Sehr geehrter Herr Görg,
zu aller erst möchte ich mich für Ihre Frage bedanken.
Dadurch, dass Ehe und Familie im Artikel 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ist Ihre Frage, ob der Artikel auch im Falle einer Trennung Anwendung findet wenn die Ehe aufgelöst wird, so abstrakt nicht zu beantworten.
In der Sozialpädagogik und in der Therapie unterscheidet man grundsätzlich drei Ebenen:
- die Paarebene zwischen Mann und Frau
- Elternebene
- Perspektive der Kinder
In der Paarebene zwischen Mann und Frau spielen Kinder im Grunde keine Rolle. Hier geht es vor allem darum, die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen den Partnern zu beschreiben.
Im Unterschied dazu, beschreibt die Elternebene das Faktum, dass die Eltern mit ihrem Kind ein Leben lang untrennbar miteinander verbunden sind.
Auf der dritten Ebene, d.h. aus der Perspektive der Kinder, ist bei einer Trennung darauf zu achten, dass nach wie vor ein Bezug zu den Kindern seitens der Eltern aufrechterhalten wird. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu Vater und Mutter. Ein entsprechendes Umgangsrecht finden Sie in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ob die Beziehung eines Kindes zu einem Elternteil gesund ist, entscheidet nicht der Status einer Ehe. Deshalb ist es auch wichtig, diese drei Ebenen, gerade im Konfliktfall, sauber zu trennen.
Die Ehe und die Familie sind ein höchst schützenswertes Gut in unserer Gesellschaft. Ich wünsche mir deshalb von möglichst vielen Paaren, dass sie an ihrer Beziehung solange wie möglich arbeiten, bevor sie sich dann gegebenenfalls trennen. Die Entscheidung, ob ein Paar, eine Familie zusammen bleibt oder sich trennt, liegt bei den betroffenen Personen und nicht bei der Politik.
In unserer heutigen Gesellschaft gibt es sehr unterschiedliche familiale Lebensformen, in denen Kinder aufgezogen werden. Für eben diese Kinder ist es darum wichtig, eine stabile und gesunde Beziehung zu ihren Eltern zu haben, ungeachtet dessen für welche Form des Zusammenlebens man sich entscheidet.
Sehr geehrter Herr Görg, ich habe mich bemüht Ihre Frage sorgfältig und differenziert zu beantworten und hoffe, Sie können damit etwas anfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL