Sehr geehrte Herr
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage. Ich setze mich für die Beteiligung ganz normaler Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerhaushaltes ein. Alle Städte in Deutschland zeigen, für die Einführung von Bürgerhaushalten sind politische Mehrheiten in den Räten und Bezirksvertretungen erforderlich
Sollte ich und meine Fraktion in der nächsten Legislaturperiode im Rat der Stadt Mönchengladbach oder Bezirksvertretungen über eine entsprechende politische Mehrheit verfügen oder beteiligt sein, werden wir entsprechende Anträge, mit dem Ziel die Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltserstellung zu beteiligen, einbringen und verabschieden. ?
Für einen Bürgerhaushalt sind folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:
1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.
3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts? oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.
5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäu?erten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.
Als Oberbürgermeister werde ich zuerst die Fraktionen des Rates über das Instrument des Bürgerhaushaltes interfraktionell informieren. Dann werde ich im Rahmen der interfraktionellen Kommunikation der Klärung der Frage nachgehen, inwieweit die Fraktionen einem solchen Vorhaben zustimmen werden, wenn eine entsprechende Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters in den Rat eingebracht wird, denn für die Einführung eines Bürgerhaushaltes in Mönchengladbach ist eine Ratsmehrheit oder die in einer Bezirksvertretung erforderlich.
Da der Bürgerhaushalt eines der erfolgreichsten politischen Partizipations-instrument der letzten Jahre ist, werde ich mich als Oberbürgermeister nachhaltig dafür einsetzen, dass die Stadt Mönchengladbach zukünftig zu den Großstädten in Europa, die Bürgerhaushalte in ihren Kommunen eingeführt haben, gehört.
Die Einführung des Bürgerhaushaltes bzw. die Beteiligung soll spätestens zum Haushaltsjahr 2010 beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Sasserath