Kersten Naumann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kersten Naumann
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Thüringen
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In meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag habe ich die von Geflügelzüchtern eingereichte Petition gegen eine generelle Stallpflicht im Kyffhäuserkreis unterstützt und mehrere Gespräche mit den Betroffenen in meinem Wahlkreis geführt. Entsprechend dem demokratischen Modell finden auch im Petitionsausschuss nur die Mehrheitsentscheidungen Anerkennung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Naumann,

  • meine öffentliche Petition/ID-Nr.: 572 zur rein MORALISCHEN (!) Rehabilitierung (konkret: Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION) der politisch verfolgten- und pauschal als "Nazis und Kriegsverbrecher" kriminalisierten SBZ-Opfer - im Zuge der totalitären DURCHSETZUNG der Boden-/industriereform/1945-49 - wurde mit regelrechten "Killerphrasen" - OHNE jedwede Einholung einer Stellungnahme von Rechtsexperten des Justizministeriums oder (wie von mir dringend erbeten:) des Menschenrechtsausschusses - wie folgt abgeschmettert :

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte.

Begründung

(...) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind.

(...) Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) beantwortet worden. (...) Dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen.


>>> Meine Fragen an Sie :

1. Wer VERBIETET heute dem deutschen Gesetzgeber (Bundestag) die o.g. politischen SBZ-Verfolgungsopfer/1945-49 rein MORALISCH (!) zu rehabilitieren ?

2. Wie kommt der Pet.-Ausschuss zu der m.E. unwahren (!) Behauptung, das AusglLeistG aus 1994 ersetze ein Reha-Gesetz ?


MfG


Dipl.-VerwW. (FH)
Antwort von Kersten Naumann
34Empfehlungen
02.09.2008
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen. Zwei Berichterstatter jeweils einer von der Koalition und der Opposition sind zum selben Ergebnis gekommen. Der gesamte Petitionsausschuss hat sich in dieser Angelegenheit einstimmig verhalten und das Petitionsverfahren zum Abschluss gebracht genau aus den Gründen, von denen Sie teilweise aus der Beschlussbegründung zitieren. Die Frage nach einem Verbot oder Untätigkeit des Deutschen Gesetzgebers ist abwegig, da jede Fraktion im Parlament entsprechend den demokratischen Prinzipien tätig werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,
mein Anliegen betrifft die Dauer von Petitionen und es wäre nett könnten Sie dazu etwas sagen.Konkret:

Im Dezember 2005 wurde eine Petition eingereicht. Kritisiert wurde das Verhalten der deutschen Botschaft in Armenien einem Familienangehörigen kein Visum für einen touristischen Kurzzeitbesuch zu erteilen. Ziel der Petition war es die Umstände der Entscheidung aufzudecken und anzuregen wie bei zukünftigen Anträgen auf ein Besuchsvisum unter Beachtung der Ansicht des Petitionsausschusses entschieden werden sollte.

Bis heute -also nach nunmehr weit mehr als 2 Jahren- liegt zu dieser Petition keine Beschlussempfehlung vor. Der Angehörige in Armenien der hier seine Tochter und Enkelkinder besuchen wollte und will würde das bestimmt gerne immer noch machen und wartet immer noch auf den Ausgang dieser Petition.
Wie können sie Bürgern glaubhaft versichern wir haben funktionierende Petitionsverfahren wenn über so lange Zeiträume keine Beschlussempfehlungen getroffen werden?
Können Sie versichern sich nun mit etwas mehr Nachdruck für eine Beschlussempfehlung einzusetzen die das Verfahren beendet?
Antwort von Kersten Naumann
7Empfehlungen
07.08.2008
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Verärgerung über ein langes Petitionsverfahren kann ich gut verstehen. Leider sind bei der Bearbeitung jeder Petition bestimmte Abläufe und Fristen einzuhalten, die Sie gern unter www.bundestag.de button Petitionen in den "Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden" einsehen können. Bzgl. Ihrer betreffenden Petition ist das Verfahren so weit fortgeschritten, dass die Voten der einzelnen Berichterstatter verschiedener Fraktionen vorliegen und nach der Sommerpause die Petition im Petitionsausschuss behandelt wird. Um Zwischenmitteilungen bei langen Verfahren zu erhalten, wäre es besser, sich direkt mit Ihrer Petitionsnummer an den Petitionsausschuss bzw. an den in der Eingangsbestätigung benannten Sachbearbeiter zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.09.2008
Von:
-

Betr. Öffentliche Petition(en)


Weshalb wird das Ergebnis (und vielleicht auch die Begründung) einer öffentlichen Petition nicht auch offentlich nachlesbar veröffentlicht ?

Gibt es eine Möglichkeit, dies zu erfahren, wenn man nicht der Einreicher der Petition ist ?
Antwort von Kersten Naumann
11Empfehlungen
22.09.2008
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr -,
bei öffentlichen Petitionen wird natürlich auch das Ergebnis ins Internet eingestellt, sofern das Petitionsverfahren abgeschlossen ist. Klicken Sie auf eine öffentliche Petition in der Tabelle unter itc3.napier.ac.uk , bei der unter "Stand des Verfahrens" angegeben ist: "Petitionsverfahren abgeschlossen".
Der dann im Tabellenkopf angegebener Button "Stand der Bearbeitung" öffnet ein weiteres Fenster, in dessen Text das blau geschriebene Wort "Begründung" ebenfalls angeklickt werden muss. Es erscheint die Beschlussbegründung des Petitionsausschusses im pdf-Format. In dieser Begründung findet sich am Ende auch immer das mehrheitliche Votum des Petitionsausschusses. Allerdings sind in der Mehrheit der Fälle nicht die Voten der Opposition aufgeführt, es sei denn die entsprechende Fraktion hat ein bestimmtes Verfahren aufgerufen; Zitat aus den Grundsätzen: "8.2.2 Aufruf der Begründung für die Beschlussempfehlung Die Begründung für die Beschlussempfehlung wird in der Ausschusssitzung nur ausnahmsweise aufgerufen, insbesondere wenn im Einzelfall die Ablehnung eines Antrages zur abschließenden Erledigung in die Begründung aufgenommen werden soll." Zitat Ende.

Die Einsicht in die Begründung ist für alle Internetnutzer möglich,
nicht nur für den Petenten selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann
Gibt es keine öffentliche Petitionen mehr, da die letzte Petition in gestern in der Mitzeichnung endete oder hat die Sommerpause was damit zu tun?
mit freundlichen Gruss W.
Antwort von Kersten Naumann
9Empfehlungen
29.09.2008
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

bisher lief das Projekt "Öffentliche Petitionen" immer noch im Modellversuch in Nachahmung des Schottischen Modells und auch über einen Schottischen Server. Am 13. Oktober 2008 soll dieser Modellversuch nun in den Regelbetrieb übernommen werden und auch über eine Software des deutschen Bundestages laufen.
Ich kann Ihnen versichern, dass mit dem 13. Oktober gegen 12 Uhr alle bisher angesammelten Öffentlichen Petitionen dann eingestellt werden. Für die Umstellung auf den eigenen Server müssen die im Internet bereits befindlichen Petitionen aus technischen Gründen erst auslaufen. Für die Übergangszeit bitten wir um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Naumann,

wie haben Sie es geschafft, als Abgeordnete der Linken, die von den "Volksparteien" ja sehr stiefmütterlich behandelt werden, Vorsitzende eines Ausschusses zu werden? Erachtet die große Koalition öffentliche Petitionen als so unwichtig, dass sie dem Ausschuss keine Beachtung schenkt und es ihr deshalb egal ist, wer Vorsitzender wird? Was passiert mit von Bürgern eingereichten Petitionen? Welche Vorgaben bestehen, um ein Rederecht vor dem Petitionsausschuss zu bekommen? Was passiert danach? Landen die Petitionen alle im Müll und werden fortan ignoriert? Hat eine von Bürgern eingereichte öffentliche Petition jemals Konsequenzen gehabt, beispielsweise indem der Bundestag ein Gesetz im Sinne der Petition erlassen hat?

Ist der Petitionsausschuss nicht in Wahrheit ein Placebo, um so zu tun, als interessiere man sich für die Bürger?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Kersten Naumann
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14.10.2008
Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,

Vorsitzende/r eines der bestehenden 22 Ausschüsse wird man nach einem bestimmten Wahl- und Losverfahren, das entsprechend den Wahlergebnissen die Vorsitze gerecht auf die Fraktionen aufteilt. Die Fraktion Die Linke hat übrigens auch den Vorsitz über den Gesundheitsausschuss. In der Geschichte des Petitionsausschusses haben bisher alle Fraktionen einmal den Vorsitz gehabt. Im Internet www.bundestag.de
finden Sie u.a. die rechtlichen Grundlagen, die Geschichte, die Ausschussmitglieder, Audios und Videos zu öffentlichen Anhörungen, Pressemitteilungen, Jahresberichte und Formulare zur Einreichung einer Petition oder öffentlichen Petition. Darüber hinaus können Sie sich auch Informationsmaterialien und Broschüren einzelner Jahresberichte zuschicken lassen und diese im Internet anfordern.

Keine Beschwerde oder Bitte wird als unwichtig erachtet oder wandert gar in den Müll. Jede Petition wird von den mehr als 70 Sach- und MitarbeiterInnen des Petitionsausschussdienstes bearbeitet und durch den Petitionsausschuss beschieden. Bei rund der Hälfte aller Petitionen wird ein Berichterstatterverfahren durchgeführt, in denen Abgeordnete verschiedener Fraktionen über die Petition im Ausschuss berichten. Sehr erfolgreich ist der Modellversuch "Öffentliche Petitionen", der am 13. Oktober 2008 ständig in den Wirkbetrieb übergegangen ist. Auch den Bearbeitungsstand, die Stellungnahmen der Bundesbehörden und die Beschlussbegründung des Ausschusses sind bei den Öffentlichen Petitionen im Internet einsehbar.
Petenten erhalten in öffentlichen Ausschusssitzungen Rede- und Fragerecht, sofern Sie aufgrund einer eingereichten Öffentlichen Petition vom Petitionsausschuss eingeladen worden sind. Im Normalfall sind die Sitzungen des Petitionsausschusses nicht öffentlich, da es zu einem großen Teil auch um Petitionen geht, die Privatpersonen und nichtöffentliche Probleme betreffen.
Positive Beispiele von Petitionen, die zu einer politischen Lösung bis hin zu Gesetzesänderungen geführt haben, sind in den jeweiligen Jahresberichten nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen Kersten Naumann
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