Kersten Naumann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Kersten Naumann
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Thüringen
weitere Profile
(...) Das Verbot erfolgte: 1. weil eine größere Zahl von Rechtsextremisten die Demo für ihre Zwecke missbrauchen wollte, was durch die Anwesenheit von Führung und Anhängern des Vlaams Belang und der Lega Nord auch deutlich wurde und 2. weil die Demo "hasserfüllte und ausdrücklich islamophobe Botschaften" transportieren sollte (so die Verbotsbegründung des Bürgermeisters von Brüssel). Dass die Polizei gegen eine Demo von ausgesprochenen Demokratiegegnern und Rassisten vorgeht, gehört zu ihren Aufgaben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Kersten Naumann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,
wie stehen Sie zu der Tatsache, dass der Petitionsausschuss die Entscheidungen, die er trifft, nicht begründen muss und dies auch nicht tut. Wie sehen Sie des Weiteren die beschränkte Eingriffsmöglichkeiten des Petitionsauschusses, eine Petition maximal als material zu übersenden. Wie sehen die Ernsthaftigkeit mit der die Ministerien auf den Auschuss reagieren? Als letztes würde mich gern interessieren, wie überlastet der Auschuss ist und wie sich das auf das Bearbiten der Petitionen auswirkt. (Gleiche Texte der Beantwortung für verschiedene Petitionen; Artikel 17 GG - contra- lange Bearbietungszeit; oftmals kein Ergebnis...)
Antwort von Kersten Naumann
8Empfehlungen
23.01.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie gehen von falschen Tatsachen aus. Jede Petition wird nach den "Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)" siehe unter www.bundestag.de behandelt und bearbeitet:

1. Jede Beschlussempfehlung zu einer Petition enthält zwingend auch eine Begründung. Zu den Petitionen holt der Ausschussdienst in der Regel Stellungnahmen der Bundesregierung oder anderer zur Auskunft verpflichteter Stellen ein, sofern nicht zu bereits vorliegenden sachgleichen Petitionen Stellungnahmen vorliegen (siehe Punkt 7.7 der Grundsätze und Richtlinien). Die Begründung für die Beschlussempfehlung kann in der Ausschusssitzung aufgerufen werden, insbesondere wenn im Einzelfall die Ablehnung eines Antrages zur abschließenden Erledigung in die Begründung aufgenommen werden soll. (siehe Punkt 8.2.2)

2. Wenn Sie jedoch mit "Entscheidungen des Petitionsausschusses" das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter oder der fünf verschiedenen Fraktionen im Petitionsausschuss meinen, so muss ich Ihnen in der Tat gestehen, dass diese entweder im Petitionsausschuss mündlich begründet oder unbegründet bleiben und für den Petenten in der Regel im Einzelnen nicht sichtbar werden. Da sich der Petitionsausschuss ähnlich wie das Parlament zusammensetzt, unterliegen Entscheidungen des Petitionsausschusses über Beschlussempfehlungen den Mehrheitsverhältnissen des Ausschusses. Gemessen an der Zahl der Petitionen kommt es relativ selten vor, dass einstimmig über alle Fraktionen im Petitionsausschuss votiert wird.

3. Der zweite Teil ihrer Frage betrifft die "Eingriffsmöglichkeiten" des Petitionsausschuss. Diese beschränken sich keineswegs nur auf die "Überweisung als Material". Dies ist auch nicht das höchste Votum. Die Vorschläge zur abschließenden Erledigung einer Petition finden Sie unter Punkt 7.14 der Grundsätze und Richtlinien des Petitionsausschusses. Die höchsten Voten, die der Ausschuss vergeben kann, sind Überweisungen zur "Berücksichtigung" oder zur "Erwägung". Jedes Votum ist auch hier schriftlich zu begründen. Lt. Jahresbericht 2006 (über das Jahr 2005) sind vom Petitionsausschuss folgende Beschlüsse ergangen: 6 Petitionen zur Berücksichtigung, 39 zur Erwägung und 266 als Materialüberweisung, nachzulesen auch im Internet des Deutschen Bundestages unter Drucksachen-Nummer 16/2500.

4. Der Petitionsausschuss und sein Dienst sind nicht überlastet. Es gab durch die Wahl im Jahr 2005 und dem damit verbundenen Ausfall von Ausschusssitzungen einige Verzögerungen im Abschluss von Petitionen aus der alten Wahlperiode, die jedoch inzwischen größtenteils abgearbeitet werden konnten. Der Petitionsausschuss bearbeitet jedes Jahr im Schnitt zwischen 18.000 bis 20.000 Petitionen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
MdB DIE LINKE.
Vorsitzende des Petitionsausschusses
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
04.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

seit dem 1. März 2007 ist die "Feinstaub-Verordnung" in Kraft. Dies hat zur Folge, dass ältere Wagen ohne geregelten Katalysator in Umweltzonen nicht mehr gefahren werden dürfen.
Ich besitze einen Volvo P164 (Baujahr 1969 mit Benzin-Motor). Von diesem Fahrzeug wurden lediglich 153.179 Fahrzeuge hergestellt. Der Wagen ist wg. seines guten und originalgetreuen Zustandes und seines Alters als Oldtimer zugelassen (H-Kennzeichen).

Ich bin daher persönlich betroffen, da ich ein historisches Kraftfahrzeug besitze und in Innenstadtnähe von Hannover wohne. Eine Nachrüstung des Wagens mit einem Katalysator ist leider nicht möglich. Der Einbau einer Autogasanlage ist verboten, da dadurch die Originalität des Fahrzeuges nicht mehr gegeben ist und führt zu einer negativen Begutachtung und ist damit nicht H-Kennzeichen fähig.

Ich bin kein "Schrauber", daher lasse ich den Wagen mit viel Aufwand und Geld pflegen = Investitionen in die Wirtschaft. Im Alltag fahre ich mit dem ÖPNV = Schonung der Umwelt. So kommen pro Jahr nur ca. 2000 - 3000 km Fahrkilometer zusammen. Trotzdem würde eine Sperrung für mich quasi eine Zwangs-Stilllegung bedeuten. Die Zuteilung des H-Kennzeichens und die Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut würden dadurch ad absurdum geführt. Es wäre zu vergleichen mit einem denkmalgeschützten Altbau, der nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird.

Grundsätzlich bin ich für Maßnahmen, die der Umwelt/dem Klimaschutz zugute kommen. Wie beschrieben, habe ich jedoch keine Möglichkeiten meinen Wagen umzurüsten.

Wie ist Ihre persönliche Meinung und wie sehen Sie die Chancen, dass derartige Fahrzeuge künftig mit einer bundesweiten Ausnahmeregelung rechnen können?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Kersten Naumann
6Empfehlungen
03.04.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrte Frau ,

mit den neuen Regelungen zur Autozulassung ab März 2007 reicht für Oldtimer eine Hauptuntersuchung aus, um ein rotes Kennzeichen mit der Ziffer 07 zu erhalten. Es ermöglicht jetzt auch Fahrzeugen, die über 30 (bisher 20) Jahre alt sind, die Teilnahme an Oldtimerfahrten einschließlich An- und Abreise sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Das Fahren in Umweltzonen ist für H-Mobile nicht vorgesehen bzw. wird in speziellen Fällen keine Umweltplakette erteilt. Um dies zu umgehen, gibt der test 4/2007 (S. 6) den Tipp, möglicherweise auf das H-Kennzeichen zu verzichten, um bei der KfZ-Zulassung in eine Emmissionsschlüsselnummer zugeteilt zu werden und eine Plakette zu erhalten. Für nähere Einzelheiten wenden Sie sich an einen Fahrzeuggutachter oder unsere verkehrspolitische Sprecherin Frau Dorothee Menzner ( dorothee.menzner@bundestag.de ). Es bleibt Ihnen unbenommen, eine Petition zur Handhabung der Feinstaub-Ordnung an den Bundestag zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.04.2007
Von:

Ich wünsche mir, dass das Cannabisverbot aufgehoben wird, da es den Schwarzmarkt fördert, wenn man Cannabisprodukte ausschließlich dort erwerben kann. Ausserdem interessiert es einen "illegalen" Dealer nicht ob ein Jugendlicher 12 oder 14 oder 16 ist! Desweiteren wird auf dem Schwarzmarkt aus vergleichsweise harmlosen Cannabis durch Streckmittel ein giftiges Gemisch.

Und nun bitte sagen Sie mir, wie kontrolliert man etwas besser als durch "Kontrollierte Abgabe"? -> siehe Coffeeshop-Modell in den Niederlande. Seit Jahrzehnten nachweislich erfolgreicher als das was hier in Deutschland gespielt wird.... sind unsere Kinder etwa bloß Versuchsobjekte???
Es sollte hier um Jugendschutz gehen und genau das Gegenteil wird durch ein Cannabisverbot, wie es zur Zeit exestiert erreicht!
Antwort von Kersten Naumann
7Empfehlungen
25.04.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

Cannabis gilt vielen Konsumenten als Schutzmaßnahme gegen die Tabaksucht: Doch das Pur-Rauchen von Marihuana ist mindestens ebenso ungesund wie Tabakrauch. Die British Lung Foundation hat einen Bericht vorgelegt, nach dem das Rauchen von reinem Marihuana schädlicher ist als Tabakkonsum. Drei Marihuana-Joints am Tag richten demnach in den Atmungsorganen ebenso großen Schaden an wie zwanzig Zigaretten. Das Kondensat aus dem Marihuana-Rauch enthält etwa fünfzig Prozent mehr krebserregende Stoffe als das aus Tabak.

Eine Umfrage hatte ergeben, dass 79 Prozent der Jugendlichen das Marihuana-Rauchen als «ungefährlich» einstuften. Nur zwei Prozent der Befragten waren sich der Risiken bewusst. Dabei hat der Konsum seit den sechziger Jahren mit den neuen Hanf-Züchtungen und steigendem Gehalt des Wirkstoffs THC zugenommen. Die psychoaktive Substanz setzt die Widerstandskraft des Immunsystems herab und erleichtere so Infektionen der Atemwege. Darüber hinaus kann der Konsum THC-haltiger Produkte die Entwicklung von Schizophrenie begünstigen.

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen für sich und sagen nichts über das moralische Für und Wider des Cannabis-Konsums, stellen aber klar, welche gesundheitlichen Risiken Raucher eingehen. Ich persönlich und auch als Abgeordnete vertrete deshalb den Standpunkt, Cannabis wie andere Drogen abzulehnen und nicht freizugeben. Cannabis ist eine Einstiegsdroge. Sie mögen das als moralische Keule empfinden. Ich möchte, dass weniger Menschen durch Cannabiskonsum abhängig oder krank werden.

Allerdings setze ich mich für den Einsatz von Cannabis als medizinisch wirksames Mittel zur Medikamentenproduktion ein, z.B. als Schmerzmittel Dronabinol, dass zwar schon auf dem Markt aber noch nicht von den Krankenkassen zugelassen ist. In klinischen Studien in Großbritannien war gezeigt worden, dass die Cannabis-Medikamente Schmerzen bei Kranken mildern können, die an Multipler Sklerose, den Folgen einer Rückenmarksverletzung oder einer Krebserkrankung leiden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.05.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

könnten Sie mir sagen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis eine Petition durch den Ausschuss bearbeitet wurde und das endgültige Ergebnis dem Absender mitgeteilt wird?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Kersten Naumann
10Empfehlungen
21.05.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

diese Frage erreicht mich sehr häufig von vielen Petenten. Allerdings ist sie nicht einfach mit einer Zahl für einen bestimmten Zeitraum zu beantworten. Z.B. können einfache Anfragen oder Petitionen zu sachgleichen Themen, die bereits den Petitionsausschuss und das Parlament durchlaufen haben und abgeschlossen wurden, innerhalb weniger Tage durch den Petitionsausschussdienst beantwortet und beschieden werden. Das normale Verfahren sieht vor, dass der Petent zu einer eingereichten Petition innerhalb von 10 Tagen einen Eingangsbescheid erhält. Dazu wird durch den Petitionsausschussdienst dann die entsprechende Bundesbehörde um Stellungnahme gebeten. Hierfür hat die betreffende Bundesbehörde eine Frist von bis zu 8 Wochen Zeit zur Beantwortung. Gibt sich der Petent mit der Antwort zufrieden und legt kein Widerspruch ein, dann kann über ein solches Verfahren die Petition innerhalb einiger Wochen abgeschlossen werden.

Legt der Petent Widerspruch ein, erarbeitet der Petitionsausschussdienst eine Beschlussempfehlung und ein Berichterstatterverfahren wird eröffnet. Die Berichterstatter – jeweils ein Abgeordneter von der Koalition und der Opposition – erhalten nacheinander die Petitionsakte, um ein Votum zu finden. Üblich sind hier Fristen von ca. 3 Wochen je Berichterstatter. Erst dann geht die Petition mit den Voten in den Petitionsausschuss wird von allen Ausschussmitgliedern votiert und geht danach schließlich als Drucksache in das Parlament und wird hier ebenfalls von allen Fraktionen abgestimmt.

Das gesamte Verfahren bis zum Endbescheid kann durchaus ein halbes bis zu einem Jahr dauern. Bei komplizierten Fällen mit mehreren Stellungnahmen von verschiedenen Behörden, bei mehrwöchigen Sitzungspausen (Sommerloch oder Wahlen) oder bei Überweisung von Petitionen zu Gesetzesänderungen in andere Fachausschüsse, bei anhängigen Gerichtsverfahren oder der Petent selbst schickt nach und nach Unterlagen bei veränderten Konstellationen, kann sich das Prozedere entsprechend verzögern.

Falls sie selbst Petent sind und eine Frage zu Ihrem speziellen Einzelfall haben, können Sie mich gern anrufen oder mailen.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Naumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
30.08.2007
Von:
von

Sehr geehrte Frau Naumann,

seit über zwei Jahren muss Geflügel im Zuge der Vogelgrippebekämpfung (mit Ausnahmegenehmigungen)eingesperrt werden, damit es nicht mit Zug- bzw. Wildvogelkot in Kontakt kommt. Bislang hat sich die kühne Theorie der Vogelgrippeverbreitung durch Zugvögel vom BMELV und FLI nicht bewahrheitet, viel plausibler ist die Virusverbreitung durch die Massentierhaltung und ihren Warenstrom.

Trotzdem müssen Rassegeflügelzüchter mit artgerechter Geflügelhaltung einstallen und so ihre Tiere aufgrund staatlichen Zwangs tierschutzwidrig halten. Dabei hat der Amtstierarzt Auslegungsspielraum und kann unabhängig von dem generell falschen Lösungsansatz "Einstallung artgerechter gehaltener Tiere zum Schutz der tierunwürdigen Massentierhaltung" nach seinem Fachwissen Ausnahmen zulassen.

Hier fiel der Amtstierarzt aus dem Kyffhäuserkreis (Ihr Wahlkreis)besonders negativ auf. Auf die Bitte der Geflügelzüchter, die generelle Stallpflicht zu überdenken, äußerte er: "Wir sind nicht da um zu denken. Es gibt Fakten und Gesetze." Die betroffenen Züchter aus Ihrem Wahlkreis fühlen sich entrechtet und allein gelassen!

Die Aussage des Amtstierarztes widersprich jedem gesunden Menschenverstand und zerstört den Glaube in die Politik, denn der Amtstierarzt soll durchaus denken und dabei die Fakten und Gesetze zum Wohle des Tierschutzes auslegen und nicht dagegen. Können Sie den Züchtern helfen und etwas unternehmen, damit der Amtstierarzt anfängt zu denken und seinen gesetzlicherseits zugestandenen Spielraum zum Wohle der artgerechten Tierhaltung nutzt? Bitte erklären Sie sich als MdB nicht für nicht zuständig, sondern nutzen Sie im Interesse Ihrer Wähler Ihre persönlichen Kontakte zur Kreispolitik!

Beste Grüße
v.
Antwort von Kersten Naumann
4Empfehlungen
11.09.2007
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

in meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag habe ich die von Geflügelzüchtern eingereichte Petition gegen eine generelle Stallpflicht im Kyffhäuserkreis unterstützt und mehrere Gespräche mit den Betroffenen in meinem Wahlkreis geführt. Entsprechend dem demokratischen Modell finden auch im Petitionsausschuss nur die Mehrheitsentscheidungen Anerkennung. Sie müssten sich mit Ihrer Kritik auch und vorrangig an die Mehrheitsfraktionen und deren Abgeordnete wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Kersten Naumann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.