Klaus Brandner (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Klaus Brandner
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Elektromechaniker, technischer Angestellter, 1. Bevollmächtigter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales
Wahlkreis
Gütersloh
Landeslistenplatz
9, Nordrhein-Westfalen
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(...) Diese Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, Leistungen des Arbeitsförderungsrechts unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen, war wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage für diesen Personenkreis zeitlich befristet geschaffen worden. Die Befristung ist am 1. Januar 2008 ausgelaufen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brandner,
wenn es um die Höhe der Arbeitslosenzahlen geht, fällt auch Ihr Name.
Viele Bürger zweifeln die offizielle Arbeitslosenstatistik an. Dort werden Umschüler, 1-€-Jobber und Arbeitslose im Training nicht angeführt.
Warum betrügen wir uns selbst? Da dieses Thema nicht neu ist, frage ich Sie, warum nicht endlich der Gesetzestext so geschrieben wird, dass es diese Augenwischerei nicht mehr gibt?
Antwort von Klaus Brandner
5Empfehlungen
16.10.2008
Klaus Brandner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03.09.2008.

Ich kann Ihre Bedenken zur Erfassung der Arbeitslosigkeit durchaus verstehen. Nicht immer ist es für den einzelnen Bürger nachvollziehbar, nach welchen Kriterien in der Statistik der Status der Arbeitslosigkeit zugeschrieben wird.

Gerade um die für die Öffentlichkeit notwendige - und auch von Ihnen geforderte - Transparenz zu erreichen, ist es aber notwendig, den Begriff der Arbeitslosigkeit klar und eindeutig zu definieren. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass durch eine möglichst seltene Veränderung dieser Definition sichergestellt wird, dass auch über lange Zeiträume hinweg die erhobenen Daten vergleichbar sind. Eine Anpassung des Gesetzes je nach Wunsch der Darstellung würde gerade diesen Grundsatz nicht berücksichtigen.

In Deutschland wird jede Person als arbeitslos registriert, welche die Merkmale nach § 16 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erfüllt, also folgende Eigenschaften aufweist:

  • Suchen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Verfügbarkeit
für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit
  • erfolgte Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit und
  • vorübergehende Beschäftigungslosigkeit.

Dies ist meines Erachtens eine sinnvolle Abgrenzung. Wie Sie bereits richtig anführen, werden Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gezählt. Speziell bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sich die zeitliche Einbindung in die jeweilige Maßnahme recht umfangreich gestaltet - und damit ist keine uneingeschränkte Verfügbarkeit gegeben.

Die so abgegrenzten statistischen Daten können auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit monatlich aktuell abgerufen werden und werden auch gedruckt veröffentlicht. Dabei wird auch die Zahl der Maßnahmeteilnehmer gesondert und ergänzend genannt, so dass die erforderliche Gesamtübersicht hergestellt wird. Keiner wird verschwiegen. Bedauerlicherweise wird dies in der Medienberichterstattung gelegentlich verkürzt dargestellt.

Insoweit ist sichergestellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger nachlesen kann, wie viele Menschen nach der im Gesetz festgelegten Definition arbeitslos sind und wie viele weitere Menschen sich in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik befinden. Es herrscht also volle Transparenz.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner
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Frage zum Thema Finanzen
07.11.2008
Von:

Ich bin, lieber Genosse Brandner, einfach entsetzt über das soeben zum Thema Erbschaftssteuer Gehörte. Es ist ja schon skandalös, dass es so lange Zeit der vom Verfassungsgericht geforderten Veränderung (Reform?) bedurfte, um jetzt im Hopplahopp dieses Ergebnis zu erzielen. Da kommt ein Seehofer in seiner neuen Funktion daher, macht erfolgreich den "dicken Max" und treibt die Genossen auf geradezu unglaubliche Weise vor sich her. Hat die SPD als Fraktion und Partei denn wirklich jeden Sinn für soziale Gerechtigkeit verloren? Ständig neue Nachrichten über die fortgesetzte Verteilung von Einkommen (s. Bahn) und Vermögen von unten und aus der Mitte zu denen, die es wirklich nicht brauchen, das hält auch das treueste Mitglied nicht mehr aus. Zudem Futter für die Linke. Morgen wird meine Frau wie an jedem Freitag auf der Gütersloher Tafel bei den Zuteilungen an die Bedürftigen aus dem "Rand der Gesellschaft" helfen. Was soll sie diesen Menschen sagen? Ich selbst, Rentner, muss mich seit nun 5 Jahren mit ständig sinkendem Realeinkommen und Kaufkraftverlust herumplagen, um nächstes Jahr wiederum einen Schub abwärts dank "Gesundheitsreform" hinnehmen zu dürfen. Die Früchte dieser und anderer Verzichte ernten Andere. Die aber brauchen es nicht. Wie werden die Steuerausfälle aus dieser Erbschaftssteuer"reform" ausgeglichen, die ja vor dem Hintergrund massiver Zuwendungen an Wirtschaft und Banken noch rätselhafter erscheinen? Was hat die SPD-Fraktion veranlasst, diese Seehofersche Zumutung mitzumachen? Wurde sie überhaupt gefragt oder beteiligt? Wo liegt die Schmerzgrenze, die dann endlich die Koalitionsfrage auslöst?
Gar nicht solidarische Grüße aus Rheda- Wiedenbrück.
Antwort von Klaus Brandner
4Empfehlungen
23.01.2009
Klaus Brandner
Lieber ,

vielen Dank für Deine Frage vom 7. November zum Thema Erbschaftsteuerreform. Sie gibt mir Gelegenheit, den Missverständnissen und Sorgen entgegenzuwirken, die oft die öffentliche Debatte beherrschen.

Zunächst einmal ist es ein großer Erfolg für die SPD-Fraktion, dass die Erbschaftsteuerreform überhaupt erhalten bleibt. Die Unionsparteien haben versucht, die Frist zur Veränderung der Erbschaftsteuer verstreichen zu lassen, um sie somit abzuschaffen. Das haben wir erfolgreich verhindert. Auch die Ansätze von Horst Seehofer und der CSU, die Erbschaftsteuerreform zu regionalisieren, um ihr auf diesem Umweg den Garaus zu machen, konnten sich durch unsere Beharrlichkeit nicht durchsetzen.

Du bringst in Deiner Anfrage deine Befürchtung zum Ausdruck, dass es nach der Reform Steuerausfälle geben wird. Tatsächlich wird durch den Erhalt der Erbschaftsteuer das von uns als Ziel vorgegebene Aufkommen von 4 Mrd. Euro erreicht. Damit bleibt das Steuervolumen auch nach der Steuerreform mindestens auf gleicher Höhe wie zuvor. Nach Steuerschätzungen ist sogar eine Steigerung der Erträge zu erwarten. Es hat sich also gelohnt, für die Beibehaltung der Erbschaftsteuer zu kämpfen, auch wenn wir dafür ein paar Kompromisse eingehen mussten.

In der Tat hat die Einigung zu dieser Reform einige Zeit in Anspruch genommen, seit das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Handlungsauftrag gegeben hat. Wir hätten uns auch ein früheres Ergebnis gewünscht. Es war jedoch schnell abzusehen, dass nur ein Kompromiss, der beiden Seiten einiges abverlangt, zu einer Lösung führen konnte. Jede Seite hat dazu Zugeständnisse machen müssen.

Dass die SPD sich dabei nicht zu weit bewegt hat, möchte ich anhand von einigen Punkten verdeutlichen, die wir in den Verhandlungen durchsetzen konnten:

  • Zukünftig werden alle Vermögensarten einheitlich aufgrund ihres wirklichen Wertes bewertet. Das war schon immer eine Forderung der SPD, noch lange bevor das Bundesverfassungsgericht dies vorgegeben hat. Wir haben immer kritisiert, dass sowohl das Betriebsvermögen als auch das Grundvermögen verglichen mit den anderen Einkunftsarten steuerlich viel zu niedrig bewertet wird. Damit ist es jetzt vorbei. Die Erbschaftsteuer wird künftig eine ehrliche und gerechte Bemessungsgrundlage bekommen.

  • Damit wächst auch die Basis der künftigen Besteuerung. Wichtig war uns dabei, dass kleine und mittlere Erbschaften im engen Familienkreis steuerfrei bleiben. Millionenerben werden wegen der höheren Bemessungsgrundlage jedoch grundsätzlich mehr Steuern zahlen müssen.

  • Ein erklärtes Ziel der SPD war darüber hinaus, dass durchschnittliche Vermögen wie bisher steuerfrei an Ehegatten, Kinder und Enkel übertragen werden können. Um dies auch trotz der Neubewertung des Wohnungseigentums zu ermöglichen, wurden die persönlichen Freibeträge der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner (500.000 Euro), Kinder (pro Elternteil: 400.000 Euro) und Enkel (pro Großelternteil 200.000 Euro) angehoben.

  • Zusätzlich ist ab 2009 die Vererbung des sog. Familienheims, also des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohneigentums, an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner steuerfrei. Auch Kinder bleiben beim Erbe des Familienheims steuerfrei, sofern 200 qm Wohnfläche nicht überschritten werden und das Familienheim 10 Jahre lang vom Erben bewohnt wird.

Ich denke insgesamt können wir mit diesem Ergebnis zufrieden sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Brandner
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Frage zum Thema Soziales
07.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brandner,
ich bemerke gerade mit einer gewissen Freude, dass es Themen gibt, bei der man anhand der Antworten der Abgeordneten nicht erkennen kann, ob sie eher links oder rechts anzusiedeln sind. Bei den Linken ist genauso viel Konservatives Denken unterwegs wie andrerseits radikal christliches Denken wohl eher dem Linken Flügel zugeordnet würde. Ein solches Thema ist das Grundeinkommen. Sie haben Ihre Skepsis dazu wohl begründet und die Frage nach Artikel 1, Grundgesetz auf Ihre Art interpretiert. Meine Interpretation ist eine andere und fragt nicht nur nach der Würde, sondern auch danach, ob ein Staat das Leben seiner eigenen Angehörigen bedrohen darf, wenn das Verhalten des Abhängigen nicht den Vorstellungen von Arbeit oder Integration entspricht. Ich verstehe zum Beispiel bis heute nicht, warum Elternarbeit nicht als Arbeit definiert ist. In Ihren Aussagen zur Finanzierung haben Sie vielleicht nicht berücksichtigt, welche Ersparnisse durch die deutliche Verschlankung des Bürokratie-Apparatschniks entstehen könnte. Ich habe den eindruck, dass die Verwaltung der Sozial-Transfers genauso viel kostet wie der Transfer selbst.
Was halten Sie davon, wenn wir selbst darüber entscheiden, ob wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen annehmen und damit wirtschaften wollen, oder nicht. Bezieher hoher Gehälter können ja freiwillig auf die Leistung verzichten und Ihren Anteil besonders förderbedürftigen Personenkreisen zukommen lassen. Würde, Recht auf Leben - bedingungslos. Was ist so schwer daran, diese Vorstellung von Freiheit zu entwickeln?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus Brandner
4Empfehlungen
19.11.2008
Klaus Brandner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, in der sie verschiedene Aspekte ansprechen. Meine Haltung zu Ihrem Hauptanliegen, dem bedingungslosen Grundeinkommen, habe ich in meiner Antwort an Frau Eck vom 6. November 2008 bereits umfassend erläutert.

Gern greife ich jedoch Ihren Hinweis auf, Elternarbeit sei nicht als Arbeit definiert. Tatsächlich investiert die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viel in direkte Geldleistungen an Familien. Diese Geldleistungen kommen den Familien in Form von Kindergeld, Elterngeld und steuerlichen Vergünstigungen zugute. Darüber hinaus wird die Erziehung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes auch in der Rentenversicherung als Beitragsjahre (also als Arbeitsjahre) anerkannt. Wird in dieser Zeit ein weiteres Kind geboren, gelten die ersten drei Lebensjahre des jüngeren Kindes. Somit wird gewährleistet, dass diejenigen, die sich für Kinder entscheiden, später keine Rentenabschläge aufgrund des Erwerbsausfalls in der Erziehungszeit befürchten müssen. Wer auch nach der Erziehungszeit die Kinderbetreuung zuhause übernehmen möchte, kann die Zeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes bei der Rentenversicherung berücksichtigen lassen.

Seit die SPD seit 1998 an der Regierung ist, wurde das Kindergeld um 42% erhöht und im Oktober hat sich die große Koalition auf eine weitere Erhöhung ab 1. Januar 2009 verständigt. Als weitere familienpolitische Maßnahme schafft das Elterngeld seit dem 1. Januar 2007 die Voraussetzungen dafür, dass sich Familie und Beruf besser als bisher miteinander vereinbaren lassen. Hier werden Familien für 12 bzw. 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gefördert und beiden Elternteilen haben die Möglichkeit, berufstätig zu bleiben und trotzdem Erziehungsarbeit zu leisten. Das Elterngeld ersetzt in der Regel das wegen der Betreuung eines neugeborenen Kindes wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Dabei wird allen Familien ein Mindestbetrag von 300 Euro unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit garantiert, wenn sie Elternzeit in Anspruch nehmen.

Geldleistungen allein reichen jedoch meiner Meinung nach nicht aus. Wir wollen jungen Menschen ermöglichen, sich frei für ein Kind zu entscheiden -- ohne sich damit gegen die Ausübung eines Berufs entscheiden zu müssen. Dafür müssen vor allem auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen stimmen. Die meisten jungen Erwachsenen in Deutschland wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb setzen wir Sozialdemokraten uns dafür ein, neben finanzieller Unterstützung vor allem den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder und die Förderung von Ganztagsschulen voranzutreiben. Nur wenn Familien sowohl finanziell, als auch durch die nötige Infrastruktur unterstützt werden, kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit von Anfang an gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner
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Frage zum Thema Arbeit
08.11.2008
Von:
Eck

Guten Tag

Die HartzGesetze und Durchführungsbestimmungen wirkten psychosomatisch so, dass ich, als ich in einem Beratungsgespräch in der Zentrale der SPD gefragt wurde, ob ich Interesse an einer frei gewordenen Stelle in der Forschungsabteilung der SPD hätte, körperlich nicht fähig war, zuzusagen, weil der Blutdruck lebensgefährlich hoch geworden war, - obwohl es mein Traumjob gewesen wäre.
Andere wurden auch krank.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist durch Bürokratieabbau nachweislich finanzierbar. Es nutzt Geringverdienen, Freischaffenden, Studenten, Müttern..., weil das Existenzminimum abgesichert ist und sie schikanefrei nach Jobmöglichkeiten suchen könnten. Es nutzt Arbeitgebern, weil eine zeit- und geldfressende Bürokratie wegfällt.

Wenn Menschen, Hartz4Verhältnisse nur durch fair bezahlte Arbeit verlassen können, müsste es in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein Recht eines jeden Bürgers auf faire bezahlte Arbeit geben.
Wie will die SPD das realisieren?

Gewerkschafter sagten, dass so lange das Recht auf fair bezahlte Arbeit nicht realisisert werden kann, im Interesse der Bürger ein bedingungslosen Bürgergeld eingeführt werden müsste, damit jeder Bürger in Deutschland in Menschenwürde leben kann. Können Sie dem zustimmen?

Freundliche Grüße Eck
Antwort von Klaus Brandner
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20.11.2008
Klaus Brandner
Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum bedingungslosen Grundeinkommen. Meiner Meinung nach habe ich Ihre Frage vom 30.8.2008 zu diesem Thema sehr umfassend beantwortet.

Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie anprangern, dass viele Menschen für ihre Arbeit nicht anständig bezahlt werden. Es ist ein Skandal, wenn Menschen, die Vollzeit arbeiten von ihrem Lohn nicht leben können. Deshalb gehe ich gern auf Ihre Frage ein, wie die SPD gute Arbeit und faire Löhne durchsetzen möchte.
In Deutschland werden Löhne und Arbeitsbedingungen traditionell im Rahmen der Tarifautonomie von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Die Tarifautonomie ist ein bewährtes System zur Lohnfindung in unserem Land und ein hohes Gut, das wir mit Entschiedenheit verteidigen. Tarifverträge waren in Deutschland entscheidend für den sozialen Frieden. Die hohe Tarifbindung war in der Vergangenheit Grundlage für fairen unternehmerischen Wettbewerb. Deshalb hat es bisher ausgereicht, Mindestlöhne und soziale Standards tariflich auf Branchenebene zu sichern. Wir können jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass die Tarifbindung in Deutschland abnimmt und selbst in einigen tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen Armutslöhne gezahlt werden. Deshalb wollen wir einen gesetzlichen Mindestlohn. Obwohl der Mindestlohn aufgrund des Widerstandes der Unionsparteien zurzeit nicht durchsetzbar ist, haben wir in vielen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU einige Schritte in die richtige Richtung durchsetzen können. Mit der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes, das bisher nur in der Baubranche und dem Gebäudereinigerhandwerk galt, wurde zum 1. Januar 2008 der Mindestlohn im Postdienstgewerbe eingeführt. Zum 31. März 2008 haben darüber hinaus weitere acht Branchen die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz beantragt. Insgesamt könnten somit mehr als 3,3 Millionen Menschen vom Schutz eines Mindestlohns profitieren.
In Bereichen, die aufgrund der fehlenden Tarifbindung nicht in den Schutz des Arbeitnehmerentsendegesetzes fallen können, gilt zukünftig das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Diese beiden Gesetze gewährleisten, dass keine "weißen Flecken" entstehen. Wir müssen alles daransetzen, um Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen und unfairen Bedingungen zu schützen. Nur mit vernünftigen Mindestlohnregelungen können wir den Konsens der sozialen Marktwirtschaft erhalten. Das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz sind dazu zwei Schritte in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner
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Frage zum Thema Arbeit
20.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Brandner,
in Ihrer Antwort an Ines Eck verweisen Sie auf die Tarifautonomie.
Find ich gut. Die Krux ist doch aber die kalte Progression, die den Staat von jeder Tariferhöhung kräftig abkassieren lässt.
Und genau da ist der Ansatzpunkt der Politik und ihre Verantwortung als gewählter Volksvertreter.
ich möchte Sie also fragen, was Sie persönlich und Ihre Partei , und bis wann wirksam, unternehmen, damit diese kalte Progression gestoppt wir, bevor sie uns gänzlich auffrisst?
Mir liegt nicht an einer parteipolitischen Erklärung. Eine einfache und konkrete Antwort zu meiner Frage reicht mir vollends aus.

Mit bestem Gruß
Antwort von Klaus Brandner
2Empfehlungen
12.02.2009
Klaus Brandner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema kalte Progression. Unter "Kalter Progression" wird der Umstand verstanden, dass die Steuerlast bei einem progressiven Einkommensteuertarif schon allein durch Lohnerhöhungen in Höhe der Inflationsrate steigt. Obwohl mit den inflationsbedingten Lohnerhöhungen kein Kaufkraftzuwachs verbunden ist, steigt im Ergebnis dennoch die tatsächliche Steuerbelastung. In anderen Ländern werden die Steuerstufen, Transfers und Steuererleichterungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst, um der "Kalten Progression" entgegen zu wirken. Gegen eine solche Koppelung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsrate sprechen aber gewichtige Gründe. Eine alleinige Indexierung der Einkommensteuer würde die Verteilungsposition der Einkommensteuerzahler gegenüber Sozialleistungsempfängern zu Lasten der Sozialleistungsempfänger verschlechtern. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten somit auch Sozialleistungen indexiert werden. Eine ausgabenseitige Indexierung hätte aber eine erhöhte Inflationsgefahr und verringerte politische Gestaltungsspielräume zur Folge. Um die Gefahr einer Anheizung der Inflation zu vermeiden, sollten inflationsbedingte Steuermehreinnahmen nicht durch einen Automatismus, sondern politisch konzipierte Steuerreformen zurückgegeben werden.

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets erfolgt eine solche Tarifkorrektur zur Milderung der "kalten Progression". In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner konnte die SPD durchsetzen, dass der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent sinkt, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2009. Zusätzlich wird der Grundfreibetrag um 340 Euro auf 8004 Euro erhöht. Dadurch werden vor allem die kleinen und mittleren Einkommen dauerhaft entlastet.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner
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