Kerstin Müller (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kerstin Müller
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Volljuristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln III
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) In der der derzeitigen Situation, in der immer wieder über Kürzungen bei Hartz IV-Empfängern, Rentnern und Familien diskutiert wird, die Energiepreise und Lebenshaltungskosten drastisch steigen, ist eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge nicht gerechtfertigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
02.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,
bitte erläutern Sie mir, warum Sie für den Tornado-Einsatz gestimmt haben und vor allem - welchen Nutzen Sie darin sehen.

Eine weitere Frage wäre noch, warum Sie Fragen zu "Koprophilie-Filmen" beantworten, andere heikle Themen jedoch nicht beantworten.

Gruß aus Köln Ehrenfeld.
Antwort von Kerstin Müller
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2008
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Tornadoeinsatz der Bundesregierung in Afghanistan und meinem Abstimmungsergebnis dazu.

Bündnis 90/Die Grünen haben im Gegensatz zu anderen im Bundestag vertretenen Parteien intensiv über die Lage in Afghanistan und die richtige Erfolgstrategie diskutiert. Der Sonderparteitag in Göttingen im September hat der Fraktion eine klare Empfehlung für die Abstimmung mit auf den Weg gegeben, ohne dass diese - in Respekt vor der Gewissensfreiheit des/der einzelnen Abgeordneten - ein imperatives Mandat bedeuten kann.
Insgesamt haben sich die Grünen Abgeordneten am Freitag mehrheitlich gegen eine Verlängerung ausgesprochen: Enthaltung: 28, Nein: 7 und Ja: 15 Ich hatte bereits im Vorfeld des Parteitages eine Enthaltung empfohlen und mich in der NRW-Landesgruppe erfolgreich ebenfalls dafür eingesetzt.

Bei meiner Zustimmung zum Tornado-Einsatz im März 07 habe ich deutlich gemacht, dass wir mit Ablauf des Mandates eine ausführliche Evaluation des Tornadoeinsatzes erwarten. Eine erste Bilanz des Tornado-Einsatzes liegt den Bundestagsabgeordneten zwar inzwischen vor, sie kann allerdings viele kritische Fragen nicht beantworten. Und mangels eines ausreichenden zivilen Engagements droht der Tornado-Einsatz tatsächlich zu einem Symbol für die Fortsetzung eines krassen Missverhältnis zwischen zivilen und militärischen Mitteln zu werden. Mit meiner Enthaltung am 12. Oktober 2007 zum verbundenen ISAF/Tornado-Mandat habe ich mit diesem Abstimmungsverhalten eines ganz klar deutlich gemacht: ISAF ist unverzichtbar für den Aufbauprozess und die Zukunft des Landes. Aber ohne Strategiewechsel kann ISAF dabei nicht erfolgreich sein.

Das überzogene militärische Vorgehen und die ungeklärte Verantwortlichkeit erklären auch, warum für eine große Mehrheit unserer Partei und ein großer Teil der Fraktion die Bereitstellung von *TORNADO-Flugzeugen* unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht zustimmungsfähig ist. Dass Deutschland qualitativ hochwertige Aufklärungsfähigkeiten bereitstellt, wird von Bündnispartnern geschätzt. Aus unserer Sicht geht es auch darum, was mit den Aufklärungsergebnissen geschieht und welche Strategie man damit unterstützt. Wir haben keine Hinweise, dass TORNADOs eine offensive Kriegsführung unterstützen und wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die Bundesregierung bemüht, dass Aufklärungsergebnisse nicht an OEF weitergegeben werden. So lange es zwei parallele Militäroperationen gibt, können wir das aber nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit hinreichend beantworten und verbleibe mit den besten Grüßen nach Köln-Ehrenfeld

Kerstin Müller, MdB.
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Frage zum Thema Soziales
10.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

gerade habe ich den Bericht des IWF vom 11.09.2006 über die Article IV Consultation für Deutschland entdeckt: www.imf.org
Ich nehme einmal an, dass dieser Ihnen inhaltlich bekannt ist.
Wie stehen sie zu den dort gemachten Vorschlägen, insbesondere auch zu der Kürzung des ALG II um 30%, und wieweit ist dieser Bericht Gegenstand der politischen Diskussionen im Bundestag?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kerstin Müller
3Empfehlungen
19.07.2007
Kerstin Müller
Sehr geehrte Frau ,

Die Vorschläge zur Absenkung der ALG II Regelleistung um 30 Prozent, die nun auch der IMF vorbringt, sind nicht neu. In jüngster Zeit haben in Deutschland die Mitglieder des Sachverständigenrates um Professor Franz einen solchen Vorschlag gemacht. Bereits zuvor haben die Ministerpräsidenten von Sachsen und von Hessen, Milbradt und Koch, ähnliche Überlegungen angestellt.

Wir lehnen eine Absenkung des ALG II unter das jetzige Niveau ab. Die jetzige Regelleistung von 345EUR plus Kosten der Unterbringung sichert das sozio-kulturelle Existenzminimum und stellt das Minimum dessen dar, was zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist. Eine Absenkung unter die jetzige Regelleistung würde den Schwächsten in unserer Gesellschaft den Boden unter den Füßen wegziehen. Die Regelleistung des ALG II ist unserer Auffassung nach sogar zu niedrig und muss an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Regelleistung ist seit 2005 unverändert und berücksichtigt weder die höheren Gesundheitskosten, die aus den vergangenen Reformen im Gesundheitssystem resultieren, noch die erhöhte Mehrwertsteuer, die seit 2007 gilt. Im deutschen Bundestag gibt es weder zu einer von uns geforderten Erhöhung noch zu einer Senkung derzeit keine Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Müller
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Frage zum Thema Integration
23.07.2007
Von:

Sehr geehrte Fr. Müller,

wie kann es sein das 2006, 6,5 % mehr Ausländer eingebürgert wurden als 2002, wo Rot-Grün regiert hat? Ich mein, Leute setzen ihre Hoffnungen in sie, und am Ende stellt sich raus das die CDU mehr für Integration tut als Bündis90/Grüne!

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Kerstin Müller
4Empfehlungen
23.08.2007
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes durch die rot-grüne Koalition war ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt, mit dem das Recht an die elementaren Notwendigkeiten eines Einwanderungslandes angepasst wurde. Die Einbürgerungspraxis zeigt jedoch, dass das System an einer Reihe von Stellen weiter ausgebaut werden muss und Fehler in der Gesetzesanwendung korrigiert werden müssen.

Für uns ist es auf Dauer nicht hinnehmbar, dass ein großer Teil der Gesellschaft von der aktiven Partizipation durch Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen ist.

Weitsichtige Integrationspolitik erfordert deshalb auch weitere Verbesserungen bei den Regeln über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Daher hat die grüne Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf im vergangenen Herbst in den Bundestag eingebracht, den Sie auf der Bundestagshomepage finden können: dip.bundestag.de .
Der Gesetzesentwurf liegt derzeit im Innenausschuss des Bundestages. Im Herbst soll hierzu eine öffentliche Sachverständigenanhörung stattfinden.

Kernbestandteile unseres Vorschlags sind folgende Punkte:
  • Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (Geburtsrecht) wird ausgebaut. Dabei wird auf das so genannte Optionsmodell verzichtet, das die Betroffenen zwingt, sich mit der Voll-jährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Es ist integrationspolitisch kontraproduktiv, Menschen, die von ihrer Geburt an Teil dieser Gesellschaft sind, dazu zu zwingen, mit ihrer Volljährigkeit eine Entscheidung zu treffen, die ihre Zugehörigkeit zu diesem Staat in Frage stellt. Auch unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung ist die bisherige Optionsregelung problematisch. Bei anderen Staatsangehörigen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden (z.B. Kinder, die aus bina-tionalen Partnerschaften stammen), gibt es eine derartig bedingte Staatsangehörigkeit nicht.

  • Die Fristen für die Einbürgerung werden in unserem Gesetzesvorschlag verkürzt. Dabei werden auch neue Ansprüche - insbesondere für staatsangehörigkeitsrechtlich besonders schutz-bedürftige Gruppen (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention, Staatenlose) – verankert. Im Bereich der Staatenlosigkeit sieht der Entwurf darüber hinaus eine Reihe von Regeln vor, die - entsprechend der international anerkannten Zielrichtung – zu ihrer Beseitigung beitragen und ihre Entstehung verhindern.

  • Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist – angesichts oft bürokratischer Entlassungsverfahren und emotionaler Bindungen gerade älterer Ausländer ans Herkunftsland – immer noch ein wesentlicher Grund dafür, dass die Einbürgerungsquote zu niedrig ist. Es muss daher auf dem Weg zu einer generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit Lösungen für bestimmte problematische Fall-gruppen geben. Ebenso muss dem Zusammenwachsen Europas Rechnung getragen werden. Wir sehen daher in unserem Gesetzesentwurf eine Reihe von Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit vor. Bei Einbürgerungen von Unionsbürgern, Schweizer Bürgern und Angehörigen bestimmter, besonders eng assoziierter Staaten (Türkei) soll generell die Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Bei den türkischen Staatsangehörigen ist dies in besonderem Maße gerechtfertigt, weil ihr Rechtsstatus sich dem der Unionsbürger weitgehend angenähert hat – und weil wir politisch davon ausgehen, dass es zu einem EU-Beitritt der Türkei kommen wird.


  • Der Grundsatz, dass jederzeit möglichst klar ersichtlich sein soll, wer deutscher Staatsangehöriger ist, ist dabei auch Grund für weitere Änderungen. So ist es jüngst in einer Reihe von Fällen unklar gewesen, ob Deutsche ihre Staatsangehörigkeit durch die (Wieder-) Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit (automatisch) verloren hatten. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass dieser Verlust erst wirksam wird, wenn er von der Behörde festgestellt wird. Damit wird auch in anderen Rechtsbereichen klarer ersichtlich (etwa dem Wahlrecht), wer Deutscher ist und wer nicht.

Unser Entwurf sieht damit insgesamt an einer Reihe von Stellen die notwendigen Problemlösungen im Staatsangehörigkeitsrecht vor.

Im Gegensatz zu Regelungsvorschlägen aus der großen Koalition im Rahmen des vor der sommerpause verabschiedeten Zuwanderungsänderungsgsetzes und zu Beschlüssen der Innenministerkonferenz, die beide auf eine Erschwerung der Einbürgerung hinzielen und die deshalb integrationspolitisch kontraproduktiv sind, setzen Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erleichterungen beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Wir setzen uns beim Staatsangehörigkeitsrecht schon seit langem dafür ein, dass für Menschen, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, die hier arbeiten und Steuern zahlen, keine unzumutbaren Hürden beim Einbürgerungsverfahren aufgebaut werden dürfen.

Aktuelles zur Grünen Integrationspolitik finden Sie auch auf der Internetseite der Grünen-Bundestagsfraktion:
www.gruene-bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen nach Köln-Lindenthal,

Kerstin Müller, MdB
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Frage zum Thema Soziales
25.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Müller,

mir ist aufgefallen, dass es anscheinend keinen Ausschuss zum Thema Integration gibt, was mich in anbetracht des derzeit stattfindenden Integrationsgipfels schon ein weing verwundert. Auch habe ich vergeblich nach Sprechern oder Sprecherinnen der Parteien für diesen Sachbereich gesucht.
Warum wird das Thema Integration nicht in einem entsprechenden Ausschuss gebündelt und was würden sie persönlich von der Einrichtung eines solches Ausschusses halten? Ich denke, dass dies ein Thema ist, welches uns alle angeht und für das noch viel erarbeitet werden muss. Diese Arbeit könnte konstruktiv und erfolgreich in einem Ausschuss für Integrationsfragen geleistet werden. Glauben sie, dass es ausreicht Integrationspolitik nur in diversersen anderen Ausschüssen zu behandeln?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kerstin Müller
2Empfehlungen
23.08.2007
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

das Thema "Integration" wird im Deutschen Bundestag federführend vom Innenausschuss behandelt, da die Hauptzuständigkeit - nach Meinung der Bundesregierung - beim Bundesinnenministerium liegt. Dieses ist z.B. zuständig für die Durchführung der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz. Bei größeren Gesetzgebungsvorhaben werden jedoch auch andere Bundestagsausschüsse, die für das Thema mitzuständig sind, beteiligt.

Nach unserer Auffassung darf Integrationspolitik aber nicht nur rein ordnungspolitisch - also aus der Brille von Ausländerbehörden - betrachtet werden. Daher wäre die Einrichtung eines eigenen Ausschuss - oder zumindest eines Unterausschusses, der sich querschnittsmäßig mit allen Aspekten der Integrationspolitik beschäftigt (von Arbeitsmarktfragen über Bildungspolitik, Gesundheitspolitik, Sozial- und Wohnungsbau, aber auch mit den ausländerrechtlichen Fragen) zu begrüßen.

In unserer Fraktion haben wir mit meinem Kollegen Josef Winkler einen migrationspolitischen Sprecher. Migrationspolitik umfasst sowohl die Themen "Zuwanderung", "Integration" als auch "Asyl-und Flüchtlingspolitik". Auf unserer Fraktionshomepage www.gruene-fraktion.de können Sie sich unter dem Thema "Integration" auch ausführlich über die parlamentarischen Initiativen zu meiner Fraktion zu diesem Thema informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Müller
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
28.08.2007
Von:

Würden Sie mir bitte die (bereits von Herrn Peter Krause am 02.06.2007gestellte) Frage beantworten, weshalb Sie dem Tornadoeinsatz zugestimmt haben und welchen Nutzen Sie darin sehen?
Antwort von Kerstin Müller
bisher keineEmpfehlungen
31.01.2008
Kerstin Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Ich würde Sie an dieser Stelle gerne auf
meine Antwort an Herrn Peter Krause hinweisen, die Sie auf
abgeordnetenwatch.de einsehen können.

Mit freundlichem Gruß

Kerstin Müller, MdB
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