Klaus Lederer (DIE LINKE)

Klaus Lederer
© DIE LINKE
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter
Ausgeübte Tätigkeit
MdA, Landesvorsitzender
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Pankow WK 3
Ergebnis
22,9%
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Pankow
(...) In den koalitionsinternen Verhandlungen zur Mittelzuweisung an die Bezirke haben wir einen Vorschlag von Finanzsenator Nußbaum (für die SPD) abgelehnt, der nach Angaben der Bezirke ein Finanzierungsdefizit von über 100 Mio. (...)
 
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Frage zum Thema Verkehr und Stadtplanung
09.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lederer,

sind Sie auch dafür, dass die betroffenen Anwohner weiter an den Kosten für die Straßensanierung durch das Straßenausbaubeitragsgesetz beteiligt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus Lederer
1Empfehlung
09.08.2011
Klaus Lederer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage! Das Straßenausbaubeitragsgesetz wurde - auch mit den Stimmen meiner Fraktion - in der ersten Hälfte des Jahrzehnts eingeführt, als Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Finanzhilfen des Bundes und der Länder geklagt hat. Denn in fast alles Bundesländern gab es ein solches Gesetz und Berlin sollte nicht mit dem Argument begegnet werden können, es wolle von anderen Geld, ohne erst einmal seine eigenen Potenziale an Einnahmen wirklich wahrzunehmen. Wir haben aber schon damals das Problem gesehen, dass die Begründung für Straßenausbaubeitragserhebungen - nämlich die damit verbundene fiktive Wertsteigerung der Grundstücke für deren Eigentümer - in der Regel keine reale Wertsteigerung mit sich bringt bzw. für diejenigen, die einfach nur darin wohnen (wollen), ein schwacher Trost ist. So haben wir uns vor allem dafür eingesetzt, die Mitspracherechte der Betroffenen zu stärken. Inzwischen haben wir nach jahrelanger Erfahrung feststellen müssen, dass die Anwendungspraxis des Gesetzes diesem Anspruch nicht gerecht wird. Berlin hat seine Klage in Karlsruhe nicht nur verloren - es hat sich auch erwiesen, dass die Einnahmen, die sich mit diesem Gesetz zukünftig möglicherweise erzielen lassen, in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, der für die Einziehung und Ermittlung solcher Beiträge betrieben werden muss. Inzwischen werden, und das hat überhaupt nichts mehr mit dem Zweck des Gesetzes zu tun, sogar Beiträge für Daseinsvorsorgeleistungen erhoben, wie bei den Kanalarbeiten der Berliner Wasserbetriebe. Lange Rede, kurzer Sinn: Das Gesetz hat alle Befürchtungen bestätigt, aber die erwarteten Ziele konnten nicht erreicht werden. Unterm Strich taugt das Gesetz nichts, sondern ist ein teures, bürokratisches Monstrum. Deshalb sehen wir es als gescheitert an. Wir setzen uns für seine Abschaffung ein. In dieser Legislaturperiode konnten wir uns darauf mit der SPD nicht einigen, aber ich denke, dass sich mehr und mehr - auch in der SPD - die Einsicht durchsetzt, dass dieses Gesetz vielen Menschen Ärger bereitet und niemandem nützt. Deshalb setzen wir uns, und auch ich mich, für seine Aufhebung und damit Abschaffung ein. Das muss dann auch im Rahmen von Koalitionsverhandlungen Thema sein, sollte es dazu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lederer
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Frage zum Thema Medien, Kultur und Sport
15.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lederer,

gerade bin ich auf einen Blogeintrag gestoßen ( www.bitterlemmer.net ), in dem es um das (geplante) neue Rundfunkrecht geht, Zitat:

"Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche ´Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen´, darunter den ´die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt´."

Mich würde interessieren, für wann die Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus geplant ist und wie Sie zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und insbesondere der aus dem Zitat hervorgehenden Auskunftspflicht persönlicher Lebensumstände stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Klaus Lederer
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25.08.2011
Klaus Lederer
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie meine späte Antwort. Wahlkampfzeiten sind natürlich besonders zeitintensiv, weshalb mitunter Dinge länger liegen bleiben, als ich es mir selbst wünsche. Zur Sache: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 12. Mai 2011 mit dem Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diesem Vertrag mit den Stimmen der Fraktion Die Linke zugestimmt. Warum, das ist in 2 Sätzen nicht zu erklären. Deshalb ein wenig ausholend, ich hoffe, Sie sehen mir das nach:

Gestatten Sie mir zunächst einige Sätze zum Hintergrund der Vertragsänderung. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet vor allem die Umstellung der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf einen Rundfunkbeitrag (je Haushalt oder Betriebsstätte). Diese Gebührenreform sichert den Bestand des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in Deutschland Meinungsvielfalt und kulturelle Breite sichert. Er ist die Konsequenz aus 13 Jahren 1000-Jährigem Reich. Nie wieder gleichgeschaltete Medien! Auch deswegen muss er von der Gesellschaft finanziert werden, unabhängig von Steuern, also über Gebühren oder Beiträge und unabhängig davon, ob und wie viel eine einzelne Person Fernsehen schaut und Radio hört. Die neue Haushaltsabgabe verwirklicht einen weitgehenden, wenn auch nicht befriedigenden demokratischen Weg, um die Rundfunkfreiheit vor politischen und wirtschaftlichen Einflüssen zu schützen. Dies war für uns das entscheidende Kriterium für unsere Zustimmung.
Der Ausgangspunkt für die Gebührenreform war, dass die bisherige Rundfunkgebühr mit ihrem Gerätebezug aufgrund der technischen Entwicklung kein zukunftstaugliches Modell mehr darstellte. Laufend kommen neue rundfunktaugliche Geräte hinzu. Die Akzeptanz einer entsprechenden Ausweitung der Zahlungspflicht, etwa in Gestalt der sogenannten PC-Gebühr, erweist sich jedoch als problematisch. In einem längeren und fachlich untersetzten Abwägungsprozess haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer für die Ablösung der Gerätegebühr durch eine Haushaltsabgabe entschieden.
Das heißt, künftig wird im privaten Bereich je Wohnung ein Beitrag fällig, also unabhängig vom Lebensmodell aller in der Wohnung lebenden volljährigen Personen. Mit der Anknüpfung an die Wohnung (Meldeadresse) wird auch der Kontrollbedarf der GEZ deutlich reduziert, da die Überprüfung des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes nicht mehr stattfindet und damit private Wohnungen nicht mehr betreten werden - einer der auch für uns wesentlichen Kritikpunkte am bisherigen Einzugsverfahren mit erheblicher datenschutzrechtlicher Relevanz. Das fällt nun weg.

In der Tat gab es in der öffentlichen Diskussion zum Rundfunkstaatsvertragsentwurf Kritik aus Sicht des Datenschutzes. Das war der Wermutstropfen und nun galt es abzuwägen. Der Rundfunkstaatsvertrag wird von den Länderministerpräsidenten ausgehandelt. Daran waren wir nicht beteiligt. Wir haben am Ende "das fertige Produkt" auf dem Tisch liegen, können uns im Parlament nur für "Ja" oder "Nein" entscheiden - ohne auf die Fassung der einzelnen Regelungen im Verhandlungsweg Einfluss nehmen zu können. Wir haben uns schließlich entschieden, diesen Vertrag mitzutragen, allerdings trotz allem auch die datenschutzrechtliche Kritik weiterhin mit zu tragen und zu befördern. Wir wollen damit dazu beitragen, dass zukünftig - denn es wird ja auch in den kommenden Jahren Novellen geben - diesem Aspekt stärker Rechnung getragen wird. Wir setzen uns dafür ein, im Vollzug bei den teils sehr pauschalen neuen Regeln - wie die auch von Ihnen genannte - auf die praktischen Wirkungen und Verfahrensweisen sehr genau zu achten und zukünftig auf eine Neujustierung der entsprechenden Regelungen zu drängen. Dazu werden wir uns weiterhin an parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen für eine stärkere Durchsetzung von Datenschutzgrundsätzen sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft und im persönlichen privaten Raum beteiligen. Wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, das dem Datenschutz einen noch größeren Stellenwert einräumt, als es bisher der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lederer
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Frage zum Thema Soziales
16.08.2011
Von:
Bub

Sehr geehrter Herr Lederer,

mit Bestürzung habe ich das Papier der Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vom 13.05.2011 mit dem Titel "Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB XII)" gelesen. Die geplante Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs der Hilfesuchenden ist ein Angriff auf das Kernstück der Jugendhilfe, das gerade den Schwachen und wenig Durchsetzungsfähigen eine starke Stellung verleiht. Ohne dieses Recht sind die Hilfe suchenden Menschen den Wechselbädern der Politik und Finanzstrategen unterworfen. Welche Konsequenzen das hat, zeigt gerade die aktuelle Entwicklung in Neukölln (48 Projekte wurden zum 30.9. gekündigt).

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie persönlich zu dieser Initiative stehen und wie sich Ihre Partei zu diesem Vorstoß positioniert!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus Lederer
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17.08.2011
Klaus Lederer
Sehr geehrte Frau Bub,

das von Ihnen zitierte Papier ist mir leider nicht bekannt und trotz meines Versuchs, es aufzutreiben, war es mir auch nicht möglich, darüber mehr zu erfahren. Nach meiner Kenntnis regelt das SGB XII Unterhaltsansprüche von Kindern in Bedarfsgemeinschaften, die nicht nach SGB II (Hartz IV) Grundsicherungsansprüche geltend machen können (beispielsweise in Folge dauerhafter Erkrankungen oder Behinderung, Rentenalter usw.). Deshalb kann ich augenblicklich nicht wirklich sagen, welcher Verlust individueller und einklagbarer Rechtsansprüche hier drohen könnte oder diskutiert wird. Das KJHG ist ja das SGB VIII, und hier sind - meines Wissens - gegenwärtig keine Änderungen in der unmittelbaren Diskussion. Allerdings haben wir uns als LINKE immer dafür stark gemacht, dass KJHG-Ansprüche so definitiv wie möglich formuliert werden und das bedeutet für uns: als Rechtsansprüche. Dafür werden wir uns auch zukünftig einsetzen.

Was die 48 Projekte in Neukölln anbetrifft: Hier waren von seiten der Jugendlichen niemals einklagbare Rechtsansprüche im KJHG definiert. Es handelt sich meines Wissens um Projekte der Allgemeinen Jugendarbeit, die aus bezirklichen Mitteln finanziert worden sind und finanziert werden. Hier ist es eine Frage der bezirklichen Möglichkeiten und der Prioritätensetzung, wie die Mittel, die die Bezirke vom Land zugewiesen bekommen, tatsächlich eingesetzt werden. Darüber entscheiden Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung und Haushaltspolitik. Es war also eine Frage der politischen Mehrheiten und des politischen Willens der Bezirkspolitik, ob und inwieweit diese Projekte weiterhin unterstützt werden oder nicht. DIE LINKE hält die Allgemeine Jugendarbeit für ein wichtiges Element pädagogischer Arbeit mit jungen Menschen. Deswegen haben wir uns beispielsweise in Pankow immer wieder nachhaltig für die Sicherung von bezirklichen, aber auch von Projekten freier Träger der Jugendarbeit stark gemacht - und auch auf Landesebene mit Erfolgen darum gekämpft, dass die Bezirkszumessungen realistischer erfolgen, als es oftmals von der Senatsfinanzverwaltung von Senator Sarrazin (SPD) bzw. Nussbaum (für SPD) vorgesehen worden war. Diese Kämpfe wollen wir auch weiter führen. Ohne DIE LINKE wäre hier schon Etliches weggebrochen, was als unverzichtbar erscheint. Letztlich sind jedoch die Bezirke am Zuge. Und gerade in Neukölln unter Bürgermeister Buschkowsky (SPD) erleben wir zwar viel Skandalisierung sozialer Missstände, aber am Ende stehen wir dann doch vor derartigen Debatten, ob die Projekte abgesichert werden oder nicht.

Mit den besten Grüßen

Klaus Lederer
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Frage zum Thema Soziales
17.08.2011
Von:
Bub

Sehr geehrter Herr Lederer,

leider hat sich in meine Anfrage bezüglich der Pläne der A-Staatssekretäre zur "Wiedergewinnung kommunlapolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen -Änderung des Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) ein Fehler eingeschlichen! Das Papier bezieht sich natürlich auf das SGB VIII. Die Koordinierungssitzung fand am 13.05.2011 in Berlin statt. Die dort vorgeschlagenen Veränderungen würden gravierende Folgen haben. Die Neuköllner Projekte sollten als Beispiel dienen, wie mit Jugendhilfeleistungen umgegangen wird, wenn es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus Lederer
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17.08.2011
Klaus Lederer
Sehr geehrte Frau Bub,

wenn Sie so freundlich wären, mir das Material mal zuzumailen? Über meine Internetseite erreichen Sie mich problemlos. Denn ich will natürlich genauer wissen, was dort diskutiert wird. So oder so sind die Projekte der Jugendarbeit auch jetzt nicht mit Rechtsanspruch versehen. Es kann sich bei den im Papier diskutierten Leistungen nur um solche mit individuell einklagbarem Rechtsanspruch handeln. Aber selbst das wäre gravierend. Bezüglich Neukölln: Wir fordern im Wahlprogramm die zukünftig verbindliche Einhaltung der 10%-Regelung als Mindestausstattung der Jugendarbeit nach § 11 KJHG. Das wird ja nicht über die Globalzuweisungen funktionieren, damit wären zweckgebunden etwa 70 Mill. € pro Jahr an die Bezirke aus Landesmitteln zusätzlich fällig. Auch dafür wollen wir uns also einsetzen.

Nochmals beste Grüße

Ihr
Klaus Lederer
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Frage zum Thema Medien, Kultur und Sport
24.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lederer,

das Sommerbad Pankow in der Wolfshagener Straße ist in diesem Jahr am 11. Juni 2011 geöffnet worden und schließt am 28. August wieder. Diese wunderbare Anlage öffnet also in einem ganzen Jahr ingesamt 11 (!) Wochen. Der geneigte Badegast wundert sich.


Dass die Anlage zudem selbst an heißesten Sommertagen bereits um 20.00 Uhr (letzter Einlass 19.00 Uhr) schließt, gehört ebenfalls zu den Dingen, die insbesondere den berufstätigen Badegast verdrießen.


Von den Berliner Bäderbetrieben hört man, dass sie mit dem vorhandenen Personal nicht Hallen-und Freibäder gleichzeitig betreiben können. Zudem rechne sich in den etwas späteren Abendstunden der Betrieb selbst an heißesten Sommertagen nicht.


Meine Frage:

Was kann man tun, um sowohl die Jahres- als auch die täglichen Öffnungszeiten des Sommerbads zu verlängern?



Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus Lederer
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31.08.2011
Klaus Lederer
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Recht, diese Öffnungszeiten sind nicht befriedigend. Das liegt nicht alles ausschließlich an der Unflexibilität der Berliner Bäderbetriebe, sondern in der Tat auch an der angespannten finanziellen Lage. Um diese Situation zu entschärfen, haben wir die Zuwendungen im letzten Doppelhaushalt um 5 Mio. Euro auf jetzt 42 Mio. Euro erhöht. Es ist aber tatsächlich so, dass jeder Besuch eines Schwimmbads mit 4 Euro subventioniert wird und 48 Prozent der BesucherInnen baden, ohne dafür bezahlen zu müssen (etwa Kinder, Schulklassen und Vereinsmitglieder).

Die konkreten Öffnungszeiten in jedem Bad sind nun eine Frage des Managements der BBB, in das sich das Land Berlin nicht einmischt. Die Situation ist allerdings sicher optimierbar. Leider wurden Forderungen, die wir erhoben haben, etwa mehr Honorarkräfte und eine bessere Zusammenarbeit mit Vereinen, um Personal für Freibäder freizusetzen, nur zum Teil umgesetzt. Da werden wir aber dennoch weiter drum kämpfen. Trotzdem muss ich um Ihr Verständnis dafür bitten, dass ich Ihnen an dieser Stelle - wegen des sehr eingeschränkten Einflusses der Abgeordneten auf die Geschäftstätigkeit der Bäderbetriebe - keine perfekte Lösung dieser wirklich nicht zufriedenstellenden Lage versprechen kann. Wir können nur dran bleiben, das Problem immer wieder ansprechen und Druck machen. Das tun wir aber auch.


Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Lederer
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