Karl-Heinz Warnholz (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Karl-Heinz Warnholz
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Bautechniker
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer einer Immobilienfirma, selbstständig
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen
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(...) Die Vergabe von öffentlichen Mitteln an private Existenzgründer bedarf regelmäßig einer gesetzlichen Regelung, die sich an höherem Recht zu orientieren hat. Schließlich haben Bevölkerung und - vermittelt durch diese - auch die Hamburger Bürgerschaft als Parlament einen Anspruch darauf, dass die Steuergelder ordnungsgemäß verwandt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
13.04.2007
Von:

Sehr geehrter Warnholz

heute war zu lesen: "Hamburg unterstreicht seine selbst gewählte Vorreiterrolle im Klimaschutz mit einem eigenen Beirat. Wir sehen die unbedingte Notwendigkeit, das Klima zu schützen. Dabei will Hamburg seine guten Voraussetzungen nutzen, sich zu einem Kompetenzzentrum zu entwickeln", sagte Herr Ole von Beust. (Quelle: hamburg.de )

Wie stehen Sie dazu, dass bedingt durch den neuen Dienstplan (ab 01.03.07) der Berufsfeuerwehr Hamburg, jeder Feuerwehrbeamte mit 72 Mehrfahrten pro Jahr für den Arbeitsweg (72 Hin- und Rückfahrten, ca. 15km pro Fahrt, ca. 7 Liter Kraftstoffverbrauch) belastet wird. Das ergibt bei ca. 1500 Feuerwehrbeamten, die ihre Dienststelle mit einem Kraftfahrzeug erreichen, eine Kraftstoffmenge von mindestens 226.800 Liter!!! Mit den Abgasen von 226.800 Liter wird die Umwelt der Region Hamburg zusätzlich und völlig unnötig belastet. Das alles unter dem Aspekt, dass die Feuerwehrbeamten den neuen Dienstplan nicht akzeptieren.

Sieht so die "Vorreiterrolle im Klimaschutz" der Stadt Hamburg aus?

Mit freundlichen Grüßen


Feuerwehrbeamter Berufsfeuerwehr Hamburg
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
16Empfehlungen
17.04.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen dargestellte Verbindung zu den Aufgaben des Klimaschutzes, die Sie bspw. auch in § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches finden und den Fahrten eines Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg, vermag ich in nicht in dem Maße zu folgen, wie Sie es darlegen.

Klimaschutz - auch den privaten - sollte in der Vermeidung unnötigen Energieverbrauchs liegen. Und die Fahrt zum Dienst ist sicherlich nicht unnötig.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

wieso beziehen Sie sich immer wider besseren Wissens auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, wenn Sie doch Ihre eigene Arbeitszeitverordnung missachten? Da fürchten Sie sich doch auch nicht vor einer Klage. Das die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das EuGH Urteil nicht mehr für eine Argumentation reicht, hat inzwischen auch der Amtsleiter Volker Bonorden erkannt und zugegeben.

Und der ist doch nun wirklich vom Fach und besser mit der Materie BF vertraut als ihre eigene Fachsprecherin. Die Änderung der Arbeitszeitverordnung, welche ohnehin fällig ist in Bezug auf die Höchstarbeitszeit (hier kann EU-ARB + EuGH zitiert werden), kann zum Anlass genommen werden, die Möglichkeit von 24 Std. Diensten in die ArbZVO aufzunehmen.

Hiermit frage ich Sie: Ist es richtig, dass die Sparmaßnahmen bei der Berufsfeuerwehr, hier das Fehlen von 120 ausgebildeten Feuerwehrmännern, die CDU Mitglieder des Innenausschusses zu ihren politischen Antworten bewogen hat und deswegen die CDU keinen Handlungsbedarf sieht?

Ich höre gerne von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karl-Heinz Warnholz
17Empfehlungen
24.04.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrte Frau ,

die Europäische Union kann in Sachverhalten, die einer gemeinschaftlichen Regelung innerhalb des Gemeinschaftsraumes bedürfen, Vorgaben gegenüber den Nationalstaaten formulieren.

Die Umsetzung, wie auch die Ausfüllung der materiellen Rahmengesetze, obliegt den Nationalstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland kommt entsprechend Art. 30, 70 Grundgesetz, die Gesetzgebung und dem folgend auch die Verwaltung der Gefahrenabwehr den einzelnen Bundesländern zu. Zu der Gefahrenabwehr zählen die klassischen Bereiche Polizei und Feuerwehr. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann daher unter Maßgabe des Nationalen - Bundesrecht - und des Gemeinschaftsrechtes - Vorgaben der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft - formelle und materielle Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen.

Einen inhaltlichen Verstoß der von Ihnen erwähnten Regelung mit Gemeinschaftsrecht kann ich nicht erkennen und wird auch von Seiten der Gewerkschaften nicht angeführt.

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang die Antwort des Senats auf die Kleine Schriftliche Anfrage meiner Kollegin Elke Thomas, MdHB, zu lesen.

Sie finden diese im Internet unter: www.buergerschaft-hh.de

Meine Entscheidung liegt eine Interessenabwägung zu Grunde, die ich bereits an gleicher Stelle dargestellt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.05.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Warnholz,

sämtliche Medien in Hamburg berichteten kürzlich übereinstimmend, dass der CDU Senat 392 Polizeibeamte weniger als geplant einstellen wird. Bereits im vergangenen Jahr wurden bei der Hamburger Polizei 152 Stellen gestrichen! Auch daran ist eindeutig erkennbar , dass die Innere Sicherheit nicht wie vor der Bürgerschaftswahl 2004 angekündigt, bei der CDU oberste Priorität hat. Vom Personalabbau hat die CDU uns Wählern damals nichts verkündet. Gleichzeitig wurde mittlerweile bekannt, dass sich die Zahl der Gewalttaten auf offener Straße seit 2003 vervierfacht hat ! Auch dieser dramatische Anstieg der Gewaltkriminalität wurde uns Bürgern zunächst wissentlich verschwiegen. Es wird deutlich,dass die Innere Sicherheit der CDU vollständig aus dem Ruder läuft. Vieles erinnert mich schon an die damaligen Zustände unter Rot- Grün. Wie will die CDU eigentlich mit dieser drastischen Personalreduzierung bei der Polizei, die wachsende Gewaltkriminalität und die steigende Terrorgefahr bekämpfen? Das " Konzept " würde ich mir gerne von Ihnen erklären lassen. Es lautet offensichtlich: Mit immer weniger Polizei, Hamburg immer sicherer machen! Das ist schon damals unter Rot- Grün kläglich gescheitert. Erst Innensenator Ronald Schill schaffte wie Sie selbst wissen die erfolgreiche Trendwende. Unter der CDU gab es dann ab 2004 wieder eine Trendwende. Diesmal aber ins Negative!
Fürchten Sie sich eigentlich in der CDU, dass es vom Wähler bei der Bürgerschaftswahl 2008 dafür die Quittung gibt?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
18Empfehlungen
09.05.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

in den letzten Wochen konnten wir - wie Sie richtigerweise anführen - in der Presse nachlesen, dass es bei der Polizei zu einem Personalabbau kommt. Diese Presseberichte stützen sich alle - daher übereinstimmend - auf eine Presseerklärung eines Abgeordneten der SPD-Bürgerschaftsfraktion, der behauptet, dass die Polizei Personal einsparen wird.

Aufgrund dieser Berichterstattungen habe ich in einer Kleinen Schriftlichen Anfrage den Senat gebeten, mir mitzuteilen, in welchem Umfang frei werdende Stellen bei der Polizei nach besetzt werden.

Die Anfrage und die Antwort des Senats finden Sie im Internet unter
www.buergerschaft-hh.de mit der Dokumentennummer 18/6065.

In der Antwort auf die Frage 3 teilt der Senat mit, dass alle frei werdenden Stellen, die altersbedingt frei werden, wieder besetzt werden. Somit stehen nach meiner Auffassung eine offizielle Mitteilung des Senats und eine Presseerklärung eines Oppositionsabgeordneten nebeneinander.

Ich bin der festen Auffassung, dass die Regierungen des Bürgermeisters, Ole von Beust, wie kein anderer Senat zuvor erfolgreiche Anstrengungen unternommen hat, um der Polizei das Maß an materieller und auch politischer Unterstützung zukommen zu lassen.

Während die Senate in den 1970ern und 1980ern ausschließlich auf Politiker und polizeifremde Personen bei der Besetzung des Innensenators zurückgegriffen hat, findet sich an der Spitze der Sicherheitsbehörden der Hansestadt nun ein Fachmann mit einer fundierten Ausbildung bei der Polizei. Und über Senator Nagel gab es auch in der Presse noch keine wirkliche Kritik an Amtsführung oder politischen Zielsetzungen. Nach meiner Auffassung ist Senator Nagel der richtige Mann zur richtigen Zeit, für den richtigen Posten.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.05.2007
Von:
v.

Sehr geehrter Herr Warnholz,

mit großem Interesse habe ich (im Gegensatz zum Gros der Presselandschaft) den im März 2007 veröffentlichten Europol-Report "EU Terrorism Situation and Trend Report 2007" wahrgenommen. ( Zu finden unter www.europol.europa.eu )

Als Nicht-Fachmann bin ich über die Zusammenfassung nicht weit hinaus gekommen, und beziehe mich daher auf diese. Es wird erwähnt, dass es in 2006 in Europa 498 Anschläge mit terroristischem Hintergrund gab (dabei zwei Todesfälle), darunter einer mit islamistischem Hintergrund (ohne Todesfolge). Hingegen wird berichtet, dass die Hälfte der im Zusammenhang mit terroristischen Akten durchgeführten Festnahmen mit dem sog. islamistischen Terrorismus verknüpft sind.

Hieraus ergeben sich meine folgenden Fragen:

  • Wie erklären Sie dieses extreme Missverhältnis?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich für Hamburg und die zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittel und Maßnahmen?
  • Welche Maßnahmenanpassung (z. B. Personalreduktion vor dem Generalkonsulat der USA, Personenkontrollen am Flughafen, "CCTV"-Überwachung etc.) streben Sie aufgrund dieser Ergebnisse an?

Mit freundlichem Gruß,
A. v.
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
18Empfehlungen
09.05.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr von ,

die an mich gerichteten Fragestellungen beziehen sich auf die Zuständigkeit von Europol, dem Bundeskriminalamt und den Sicherheitsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg.

1.. Die Angaben in dem Bericht der Europol
Der einzige Ansatz, den ich Ihnen als Mitglied der Hamburger Bürgerschaft bieten kann, liegt möglicherweise im Sicherheitsrecht und in dem Ermittlungsdruck der Sicherheitsbehörden in de Mitgliedsstaaten der Europäischen Union selbst begründet.

Zum einen stehen islamistische Gruppierungen unter einer intensiven Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten. Zum anderen können nach dem Sicherheitsrecht auch Personen in Gewahrsam genommen werden, die, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, eine Störung begründen oder gar schwere Straftat begehen werden.

Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass es mit den mir gegebenen Möglichkeiten als Mitglied eines Deutschen Landesparlamentes mit einem vertretbaren Aufwand nur schwer möglich ist, die Ermittlungsarbeit aller Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union zu untersuchen, deren Sicherheitsrecht zu analysieren und sodann die Statistik einer Bewertung zu unterziehen.

2.. Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Sicherheitsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Aufgabe in ihrem Geschäftsbereich die auftretenden Gefahren und Störungen abzuwehren.

Gefahrenabwehr ist jedes präventives Handeln. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ordnet die Polizei oder die Innenbehörde der Stadt Hamburg die erforderlichen Maßnahmen. Das kann dann eben auch eine längerfristige Sperrung für den KFZ-Verkehr am US-Konsulat sein. Diese Maßnahem trifft die Verwaltung, die nur in wesentlichen Fällen das Parlament und den Innenausschuss in öffentlicher Sitzung informiert, sofern die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

was passiert eigentlich mit Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, wenn sich in deren praktischen Umsetzung zeigt, dass diese nicht den realen Anforderungen entsprechen und Menschen darunter unverhältnismäßig zu leiden haben?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ihr
J.
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
19Empfehlungen
09.05.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte die von Ihnen gestellte Frage jeweils nach der Art der Gesetze aufteilen.

1.. formelle Gesetze - die durch das Parlament beschlossene Gesetze Vom Parlament erlassene Gesetze, die nach bestimmten Formerfordernissen, die durch Grundgesetz bzw. Landesverfassung vorgegeben worden sind, entstehen regelmäßig erst nach einer umfassenden Anhörung von Experten und Beratungen im Parlament. Begleitet wird der Erlass dieser sog. formellen Gesetze auch durch die Medien. Da bereits im Vorfeld eine umfassende Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit stattfindet, kommen Fehler, wie von Ihnen beschrieben, nicht besonders häufig vor.

Sollte ein solches formelles Gesetz tatsächlich, wie von Ihnen beschrieben, unverhältnismäßig sein, so liegt ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor. Das vom Parlament beschlossene Gesetz wäre dann verfassungswidrig.

Gegen ein solches Gesetz kennen das Grundgesetz und die Landesverfassungen mehrere gerichtliche Instrumentarien.

1.. Verfassungsbeschwerde: jedermann kann, wenn entscheidungserheblich, eine Verfassungsbeschwerde erheben. In diesem Verfahren prüft das Verfassungsgericht das Parlamentsgesetz am Maßstab von Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen.
2.. Abstrakte Normenkontrolle: Eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten kann eine Überprüfung des betroffenen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht bzw. Landesverfassungsgericht erheben. Das kommt darauf an, welches Parlament das formelle Gesetz erlassen hat. In diesem Verfahren prüft das Verfassungsgericht das Parlamentsgesetz am Maßstab von Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen.
3.. Konkrete Normenkontrolle: wenn ein Gericht ein verfassungswidriges Gesetz im Verfahren anwenden muss, kann das Gericht das Gerichtsverfahren aussetzen und das Gesetz dem Bundes- oder auch Landesverfassungsgericht zur Kontrolle vorlegen. In diesem Verfahren prüft das Verfassungsgericht das Parlamentsgesetz am Maßstab von Grundgesetz und den jeweiligen Landesverfassungen. In diesem Zusammenhang muss noch angemerkt werden, dass die jeweiligen Verfassungsgerichte dann nicht selbst das verfassungswidrige Gesetz modifizieren dürfen. Die Gesetzgebungskompetenz verbleibt aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung allein beim zuständigen Parlament.

2.. Verordnungen und Richtlinien - erlassen durch die Verwaltungen in Bund und den Ländern Das Grundgesetz und die Landesverfassungen eröffnen den Verwaltungen in Bund und Ländern die Möglichkeit, Ausführungsvorschriften, Richtlinien, aber auch in Einzelfällen, in denen ein Parlament in einem formellen Gesetz die Verwaltung ausdrücklich ermächtigt hat, Rechtsverordnungen zu erlassen. Diese allein von der Verwaltung erlassenen Vorschriften nennt man materielle Gesetze. Diese können, wenn unsinnig, von der Verwaltung selbst wieder geändert oder gar aufgehoben werden.

Unverhältnismäßige materielle Gesetze sind ebenfalls rechtswidrig.

Der Bürger kann sich gegen solche rechtswidrigen materiellen Gesetze - wenn entscheidungserheblich - mittels eines Normenkontrollantrags an das Oberverwaltungsgericht wenden. Das Oberverwaltungsgericht kann dieses materielle Gesetz dann selbst verwerfen und damit aufheben.

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann jedes Verwaltungsgericht diese materiellen Gesetze überprüfen und gegeben falls für rechtswidrig erklären und diese Regelung dann nicht anwenden.

3.. Politische Kontrolle von förmlichen und materiellen Gesetzen Unsinnige oder gar verfassungswidrige Gesetze aller Art sind für einen jeden Oppositionspolitiker aber auch für den Parlamentsabgeordneten an sich ein sog. "gefundenes Fressen". Der Abgeordnete wird sich mit Hilfe der Medien an die Öffentlichkeit wenden. Schnell werden sich dann auch Verbände und andere gesellschaftliche Gruppierungen finden, die dieses Parlamentsgesetz ebenfalls einer kritischen Würdigung unterziehen werden. Zudem wird sich das Parlament selbst sehr schnell mit dem Sachverhalt befassen wollen.

Zudem haben die Parlamente - so auch die Hamburger Bürgerschaft auf Vorschlag der CDU-Fraktion in dieser Legislatur - eine Kommission gebildet, die eben gemeinsam mit der Verwaltung unsinnige oder gar rechtswidrige materielle Gesetze aufspüren sollen. Deren Arbeit ist nicht immer pressewirksam aber nicht unerfolgreich.

Und zu guter letzt sind Parlamente und Verwaltungen mittlerweile auch dazu übergegangen, ihre Werke zeitig zu befristen um den nachfolgenden Generationen nicht ein Übermaß an Regelungen zu überlassen.

4.. Ergebnis
Das System unseres demokratischen Rechtsstaates hält also genügend rechtliche und politische Mechanismen vor, um den Grundrechtsträger vor Schaden zu bewahren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ausreichend auf Ihre Frage geantwortet habe und Ihnen auch die Befürchtung ein Stück nehmen konnte, dass wir Bürger eines Tages in einem Ozean an Regelungen untergehen werden, die nicht immer sinnvoll oder gar schlimmer sind.

Fehler werden sicherlich immer geschehen. Dafür hat aber unser Grundgesetz die notwendigen Mechanismen getroffen.

Mit den Worten eines Lüneburger Kaufmanns, der sich über die Regelungswut der Hanse im 15 Jahrhundert in seinem Tagebuch beschwerte, möchte ich die besten Grüße in das Alte Land entsenden:

"Das Zusammenleben mit vielen kann einem zur Hauptbeschäftigung werden".

Ihr

Karl-Heinz Warnholz
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