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Sehr geehrte Frau Krefft,
Sie wiesen in Ihrer Antwort zurecht darauf hin, daß das Strafrecht Bundesrecht ist.
Allerdings haben eben Bundestagsabgeordnete bis jetzt nicht Stellung genommen, so - neben dem schon genannten Dr. Lotter, FDP- zum Beipiel auch nicht die ehemalige Familienrichterin Winkelmeier-Becker (CDU), der die Fragestellerin Müller im Sommer 2011 sogar den Hinweis auf eine einschlägige juristische Monografie mitgab (nämlich auf DITTRICH: Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9, Link 2).
Den Leiter des Jugendamtes Leipzig schrieb ich schon vor Monaten an mit der Bitte, mir die Gepflogenheiten auch in Bezug auf den Umgang mit Drittgeheimnissen mitzuteilen.
Eine Antwort auf das Anschreiben zum Schutz von Privatgeheimnissen (dessen Wortlaut ich oder eine Bürgerin Leipzigs Ihnen vorlegen könnte) erfolgte aber bis heute nicht.
Was halten Sie vor dem skizzierten Hintergrund davon, die Angelegenheit nicht nur mir zuliebe rasch dahingehend abzuklären
1. wie "B 90/ GRÜNE" als Partei die Drittgeheimniskontroverse - z.B. gemäß Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder/ und auch zum Zweck des Erhaltes eines Grund-Vertrauens z.B. in Ärzte - auflösen wollen.
2. was Sie z.B. von Sozialamts- und Jugendamtsmitarbeitern bzw. von allen Angestellten / Beamten in Leipzig verlangen - und sich selber abverlangen - würden (hinsichtlich der Schweigepflichtentbindung für die Geheimnisse Dritter, die ihnen im Dienst bekannt werden), kämen Sie an die Macht.
Mit frdl. kollegialen Grüßen
Dipl. med.


Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1)
www.abgeordnetenwatch.de
2)
www.abgeordnetenwatch.de