Klaus-Peter Willsch (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Klaus-Peter Willsch
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
28.02.1961
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hohenstein
Wahlkreis
Rheingau-Taunus - Limburg
Ergebnis
46,1%
Landeslistenplatz
16, Hessen
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(...) Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
08.11.2009
Von:
tom

Meine Frage lautet konkret :

welche Nebeneinkünfte haben Sie ?
Wie hoch sind Ihre EInkünfte ausserhalb Ihrer Abgeortnetentätigkeit?
für welche Unternehmen sind Sie z.b. im Ausichtrat oder bei Vorträgen etc. tätig?

Vielen Dank
Antwort von Klaus-Peter Willsch
1Empfehlung
09.02.2010
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr Detweiler,

Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sind kein Geheimnis. Auch Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder Kuratorien nicht. Angaben über jeden Abgeordneten werden auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. Die von Ihnen gewünschten Informationen finden Sie, wenn Sie zunächst die Rubrik "Der Bundestag" und dann die Unterrubrik "Abgeordnete 17. Wahlperiode" aufrufen. Die Angaben für die 17. Wahlperiode werden allerdings derzeit noch zusammengestellt. Falls Sie sich jedoch trotzdem ein Bild machen möchten, können Sie auf das Archiv auf der rechten Seite zurückgreifen. Ich rechne allerdings damit, dass die Angaben noch im Laufe des Februars vervollständigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB
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Frage zum Thema Finanzen
10.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,

als ich den Ausdruck "Wachstums-beschleunigungsgesetz" zum ersten Mal gehört habe, dachte ich zunächst, es würde sich um den "Tagesbefehl" fürs Irrenhaus handeln.
Als ob man mit einem Gesetz das Wachstum beschleunigen könnte.
Wenn dem so wäre, müßte man doch nachträglich alle Vorgängerregierungen wegen Unfähigkeit an den Pranger stellen.
Mich würde sehr interessieren, wer sich dieses "Wortungeheuer" ausgedacht hat und ob man in Berlin nicht selbst darüber lachen muß.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus-Peter Willsch
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29.12.2009
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. November 2009.

Ihre Kritik an der Bezeichnung "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" ist tatsächlich nachvollziehbar. In den vergangen Jahren haben sich die Beschwerden gehäuft, dass Gesetzestexte unverständlich und durch Juristendeutsch geprägt sind. Deshalb wurde im Bundesministerium der Justiz der "Redaktionsstab Rechtssprache" eingerichtet. Hier werden seit April 2009 Gesetzestexte vor ihrer Verabschiedung von Sprachwissenschaftlern auf ihre Verständlichkeit geprüft und entsprechend überarbeitet.

Im vorliegenden Fall des "Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" wurde der Redaktionsstab nicht zur Beratung herangezogen, da der Gesetzesentwurf sehr kurzfristig ausgearbeitet wurde. Dennoch zeichnet sich ab, dass Gesetzesentwürfe in Zukunft regelmäßig diese "Verständlichkeitsprüfung" durchlaufen werden, bevor sie in die Beratung gelangen.

Inhaltlich ist das Gesetz jedoch in meinen Augen geeignet, seinem Titel gerecht zu werden und den Weg aus der Krise zu bewältigen. Durch neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung wie den Korrekturen im Unternehmenssteuerrecht und im Erbschaftssteuerrecht und der Erhöhung des Kinderfreibetrages kann ein neuer Aufschwung erreicht werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
03.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wilsch.

Leider, sehr viele Abgeordnete trampeln auf unseren Soldaten herum, weil angeblich Gesetze verletzt wurden. Kein friedlicher Afghane geht um 02.00 h nachts an geraubte Tankwagen um diese ( Technik ?) zu bestaunen. Also müssen es andere, wahrscheinlich Halunken, Islamisten oder sogar die gewesen sein, die die Tankwagen gestohlen haben.

Hier muss die Frage erlaubt sein, wer hat sonst Interesse an den geraubten Tankwagen gehabt. Oder es waren Talibankämpfer, die sich, wie bei den Extremisten üblich ( das können Abgeornete selber an Ort und Stelle feststellen, wenn sie nicht an ihrem Schreibtisch in Berlin kleben ), sich hinter Zivilisten verstecken oder diese als Schutzschilde missbrauchen. Dank der Mithilfe vieler Abgeordneter müssen unsere Soldaten im Ausland unter falschen juristischen Vorbedingungen ihren Einsatz durchführen, trotzdem sie eigentlich gegen über diesen Abgeordneten ihren Einsatz verweigern müßten. Denn Abgeordnete des Bundestages verlangen zwar den Einsatz der Soldaten sind aber gleichzeitig dafür, dass diese mit einem Bein im Kittchen stehen.
Ich bitte um eine kurze Stellungnahme zu diesem Problem.
Ich werde diese Zeilen auch an den Verteidigungsausschuss schicken.

Viele Grüße
Antwort von Klaus-Peter Willsch
1Empfehlung
05.12.2009
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03.12.2009. Ich stimme Ihnen zu, dass die Soldaten der Bundeswehr, die sich in Afghanistan und in anderen Teilen der Welt im Einsatz befinden, in Deutschland die Unterstützung und den Respekt der Politik und der Bevölkerung verdienen. Hierfür setze ich mich ein und Sie können versichert sein, dass ich unsere Soldaten voll unterstütze.

Es ist jedoch auch ein Wahrzeichen unserer Streitkräfte, dass sie als Teil der Gesellschaft der zivilen Gerichtsbarkeit unterstehen. Dies entspringt der Tradition der Bundeswehr, die mit dem Prinzip des "Staatsbürgers in Uniform" die Bundeswehr in die Demokratie integriert sehen möchte. Eine Militärgerichtsbarkeit, wie sie in anderen Staaten, zum Beispiel den Vereinigten Staaten von Amerika, üblich ist, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Aus diesen Gründen kommt es immer wieder zur aktuellen Situation: Soldaten verrichten ihren Einsatz, müssen sich jedoch die Prüfung der Vorgänge, die sich mitunter aus der Einsatzrealität ergeben, durch eine zivile Staatsanwaltschaft gefallen lassen. Die Soldaten erhalten hier aber auch Unterstützung des Parlaments, konkret durch die Verteidigungsexperten, aber auch durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Der Wehrbeauftragte fungiert hier als Bindeglied zwischen Bundeswehr und Parlament und unterstützt und berät Soldaten in juristischen Fragen.

Obwohl die Problematik nicht abschließend aus der Welt geschafft werden kann, ohne eine der Grundsäulen der deutschen Streitkräfte, die Integration in die Gesellschaft, zu verletzen, arbeiten wir doch daran, unseren Soldaten die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch
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Frage zum Thema Finanzen
19.12.2009
Von:

Die Kanzlerin hat vor der Wahl versprochen die Banken durch eine zusätzliche Steuer von ca. 0,5% auf alle Transaktionen zu belasten damit der Steuerzahler nicht mehr für die Fehlspekulationen der Bankenbranche aufkommen muß. Bis dato ist nichts geschehen, warum nicht?
Antwort von Klaus-Peter Willsch
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08.02.2010
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der möglichen Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Börsenumsatzsteuer).

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise national wie auch international diskutiert. Die Börsenumsatzsteuer wurde zur Beseitigung des Wettbewerbsnachteils der deutschen Finanzmärkte bereits zum 1. Januar 1991 durch das Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft. Ihre Befürworter wollen mit der Steuer den kurzfristigen Handel mit Wertpapieren unattraktiv gestalten und langfristige Anlagestrategien fördern. Gegenwärtig sind Umsätze mit Aktien und Derivaten innerhalb der EU weitgehend frei von einer Besteuerung.

In elf EU-Ländern gibt es eine sog. "Transcation Tax", deren Steuerhöhe zwischen 0,005 % und 1 % liegt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es in einem Großteil der Länder eine große Anzahl an Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Steuer gibt. Festzuhalten ist auch, dass kein europäischer Mitgliedstaat in den letzten 20 Jahren eine "Transcation Tax" eingeführt hat. Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Der Trend sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch international geht eindeutig in Richtung Abschaffung der Börsenumsatzsteuer.

Gegen eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer sprechen aber aus Sicht der Union einige Argumente:

Eine Finanztransaktionssteuer könnte derzeit die Bereitschaft der Bürger zu einer Altersvorsorge mit hoher Eigenbeteiligung schwächen. Für eine ausreichende Eigenvorsorge ist schließlich privates Sparen mit hohen Nachsteuerrenditen erforderlich. Dazu ist die Anlageform Aktie aufgrund ihres langfristigen Renditevorteils – trotz der derzeitigen Verwerfungen - besonders geeignet. Die isolierte Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer wäre auch standortschädlich für Deutschland. Der Anreiz für einen Investor, aus dieser Steuer auszuscheren und auf einen "freien Kapitalmarkt" auszuweichen, der entsprechend höhere Gewinne ermöglicht, ist hoch. Dieses läuft den Bestrebungen der Bundesregierung, den deutschen Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb zu stärken, diametral entgegen. Bei einer umfassenden Besteuerung von Börsenumsätzen in Deutschland ist mit einem erneuten Anstieg der Steuerflucht zu rechnen; ähnlich der Entwicklung, die bei der Einführung der Zinsabschlagssteuer zu beobachten war. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Börsenumsatzsteuer im Zielkonflikt von Einnahmeerzielung und Lenkungsziel der Eindämmung spekulativer Devisentransaktionen steht: Je erfolgreicher die Devisenumsatzsteuer, desto weniger Steueraufkommen .Schließlich widerspricht eine Finanztransaktionssteuer auch dem Ziel eines integrierten Finanzmarktes durch Vereinfachung und Harmonisierung von Steuerregulierungen. Die Finanztransaktionssteuer stellt für ausländische Anleger auch ein Marktzugangshindernis dar- das widerspricht der Finanzmarktintegration.

Aus den oben genannten Gründen wäre eine Einführung einer Finanztransaktionssteuer nur international bzw. europäisch abgestimmt und einheitlich möglich und sinnvoll sowie Finanztransaktionen auch außerhalb der Börsen einer Besteuerung unterworfen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Willch,

die Förderung der Wirtschaft hat auch große Nachteile für die Mitbürger. Nachfolgend ein Beispiel: In Limburg Linter wird die Hauptstraße neu gemacht und auf Grund dass die Baufirmen durch die Förderung ausgelastet sind, kamen nur 2 Angebote mit dem Erfolg dass die Straße um 600000 € teuer wird als geplant. Diese Mehrkosten müssen natürlich die Anlieger zahlen, also der kleine Mann oder Frau. Dazu hätte ich gerne mal ihre Meinung gewußt.

Mein zweites Anliegen die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel:
Sie haben ja mit der FDP schnellstens die MWST für das Hotelgewerbe auf 7% gesenkt, da ja in den Nachbarländer die MWST ja nur 7% wäre ( in Österreich nach meinem Wissen 10 %). Haben Sie dazu auch mal die Mindestlöhne in den anderen Länder verglichen? Jedoch die MWST auf Medikamente bleiben weiterhin auf 19% obwohl in der überwiegender Zahl der EU Länder die MWST bei Medikamenten unter 10 % ist. Hier wäre doch eine hohe Einsparung der Gesundheitskosten möglich oder will der Staat auf diese Einnahme von Kranken nicht verzichten obwohl die Medikamente doch für den Kranken lebensnotwendig sind. Eine niedrige MWST ist doch weder für eine Hotelübernachtung noch für eine Zeitung u.s.w lebensnotwendig. Für eine Stellungsnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus-Peter Willsch
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19.03.2010
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat kann es durch Konjunkturmaßnahmen zu solchen von Ihnen beschrieben Situationen kommen. Aus diesem und anderen Gründen habe ich im letzten Jahr gegen das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität gestimmt. Schon damals habe ich vor dem von Ihnen beschriebenen Szenario gewarnt:

"Öffentliche notwendige Infrastrukturinvestitionen vorzuziehen, ist ebenfalls eine grundsätzlich geeignete Maßnahme. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nachfragewirksamkeit schnell genug eintritt und unausgelastete Produktionsfaktoren zur Umsetzung zur Verfügung stehen, sonst wirkt die erhöhte öffentliche Nachfrage nur preissteigernd und verdrängt schlimmstenfalls geplante private Investitionsnachfrage." (Auszug aus der Erklärung, mit dem ich mein ablehnendes Stimmungsverhalten dargelegt habe).

Im Falle der Hauptstraße in Linter verhält es sich aber nicht so, wie von Ihnen geschildert: Nur die Fahrbahn kostet mehr als kalkuliert; die Nebenanlagen (Bürgersteig etc.) hingegen weniger. Da für den Bürger nur die Nebenanlagen ein kostenrelevanter Faktor sind, müssen die Anwohner also weniger zahlen als erwartet. Die Mehrkosten für die Fahrbahn werden nicht auf die Anwohner umgelegt.

Die Frage einer möglichen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln sollte nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Produkte insgesamt erörtert werden. Wir wollen dabei eine strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen.

Dabei ist zu bedenken, dass eine Absenkung von einzelnen Produkten zu teilweise ganz erheblichen Steuerausfällen führen würde. In Anbetracht der nach wie vor angespannten Haushaltslage ist eine derartige isolierte Steuersenkungen derzeit daher nicht beabsichtigt - es würde sich zudem sofort die Frage nach einer Gegenfinanzierung stellen. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel würde zu Steuerausfällen von rd. 3,7 Mrd. € führen.

Was die mögliche Entlastung der Verbraucher bei einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln anbelangt, so ist zu sehen, dass die mögliche Weitergabe einer Steuerersparnis an die Verbraucher von staatlicher Seite grundsätzlich nicht sichergestellt werden kann. Der Preis für einzelne Produkte wird letztlich durch den Markt bestimmt.

Die Komplexität einer möglicher Absenkung des Mehrwertsteuersatzes zeigt auch der Erfahrungsbericht der Europäischen Kommission vom 2. Juni 2003 zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen wie z.B. häusliche Pflege, Friseurdienste oder Renovierungsarbeiten (KOM (2003) 309 endg.)). Der erwünschte Erfolg einer vollständigen Übertragung der Mehrwertsteuerermäßigung auf die Verbraucherpreise ließ sich hier nicht nachweisen. Auch wenn die hier angesprochenen Bereiche mit dem Arzneimittelmarkt sicher nicht unmittelbar vergleichbar sind, zeigt dieses Ergebnis jedoch anschaulich, dass es in einem freien Markt keinen zwingenden Automatismus zwischen der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes und einer vollständigen Übertragung der Mehrwertsteuerermäßigung auf die Verbraucherpreise gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB
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