Karl Rombach (CDU)
Abgeordneter Baden-Württemberg 2006-2011
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Grunddaten
Karl Rombach
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
18.01.1951
Berufliche Qualifikation
Ausbildung zum Landwirt, Landwirtschaftsmeister
Ausgeübte Tätigkeit
Landwirtschaftsmeister, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Villingen-Schwenningen
(...) Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz will erreichen, dass bundeseinheitlich eine rechtlich verbindliche Probenahme von Saatgut erfolgt und entsprechende Labormethoden festgelegt werden, damit (bei Einhaltung hoher Standards – Laborakkreditierung) aus gleichen Proben wiederholbare und damit belastbare Ergebnisse erreicht werden. Auf dieser Basis kann die Verwaltung rechtssichere Anordnungen treffen, die auch vor Gerichten Bestand haben. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Karl Rombach
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Rombach,

Ich schreibe ihnen als Bürger ihres Wahlkreises, das Projekt Stuttgart 21 sehe ich durchaus differenziert, was ich aber klar verurteile ist der massive, gewaltsame Polizeieinsatz gegen Demonstranten am 30.09.2010.

Wie stehen sie zu diesen gewaltsamen Einsätzen? Sind sie hier auf einer Linie mit der Landesregierung, die in Person von Heribert Recht, diese Einsätze, auch gegen ältere Menschen und Kinder für gerechtfertigt hält oder haben sie dazu eine differenzierte Position?

Im weiteren stellt sich die Frage wie das weitere Vorgehen aussehen soll, wird hier auf Jahre ein Konflikt aufrecht erhalten? Wäre eine Volksabstimmung nicht der bessere Weg?

Mit freundlichen Grüßen,
Standard-Antwort von Karl Rombach
1Empfehlung
13.10.2010
Karl Rombach
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Mail und Ihre Frage zu Stuttgart 21. Sehr gerne möchte ich Ihnen zu diesem wichtigen Projekt nähere Informationen geben. Bitte teilen Sie meinem Büro unter karl.rombach@cdu.landtag-bw.de Ihre vollständige Anschrift und persönliche Mailadresse mit, damit ich mich schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Möchten Sie sich zu aktuellen Themen der CDU-Landtagsfraktion informieren, besuchen Sie einfach unsere Internetseite. Unter www.cdu.landtag-bw.de können Sie alles über die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten erfahren.

Ich freue mich auf den persönlichen Austausch und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Karl Rombach
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Frage zum Thema Umwelt
13.10.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Rombach

Auf Ihrer Homepage www.karl-rombach.de Konnte ich unter dem Verweis: "es gilt das gesprochene Wort " in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 6.Oktober 2010 im Kapitel 4 folgendes lesen:

um es mit den Worten von Joachim Gauck zu sagen, der sich in einem Fernsehinterview zu den demokratischen Entscheidungen für Stuttgart 21 äußerte: "Die Politiker, die jetzt sagen, ich baue einfach nicht weiter, die dürfen das gar nicht tun, wenn sie sich selbst ernst nehmen." Und genau darum geht es: Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage der Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit in unserem Gemeinwesen.  Es geht um die Gültigkeit und um die Glaubwürdigkeit demokratisch gefasster Beschlüsse.
.
.
Was hieße es denn für unsere Gesellschaft,
• wenn plötzlich Verträge nicht mehr gälten,
• wenn Entscheidungen nach Stimmungslage
getroffen und wieder revidiert würden,
• wenn der Rechtsstaat Rechtssicherheit nicht
mehr garantieren würde?

Ich unterstelle Ihnen hier einfach einmal, dass Sie dieser Rede und auch der Wichtigkeit dass Verträge eingehalten werden zu stimmen.

Wie stehen Sie zu der Tatsache das bei dem sogenannten Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Atomenergie die Verträge welche von den Strom Konzernen mit der Regierung der BRD vereinbart wurden nicht eingehalten werden sollen.

Hier meine Fragen:
1. Was haben Sie unternommen, beziehungsweise werden Sie unternehmen, dass die Verträge eingehalten werden?
2. Kennen Sie das neueste Buch von Herrmann Scheer "Der energethische Imperativ - 100% jetzt"? Wie nehmen Sie in Zukunft z.B. Einfluss auf die Raumplanung der Landesregierung, um nicht, gewollt oder ungewollt, zu den "Bremsern" bei dem Wechsel zu den erneuerbaren Energien zu gehören?
Ich hätte die Frage auch Herrn Mappus stellen können. Dies habe ich mir aber erspart, da Herr Mappus von den 23 an ihn gestellten Fragen keine beantwortet hat.
Standard-Antwort von Karl Rombach
bisher keineEmpfehlungen
14.10.2010
Karl Rombach
Sehr geehrter Herr -,

herzlichen Dank für Ihre Mail und Ihre Fragen zur Kernenergie. Sehr gerne möchte ich Ihnen als Landtagsabgeordneter zu diesem wichtigen bundespolitischen Thema nähere Informationen geben.

Bitte teilen Sie meinem Büro unter karl.rombach@cdu.landtag-bw.de Ihre vollständige Anschrift und persönliche Mailadresse mit, damit ich mich schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Möchten Sie sich zu aktuellen Themen der CDU-Landtagsfraktion informieren, besuchen Sie einfach unsere Internetseite. Unter www.cdu.landtag-bw.de können Sie alles über die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten erfahren.

Ich freue mich auf den persönlichen Austausch und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Karl Rombach
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
09.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Traub,

ich würde gerne wissen, wie sie zum dem Antrag stehen, der unter anderen von ihrem Landwirtschaftsminister in den Bundesrat eingebracht wurde, in dem von der Bundesregierung gefordert wird, eine rasche Gesetzesvorlage zu erstellen, welche die geltende Nulltoleranz für gentechnisch veränderte Organismen im Saatgut durch eine "für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung" ablöst.

Dabei besteht kein Grund, Schlupflöcher für die Missachtung eines strikten Reinheitsgebotes zu eröffnen. Die geltenden Vorschriften sind für die Saatgutunternehmen praktikabel und werden weitgehend eingehalten.

Die Einführung einer "technischen Lösung" hingegen würde bedeuten, Messverfahren so festzulegen, dass ein gewisses Maß an Gentechnikkontaminationen toleriert würde. Damit wird Gentechnik auf dem Acker unsichtbar und entzieht sich der Kontrolle.

Wird die Verunreinigung von Saatgut mit Gentechnik hingenommen, dann ist kein Acker mehr sicher. Die Bauern können nicht wissen, ob sich zum Beispiel auf ihrem Maisacker genmanipulierte Pflanzen befinden. Einmal auf dem Feld kann sich dieser GVO-Mais unkontrolliert ausbreiten. Letztlich landet die Gentechnik unbemerkt in unserem Essen – die Wahlfreiheit des Verbrauchers würde ad absurdum geführt.

Da Europa weitgehend frei von gentechnisch veränderten Pflanzen ist, besteht keine Gefahr, dass die bisherigen Regelungen sich technisch nicht fortführen lassen.

Ich würde gerne wissen:
Sind sie für oder gegen den Antrag?
Wie begründen sie ihre Entscheidung?
Wie stehen sie zu dem Vorwurf, dass der Antrag nicht aus Notwendigkeit sondern nur aus Lobbyinteressen entstanden ist?

Mit freundlichen Grüßen
J.
Antwort von Karl Rombach
bisher keineEmpfehlungen
15.03.2011
Karl Rombach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema gentechnisch-verändertes Saatgut.

Gerne stelle ich Ihnen im Folgenden den aktuellen Sachstand dar:
Derzeit wird versucht, den Eindruck zu erwecken, die baden-württembergische Landesregierung habe ihre bisherige Haltung gegenüber gentechnisch verändertem Saatgut geändert und setze sich auf Bundesebene dafür ein, dass Saatgut nicht mehr frei von gentechnischen Verunreinigungen sein müsse. Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Bewusst oder unbewusst werden Falschinformationen verbreitet.

Aus diesem Grund hat heute der Amtschef des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Dr. Albrecht Rittmann, erklärt: "Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlich festgelegten Regeln zur labortechnischen Untersuchung von eventuell gentechnisch verändertem Saatgut. Deshalb haben alle Länder (mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen) bei der Agrarministerkonferenz am 8. Oktober 2010 in Lübeck die Bundesregierung gebeten, im Vorgriff auf eine rechtliche Regelung, "eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der Nulltoleranz zu ermöglichen".

In diesem Sinne fassten die Amtschefs der Agrarressorts der Länder (mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen) am 20. Januar 2011 in Berlin folgenden Beschluss: "Nachdem nicht zu erwarten ist, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zum Verwaltungsvollzug der Nulltoleranz für Saatgut vorlegt, bitten die Amtschefs der Agrarressorts der o.g. Länder die Bundesregierung, die angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlicher Regelung für den Saatgutbereich unter Beteiligung der Länder baldmöglichst zu erlassen. Sowohl in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wie auch in allen anderen Fällen ist die Messmethode mit niedrigst möglicher Nachweisgrenze nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorzusehen. Jedes hieraus resultierende positive Messergebnis eines nicht in der EU zugelassenen GVO löst die Vollzugsfolgen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift aus. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen, ohne die Nulltoleranz in Frage zu stellen."

Zur Umsetzung dieses Beschlusses brachten die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in einem offenen Verfahren folgenden Antrag in den Bundesrat ein: "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Wege der Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren. Hierfür sollten Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden."
Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Länder angenommen.

Die Forderung nach einem Grenz- oder Toleranzwert oder gar einer Aufweichung der Nulltoleranz, wie behauptet, ist in dem Antrag nicht enthalten. Vielmehr geht es Baden-Württemberg darum, zuverlässige, rechtssichere und rechtsverbindliche Labormethoden und eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Beprobung, Untersuchung und Interpretation der Ergebnisse festzulegen.
Weltweit gesehen werden inzwischen knapp 150 Mio. Hektar mit GVO-Pflanzen angebaut (im Vergleich: die landwirtschaftliche Fläche in Deutschland ca. 17 Mio. Hektar). Diese Anbaufläche verteilt sich fast vollständig auf die Kulturen Mais, Baumwolle, Reis und Raps.
Vor der Aussaat wird in jedem Frühjahr Maissaatgut auf GVO-Verunreinigungen untersucht. Baden-Württemberg untersucht hierbei rund 30 Prozent aller Proben in Deutschland und damit seit Jahren von allen Bundesländern mit Abstand am meisten Maissaatgutproben. Dies zeigt, wie wichtig dem Land das Thema GVO-Verunreinigungen ist.

Unabhängig davon gibt es seit Jahren Schwierigkeiten einer bundeseinheitlichen, rechtssicheren Vorgehensweise bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen im Labor und den darauf fußenden Verwaltungsanordnungen der Länder (die Bundesländer sind zuständig für den Verwaltungsvollzug des Gentechnikrechts). Gegen die Anordnungen wird regelmäßig Klage erhoben. Die hierzu vorliegenden Urteile zeigen ein uneinheitliches Bild.

Die Bundesregierung will daher im Rahmen einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift rechtsverbindliche Regelungen treffen, um einheitliche Labormethoden festzulegen. Die Landesregierung begrüßt dies und unterstützt die Bundesregierung in diesem Bemühen. Dies hat nichts mit einer "Aufhebung der Nulltoleranz" zu tun, sondern mit dem Bemühen, die praktischen Schwierigkeiten, die bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen bestehen, zu lösen. Die Nulltoleranz ist im Gentechnikrecht festgeschrieben.

Mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg ist Baden-Württemberg führend bei der Analyse von Saatgut und hat massiv in die Analysetechnik investiert, um die Untersuchungsmethoden immer weiter zu verfeinern. Die Verwaltung und die wissenschaftlichen Einrichtungen im Land haben damit hohe Kompetenz bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen. Daher wissen wir aber auch, dass die derzeitige Situation bei der Untersuchung von Saatgut auf GVO-Spuren äußerst unbefriedigend ist, da sie mit rechtlichen, technischen und analytischen Unsicherheiten verbunden ist. Grundsätzlich gilt bei Analysen im Labor: Ein Ergebnis muss auch durch ein anderes Labor nachgeprüft und bestätigt werden können. Dies ist normales wissenschaftliches Vorgehen und Grundlage bei allen Schadstoff-Untersuchungen im Lebens- und Futtermittelbereich.
Ringuntersuchungen von verschiedenen akkreditierten Labors mit gleichem Probenmaterial haben in der Vergangenheit jedoch zu sehr uneinheitlichen Ergebnissen geführt. Falsch-positive oder falsch-negative Proben sind bei Werten im Spurenbereich nicht selten. Das heißt, es werden GVO-Spuren gefunden, obwohl die Probe nachweislich kein GVO enthielt oder es kann sein, dass keine GVO-Spuren gefunden werden, obwohl die Probe GVO enthielt.
Auf solch unsicheren Ergebnissen rechtssichere Verwaltungsverfahren zu begründen, ist äußerst schwierig und auch gegenüber den betroffenen Bürgern, Landwirten und Firmen schwer zu begründen. Da die Verfügungen auch spürbare wirtschaftliche Schäden bei den Landwirten oder Saatgutfirmen zur Folge haben, ist es nicht verwunderlich, dass Gerichte regelmäßig mit der Belastbarkeit von Untersuchungsergebnissen und dem daraus resultierenden Verwaltungshandeln befasst werden.

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz will erreichen, dass bundeseinheitlich eine rechtlich verbindliche Probenahme von Saatgut erfolgt und entsprechende Labormethoden festgelegt werden, damit (bei Einhaltung hoher Standards – Laborakkreditierung) aus gleichen Proben wiederholbare und damit belastbare Ergebnisse erreicht werden. Auf dieser Basis kann die Verwaltung rechtssichere Anordnungen treffen, die auch vor Gerichten Bestand haben.

Wie schon in der Vergangenheit gilt auch dieses Jahr, dass Saatgut, das GVO-Verunreinigungen enthält, nicht in den Verkehr gebracht werden darf, das heißt es muss vom Saatguterzeuger zurückgenommen werden. Dies wird von den Verwaltungen der Länder überwacht.
Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode im Landtag mehrfach das Vorgehen und die Sachverhalte detailliert in Stellungnahmen beantwortet. Daher ist es völlig unverständlich, wie nun behauptet werden kann, dass die Nulltoleranz in Frage gestellt werde. Der Bundesratsantrag enthält keinerlei Festlegung von Werten. Auch wurde der Antrag, um auch Ihre dritte Frage zu beantworten, in keinster Weise aus Lobbyinteressen heraus gestellt, sondern wir haben stets die Sicherheit des Verbrauchers im Blick.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Rombach MdL
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Frage zum Thema Umwelt
15.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Rombach,

Am Freitag 18.03.2011 stimmt der Bundesrat darüber ab, ob Saatgut künftig mit gentechnisch manipulierten Samen verunreinigt sein darf.

Ich bitte Sie hier um eine Stellungsnahme wie Sie dazu stehen, wenn die Nulltoleranz beim Saatgut aufgehoben werden sollte. Wie wollen Sie mich als Verbraucher, als Imker, als Bundesbürger vor gentechinsch verunreinigten Lebensmittel schützen?

Antwort von Karl Rombach
1Empfehlung
15.03.2011
Karl Rombach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema gentechnisch-verändertes Saatgut.

Gerne stelle ich Ihnen im Folgenden den aktuellen Sachstand dar:
Derzeit wird versucht, den Eindruck zu erwecken, die baden-württembergische Landesregierung habe ihre bisherige Haltung gegenüber gentechnisch verändertem Saatgut geändert und setze sich auf Bundesebene dafür ein, dass Saatgut nicht mehr frei von gentechnischen Verunreinigungen sein müsse. Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Bewusst oder unbewusst werden Falschinformationen verbreitet.

Aus diesem Grund hat heute der Amtschef des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Dr. Albrecht Rittmann, erklärt: "Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlich festgelegten Regeln zur labortechnischen Untersuchung von eventuell gentechnisch verändertem Saatgut. Deshalb haben alle Länder (mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen) bei der Agrarministerkonferenz am 8. Oktober 2010 in Lübeck die Bundesregierung gebeten, im Vorgriff auf eine rechtliche Regelung, "eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der Nulltoleranz zu ermöglichen".

In diesem Sinne fassten die Amtschefs der Agrarressorts der Länder (mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen) am 20. Januar 2011 in Berlin folgenden Beschluss: "Nachdem nicht zu erwarten ist, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zum Verwaltungsvollzug der Nulltoleranz für Saatgut vorlegt, bitten die Amtschefs der Agrarressorts der o.g. Länder die Bundesregierung, die angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlicher Regelung für den Saatgutbereich unter Beteiligung der Länder baldmöglichst zu erlassen. Sowohl in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wie auch in allen anderen Fällen ist die Messmethode mit niedrigst möglicher Nachweisgrenze nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorzusehen. Jedes hieraus resultierende positive Messergebnis eines nicht in der EU zugelassenen GVO löst die Vollzugsfolgen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift aus. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen, ohne die Nulltoleranz in Frage zu stellen."

Zur Umsetzung dieses Beschlusses brachten die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in einem offenen Verfahren folgenden Antrag in den Bundesrat ein: "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Wege der Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren. Hierfür sollten Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden."
Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Länder angenommen.

Die Forderung nach einem Grenz- oder Toleranzwert oder gar einer Aufweichung der Nulltoleranz, wie behauptet, ist in dem Antrag nicht enthalten. Vielmehr geht es Baden-Württemberg darum, zuverlässige, rechtssichere und rechtsverbindliche Labormethoden und eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Beprobung, Untersuchung und Interpretation der Ergebnisse festzulegen.
Weltweit gesehen werden inzwischen knapp 150 Mio. Hektar mit GVO-Pflanzen angebaut (im Vergleich: die landwirtschaftliche Fläche in Deutschland ca. 17 Mio. Hektar). Diese Anbaufläche verteilt sich fast vollständig auf die Kulturen Mais, Baumwolle, Reis und Raps.
Vor der Aussaat wird in jedem Frühjahr Maissaatgut auf GVO-Verunreinigungen untersucht. Baden-Württemberg untersucht hierbei rund 30 Prozent aller Proben in Deutschland und damit seit Jahren von allen Bundesländern mit Abstand am meisten Maissaatgutproben. Dies zeigt, wie wichtig dem Land das Thema GVO-Verunreinigungen ist.

Unabhängig davon gibt es seit Jahren Schwierigkeiten einer bundeseinheitlichen, rechtssicheren Vorgehensweise bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen im Labor und den darauf fußenden Verwaltungsanordnungen der Länder (die Bundesländer sind zuständig für den Verwaltungsvollzug des Gentechnikrechts). Gegen die Anordnungen wird regelmäßig Klage erhoben. Die hierzu vorliegenden Urteile zeigen ein uneinheitliches Bild.

Die Bundesregierung will daher im Rahmen einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift rechtsverbindliche Regelungen treffen, um einheitliche Labormethoden festzulegen. Die Landesregierung begrüßt dies und unterstützt die Bundesregierung in diesem Bemühen. Dies hat nichts mit einer "Aufhebung der Nulltoleranz" zu tun, sondern mit dem Bemühen, die praktischen Schwierigkeiten, die bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen bestehen, zu lösen. Die Nulltoleranz ist im Gentechnikrecht festgeschrieben.

Mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg ist Baden-Württemberg führend bei der Analyse von Saatgut und hat massiv in die Analysetechnik investiert, um die Untersuchungsmethoden immer weiter zu verfeinern. Die Verwaltung und die wissenschaftlichen Einrichtungen im Land haben damit hohe Kompetenz bei der Feststellung von GVO-Verunreinigungen. Daher wissen wir aber auch, dass die derzeitige Situation bei der Untersuchung von Saatgut auf GVO-Spuren äußerst unbefriedigend ist, da sie mit rechtlichen, technischen und analytischen Unsicherheiten verbunden ist. Grundsätzlich gilt bei Analysen im Labor: Ein Ergebnis muss auch durch ein anderes Labor nachgeprüft und bestätigt werden können. Dies ist normales wissenschaftliches Vorgehen und Grundlage bei allen Schadstoff-Untersuchungen im Lebens- und Futtermittelbereich.
Ringuntersuchungen von verschiedenen akkreditierten Labors mit gleichem Probenmaterial haben in der Vergangenheit jedoch zu sehr uneinheitlichen Ergebnissen geführt. Falsch-positive oder falsch-negative Proben sind bei Werten im Spurenbereich nicht selten. Das heißt, es werden GVO-Spuren gefunden, obwohl die Probe nachweislich kein GVO enthielt oder es kann sein, dass keine GVO-Spuren gefunden werden, obwohl die Probe GVO enthielt.
Auf solch unsicheren Ergebnissen rechtssichere Verwaltungsverfahren zu begründen, ist äußerst schwierig und auch gegenüber den betroffenen Bürgern, Landwirten und Firmen schwer zu begründen. Da die Verfügungen auch spürbare wirtschaftliche Schäden bei den Landwirten oder Saatgutfirmen zur Folge haben, ist es nicht verwunderlich, dass Gerichte regelmäßig mit der Belastbarkeit von Untersuchungsergebnissen und dem daraus resultierenden Verwaltungshandeln befasst werden.

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz will erreichen, dass bundeseinheitlich eine rechtlich verbindliche Probenahme von Saatgut erfolgt und entsprechende Labormethoden festgelegt werden, damit (bei Einhaltung hoher Standards – Laborakkreditierung) aus gleichen Proben wiederholbare und damit belastbare Ergebnisse erreicht werden. Auf dieser Basis kann die Verwaltung rechtssichere Anordnungen treffen, die auch vor Gerichten Bestand haben.

Wie schon in der Vergangenheit gilt auch dieses Jahr, dass Saatgut, das GVO-Verunreinigungen enthält, nicht in den Verkehr gebracht werden darf, das heißt es muss vom Saatguterzeuger zurückgenommen werden. Dies wird von den Verwaltungen der Länder überwacht.
Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode im Landtag mehrfach das Vorgehen und die Sachverhalte detailliert in Stellungnahmen beantwortet. Daher ist es völlig unverständlich, wie nun behauptet werden kann, dass die Nulltoleranz in Frage gestellt werde. Der Bundesratsantrag enthält keinerlei Festlegung von Werten. Auch wurde der Antrag, um auch Ihre dritte Frage zu beantworten, in keinster Weise aus Lobbyinteressen heraus gestellt, sondern wir haben stets die Sicherheit des Verbrauchers im Blick.

Mit freundlichen Grüßen
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