Klaus-Peter Flosbach (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Klaus-Peter Flosbach
Geburtstag
08.01.1952
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann, selbständiger Wirtschaftsberater
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Waldbröl
Wahlkreis
Oberbergischer Kreis
Ergebnis
48,4%
Landeslistenplatz
34, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich informiere mich auch in Radevormwald sehr häufig über die kommunale Entwicklung. Zusätzlich gehöre ich zu denjenigen Bundespolitikern, die den Kommunen deutlich mehr Verantwortung übergeben möchten, gleichzeitig aber auch betonen, dass für die Übernahme von Aufgaben das entsprechende Geld bereitgestellt werden muss. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach!

Sie haben ja im Bundestag dem Jahrtausendereignis beigewohnt, dass ein Papst aus Deutschland vor den Abgeordneten eine Rede halten durfte. Der Papst nannte die Förderung des Gemeinwohls als eine Grundaufgabe des Bundestages. Das Mühen um Gerechtigkeit hielt der Papst für ein "Muss", als eine Grundvoraussetzung um Frieden zu schaffen. Der Papst hielt ein Plädoyer für das Naturrecht, dass dem Menschen aus den Eigenschaften seines Seins definiert und forderte in diesem Sinne eine Ökologie des Menschen.

Was hat sie in dieser Rede am meisten beeindruckt? Finden Sie in der Rede ihren bisherigen politischen Einsatz bestätigt? Gibt es Dinge, die Sie nach der Rede noch mal überdenken oder hinterfragen wollen oder für die Sie sich nun verstärkt in der CDU- Fraktion einsetzen wollen? Hier für Sie und interessierte Leser noch mal die Berichterstattung zur Rede von Papst Benedikt XVI zum nachlesen auf der Internetseite des Bundestages: www.bundestag.de In der Vergangenheit hat sich Papst Benedikt schon mehrfach für Umweltschutz, Frieden und Gerechtigkeit ausgesprochen, wie z.B. zum Neujahrstag 2010: gloria.tv Umweltschutz ist die Pflicht eines jeden Menschen, sagte damals der Papst. Wie kommen Sie dieser Pflicht nach und wie wollen Sie es politisch unterstützen, dass andere leichter dieser Pflicht nachkommen? Wie ist es mit der Gemeinwohlforderung der katholischen Soziallehre vereinbar, das Konzerne und Lobbygruppen Geld an Parteien und Politiker spenden dürfen? Muss der Politiker als Schiedsrichter in der sozialen Marktwirtschaft nicht unabhängig von Geldeinflüssen durch die Marktspieler sein? Würde ein Verbot solcher Spenden nicht die Politik glaubwürdiger machen und der Intention der Papstrede und der sozialen Marktwirtschaft nach Walter Eucken entsprechen?

Mit bestem Gruß,

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Frage zum Thema Familie
11.11.2011
Von:

Sehr geehrte Herr Flosbach,

ich freue mich, dass Sie an vielen Stellen auf die Fragen hier eingegangen und diese kompetent beantwortet haben.

Im Zuge der Diskussion um das Betreuungsgeld, welches auch in der Union umstritten zu sein scheint (vgl. beispielsweise den Spiegel Artikel www.spiegel.de ), würde ich gerne von Ihnen wissen wie Sie sich dazu positionieren und in die Debatte einbringen?
Insbesondere interessiert mich dabei Ihre Einstellung zu der Stellungnahme des Famillien e.V. zu dem Betreuungsgeld ( www.institut-bindung.de ).

Meine Frau ist als Erzieherin tätig und erlebt täglich (was Studien längst erkannt haben), dass im "Kleinkindalter (...) die Erziehung durch die eigenen Eltern im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes der Betreuung in Gruppentageseinrichtungen signifikant überlegen [ist]." (Zitat aus der Stellungnahme des Familien e.V.)

Daher ist es meiner Meinung nach existenziell, dass Familien hier tatsächlich eine ebenfalls staatlich geförderte Wahlmöglichkeit haben. In der Stellungnahme wird es wie folgt formuliert:

"Mit dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ist der Staat der einen Verpflichtung nachgekommen, die sich an den jeweiligen Individualinteressen der Eltern (Aufnahme von Erwerbstätigkeit) orientiert. Die Umsetzung der anderen Verpflichtung, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass Eltern zugunsten einer positiven Entwicklung ihrer Kinder auf eigene Erwerbsarbeit verzichten können, steht bislang aus."

Wie setzen Sie sich in dieser Frage für die Familien ein?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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01.12.2011
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin dafür, den Eltern selber die Wahl zu lassen, ob sie ihr Kind in eine Kinderbetreuung geben oder zu Hause erziehen. Bei beiden Möglichkeiten sollte der Staat die Familie nach Kräften unterstützen.
In unserem Koalitionsvertrag heißt es dazu treffend:

"Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, Familienleben und Erwerbstätigkeit nach ihren Wünschen zu gestalten. Alle, die Kinder erziehen, erbringen eine Leistung für die ganze Gesellschaft und verdienen daher deren besondere Anerkennung. Förderinstrumente sollen direkt in der Lebenswirklichkeit von Familien ansetzen."

Ich halte es deshalb für richtig, wenn es auch eine staatliche Leistung für den Fall gibt, dass das Kind zu Hause von einem Elternteil betreut wird. Die christlich-liberale Koalition hat deshalb vor, ab dem Jahr 2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das 2. und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach
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Frage zum Thema Finanzen
23.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und FDP wurde unter anderem ausgeführt:

"Wir werden insbesondere:

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen,

  • dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird"

Keines dieser Vorhaben wurde bisher tatsächlich umgesetzt. Tatsächlich wurden sogar für die Finanzverwaltung unliebsame Entscheidungen teils durch rückwirkende Gesetzesänderungen ausgehebelt.

So hatte zum Beispiel der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.7. 2011, VI R 38/10 entschieden, das Kosten der Erstausbildung regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig sind. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon wieder aufgehoben. Trotz gegenteiliger Äußerungen im Koalitionsvertrag wurde der alte Rechtsstand wieder festgeschrieben.

Ein weiterer "gesetzgeberischer Nichtanwendungserlass" betrifft den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten. Auch hier hatte der Bundesfinanzhof eine den Steuerpflichtigen begünstigende Entscheidung getroffen. Mit Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist auch diese Rechtsprechung nicht mehr anwendbar.

Anhand der Aufzählung ist erkennbar, das hier regelmäßig Steuerzahlerfreundliche Urteil des höchsten Finanzgerichts Deutschland durch Änderung der Steuergesetze nicht angewendet werden sollen. So wird die Praxis der Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung einfach durch das Gesetzgebungsverfahren ersetzt.

Wie stehen Sie als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Praxis der "gesetzgeberischen Nichtanwendungserlasse"?

Wird hierdurch nicht die grundgesetzlich festgeschriebene Gewaltenteilung umgangen, wen die Exekutive (Finanzverwaltung) in die Arbeit des Gesetzgebers eingreift und praktisch die Gesetzesänderungen zumindest mit veranlasst?
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
bisher keineEmpfehlungen
23.01.2012
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Dezember 2011 zum Thema Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung.

Wie Sie zutreffend darstellen, haben CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich zunächst die Zahlen anzuschauen. Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode, welche die Halbzeit deutlich überschritten hat, wurden 8 Nichtanwendungserlasse herausgegeben. Zuvor waren dies jeweils 17 (15. Legislaturperiode) bzw. 27 (16. Legislaturperiode). Im Ergebnis geht die schwarz-gelbe Koalition also sehr zurückhaltend mit diesem Instrument um.

Wir halten weiterhin an dieser restriktiven Handhabung fest. Dies schließt nicht aus, in besonders gelagerten Ausnahmefällen von dem Grundsatz abzuweichen. Es würde zu weit führen, in diesem Schreiben auf jeden der bisher ergangenen Nichtanwendungserlasse einzugehen. Da Sie das Thema Ausbildungskosten angesprochen haben, möchte ich diesen Punkt stellvertretend vertiefen.

Wie Sie wissen, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auch eine Regelung zu den Ausbildungskosten mit aufgenommen. Danach wird die bisherige - vom Gesetzgeber gewollte - Rechtslage gesetzlich festgeschrieben, wonach die Kosten für die Erstausbildung bzw. das Erststudium der privaten Lebensführung zuzuordnen sind und nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden können,. Ein Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zusätzlich wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag von 4.000 € auf 6.000 € angehoben

Die Urteile des VI, Senats des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011, welche die bis dahin bestehende Gesetzeslage als nicht ausreichend für den Ausschluss des Werbungskostenabzugs angesehen hatten, waren für alle sehr überraschend gekommen. Dem Vernehmen nach soll die Entscheidung auch im BFH selbst sehr kontrovers aufgenommen worden sein.

Die Koalitionsfraktionen haben sich die Entscheidung, wie auf die Rechtsprechung zu reagieren ist, nicht leicht gemacht. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2011 waren sieben Sachverständige geladen, deren Einschätzung wir uns zunächst anhörten. Unter den Sachverständigen war auch ein Richter des Bundesfinanzhofs. Keiner der sieben Sachverständigen vertrat die Auffassung, dass eine Einordnung der Ausbildungskosten als Werbungskosten rechtlich zwingend oder geboten sei.

Letztlich sprachen überzeugende Gründe für die im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz getroffene Lösung:

Der konkrete Veranlassungszusammenhang zwischen Erstausbildung bzw. Erststudium und späterer Berufstätigkeit ist typischerweise nicht hinreichend konkret, so dass es aus der Sicht des Gesetzgebers konsequent ist, diesen Bereich nicht im Rahmen der Einkünfteermittlung zu regeln. Die Änderung vermeidet zudem erhöhten Verwaltungsaufwand, der ansonsten durch massenhaft durchzuführende Verlustfeststellungsverfahren für die Auszubildenden, die während der Ausbildung keine wesentlichen eigenen Einkünfte erzielen, entstehen würde.

Auch enthalten die Urteile des BFH keine Aussage zu den Wechselwirkungen mit den Instrumenten der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende, Stipendien etc.) und den steuerlichen Begünstigungen bei den Eltern (z. B. Ausbildungsfreibetrag, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern in Berufsausbildung). Hier besteht die Gefahr der Doppelberücksichtigung von Kosten.

Schließlich würden bei einer uneingeschränkten Umsetzung der BFH-Urteile Studierende, die ihr Studium durch Ferienjobs oder andere Nebentätigkeiten selbst finanzieren müssen, regelmäßig nicht profitieren, weil die Ausbildungskosten jährlich mit den Einnahmen aus den Nebentätigkeiten verrechnet werden, ohne dass sich ein besonderer steuerlicher Vorteil ergibt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

wir beschäftigen uns gerade im Politikunterricht intensiv mit der aktuellen Diskussion zum Handeslabkommen "ACTA". Dabei sind einige Fragen aufgekommen, die wir gerne mit Ihnen als unserem politischen Vertreter des Oberbergischen Kreises diskutieren möchten. Die Fragen lauten:

1. Wie stehen Sie persönlich bzw. Ihre Fraktion zu ACTA?
2. Wie stimmen Sie im Bundestag ab, sollte ACTA zur Abstimmung kommen?
3. Gebe es ihrerseits Alternativvorschläge?

Wir freuen uns über Ihre Antworten,

Ihr
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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21.03.2012
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu Frage 1:

Ich habe mich bei meinen Fraktionskollegen dazu informiert. Am 7. März fand eine Diskussionsrunde in unserer Fraktion dazu statt. Daran waren auch Kritiker von ACTA beteiligt wie z.B. der Blogger Markus Beckedahl von netzpolitik.org. Einen zusammenfassenden Podcast zur Diskussionsrunde der CDU mit den drei Teilnehmern ist hier zu finden:

1. www.youtube.com (mit Markus Beckedahl, Blogger netzpolitik.org)

2. www.youtube.com (mit Hr. Caspary MdEP, CDU)

3. www.youtube.com (mit Dr. Tauber MdB, CDU)

Allerdings sind viele im Internet geäußerte Sorgen und Ängste unbegründet. Interessant zu lesen ist daher: "Zehn Mythen über das ACTA" ( trade.ec.europa.eu )

Weitere Informationen und Einschätzungen aus Sicht unserer Fraktion findet man auf der Homepage des Europaabgeordneten und außenhandelspolitischen Sprechers der CDU Daniel Caspary:

caspary.de

Zu Frage 2

Es wird in den nächsten ein bis zwei Jahren nicht zur Abstimmung kommen, da der Europäische Gerichtshof das Abkommen auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht prüft. Außerdem werden weiter Änderungen geprüft, sodass heute noch nicht vorhersehbar ist, wie der endgültige Entwurf aussieht.

Zu Frage 3

Seit 6 Jahren wird schon über das Abkommen verhandelt. Es ist wichtig, dass wir ein neues Gesetz bekommen, das uns vor gefälschten und gefährlichen Produkten schützt. Daher ist ACTA von großer Bedeutung. Es ist also eine Überarbeitung und Überprüfung von ACTA vorgesehen. Wie an ACTA zu sehen ist bedarf ein solches Abkommen langen und zähen Verhandlungen. Daher ist es nicht einfach möglich, ein Alternativabkommen abzuschließen.

Außerdem: Bevor das Abkommen ratifiziert werden kann, wäre es wichtig das Urheberrecht in Deutschland zu überarbeiten. Dieses stammt größtenteils aus dem Jahre 2003 und ist daher nicht an die veränderte Lebenswirklichkeit des Internets angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Flosbach,

ich bin doch sehr überrascht, daß von Ihrer Partei eine eingeschränkte Redefreiheit geben soll.
Sind wir hier in der ehemaligen DDR wo es zwar Wahlen gab, aber die Redner haben sich nach dem Vorsitzenden zu richten und reden durfte nur Abgesandte welche das o.k. des Parteivorsitzenden hatten.

Ich frage mich nur, warum soll ich dann noch zur Wahl gehen, wenn der Abgeordnete seinen Wahlkreis nicht mehr vertreten kann.

Ich hoffe Sie stimmen so ein Verhalten nicht zu und hätte gerne Ihre Meinung hierzu gehört.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
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21.05.2012
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich bin ich dagegen, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken. Das Parlament ist ein Haus des Wortes. Die Redefreiheit stand zu keinem Zeitpunkt zur Disposition. Das Ansinnen, bei einer Plenardebatte den Minderheitenpositionen innerhalb der Fraktionen weniger Raum als bisher einräumen zu wollen, ist vom Tisch.

Mit freundlichen Grüßen
-Peter Flosbach
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