Karl Sasserath (GRÜNE)
Kandidat Bürgermeisterwahlen Nordrhein-Westfalen 2009
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Grunddaten
Karl Sasserath
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
Leiter Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.
Wohnort
Mönchengladbach
Stadt
Mönchengladbach
Ergebnis
6,3%
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(...) Dass Demokratie lebendig und beteiligungsorientiert sein sollte, entspricht seit jeher meiner politischen Auffassung. Weil das Bonner Projekt ein gutes Beispiel gelebter Transparenz darstellt, unterstütze ich auch für eine solche Plattform in Mönchengladbach. Ich sehe hierin auch eine Möglichkeit, der in Mönchengladbach leider extremen Wahlenthaltung entgegenzuwirken. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Sasserath,

in vielen Städten und Gemeinden werden die Bürger an der Aufstellung des Haushaltes beteiligt. Damit ist nicht die Einbindung von Vereinen und Lobbyisten gemeint. Sondern die Beteiligung eines ganz normalen Bürgers wie ich es bin, ohne irgendwelche Schnittstellen zu Parteien, Vereinen oder sonstigen Interessengruppen.

Werden Sie – und Ihre Partei - in der nächsten Legislaturperiode die Bürger an der Haushaltserstellung beteiligen?
Wenn ja, in welcher Form soll die Beteiligung stattfinden?
Ab welchem Haushaltsjahr soll die Beteiligung beginnen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl Sasserath
4Empfehlungen
31.07.2009
Sehr geehrte Herr

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage. Ich setze mich für die Beteiligung ganz normaler Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerhaushaltes ein. Alle Städte in Deutschland zeigen, für die Einführung von Bürgerhaushalten sind politische Mehrheiten in den Räten und Bezirksvertretungen erforderlich

Sollte ich und meine Fraktion in der nächsten Legislaturperiode im Rat der Stadt Mönchengladbach oder Bezirksvertretungen über eine entsprechende politische Mehrheit verfügen oder beteiligt sein, werden wir entsprechende Anträge, mit dem Ziel die Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltserstellung zu beteiligen, einbringen und verabschieden. ?

Für einen Bürgerhaushalt sind folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:

1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts? oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäu?erten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.

Als Oberbürgermeister werde ich zuerst die Fraktionen des Rates über das Instrument des Bürgerhaushaltes interfraktionell informieren. Dann werde ich im Rahmen der interfraktionellen Kommunikation der Klärung der Frage nachgehen, inwieweit die Fraktionen einem solchen Vorhaben zustimmen werden, wenn eine entsprechende Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters in den Rat eingebracht wird, denn für die Einführung eines Bürgerhaushaltes in Mönchengladbach ist eine Ratsmehrheit oder die in einer Bezirksvertretung erforderlich.

Da der Bürgerhaushalt eines der erfolgreichsten politischen Partizipations-instrument der letzten Jahre ist, werde ich mich als Oberbürgermeister nachhaltig dafür einsetzen, dass die Stadt Mönchengladbach zukünftig zu den Großstädten in Europa, die Bürgerhaushalte in ihren Kommunen eingeführt haben, gehört.

Die Einführung des Bürgerhaushaltes bzw. die Beteiligung soll spätestens zum Haushaltsjahr 2010 beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Sasserath,

vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema Martinshorn. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass Sie Ihr Vorhaben durchsetzen können.

Gerne möchte ich noch von Ihnen wissen, wie Sie zu einer Teilnahme der in Deutschland wohnenden nicht-EU-Bürger an den Kommunalwahlen stehen.
Es kommt mir ziemlich komisch vor, dass hier einen Unterschied gemacht wird zwischen EU und nicht-EU, es würde mich auch nicht wundern, wenn diese Bedingung sogar streitig mit der Verfassung wäre aufgrund einer Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft. Es ist ja auch nicht so, dass ein in Deutschland wohnhender und arbeitender nicht-EU-Bürger weniger Steuern zahlen müsste als ein in Deutschland wohnhender und arbeitender EU-Bürger.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort und viel Erfolg für die Wahl!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karl Sasserath
2Empfehlungen
05.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre positive Resonanz auf meine Antwort. Ich reiche Ihre Wünsche an die bündnisgrünen VertreterIn im Umweltausschuss Herrn Dr. Graefe und Frau Blaese, die sich in der Sache engagieren weiter.

Ich unterstütze die Forderung nach einer Teilnahme der in Deutschland wohnenden nicht-EU-BürgerInnen an den Kommunalwahlen. No taxation without representation (dt. Keine Besteuerung ohne Vertretung) lautete eine zentrale Forderung, die am Beginn der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung stand. Es war das Aufbegehren, derjenigen, die in Amerika geboren oder eingewandert waren, dort lebten und Steuern an England zahlen mussten, aber im englischen Parlament nicht mit Sitz und Stimme vertreten waren. Das Ergebnis ist bekannt: Mit der Boston teaparty begann der Aufstand gegen die britischen Kolonialisten und die Geburt der Vereinigten Staate. Seltsamer Weise fällt mir gerade bei Ihrer Frage dieser historische Vergleich ein.

Regelmäßig treffe ich Freunde und gute Bekannte, die hier geboren sind oder seit Jahrzehnten in Deutschland leben, arbeiten und hier ihre Steuern zahlen. Mit deutschen Partnerinnen und Partnern leben; Kinder haben, die Deutsche sind bzw. die deutsche Staatsanghörigkeit besitzen. Sie sprechen gut deutsch. Kennen die politischen Verhältnisse in Deutschland besser wie viele Menschen, die über die deutsche Staatsanghörigkeit verfügen. Beachten Rechte und Pflichten. Fast alle diese Menschen sind engagierte Mitglieder in unserer Gesellschaft. Gehören Vereinen an, sind kulturell, sportlich und sozial aktiv.

Alle verbindet eines: Sie dürfen in Deutschland nicht wählen. Alle diese Freundinnen und Freunde höre ich immer wieder sagen, wir möchten gerne bei Kommunalwahlen wählen dürfen. Wir möchten aber unsere Staatsangehörigkeiten als AmerikanerIn, BrasilianerIn, SüdafrikanerIn, JapanerIn, Russen/-innen, Türken/Türkinnen u.s.w. dafür nicht aufgeben.

Für mich ist dieser Wunsch politisch nachvollziehbar. Wenn ich viele Jahre im Ausland leben würde, würde ich genau dieselbe Forderung erheben. Insofern halte ich die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für berechtigt und nachvollziehbar. Ich sehe hierin aber auch ein wichtiges Mittel der politischen Partizipation. Und unsere Gesellschaft braucht eine Entfaltung der unterschiedlichsten Formen politischer Beteiligung. Eine lebendige Demokratie braucht eine Fortentwicklung der Mittel politischer Beteiligung. Dazu gehört für mich auch die Umsetzung des kommunalen Wahlrechtes für in Deutschland wohnender und arbeitender nicht-EU-BürgerInnen.

Aus den genannten Gründen unterstütze ich diese Forderung, wobei ich mit mir über die konkrete Umsetzung bzw. Voraussetzungen reden lasse.

Mit freundlichen Grüssen

Karl Sasserath
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