Kirsten Lühmann (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kirsten Lühmann
© spdfraktion.de
Geburtstag
28.04.1964
Berufliche Qualifikation
Polizeibeamtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hermannsburg
Wahlkreis
Celle - Uelzen
Ergebnis
32,3%
Landeslistenplatz
8, Niedersachsen
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(...) 7. Die Vermögensteuer sehe ich als wirksames Instrument um die stetig zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich in diesem Land zu mindern. Denn diese stetig zunehmende Ungleichheit der Vermögensverteilung ist in hohem Maße schädlich für die Gesellschaft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Polizeibeamtin, Polizeidirektion Lüneburg, Lüneburg
Funktionen in Unternehmen
  • BTA Betriebs- und Anlagegesellschaft mbH, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrates
  • Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG, Nürnberg, Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Gemeinde Hermannsburg, Hermannsburg, Mitglied des Gemeinderates
  • Innere Führung der Bundeswehr, Bonn, Mitglied des Beirates
  • Stadt Celle, Celle, Mitglied des Kreistages
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • dbb - Deutscher Beamtenbund und Tarifunion, Berlin, Stellv. Bundesvorsitzende
    Verdienst, monatlich: zwischen 1.000 € und 3.500 €
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Kirsten Lühmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Grüß Sie, Frau Lühmann.

Gemäß dem Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses soll es künftig dem Bundestagspräsidenten erschwert werden, Vertreter von Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die von der Fraktionsmeinung abweichen: Er soll das Wort nur noch Rednern erteilen können, die von der Fraktion eingeteilt wurden, andere nur ausnahmsweise höchstens 3 Minuten und nur im "Benehmen mit den Fraktionen", wie u. A. die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Ich bin der Auffassung, dass die Diskussion im Parlament die öffentliche Diskussion wiederspiegeln sollte. Das erfordert, dass der Bundestagspräsident nach eigenem Ermessen auch Rednern das Wort erteilen darf, die anderer Auffassung sind als ihre Fraktion.

Zudem sind Bundestagsabgeordnete lauf Grundgesetz nur ihrem Gewissen verantwortlich; meiner Ansicht nach eine wichtige Stütze zur sachgerechten Meinungsbildung im Parlament. Auch daher verbietet sich jede Einschränkung ihrer Redefreiheit.

Was sind Ihrer eigenen Einschätzung nach die Probleme, die durch das Procedere der Worterteilung entstanden, wie der Bundestagspräsident sie bislang handhabt?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Probleme anders zu lösen, als es der Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vorsieht?
Antwort von Kirsten Lühmann
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Kirsten Lühmann
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) und damit des Rederechts einzelner Abgeordneter. Gerne teile ich Ihnen zunächst mit, dass der Gesetzesentwurf durch die Antragsteller, also die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, wieder zurückgezogen wurde. Diese Entscheidung kann ich nur begrüßen, denn auch ich habe die geplanten Änderungen mit großer Sorge betrachtet. Die Demokratie und der Parlamentarismus leben schließlich von der öffentlichen Diskussion. Ein unverzichtbarer Teil, der oft einen entscheidenden Beitrag zur gesamten Meinungsbildung leistet, ist hierbei die abweichenden Meinung Einzelner. Eine Beschneidung des Rederechts dieser Einzelnen halte ich gerade unter diesem Aspekt für nicht angebracht.

Ferner sehe ich bei der momentanen Anwendung der GOBT keinerlei praktische Probleme und habe vollstes Vertrauen in das gesamte Präsidium des Deutschen Bundestages, dass es mit den gegebenen Handlungsspielräumen des Präsidiums auch weiterhin verantwortungsvoll umgehen wird. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann
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Frage zum Thema Finanzen
20.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Lühmann,

der Haushalt der Stadt Celle steht nach meinen Informationen unter Landesvorbehalt. Wie stehen sie zu dem Umstand, dass die Stadt Celle, trotz eines immensen Schuldenberges, den Umbau des Quartiers NORDWALL/SCHUHSTRASSE forciert und mit einen Eigenbetrag von ca. 6 Mio. Euro den Haushalt belasten will.

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