Karin Jöns (SPD)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Karin Jöns
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Journalistin und Politikwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP, stellv. Vorsitzende der SPD-Gruppe
Wohnort
-
Bundesland
Bremen
Bundeslistenplatz
19, über Liste eingezogen
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(...) Der Parlamentsbeschluss zur Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie vom Mai 2005 sieht in der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vor, dass Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitszeit zu gelten hat. Eine Trennung des Bereitschaftsdienstes, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, in eine aktive und eine inaktive Bereitschaftszeit, hat das Europäische Parlament abgelehnt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
03.09.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Jöns,

In letzter Zeit wird in Deutschland oft über den Mindestlohn in der Postbranche diskutiert, wie stehen sie zu diesem Thema? Vergleiche mit dem Ausland zeigen doch, dass der Mindestlohn erfolgversprechend ist, warum gibt es in Deutschland damit so viele Probleme (z.B. Entlassungen, Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes Berlin...)? Welche "besseren" Voraussetzungen gelten in den anderen EU-Länden, wie z.B. Luxemburg?
Vielen Dank für die Beantwortung,
mfg -
Antwort von Karin Jöns
2Empfehlungen
03.11.2008
Karin Jöns
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich selbst begrüße, dass es seit dem 01. Januar 2008 einen Postmindestlohn gibt. Nur so können wir die Beschäftigten dieser Branche vor Dumpinglöhnen schützen. Von den bisher eingereichten Klagen der Arbeitgeberseite wurde in einem Fall im Interesse der Arbeitnehmerschaft entschieden und im anderen Fall im Interesse der Arbeitgeber. In beiden Fällen steht aber das zweitinstanzliche Urteil noch aus. Ich persönlich setze darauf, dass die Entscheidung letztendlich für den eingeführten Postmindestlohn ausgehen wird. Die Rechtsstreitigkeiten zeigen aber einmal mehr, dass wir auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen, wie ihn die SPD schon seit langem fordert. Ich bin überzeugt davon, dass sich der Koalitionspartner CDU/CSU hier bald bewegen muss. Das Europäische Parlament hat übrigens unlängst nationale Mindestlöhne gefordert, die entweder 60% des nationalen Durchschnittslohns zu betragen haben bzw 60% des jeweiligen branchenspezifischen Durchschnittslohns. Für diese Forderung hat übrigens auch fast die Hälfte der CDU/CSU Europaabgeordneten gestimmt. (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI)).

Wie sie selbst schreiben, hat die große Mehrheit unserer europäischen Nachbarn bereits gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Ihre Erfahrungen zeigen, dass Mindestlöhne weder zu weniger Beschäftigung führen noch das Entstehen neuer Arbeitsplätze verhindern. In mit Deutschland vergleichbaren Ländern, wie den Niederlanden oder auch in Irland, haben sich Mindestlöhne keineswegs negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt. In Großbritannien, wo der Mindestlohn 1999 von der Regierung Tony Blair eingeführt wurde, sind seitdem über 1,7 Millionen neue Arbeitsplätze entstanden und das Land hat inzwischen die niedrigste Arbeitslosenquote seit den 70er Jahren.

Mindestlöhne setzen dem Wettlauf um niedrigste Löhne ein Ende, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden oder gar kleine und mittlere Unternehmen vom Markt zu drängen.

Branchenspezifische Mindestlöhne sind ein Schritt in die richtige Richtung aber eigentlich brauchen wir auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn, wie es ihn bereits in 20 von 27 Mitgliedstaaten gibt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf meiner Homepage unter: www.karin-joens.eu

Mit freundlichen Grüßen,

Karin Jöns
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Frage zum Thema Wirtschaft
07.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jöns,
die EU hat das Schengen Abkommen auf den Weg gebracht und dies ist nun in Kraft. Die Frage ist, wie soll eine mittelständische Reederei, wie wir, es fertig bringen, den Internationalen Bestimmungen gerecht zu werden, ISM und ISPS Vorschriften, wenn es für an oder abmusternde Besatzungsmitglieder, nicht, oder nur unter grössten Schwierigkeiten möglich ist zu Ihrem Arbeitgeber zu gelangen? Es ist z.B. nicht möglich einen in Amsterdam abgemusterten ausländischen Kapitän nach Bremen zu bekommen. Ist dies im Sinne der Erfinder des Schengen Abkommens?

MfG. KH
Antwort von Karin Jöns
1Empfehlung
26.01.2009
Karin Jöns
Lieber Herr ,

vielleicht kann ich mit diesen Zeilen ein wenig zur Aufklärung beitragen und Ihnen aufzeigen, dass das Schengen-Abkommen auch die besondere Situation von Seeleuten berücksichtigt.

Im Rahmen von Schengen sind auch Erleichterungen für Seeleute geschaffen worden. Für visumspflichtige Seeleute gibt es zwecks An, Um- und Abmusterung im Rahmen von Schengen die Möglichkeit, an der Grenze ein spezielles Ausnahmevisum zu beantragen, das für fast alle Drittstaatsangehörigen gilt. Über Ausnahmen hiervon informieren Sie die zuständigen Konsulate. Für genauere Informationen empfehle ich Ihnen die Homepage des Auswärtigen Amtes zu diesem Thema:

www.auswaertiges-amt.de

Hier finden Sie auch eine Staatenliste zur Visumspflicht.

Die formelle Voraussetzung für die Beantragung eines Ausnahmevisums ist, dass die Beantragung eines Visums im Heimatland des Seemanns aus Zeitgründen nicht möglich war. Normalerweise beantragen Seeleute nämlich bei der entsprechenden Botschaft in Ihrem Heimatland, in Ihrem Falle also im Heimatland des Kapitäns, ein sogenanntes C-Visum das ihnen die Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis für die Schengenstaaten gibt. Das von Ihnen geschilderte Problem besteht dann nämlich nicht!

Übrigens: Für ein Besatzungsmitglied eines unter Deutscher Flagge fahrenden Schiffes, das im Besitz eines D-Visums (auch nationales Visum genannt) ist, kann und sollte beim Ausländeramt des Reedereisitzes ein Aufenthaltstitel für Deutschland beantragt werden. Mit diesem Aufenthaltstitel kann er dann ebenso problemlos reisen.

Das D-Visum selbst berechtigt nur zur einmaligen Durchreise durch das Schengen-Gebiet, um in den Staat zu gelangen für den es ausgestellt ist.

Ich hoffe, mit dieser Antwort bestehende Unklarheiten ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Karin Jöns
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Frage zum Thema Arbeit
23.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jöns,

Ich organisiere Skigruppenreisen ins Ausland nach Italien. Um unseren Gästen eine Rundumbetreuung zu bieten nehmen wir Übungsleiter mit die ihre Ausbildung beim Deutschen Skiverband absolviert haben. Wir unterrichten also unser eigenen Gäste selbst. Bei den Übungsleitern gibt es ein sogenannte Oberstufe der Instrucktor der international anerkannt ist. Dann gibt es eine unterstufer der Basic Instrucktor der nicht international anerkannt ist. Immer wieder kommt es vor das uns die Italienische Polizei auf der Skipiste anhält um unsere Ausweise zu sehen weil wir angeblich nicht unterrichten dürfen. Ist es nicht so das ich die freie Wahl des Arbeitsplatzes in Europa habe? Ich glaube die Polizei ist sich selbst nicht sicher und spricht immer nur Verwarnungen aus. Hat uns aber schon eine Geldstrafe angedroht. Ist es nicht korrekt das wenn ich in meinem Land eine Ausbildung gemacht habe und unterrichten darf, das ich diese gleiche Tätigkeit auch im europäischem Ausland betreiben darf ,egal ob ich Unter oder Oberstufe habe?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten.
MFG
Antwort von Karin Jöns
bisher keineEmpfehlungen
19.05.2009
Karin Jöns
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie bitte vielmals, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Anfrage antworte. Leider ist durch ein technisches Versehen, die schon lange an Sie verfasste Antwort, schlicht nicht abgeschickt worden, was ich erst jetzt zu meinem großen Bedauern feststelle, wo mich eine ähnliche Anfrage wieder erreicht. Ich bitte nochmals höflich um Entschuldigung.

Es ist natürlich vollkommen richtig, wenn Sie schreiben, dass in der EU die freie Wahl des Arbeitsplatzes gilt. Dass die EU-Bürger und Bürgerinnen überall in der EU eine Beschäftigung aufnehmen, sich niederlassen oder eine Dienstleistung anbieten können, ist ein ganz wesentlicher Grundsatz des Gemeinschaftsrechtes. Dennoch unterliegt dieser Grundsatz des freien Personenverkehrs auf der einen Seite natürlich gewissen Spielregeln, um EU-weit hohe Standards - wie beispielsweise das Angebot von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen - sicherzustellen, die sowohl Verbraucher/innen, als auch Arbeitnehmer/innen schützen sollen. Auf der anderen Seite lassen es sich die einzelnen Mitgliedstaaten, soweit es Ihnen möglich ist, oft nicht nehmen, auf bestimmte nationale Sonderwege zu pochen.

So verhält es sich auch bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, um die es ja in Ihrem Fall geht. Gemäß der Richtlinie über "die Anerkennung von Berufsqualifikationen" (2005/36/EG) dürfen zwar EU-Bürger/innen unter der Berufsbezeichnung ihres Heimatlandes in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten, ohne zuvor ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen zu müssen. Die EU-Mitgliedstaaten können aber von dieser Regelung abweichen, wenn sie dies aus "Gründen des Allgemeininteresses" rechtfertigen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Beruf handelt, der mit einem besonderen Risiko verbunden ist und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betrifft (s. unten aufgeführter Link zur Richtlinie 2005/36/EG, Artikel 5 und Artikel 7).

Um nun zu Ihrem speziellen Fall zu kommen: Der Beruf des Skilehrers ist in Italien, wie auch in Deutschland und Österreich, ein so genannter "reglementierter Beruf", d.h. er fällt nach Artikel 11 Buchstabe c unter die genannte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (s. unten aufgeführter Link). Italien hat aber, wie u.a. auch Deutschland und Österreich, für Skilehrer eine Ausnahme zu dieser Richtlinie beantragt, da es sich bei dem Beruf des Skilehrers eben um einen Beruf handelt, der mit einem besonderen Risiko verbunden ist, insbesondere hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Die Europäische Kommission hat diesem Ausnahmeantrag stattgegeben (s. unten aufgeführter Link).

Demnach muss sich Italien leider nicht an das Gebot der "automatischen" Anerkennung halten, sondern ist berechtigt, von ausländischen Skilehrern/innen, die in Italien unterrichten wollen, einen Eignungstest zu verlangen. So könne man sich am besten vergewissern, dass der Antragsteller die Tätigkeit technisch beherrscht und ggfs. zur Organisation von Rettungsmaßnahmen fähig ist.

Damit Ihnen die italienische Polizei künftig keine Schwierigkeiten mehr machen kann, ist es am besten, wenn Sie und Ihre Skilehrer/innen sich bei der zuständigen örtlichen Behörde zuvor schriftlich melden (siehe Artikel 7 der Richtlinie).

Wenn Sie beispielsweise Skigruppenreisen nach Südtirol anbieten, finden Sie unter folgendem Link der Skischule Südtirol, die nötige Kontaktadresse und Formulare, um sich bei der örtlichen Behörde in Südtirol zu melden: www.suedtiroler-skischule.it

Für alle weiteren Reiseziele in Italien, möchte ich Sie bitten, sich direkt an die zentrale italienische Kontaktstelle zu wenden, die Ihnen sicherlich weiterhelfen wird und wo man übrigens auch Englisch spricht:

Ms. Lucia Monaco

Presidenza del Consiglio dei Ministri
Dipartimento Politiche Comunitarie - Ufficio Mercato Interno e Competitività
Piazza Nicosia, 20

I-00186 Roma

Tel: +39 06 67795322; Fax: +39 06 67795064
Email: lu.monaco@palazzochigi.it
Web: www.politichecomunitarie.it

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Jöns

Nützliche Links:
  • Richtlinie über "die Anerkennung von Berufsqualifikationen" (2005/36/EG): eurlex.europa.eu
  • Seite der Europäischen Kommission, die alle reglementierten Berufe auflistet: ec.europa.eu
  • Von der Europäischen Kommission genehmige Ausnahmeregelung für Italien: ec.europa.eu
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Frage zum Thema Internationales
08.05.2009
Von:
A.

Hallo Frau Jöns!

Auf die Frage von 23.12.2008
Jörg M. liegt noch keine Antwort vor. Ich möchte sie ergänzen um folgendes:
Wir vom ADFC - Allgemeiner Deutscher Fahrradclub- ( Bundestagsabgeordnete Heidi Wreight ist ja unsere stellvertretende Bundevorsitzende) führen öfter und auch viele Radreisen ins Ausland durch. Nach den Erfahrungen des Fragestellers vom 23.12. dürften unsere (ausgebildeten) Tourenleiter auch keine Touren im europäischen Ausland leiten. Liege ich da mit meiner Vermutung richtig?
Ist u.a. ja auch eine Versicherungsfrage!

Gruss
Antwort von Karin Jöns
bisher keineEmpfehlungen
19.05.2009
Karin Jöns
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Da Sie sich selbst auf die Frage von Herrn Mankowski beziehen, möchte ich Sie zunächst auch gerne auf meine Antwort hierzu verweisen. Sie finden diese nun - nach einem technischen Versehen - endlich auch im Netz, und ich denke, dass diese auch für Sie ein paar nützliche Hintergrundinformationen enthält.

Zu Ihrem geschilderten Fall: Tourenleiter von Radreisen fallen in Frankreich, anders als Skilehrer, nicht unter die reglementierten Berufe, übrigens auch nicht in Deutschland. Das wiederum bedeutet, dass der Tourenleiter von Radreisen nicht unter die EU-Richtlinie über "die Anerkennung von Berufsqualifikationen" fällt und die Anerkennung der entsprechenden Berufsqualifikation des Tourenleiters deshalb auch nicht über eine EU-Gesetzgebung geregelt ist, sondern gegebenenfalls bilateral zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.

Da Frankreich nun für Fahrradtourenleiter bestimmte Ausbildungsgänge zur Bedingung macht und um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen, sich daher doch an die zuständige nationale Kontaktstelle in Frankreich zu wenden, die Ihnen sicherlich weiterhelfen kann und wo es übrigens auch eine deutschsprachige Ansprechpartnerin gibt:

Frau Françoise Profit
Centre ENIC/NARIC France
Centre international d´études pédagogiques (CIEP)
1, Avenue Léon Journault
F-92318 SEVRES Cedex
Tel: +33 1 45 07 63 21 oder Frau Morel (deutschsprachig): +33 1 45 07 63 06
Fax: +33 1 45 07 63 02
E-mail: enic-naric@ciep.fr
Website: www.ciep.fr


Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Jöns
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Frage zum Thema Soziales
13.05.2009
Von:

Sehr verehrte Frau Jöns,
auf Ihrem Wahlplakat steht: "für ein soziales Europa".

Aus Süditalien wurde mir letzte Woche ein Zuckertütchen aus einem Bistro mitgebracht, auf dem Mussolini mit Geburts- und Sterbedatum abgebildet ist. Dort scheinen Faschisten wieder gesellschaftsfähig zu werden.
In der "Zeit" (Nr.20, 7.5.2009) war ein Artikel über das Unwesen der Neofaschisten in Ungarn, die über milizartige Schlägertrupps verfügen und erbarmungslos Jagd auf Sinti, Roma, Juden und "Fremdherzige" machen und nicht zurückschrecken, Menschen zu töten.
Die Situation in Deutschland wird Ihnen aus den Medien bekannt sein.

Ich frage Sie:"Was gedenken Sie im Europa-Parlament gegen den zunehmenden Extremismus in einigen EU-Ländern zu tun?" Solche Entwicklungen stören das soziale Gleichgewicht.

Als jemand, der die NS-Zeit und den 2. Weltkrieg miterlebt hat, wünsche ich mir, dass die EU rechtzeitig und energisch gegen Länder vorgeht, die dem faschistischen Treiben nur zusehen, statt nachhaltig einzugreifen, um ihre demokratische Grundordnung zu sichern.
Mit besten Wünschen für Ihre Arbeit und freundlichen Grüßen
Antwort von Karin Jöns
1Empfehlung
29.05.2009
Karin Jöns
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auf Ihre Anfrage in Bezug auf die Besorgnis erregende Zunahme neofaschistischer Aktivitäten in Europa und versichere Ihnen, dass ich Sie gut verstehe und Ihre Sorge voll teile, wonach ein ungehindertes Ausbreiten faschistischen und rechtsradikalen Gedankenguts in der Tat zu einer Bedrohung unserer demokratischen Ordnung in Europa führen kann.

Sie haben selbst die Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges erlebt und wissen aus eigener trauriger Erfahrung, zu welch verhängnisvollem Ende damals ein allzu unbekümmerter Umgang vieler Menschen mit dem faschistischen Gedankengut oder gar das passive Zusehen hinsichtlich der menschenverachtenden Untaten der Nazis und ihrer Unterstützer geführt hat.

Als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands fühle ich mich der antifaschistischen Tradition meiner Partei fest verbunden. In dieser Tradition steht auch die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas im Europäischen Parlament , der ich als deutsche Sozialdemokratin ebenfalls angehöre, und die selbstverständlich rechtradikalen Umtrieben gegenüber besonders empfindsam ist. Für uns gilt stets das Gebot, auch auf europäischer Ebene alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gefahr von Rechts zu bekämpfen.

Auch im Europäischen Parlament gibt es leider seit vielen Jahren einzelne rechtsradikale Abgeordnete und in der laufenden Legislaturperiode haben wir sogar zeitweise erste Erfahrungen mit einer faschistischen Fraktion machen müssen, bis jene an ihrer eigenen rassistischen Politik zerbrochen ist. Doch kann ich Ihnen versichern, dass diese rechtsradikalen und neofaschistischen Kräfte nicht nur von uns Sozialdemokraten sehr sorgfältig beobachtet werden. Es hat sich vielmehr eine überwältigende Mehrheit des Europäischen Parlaments immer wieder deutlich von deren Treiben distanziert und alle parlamentarischen und rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um ihnen ihr propagandistisches Handwerk zu legen.

So wurde zum Beispiel auf Antrag meiner Fraktion noch in der letzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode vom Plenum mit überwältigender Mehrheit eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments beschlossen. Damit wird Vorsorge getroffen, um zu verhindern, dass etwa dem berüchtigten rechtsradikalen französischen Politiker Jean-Marie Le Pen im Falle seiner Wiederwahl die besondere Ehre zukommen könnte, als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments im Juli zu eröffnen. Beschlossen wurde daher, die Eröffnung der neuen Legislaturperiode in die Hände des letzten Parlamentspräsidenten zu legen und dies damit meinem christdemokratischen Kollegen Hans- Pöttering vorzubehalten. Dies ist ein kleines aber doch symbolisch sehr bedeutendes Zeichen für den Umgang mit rechtsradikalen und neofaschistischen Kräften im Parlament selbst.

Das Europäische Parlament hat übrigens gerade in jüngster Vergangenheit immer wieder in zahlreichen Entschließungen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geächtet. Auch hat es 2007 entscheidend dazu beigetragen, dass sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Codex für Sanktionsmaßnahmen bei der Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen verständigt haben. Auch dies war ein deutliches Signal gegen den in manchen Mitgliedstaaten zunehmenden Extremismus.

Darüber hinaus aber, lieber Herr , liegt mir sehr daran zu betonen, dass wir als Parlament allein die unseligen Rechtstendenzen nicht erfolgreich bekämpfen können, wenn wir als Abgeordnete nicht auch die Wähler und Wählerinnen hinter uns wissen. Das bedeutet auch, dass es auf jede und jeden von uns ankommt, in seinem alltäglichen Umfeld bereits durch entschiedenes Auftreten dafür zu sorgen, dass fremdenfeindliche, antisemitische und menschenverachtende Äußerungen sich nicht in unserem Alltagsleben festsetzen und wieder Allgemeingut werden.

Ich schließe im Übrigen auch die Kritik am Verhalten von Politikern und Politikerinnen ein, die aus populistischen Motiven heraus auf Kosten der Schwachen , wie z.B. auf Kosten von Migranten und Migrantinnen oder politischen Flüchtlingen, hieraus politisches Kapital zu schlagen versuchen. Das Beispiel von Ministerpräsident Berlusconi ist für mich besonders abschreckend. Und Äußerungen wie die der Abgeordneten Mussolini verurteile ich aufs Schärfste.

Auch was sich zurzeit in Ungarn abspielt, erfüllt meine Fraktion mit großer Sorge. Und ebenso bei uns in Deutschland haben wir mehr als genug zu tun, wenn es darum geht, die Machenschaften der Neonazis zu bekämpfen. Trotz vieler Erfolge heißt es dennoch auch bei uns: "Seid wachsam und wehret den Anfängen!"
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Europäischen Parlament jährlich erhebliche Beträge zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zur Verfügung stellt, über die auch in Deutschland Maßnahmen im Kampf gegen Rechtradikalismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gefördert werden.
Noch einmal: Sie können sicher sein, dass wir Sozialdemokraten in Deutschland und im Europäischen Parlament auch in Zukunft äußerst sensibel und entschieden auf alle Angriffe von neofaschistischer Seite reagieren werden. Die Europäische Union als erfolgreichstes Friedens- und Fortschrittsprojekt der Welt verpflichtet uns dazu, die Schatten der Vergangenheit nicht wieder aufkommen zu lassen und das friedliche Miteinander in Europa weiter gegen alle Angriffe zu verteidigen und zu festigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Karin Jöns MdEP
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