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Sehr geehrte Frau Lühmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sämtliche Unklarheiten sind jedoch nicht beantwortet, bzw. es haben sich neue Fragen aufgetan.
1) Sie sagten, dass sie in keinster Weise von einer "Zwangshypothek" gesprochen haben. (weshalb in Anführungszeichen?)
Wenn man das Lastenausgleichsgesetz anführt, dann redet man automatisch von einer Zwangshypothek bzw. Zwangsenteignung. Denn nichts anderes sagt dieses Gesetz aus.
2) Sie schreiben auch von Solidarität und der Kluft zwischen Arm und Reich.
Halten Sie es für solidarisch, wenn Familien, die mit Müh und Not ihr privates, selbst genutztes Eigenheim finanziert haben, dieses nochmals über das Lastenausgleichsgesetz abzahlen müssen? Auch wenn dies über einen Zeitraum von 30 Jahren möglich ist. Wo ist die Solidarität während der regulären Abzahlung des Eigenheimes? Hilft da der Nachbar mit, der zur Miete wohnt? Ist das solidarisch?
3) Sie und die SPD sind anscheinend komplett gegen eine erneute Einführung einer Zwangshypothek.
Weshalb sprechen Sie dann das Thema überhaupt erst an? Rein, um den solidarischen Faktor beschreiben zu können? Mit Verlaub, da gibt es weitaus bessere Beispiele.
4) Weshalb wurde das Lastenausgleichsgesetz mit Wirkung vom 23.05.2011 geändert und angepasst, wenn es doch gar nicht Akut sein soll?
Offene Punkte:
- Ist eine Einführung des Lastenausgleichsgesetzes wieder geplant? Besonders mit dem Augenmerk auf den Immobilienzensus 2011, was man als Inventur auslegen kann.
- Wie viele Haushalte und Immobilienbesitzer waren bei den beiden vorigen Inanspruchnahmen des Lastenausgleichsgesetzes betroffen? Waren hiervon nur Eigentümer von Mietshäusern oder auch Eigentümer privater, selbst genutzter Immobilien betroffen?
- Wieviele Milliarden wurden damit eingenommen?
Wo fängt bei Ihnen Reich an und hört Arm auf? Man hört immer nur Reich und Arm. Es fehlt jedoch ständig an einer klaren Definition.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
