Kersten Naumann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kersten Naumann
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Thüringen
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(...) Meines Erachtens wäre anstelle einer Zusammenlegung aller Abgaben es viel wichtiger, dass Steuergerechtigkeit und Sozialabgabengerechtigkeit gegenüber allen Bürgern und Unternehmen besteht. So ist z.B. nicht nachvollziehbar, warum beim Lohneinkommen ein sofortiger Quellenabzug besteht, während Steuern auf Gewinn- und Vermögenseinkommen in großen Umfang hinterzogen werden können oder große Konzerne ganz und gar von der Umsatzsteuer befreit werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.06.2009
Von:

Hallo Frau Naumann,

waren sie als SED Mitglied von 1981-1989 Bestandteil eine Diktaur gegen die Freiheit der DDR?

Welche Funktionen hatten Sie innerhalb der SED?

Ist das Nichtantworten auf Bürgerfragen Ihr Demokratieverständnis?

H.
Antwort von Kersten Naumann
1Empfehlung
15.06.2009
Kersten Naumann
Werter Herr ,

als Mitglied der SED in der Zeit von 1981 bis 1989 hatte ich keine Funktion inne.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

Sie haben meine Frage leider gar nicht beantwortet. Ihre Antwort gibt lediglich den Inhalt meiner Frage wieder. Daher frage ich Sie wiederholt jetzt ganz präzise:

Warum gibt es KEINE Prowaffenpetition, während es ZWEI Antiwaffenpetitionen gibt?

Bei Ihnen ist nicht nur eine, sondern es sind MEHRERE Prowaffenpetitionen abgelehnt worden, und zwar solche VERSCHIEDENEN Inhalts.

Warum ist das so?

Haben Sie Angst vor 50.000 Mitzeichnungen anderer Waffeneigner?

Mit freundlichen Grßen
Antwort von Kersten Naumann
1Empfehlung
29.06.2009
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

für die Zulassung von öffentlichen Petitionen gilt u.a. der Grundsatz möglichst viele unterschiedliche Themen auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition abzulehnen.

Weder aus Artikel 17 Grundgesetz noch aus den Richtlinien des Ausschusses ergibt sich ein rechtlicher Anspruch auf Veröffentlichung. Im übrigen achtet der Ausschuss streng darauf, dass alle Petitionen, ob öffentlich oder nicht öffentlich, gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.06.2009
Von:

Guten Tag Frau Naumann!

In Ihrer Antwort an Herrn Pöhlker führen Sie aus:

1. "Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist."

und

2. "Im übrigen achtet der Ausschuss streng darauf, dass alle Petitionen, ob öffentlich oder nicht öffentlich, gleich behandelt werden."

Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:

Zu 1 - es sind wesentlich mehr, sogar fast identische, Petitionen von Antiwaffennarren im Netz. Diese wurden zugelassen - warum?
(Der Ausdruck Antiwaffennarr soll keine Beschimpfung sein, sondern nur die Angleichung in der Ausdrucksweise, mit der dieser Personenkreis uns permanent anspricht.)

Zu 2 - Wie und wo sind diese Aussagen von Ihnen für den Bürger nachprüfbar. Wo kann man Einblick in die Grundlagen bzw. Richtlinien des Ausschusses erhalten?

Für Ihre Antwort im voraus besten Dank.

Freundliche Grüße,
Antwort von Kersten Naumann
1Empfehlung
01.07.2009
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

nehmen Sie doch bitte die bisherigen Antworten zu diesem Thema zur Kenntnis. Auch auf die Richtlinien unter www.bundestag.de (Stichwort Petitionen) wurde bereits mehrfach verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

wie ist es zu erklären daß Ihre Antwort an Herrn Klaus Pöhlker vom 29.06.2009 Wort für Wort identisch ist mit einer Antwort von Herrn Dr. Edmund Peter Geisen, MdB (FDP) hier bei Abgeordnetenwatch vom 25.06.2009 an Herrn Thomas Kurz ?

Mit freundlichen und gespannten Grüßen,

Antwort von Kersten Naumann
1Empfehlung
01.07.2009
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

da nun schon mehrfach und an mehrere Abgeordneten die gleichen Fragen gestellt wurden, ist es nicht verwunderlich, wenn der Petitionsausschuss sich abstimmt und mit einer Stimme spricht.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2009
Von:

Guten Tag Frau Naumann!

Ihre heutige Äusserung auf meine Frage vom 29.06. habe ich gelesen. Mit Verlaub, sie spricht für sich und eine Antwort auf meine erste Frage kann ich weder darin, noch in Ihren anderen Antworten auf vorherige Fragen finden. Deshalb präzisiere ich meine Frage nochmals und bitte um Ihre Antwort.

1. Warum wurden, wenn der Ausschuss streng auf die Anwendung der gleichen Grundsätze für alle Petitionen achtet, ZWEI Antiwaffenpetitionen zugelassen, die inhaltlich und ihrem Zweck entsprechend als inhaltsgleich zu sehen sind?

2. Warum ist bis dato KEINE einzige Prowaffenpetition veröffentlicht worden.

3. WO kann man nachprüfen, ob Ihre hiesige Aussage hinsichlich dem Vorliegen einer Prowaffenpetition und damit Ihr Ablehnungsgrund zutreffen?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Kersten Naumann
1Empfehlung
03.07.2009
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,
1. Das ist eine Entscheidung des Ausschussdienstes.
2. Da vor dem Antrag auf eine öffentliche Petition bereits eine andere Petition vorlag.
3. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden weder Namen noch Daten noch
Inhalte einer Petition anderer Petenten herausgegeben. Lesen Sie auch dazu die Richtlinie.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Ihre Frage an Kersten Naumann
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