Kirsten Lühmann (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kirsten Lühmann
© spdfraktion.de
Geburtstag
28.04.1964
Berufliche Qualifikation
Polizeibeamtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hermannsburg
Wahlkreis
Celle - Uelzen
Ergebnis
32,3%
Landeslistenplatz
8, Niedersachsen
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(...) Wir fordern Mindestlöhne statt staatliche Lohnsubvention. Menschen, die Arbeit und Existenz sichernde Löhne haben, brauchen kein Grundeinkommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lühmann,
Mich beschäftigt, verstärkt auch infolge der Errichtung der Hähnchenschlachtanlage in Wietze, der Umgang des Menschen mit den Tieren. Es gibt ja genügend Berichte über den Umgang des Menschen mit Hähnchen, mit Puten und mit Schweinen, mit Schafen und Meerestieren. Die Massentierhaltung auf engstem Raum erfordert bei den einen Entfernungn der Schwänze, bei anderen die Kürzung von Schnäbeln um spätere Verletzungsgefahren zu vermeiden. Solche Operationen werden, wie allgemein bekannt, ohne jegliche Betäubung vorgenommen .Wer schützt hier die wehrlosen Tiere? Wozu haben wir eigentlich ein Tierschutzgesetz, auf das Entscheidungsträger verweisen, das aber nicht zu funktionieren scheint? Was können Sie tun und was werden Sie tun um dem Mitgeschöpf Tier ein artgerechtes Dasein zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
P.
Antwort von Kirsten Lühmann
1Empfehlung
09.06.2011
Kirsten Lühmann
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Diese Problematik ist uns bereits bekannt und wir teilen Ihre Befürchtungen und Ansicht. Die SPD-Bundestagsfraktion erarbeitet aus diesem Grund einen Antrag zum Thema Intensivtierhaltung. Unter Top 1. in diesem Antrag fordern wir, dass Eingriffe an Tieren, wie das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln und der Schnäbel bei Geflügel grundsätzlich verboten werden. Gerne leiten wir Ihnen diesen Antrag (Bundestagsdrucksache 17/6089 - dipbt.bundestag.de weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB

Anhänge:
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lühmann,

194 der 612 (Quote: ca. 30%) Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Beamte. Die Bundesrepublik hat dagegen eine Beamtenquote (Bund+Länder) von deutlich unter 10 %. Wie ist Ihre Meinung dazu?
1. Befürworten Sie den hohen Anteil von Beamten im Bundestag?
2. Bestehen Ihrer Ansicht nach Gefahren, dass der überproportinal hohe Beamtenanteil im Bundestag zu Interessenkonflikten führen kann, insbesondere wenn es darum geht Gesetze zu verabschieden, die die Beamtenbesoldung von Bundesbeamten regeln?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kirsten Lühmann
2Empfehlungen
29.06.2011
Kirsten Lühmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Es ist richtig, dass Beamten und Beamtinnen im Bundestag überrepräsentiert sind. Allerdings ist auch festzuhalten, dass im Vergleich mit der Bevölkerung nicht nur der Anteil von Beamten und Beamtinnen sondern auch der von Juristen und Juristinnen, Lehrenden und Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen vergleichsweise hoch ist. So waren 2010 etwa 7,5% aller Deutschen Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft. Im Vergleich dazu sind 26% der Bundestagsabgeordneten gewerkschaftlich engagiert. Das finde ich weder gut noch schlecht, denn es nicht das Ziel oder die Aufgabe unseres demokratischen Systems ein Parlament zu bilden, welches bezüglich der Berufsgruppen ein genaues Abbild der Gesellschaft schafft. Die Bevölkerung entscheidet, wer für die Position der Abgeordneten am geeignetsten ist und wählt dementsprechend. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich für eine Partei als solche oder direkt für einen Abgeordneten zu entscheiden. Die zur Wahl stehenden Kandidierenden, sowie auch die Listenreihenfolge, werden zuvor demokratisch von den jeweiligen Parteien bestimmt. Dadurch gehen die Bundestagsabgeordneten aus einem rein demokratischen Entscheidungsprozess hervor. Desweiteren sind sie wie in Artikel 38 (1) des Grundgesetztes festgesetzt ist, "Vertreter des ganzen Volkes, [die] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen [sind]. (Art 38 (1) GG)." Daher ist der überproportionale Anteil von Beamten und Beamtinnen kein Problem, solange sie diesem Anspruch folgen und ihre Entscheidungen unabhängig und zum Wohle der Bevölkerung treffen. Ich habe das in den zwei Jahren meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag auch so erlebt.

Sollte dies jedoch nicht mehr der Fall sein, wären die Konsequenzen natürlich problematisch. Allerdings muss man sich bewusst machen, dass ein aktiver Eingriff in die Verteilung der Berufsgruppen im Bundestag, zum Beispiel durch zahlenmäßige Vorgaben, die freie Wahl ad absurdum führen und die Demokratie massiv einschränken würde. Dies würde einen Verstoß gegen Artikel 38 des Grundgesetztes bedeuten. Folglich wären Parteien nicht mehr frei in ihrer Entscheidung, welche Kandidaten und Kandidatinnen sie aufstellen. Auch die Parlamentsbildung nach der Wahl wäre demokratisch gesehen problematisch, sollte eine Berufsgruppe unter- oder überrepräsentiert sein. Das würde ja bedeuten, vom Volk gewählten Abgeordneten ihr Mandat zu entziehen. Und wer soll entscheiden, welcher Vertreter/Vertreterin der berufsgruppe gehen muss und wer bleiben darf?
Abschließend ist festzuhalten, dass nicht der Anteil an Beamten und Beamtinnen im Bundestag entscheidend ist, sondern der Demokratische Prozess aus dem sie hervorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lühmann,

am 27.01.2011 hielten Sie eine Rede vor dem Deutschen Bundestag ( www.youtube.com ). Hier verweisen Sie ab Minute 3:55 auf das Lastenausgleichsgesetz, welches nach Ihrer Ansicht schon zweimal in diesem Bereich gute Hilfen geleistet hat. Und auf eine Vermögensabgabe.

Anne Will vom 26.06.2011 (Ab Minute 8 wird es konkret angesprochen)
www.videogold.de

Abschrift Ihrer Rede (auf Ihrer Webseite):
www.kirsten-luehmann.de

Thema Lastenausgleichsgesetz:
www.google.de
www.gesetze-im-internet.de

Frau Lühmann, fordern Sie eine erneute Zwangshypotheke auf Immobilienbesitzer bis hin zur Enteignung? Auch private Menschen (Eigenheim!!!) waren davon betroffen. Es gab viele, die bis zu 30 Jahre eine Zwangshypothek auf Ihr Haus auferlegt bekamen und dieses sozusagen nochmals neu abzahlen mussten.

Ist dies wieder geplant?

Wieviele Haushalte und Immobilienbesitzer war bei den vorigen Inanspruchnahmen des Lastenausgleichsgesetzes betroffen?

Frau Lühmann, stehen Sie immer noch zu der Aussage, dass man sich darüber Gedanken machen soll?

Spielt hier auch der Immobilienzensus eine entscheidende Rolle und werden hier schon Vorbereitungen dazu getroffen? Diesen Zensus kann man auch als Inventur auslegen, um ihr angesprochenes Lastenausgleichsgesetz reibungslos in die Wege umsetzen zu können.

Mir ist bekannt, dass laut dem Zensusgesetz keine anderweitige Verwendung erlaubt ist. Gesetze kann man ändern.

Sehr geehrte Frau Lühmann, wie beurteilen Sie diese Fragen und wie erklären sich sich, dass Sie öffentlich die oben angesprochene Zwangshypothek und Zwangsenteignung in Erwägung ziehen?

Um eine fundierte und aussagekräftige Antwort bitte ich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kirsten Lühmann
bisher keineEmpfehlungen
07.07.2011
Kirsten Lühmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu meiner Rede im Plenum des deutschen Bundestages vom 27. Januar 2011.
Ich stelle dazu fest, dass ich in keinster Weise von einer "Zwangshypothek" gesprochen habe. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei Situationen gab, in denen die Solidarität der Bürger und Bürgerinnen geholfen hat, eine für den Staat finanziell schwierige Lage zu überwinden und sogar gestärkt daraus hervorzugehen. Zum einen war es möglich, die immensen Kosten, die im Zuge der Wiedervereinigung entstanden sind, durch den sogenannten "Solidaritätszuschlag" aufzufangen. Das geeinte Deutschland konnte somit zum Wirtschaftsmotor für Europa werden und gehört zu den am höchsten entwickelten und leistungsfähigsten Industrienationen der Welt. So ist Deutschland nach den USA, Japan und China die viertgrößte Volkswirtschaft weltweit.

Zum anderen war es durch das Lastenausgleichsgesetz nach dem Krieg möglich, Bürger und Bürgerinnen, die durch die Aus- oder Nachwirkungen des Krieges finanzielle Nachteile erlitten hatten, einen Ausgleich zu gewähren. Dies geschah unter anderem mit einer Vermögensabgabe, die einmalig festgesetzt wurde. Die Summe konnte jedoch in hundertzwanzig Vierteljahresraten bezahlt werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich mich auch nicht für eine Wiedereinführung eines solchen Gesetzes ausgesprochen habe, sondern es lediglich als ein Beispiel für Solidarität in der deutschen Geschichte anführte.

Angesichts einer aktuellen Staatsverschuldung von 1.998 Milliarden € halte ich es jedoch für wichtig darüber nachzudenken, wie diese Staatsverschuldung auf solidarischem Wege zu senken ist, um damit auch die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zu verringern. Als ein mögliches Instrument sehe ich hierbei die Vermögenssteuer, wie es auch am 30. August 2010 durch den SPD-Parteivorstand beschlossen wurde. Betroffen von einer solche Vermögenssteuer wäre jedoch nicht die bürgerliche Mittelschicht, sondern nur diejenigen Bürger und Bürgerinnen mit einer erheblichen Vermögenslage.
Lassen sie mich Ihnen zum Abschluss noch versichern, dass weder die SPD noch die SPD-Bundestagsfraktion sich jemals für eine "Zwangshypothek" einsetzten werden. Solche Eingriffe in das Eigentum lehnen wir entschieden ab.

Ich hoffe, dass ich sämtliche Unklarheiten beseitigen und Ihre Frage damit abschließend beantworten konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lühmann,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sämtliche Unklarheiten sind jedoch nicht beantwortet, bzw. es haben sich neue Fragen aufgetan.

1) Sie sagten, dass sie in keinster Weise von einer "Zwangshypothek" gesprochen haben. (weshalb in Anführungszeichen?)

Wenn man das Lastenausgleichsgesetz anführt, dann redet man automatisch von einer Zwangshypothek bzw. Zwangsenteignung. Denn nichts anderes sagt dieses Gesetz aus.

2) Sie schreiben auch von Solidarität und der Kluft zwischen Arm und Reich.

Halten Sie es für solidarisch, wenn Familien, die mit Müh und Not ihr privates, selbst genutztes Eigenheim finanziert haben, dieses nochmals über das Lastenausgleichsgesetz abzahlen müssen? Auch wenn dies über einen Zeitraum von 30 Jahren möglich ist. Wo ist die Solidarität während der regulären Abzahlung des Eigenheimes? Hilft da der Nachbar mit, der zur Miete wohnt? Ist das solidarisch?

3) Sie und die SPD sind anscheinend komplett gegen eine erneute Einführung einer Zwangshypothek.

Weshalb sprechen Sie dann das Thema überhaupt erst an? Rein, um den solidarischen Faktor beschreiben zu können? Mit Verlaub, da gibt es weitaus bessere Beispiele.

4) Weshalb wurde das Lastenausgleichsgesetz mit Wirkung vom 23.05.2011 geändert und angepasst, wenn es doch gar nicht Akut sein soll?

Offene Punkte:

  • Ist eine Einführung des Lastenausgleichsgesetzes wieder geplant? Besonders mit dem Augenmerk auf den Immobilienzensus 2011, was man als Inventur auslegen kann.

  • Wie viele Haushalte und Immobilienbesitzer waren bei den beiden vorigen Inanspruchnahmen des Lastenausgleichsgesetzes betroffen? Waren hiervon nur Eigentümer von Mietshäusern oder auch Eigentümer privater, selbst genutzter Immobilien betroffen?

  • Wieviele Milliarden wurden damit eingenommen?

Wo fängt bei Ihnen Reich an und hört Arm auf? Man hört immer nur Reich und Arm. Es fehlt jedoch ständig an einer klaren Definition.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kirsten Lühmann
bisher keineEmpfehlungen
15.07.2011
Kirsten Lühmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

1. Die Anführungszeichen rühren daher, dass es sich bei einer Zwangshypothek (auch Zwangssicherungshypothek genannt) um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gemäß § 867 ZPO handelt. Eine Verwendung des Begriffs in Verbindung mit dem Lastenausgleichsgesetz ist daher formaljuristisch nicht korrekt. Ihre Frage in Bezug auf das Lastenausgleichsgesetz habe ich Ihnen bereits beantwortet.

2. Wie ich ihnen bereits dargelegt habe, halte ich das 1952 in Bonn verabschiedete Lastenausgleichsgesetz in seinem historischen Zusammenhang für eine solidarische Maßnahme. Eine Wiedereinführung halte ich jedoch für nicht geboten.

3. Auch diese Frage habe ich Ihnen bereits beantwortet.

4. Durch die Änderungen im Lastenausgleichsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen den Berechtigten Entschädigungsleistungen schneller zur Verfügung zu stellen, wodurch sich auch die Zinsbelastung des Entschädigungsfonds verringert. Gerne übersende ich Ihnen die entsprechenden Drucksachen des deutschen Bundestages hierzu.

Drucksache 17/5086:

dip21.bundestag.de

Drucksache. 17/4807:

dip21.bundestag.de

5. Ich habe Ihnen die Frage bezüglich einer Wiedereinführung des Lastenausgleichsgesetz bereits beantwortet, versichere Ihnen aber gerne erneut, dass sowohl die SPD, als auch die SPD-Bundestagsfraktion dies ablehnen.

6. Sämtliche Statistiken zum Lastenausgleichsgesetz können sie sowohl beim Bundesfinanzministerium (Referat V B 5), als auch beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen erfragen.

www.bundesfinanzministerium.de

www.badv.bund.de

7. Die Vermögensteuer sehe ich als wirksames Instrument um die stetig zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich in diesem Land zu mindern. Denn diese stetig zunehmende Ungleichheit der Vermögensverteilung ist in hohem Maße schädlich für die Gesellschaft. Das Aufkommen aus einer Vermögenssteuer wird dringend zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben wie zum Beispiel eines verbesserten Bildungssystems benötigt. Von einer Vermögenssteuer profitiert also die Breite der Gesellschaft. Betroffen davon sein werden voraussichtlich diejenigen Bürger und Bürgerinnen die mit ihrer Vermögenslage an der Spitze der Gesellschaft stehen. Den oder die "normale(n) Häuslebauer(in)" mit durchschnittlichen Vermögensverhältnissen betrifft die Vermögenssteuer natürlich nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann
MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.09.2011
Von:
Jan

Guten Tag Frau Lühmann,

kennen Sie den ESM-Vertrag (Vertrag zum europäischen Stabilitätsmechanismus)? Ich würde mir wünschen, dass Sie Sich damit etwas genauer beschäftigen,

1. Frage: Im Artikel 8 des ESM-Vertrag wird das Grundkapital mit 700 Mrd. Euro festgelegt. Wie setzt sich dieses riesige Stammkapital zusammen und auf welcher Grundlage wurde es errechnet?

2.Frage: Im Artikel 10 "Änderung des Grundkapitals" "1. Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 … entsprechend ändern." Wie bitte, die 700 Mrd. Euro sind erst der Anfang und der ESM kann beliebig und unbegrenzt nachforder?

3. Frage: Im Artikel 9 "Kapitalabrufe" steht geschrieben "… Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderungen jeglichem … Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen." Finden sich nicht, dass es sehr unverschämt ist, bedingungslos und unwiderruflich irgendeine Forderung, welche wie Artikel 10 zeigt, beliebt hoch sein kann, zu stellen?

4.Frage: Was soll das?
  • Artikel 27 "Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte" "2. Der ESM … verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für … das Anstrengen von Gerichts verfahren." "3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen umfassende gerichtliche Immunität…" "4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme … durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit."
  • Artikel 30 "Immunität von Personen" "1. Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer … Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke…"

Ich bin wirklich sehr besorgt um die Zukunft unseres Landes. Der ESM setzt dem Lissabonvertag die Krone auf.

MfG
J.Gulbinat

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