeit für das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz), zu dem er jeweils die kommunalen Spitzenverbände und die beiden Landschaftsverbände anhört.