Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Therapeutin (MFK)
Ausgeübte Tätigkeit
Selbstständige Sozialpädagogin, Familientherapeutin
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Land-Süd
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(...) In unserer heutigen Gesellschaft gibt es sehr unterschiedliche familiale Lebensformen, in denen Kinder aufgezogen werden. Für eben diese Kinder ist es darum wichtig, eine stabile und gesunde Beziehung zu ihren Eltern zu haben, ungeachtet dessen für welche Form des Zusammenlebens man sich entscheidet. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.10.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Schreyer-Stäblein ,

auf Empfehlung durch den Kreisauschuß des Lahn-Dill-Kreises wende ich mich an Sie. Es gilt, endlich den Neppern, Schleppern und Bauernfängern das Handwerk zu legen. Die gesetzlichen Möglichkeiten sind ja zweifelsfrei vorhanden; sie werden offenbar ( wie bei anderen Straftaten auch) nur nicht zur Anwendung gebracht.
Ich hatte den Kreisauschuß des Lahn-Dill-Kreises über die wiederholte "Belästigung" einer 85jährigen Verwandten durch eine solche Firma ohne Kontaktdaten ( Planungsservice Molbergen ) mit Gewinnversprechen bei Teilnahme an einer Dampferfahrt in Kenntnis gesetzt.
Der betreffende "Stein des Anstoßes", ein "Gewinnversprechen" dieser Firma läßt sich hier nicht anfügen. Gern sende ich diesen jedoch an eine von Ihnen genannte mail adresse.
Vielleicht können Sie dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für eine konsequente Verfolgung dieser Taten zu verbessern.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Kerstin Schreyer-Stäblein
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19.10.2009
Kerstin Schreyer-Stäblein
Sehr geehrter Herr ,

gerne unterstützt Frau Schreyer-Stäblein, MdL Ihr Anliegen, eine konsequentere Verfolgung von betrügerischen Kaffeefahrten zu erreichen.

Bitte senden Sie ihr Ihre Informationen und Unterlagen zum Thema an: mdl@schreyer-staeblein.de

Mit freundlichen Grüßen

Christian Fürst
Referent

Landtagsabgeordnete
Kerstin Schreyer-Stäblein

Abgeordnetenbüro:
Fasanenstraße 68
82008 Unterhaching
Tel. 089/66 55 78 16
Fax. 089/66 55 78 18
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Frage zum Thema Schulen
05.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein

als Landtagsabgeordnete meines Wahrkreises möchte ich Ihnen eine Frage zum Schulsystem stellen:

Das so genannte Zentralabitur hat ja in Bayern eine lange Tradition. Ziel ist meines Wissens unter Anderem, für die Bewertung der Leistungen der Abiturienten eine faire, vergleichbare Basis zu schaffen.

Meine beiden Kinder gehen an meinem Wohnort in ein öffentliches Gymnasium, mit dem wir im Allgemeinen recht zufrieden sind. Allerdings fällt mir auf, dass in einem erstaunlichen Umfang Schulstunden ganz ausfallen, dass oft fachfremder Vertretungsunterricht stattfindet oder dass Refrendare ohne Betreuung durch einen qualifizierten Fachlehrer monatelang -- selten aber ein ganzes Schuljahr -- unterrichtet werden.

Freunde und Bekannte versichern mir, dass die Zustände an anderen öffentlichen Gymnasien nicht besser, oft sogar schlechter sind. Es scheint sich also um ein verbreitetes Phänomen im öffentlichen Schulwesen zu handeln.

Läuft diese Praxis nicht dem Ziel der Vergleichbarkeit der Abiturleistungen zuwider? Wie soll ein Schüler, der möglicherweise 10% des geplanten Unterrichts gar nicht erhalten hat, die gleichen Noten erzielen, wie ein Schüler, dessen Unterrichtsstunden nur zu 5% ausgefallen sind? Oder zu 15%?

Für mich wird hier die Idee des Zentralabiturs ad absurdum geführt. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, muss geplanter Unterricht auch stattfinden. (Abgesehen von der Frage der Gerechtigkeit beim Zentralabitur ist die Frage natürlich vor Allem für die Zukunft des Landes von zentraler Bedeutung.)

Darf ich fragen, wie Sie dazu stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kerstin Schreyer-Stäblein
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11.03.2010
Kerstin Schreyer-Stäblein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Stundenausfall an bayerischen Gymnasien. Selbstverständlich ist es bedauerlich, wenn Unterrichtsstunden an Schulen ausfallen. Dies trifft für alle Schularten zu. Die Bayerische Staatsregierung ist sich Ihrer Verantwortung in dieser Frage auch bewusst. Mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 wurde das Lehrerbudget für die bayerischen Gymnasien um rund vier Prozent aufgestockt. Von den insgesamt 2.738 zusätzlichen Lehrerplanstellen, die in dem Doppelhaushalt vorgesehen sind, entfallen 844 neue Lehrerstellen auf die Gymnasien. Zum Februar 2010 übernahm der Freistaat Bayern 370 Bewerberinnen und Bewerber neu in den gymnasialen Schuldienst. 50 weitere Stellen hat Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle als so genannte mobile Reserve bewilligt.

Ziel des Kultusministeriums ist es, die besten Absolventen an den bayerischen Schuldienst zu binden. Dafür wurde für die besten Absolventen der einzelnen Fächer ein Einstellungskorridor geschaffen. Auch im Februar 2010 wurden die erfolgreichsten Absolvent eingestellt.
Mit den genannten zusätzlichen Stellen steigern wir die Qualität des Unterrichts an den bayerischen Gymnasien und stellen eine intensive Förderung der jungen Generation sicher. Wir sorgen auch für die von Ihnen zu Recht eingeforderte Gerechtigkeit auf dem Weg zum bayerischen Zentralabitur. Bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der damit verbundenen Steuereinkünfte bedeutet das Plus an Lehrerstellen eine enorme Kraftanstrengung, aber auch die richtige Investition in die Zukunft.

Mit Hilfe der Lehrerbedarfsprognose ermittelt der Freistaat Bayern den Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern bis zum Jahr 2020. Diese zeigt auf, dass beim Gymnasium bald das Angebot an Berufseinsteigern, den Bedarf an Berufseintritten übersteigen wird. Der zukünftigen Bedarfslage entspräche es, wenn sich mehr Studenten für die Fächer Mathematik, Physik, Informatik, Spanisch, sowie katholische und evangelische Religionslehre entscheiden würden.
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass für die CSU und die bayerischen Staatsregierung das Thema Bildung absolute Priorität besitzt. Für mich ist die Bildungspolitik die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts. Jeder investierte Euro ist hier richtig und für unsere Zukunft angelegt.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre

Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL
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Frage zum Thema Familie
05.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob der Artikel 6 Absatz 1 des Bundesdeutschen Grundgesetzes: "Ehe und Familie stehen unter besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" auch dann Anwendung findet wenn die Ehe aufgelöst wird.

Weiter möchte ich von Ihnen wissen, ob nach der Scheidung die Familie vollständig ihren Fortbestand im Sinne der "staatlichen Ordnung" hat oder ob ein oder mehrere Personen im Sinne der "staatlichen Ordnung" nicht mehr zur Familie gehören.

Stellen Sie sich bitte einfach die Eltern und zwei Kinder vor. Die Eltern trennen sich.

Für Ihre Antwort bedankt sich vorab

Jürgen Görg
Antwort von Kerstin Schreyer-Stäblein
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17.06.2010
Kerstin Schreyer-Stäblein
Sehr geehrter Herr Görg,

zu aller erst möchte ich mich für Ihre Frage bedanken.

Dadurch, dass Ehe und Familie im Artikel 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ist Ihre Frage, ob der Artikel auch im Falle einer Trennung Anwendung findet wenn die Ehe aufgelöst wird, so abstrakt nicht zu beantworten.

In der Sozialpädagogik und in der Therapie unterscheidet man grundsätzlich drei Ebenen:
  • die Paarebene zwischen Mann und Frau
  • Elternebene
  • Perspektive der Kinder

In der Paarebene zwischen Mann und Frau spielen Kinder im Grunde keine Rolle. Hier geht es vor allem darum, die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen den Partnern zu beschreiben.
Im Unterschied dazu, beschreibt die Elternebene das Faktum, dass die Eltern mit ihrem Kind ein Leben lang untrennbar miteinander verbunden sind.
Auf der dritten Ebene, d.h. aus der Perspektive der Kinder, ist bei einer Trennung darauf zu achten, dass nach wie vor ein Bezug zu den Kindern seitens der Eltern aufrechterhalten wird. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu Vater und Mutter. Ein entsprechendes Umgangsrecht finden Sie in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ob die Beziehung eines Kindes zu einem Elternteil gesund ist, entscheidet nicht der Status einer Ehe. Deshalb ist es auch wichtig, diese drei Ebenen, gerade im Konfliktfall, sauber zu trennen.
Die Ehe und die Familie sind ein höchst schützenswertes Gut in unserer Gesellschaft. Ich wünsche mir deshalb von möglichst vielen Paaren, dass sie an ihrer Beziehung solange wie möglich arbeiten, bevor sie sich dann gegebenenfalls trennen. Die Entscheidung, ob ein Paar, eine Familie zusammen bleibt oder sich trennt, liegt bei den betroffenen Personen und nicht bei der Politik.

In unserer heutigen Gesellschaft gibt es sehr unterschiedliche familiale Lebensformen, in denen Kinder aufgezogen werden. Für eben diese Kinder ist es darum wichtig, eine stabile und gesunde Beziehung zu ihren Eltern zu haben, ungeachtet dessen für welche Form des Zusammenlebens man sich entscheidet.

Sehr geehrter Herr Görg, ich habe mich bemüht Ihre Frage sorgfältig und differenziert zu beantworten und hoffe, Sie können damit etwas anfangen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL
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Frage zum Thema Einführung einer zentralen Schüler-Datenbank
26.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein

manchmal kommt man erst sehr spät dazu, bestimmte Dinge aufzuarbeiten. Daher erst jetzt meine Frage zur Einführung einer zentralen Schüler-Datenbank, der vor knapp einem Jahr zugestimmt haben. Die inzwischen vergangene Zeit erlaubt Ihnen vielleicht, die Resultate Ihres damaligen Abstimmungsverhaltens in die Antwort mit einfließen zu lassen.

Dass die zentrale Speicherung von sensiblen, personenbezogenen Daten -- von Minderjährigen! -- nicht unproblematisch ist, ist Ihnen zweifellos klar. Dass die Versprechungen der einschlägigen Beratungsfirmen, eine Software sei "sicher", bisher stets von der Realität Lügen gestraft wurden, vermutlich auch.

Was mich angesichts dieser Tatsachen immer wieder erstaunt, ist die Blauäugigkeit, mit der solche Projekte durchgezogen werden.

So lese ich im Gesetzentwurf im Abschnitt "Alternativen" schlicht "keine". Selbst Diplom-Informatiker, weiss ich, dass es durchaus Alternativen zu einer zentralen Datenspeicherung gibt, um eine Effizienzverbesserung und Steigerung der Datenqualität zu erreichen. Die genannten "Probleme" sind nicht allein durch zentrale Speicherung zu lösen. Teilweise -- etwa die mangelhafte Datenqualität -- haben sie mit dem Speicherort der Daten nicht einmal etwas zu tun.

Eine Erläuterung der datenschutzrechtlichen Aspekte des Gesetzentwurfs fehlte dagegen völlig.

Daher würde ich gerne Ihre heutige Haltung erfahren: Inwieweit stehen Sie heute noch hinter Ihrem damaligen Abstimmungsverhalten? Und: Inwieweit können Sie die Entblößung der sensibelsten Daten unserer Kinder aus heutiger Sicht mit Ihrem Gewissen, dem allein Sie verpflichtet sind, vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kerstin Schreyer-Stäblein
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30.06.2011
Kerstin Schreyer-Stäblein
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Datenverarbeitung und Datenschutz im bayerischen Schulwesen.
Sie haben selbstverständlich recht mit Ihrer Behauptung, dass die Speicherung von personenbezogenen Daten, insbesondere die von Schülerinnen und Schüler, einen besonders sensiblen Umgang erfordern. Ich kann Sie jedoch dahingehend beruhigen, dass bei allen wesentlichen Weichenstellungen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwendungen vom Landesbeauftragten für den Datenschutz konkret benannt und in die Gestaltung des Gesetzesentwurfs mit eingeflossen waren. In diesem Sinne ist den berechtigten Einwänden und Sorgen bezüglich des Datenschutzes, in einem Höchstmaß Rechnung getragen worden.
Die damals beschlossene Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes dient einer neuen rechtlichen Basis für die Erhebung der Daten von Schülerinnen und Schülern, um auf der einen Seite einen zeitgemäßen datenschutzrechtlichen Rahmen zu geben und auf der anderen Seite eine entsprechende Arbeit mit den Daten zu ermöglichen, die zum Einen schulbezogen Fortschritte ermöglicht, zum Anderen aber bei einem Höchstmaß an Datenschutz, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für Bildungsplanung, Bildungsinvestitionsplanung und für Personalplanung in der Bildungspolitik in Bayern liefert.
Ich stehe natürlich nach wie vor zu meinem Abstimmungsverhalten, zumal die Bayerische Staatsregierung ebenfalls beschlossen hatte, dass das neue Verfahren mit Blick, insbesondere auf den Datenschutz, zwei Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme, spätestens aber fünf Jahre nach Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes, Gegenstand eines Monitorings sein wird. Dabei werden sowohl technische Sicherheit, als auch die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelungen auf den Prüfstand gestellt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage mit meinen Ausführungen hinreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL
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