Kersten Naumann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kersten Naumann
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Thüringen
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In der Tat handelt es sich bei den "öffentlichen Petitionen" derzeit noch um einen Modellversuch. Im Augenblick läuft gerade eine wissenschaftliche Auswertung im Auftrage des Forschungsausschusses des Deutschen Bundestages. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
12.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

seit 2 Jahren wende ich mich regelmaessig an den Petitionsausschuss und an Sie persoenlich, mit der dringenden Bitte um Unterstuetzung der Aufklaerung der Visakorruptionsfaelle an der Botschaft Beirut , wo ich als Leiterin der Visastelle eingesetzt war. Das Auswaertige Amt unterdrueckt seit fast 3 Jahren jegliche Weitergabe und Untersuchung der dortigen Vorfaelle mit allen Mitteln, dabei wird auch nicht davor zurueck geschreckt unter fadenscheinigen Vorwaenden mit Disziplinarverfahren zu drohen. Ich wurde, wie Ihnen bereits ausfuehrlich geschildert, als ich auf der zwingend vorgeschriebenen Weitergabe bestand,sofort von meinem Arbeitsplatz entfernt und in die Beurlaubung getrieben um mir keine Gelegenheit mehr zu geben noch mehr verdaechtige Faelle aufzudecken und jegliches Bekanntwerden der Vorfaelle in der Oeffentlichkeit zu verhindern. Seit ueber 2 Jahren wird auf keine meiner erneuten Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz eingegangen, meine Bitten an saemtliche zustaendigen Stellen im AA um Weitergabe der von mir entdeckten Unregelmaessigkeiten an die Staatsanwaltschaft werden vollstaendig ignoriert. Auf meine wiederholten dringenden Schreiben an den Petitionsausschuss, schon seit Ende 2004!!! und an Sie persoenlich,seit Maerz 2006!!! habe ich ausser 2 Eingangsbestaetigungen nie eine Antwort erhalten. Wenn sogar der Petitionsausschuss mein Anliegen ignoriert und damit die Affaere totschweigt, an wen kann ich mich dann noch wenden? Ich bitte nochmal dringend um Unterstuetzung! Meine Pet Nr 4-15-05-001-029579

Mit fruendlichen Gruessen
Antwort von Kersten Naumann
3Empfehlungen
19.12.2006
Kersten Naumann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu inhaltlichen Einzelfragen von Petitionen an den Deutschen Bundestag kann ich Ihnen auf diesem Wege aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis. Sie werden zum Stand des Petitionsverfahrens von uns eine schriftliche Mitteilung bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2006
Von:

Guten Tag,

ich habe gehört das das Petitionsrecht über das Internet nur ein Modellversuch sein soll, der bei Nichtakzeptanz durch die Bürger wieder eingestellt werden kann.

Ist das richtig ? Ist das noch aktueller Stand ?

Wenn ja dann möchte ich Sie bitten das Sie sich dafür einsetzen das diese Einrichtung dauerhaft als Instrument eingesetzt wird, bevor das im Internet möglich war wusste ich überhaupt nichts von dieser Petitionsmöglichkeit, ich denke da bin ich nicht allein.
Konservative Politiker in Union sowie in SPD würden das bestimmt am liebsten wieder abschaffen weil es die Transparenz erhöht und näher am Bürger ist. (wohlgemerkt nicht alle)

mit freundlichen
Grüßen ,
Essen/Ruhr
Antwort von Kersten Naumann
2Empfehlungen
14.12.2006
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat handelt es sich bei den "öffentlichen Petitionen" derzeit noch um einen Modellversuch. Im Augenblick läuft gerade eine wissenschaftliche Auswertung im Auftrage des Forschungsausschusses des Deutschen Bundestages. Nach Vorliegen von ersten Ergebnissen im Frühjahr 2007 wird dann - geplant ist noch vor der Sommerpause - über die Fortsetzung des Projektes zu entscheiden sein. Dabei spielt sicherlich auch die Akzeptanz des Modellversuchs bei der Bevölkerung eine Rolle, die aber bereits jetzt außerordentlich hoch einzustufen ist.

Natürlich kann und will ich den Entscheidungen im nächsten Frühsommer nicht vorgreifen. Aber in der Debatte zum Jahresbericht 2005 habe ich unter Beifall des gesamten Hauses im September 2006 ausgeführt: "Es wäre im Interesse der Sache sehr wünschenswert, wenn wir aus unserem Modellversuch "öP" eine dauerhafte Einrichtung machen könnten."

Ich glaube deshalb bereits jetzt sagen zu können, dass Ihre Sorgen, das Modell "öP" könnte ersatzlos entfallen, unbegründet sind.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
Vorsitzende des Petitionsausschusses
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

in Ihrer Antwort an Frau Conrads vom 19.12.06 behaupten Sie, auf Abgeordnetenwatch "aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht antworten" zu können. Ich ersuche Sie um Benennung der genauen Vorschrift der Datenschutzbestimmung, die Ihre Behauptung trägt und die Beantwortung der Fragen von Frau Conrads auf Abgeordnetenwatch angeblich unmöglich machen soll.

Bekanntlich hat Frau Conrads die öffentliche Auseinandersetzung mit ihrer Frage auf Abgeordnetentwatch am 12.12.06 bewußt gewählt, nachdem sie jahrelang –auch in der Korrespondenz mit dem Petitionsausschuß des deutschen Bundestages und seiner Vorsitzenden- nichts erreicht hat.
Bis Sie den vorstehend geforderten datenschutzrechtlichen Nachweis erbracht haben, ist davon auszugehen, dass Sie die öffentliche Auseinandersetzung und Aufklärung scheuen und die Angelegenheit weiter vertuschen wollen.

Sie wissen aus einer weiteren –ebenfalls unterdrückten- Petition des Unterzeichners zur Korruptionsbekämpfung an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages aus dem Frühjahr 2006 sehr wohl, dass nicht nur die Aufklärung der Korruptionsfälle an der deutschen Botschaft in Beirut unterdrückt wird, sondern sehr viel mehr Korruptionsbekämpfung in Deutschland. Die vom Petitionsausschuß unterdrückte weitere Petition hat Ihr Geschäftszeichen: 4-16-07-4518-003996. Und Sie kennen aus dieser Korrespondenz den volkswirtschaftlichen Schaden für Deutschland im Jahr 2006: ca. 50 Milliarden Euro. Ich ersuche Sie daher nachdrücklich um schnelle, schonungslose und vollständige Aufklärung der Fragen von Frau Conrads auch hier auf Abgeordnetenwatch. Sie können die Aufklärung der immensen Korruption in Deutschland nicht verhindern, allenfalls verzögern. Dies ist jedoch als Vorsitzende des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages nicht Ihre Aufgabe.

Mit freundlichen Grüßen

, Rechtsanwalt
Antwort von Kersten Naumann
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22.12.2006
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

Schriftverkehr in Petitionsangelegenheiten erfolgt zwischen dem Ausschuß und den jeweiligen Petenten und zwar grundsätzlich auf dem Postweg. Wenn Sie eine Frage zur Bearbeitung Ihrer Petition haben, bleibt es Ihnen unbenommen, an den Ausschuß zu schreiben. Siehe auch: www.bundestag.de

"Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)". Im übrigen weise ich darauf hin, daß Entscheidungen im Petitionsausschuss durch alle Abgeordnete und Fraktionen getroffen werden und Mehrheitsentscheidungen sind - auch zu Ihrem Antrag auf öffentliche Petition. Sie selbst haben die Bearbeitung als normale Petition abgelehnt und die Unterlagen zurückgefordert, was auch geschehen ist. Ihre haltlosen Unterstellungen im Bezug auf die Bearbeitung von Petitionen weise ich hiermit zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

in ihrer Fragestellung vom 12.12.2006 hat Frau Conrads unter anderem wissen wollen, an wen man sich wenden könne, wenn der Petitionsausschuß seit Jahren nicht antwortet.
Zumindest dieser Teil der Frage kann ohne Verletzung datenschutzrechtlicher Belange beantwortet werden.
Da auch mich dies interessiert, bitte ich Sie um Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kersten Naumann
2Empfehlungen
08.01.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Jeder Eingang beim Petitionsausschuss wird nach den "Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)" siehe unter
www.bundestag.de
geprüft und - soweit eine Anerkennung als Petition erfolgt – erhält der Petent einen Eingangsbescheid mit einer Petitionsnummer. Darüber hinaus werden auch Bitten und Anfragen durch Rat, Auskunft, Verweisung und/oder Materialübersendung beantwortet.
Die Bearbeitung der Petition erfolgt gewissenhaft nach den oben genannten Verfahrensgrundsätzen und auf der Grundlage des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses - siehe auch unter
www.bundestag.de .

Die Behandlung, Bearbeitung, Einholung von Stellungnahmen von zuständigen Bundesbehörden, deren Auswertung, das Berichterstatterverfahren von jeweils mindest einem Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen und einem Abgeordneten der Oppositionsfraktionen und die endgültige Behandlung im Ausschuss und schließlich im Parlament benötigt eine gewisse Zeit. Oftmals werden im laufenden Verfahren weitere Unterlagen wie neuere Erkenntnisse und/oder Dokumente von den Petenten selbst eingereicht, die wiederum eine erneute Bearbeitung auslösen.
Der Petitionsausschuss und seine Abgeordneten sind jedoch stets bemüht, ein Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Nach dem Abschluss eines Verfahrens erhält auch jeder Petent Auskunft per Endbescheid über den Ausgang des Verfahrens. Es bleibt jedem Petenten während des Verfahrens unbenommen, sich nach dem Stand seiner Petition zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

1.) es gibt –entgegen Ihren Behauptungen vom 19.12.06- keine datenschutzrechtliche Vorschrift, die es Ihnen als Ausschussvorsitzende verbietet, im Einverständnis mit der Petentin, hier Frau Conrads, zu den von ihr angesprochenen Fragen öffentlich Stellung zu nehmen.

2.) Tatsächlich scheuen Sie lediglich die öffentliche Auseinandersetzung mit den Anliegen von Frau Conrads und anderer Bürger sowie der Korruptionsbekämpfung im Besonderen.

3.) Sie haben im Jahr 2006 zwei öffentliche Petitionen des Unterzeichners zur
1.) Bekämpfung der Korruption in Deutschland und
2.) Demokratisierung des Petitionswesens beim deutschen Bundestag
nicht angenommen.
Die beiden vorgenannten Petitionen können unter
www.kuechenkabinett.org/ >> " Petitionen ... " oder
kuechenkabinett.org nachgelesen werden.

4.) Wie unglaubwürdig und zerrüttet das von Ihnen als Ausschussvorsitzende des Petitionsausschusses wesentlich mitgeprägte Verhältnis der Deutschen zur Politik geworden ist, können Sie in der am 27.12.2006 veröffentlichten Forsa Umfrage nachlesen: Danach glauben 82 Prozent der Deutschen, dass die PolitikerInnen auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht nehmen.

5.) Zu dieser Abwendung von der Politik und Politikverdrossenheit tragen Sie als Ausschussvorsitzende des Petitionsausschusses wesentlich mit bei, wie u.a. auch die Reaktionen von Frau Conrads, Herrn Frieseckes oder des Unterzeichners beweisen.

6.) Ignorieren und bestreiten Sie daher nicht weiter völlig untauglich und unglaubwürdig politische Realitäten und gesellschaftliche Probleme, sondern nehmen Sie die auch von den Bürgern aufgezeigten Lösungswege für diese Probleme an.

7.) Dafür lassen Sie sich vom deutschen Bürger und Steuerzahler mit den von Ihnen mitbeschlossenen Gesetzen auch sehr teuer bezahlen. Was halten Sie von den Thesen?

Hochachtungsvoll
, Rechtsanwalt
Antwort von Kersten Naumann
6Empfehlungen
08.01.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,
ich verweise auf meine Antwort vom 22.12.2006 an Sie. Interna von Petitionen Dritter werden verständlicherweise nicht weitergereicht. Ich habe ebenfalls darauf verwiesen, dass Entscheidungen über die Annahme von öffentlichen Petitionen den Mehrheitsverhältnissen im Ausschuss unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Ihre Frage an Kersten Naumann
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