Karin Evers-Meyer (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Karin Evers-Meyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Autorin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Friesland - Wilhelmshaven
Landeslistenplatz
4, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Insofern betrachte ich diese längere Ausbildungszeit durchaus als gleichwertige Arbeitszeit. Auch wenn dabei nicht in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Ich hielte es im Gegenteil für sozial ungerecht, wenn den Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium bei der Berechnung ihres Renteneintritts nachteilig angerechnet würde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Karin Evers-Meyer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
04.11.2008
Von:

Moin Frau -Meyer, ich hoffe, Ihnen und Ihrer Familie geht es gut. Mit meiner Ahnenforschung bin ich auch noch nicht weitergekommen, aber habe letztens, wie aoll es auch sein, bei der Beerdigung von meinem Onkel wieder etwas Neues über die Familie erfahren, also von meinem Vaters Seite her
So nun aber meine Frage, wie Sie sicherlich auch erfahren haben, soll in unserem Fort in Flugplatznähe eine Menge Wald wegen EU-Richtlinien abgeholzt werden. Nachdem sich nun alle Parteien sich dafür stark gemacht haben, das nicht zu tun, ist Ruhe eingekehrt. Nach Herrn Kammers Aussage sei von einer Abholzung nicht mehr die Rede. Nun habe ich letztens unseren Herrn Förster Streufert getroffen, der mir nun ganz was anderes erzählt hat. Das alles noch in der Schwebe sei und immer noch ungewiss ist, ob nun eine Abholzung stattfindet oder nicht. So, und nun meine Frage an Sie, ist da etwas dran oder was ist da überhaupt nun der Sachverhalt. Für eine ehrliche Antwort ein ehrliches Dankeschön und liebe Grüße von Friesland nach Berlin, achso, noch eine Frage, ist Berlin schön? Tschüss Ihr
Antwort von Karin Evers-Meyer
1Empfehlung
05.11.2008
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

nach meinen Informationen laufen derzeit noch Gespräche zwischen dem Verteidigungsministerium, der Wehrbereichsverwaltung und den zuständigen Landesbehörden. Es ist erst im kommenden Jahr mit einer Entscheidung über die geplanten Fällmaßnahmen im Forst Upjever zu rechnen. Ich werde mich gegenüber dem Verteidigungsministerium und der Wehrbereichsverwaltung weiterhin dafür einsetzen, dass keine unnötigen Fällarbeiten im Forst Upjever durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin -Meyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
07.11.2008
Von:
Kay

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

Fliegen ist mittlerweile so normal wie Auto- und Bahnfahren - für fast alle Menschen in Europa. Nicht aber für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. So hat diese Zielgruppe auch nach Inkrafttreten der EU Flugverordnung vom Juli 2008 beispielsweise keine Chance, auf Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Toilette aufzusuchen.

Könnten Sie mir sagen, warum es für Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen bis heute nicht möglich im deutschen und europäischen Flugverkehr eine Toilette zu benutzen? Warum können sich die Fluggesellschaften bislang erfolgreich weigern, einen Bordrollstuhl mit sich zu führen? Dieser hat kaum Gewicht und benötigt minimalen Stauraum.

Warum ist es in den USA seit 1992 eine Selbstverständlichkeit, dass ein Bordrollstuhl bei Bedarf von den Airlines mitgeführt wird, in Europa und in Deutschland aber selbst nach Veröffentlichung der neuen EU Flugverordnung im Jahre 2008 nicht?

mit freundlichen Grüßen
Kay

Betreiber der Initiative www.rechtaufklo.de und Hauptpetent der veröffentlichten Petition "Öffentliches Luftrecht - Barrierefreiheit im Flugverkehr"
Antwort von Karin Evers-Meyer
1Empfehlung
11.11.2008
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen setze ich mich aktiv dafür ein, dass Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen erreicht wird. Dazu gehört selbstverständlich auch der Luftverkehr. Bei der diesjährigen internationalen Luftfahrtausstellung in Berlin habe ich eine Fachkonferenz initiiert, bei der alle relevanten Fragen angesprochen und mit Verbänden und Luftfahrtunternehmen diskutiert wurden. Dabei ging es auch um barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen. Bei den Gesprächen über Barrierefreiheit im Luftverkehr wurde ein grundsätzliches Problem deutlich: Flugzeuge haben eine lange Nutzungsdauer. Es wird daher sicherlich noch eine Weile dauern, bis sich barrierefreie Toiletten in Flugzeugen zum Standard entwickelt haben.

Solange es noch keine barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen gibt, schreibt die neue EU-Verordnung Nr. 1107 vor, dass die Luftfahrtunternehmen erforderlichenfalls Hilfe leisten sollen, um behinderten Menschen den Weg zur Toilette zu ermöglichen. Meines Wissens gilt diese Verordnung für alle europäischen Fluggesellschaften.

Gemäß Artikel 14 der Verordnung benennt jeder Mitgliedsstaat eine nationale Durchsetzungsstelle. Dies ist in Deutschland das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Sollten sie Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 1107 feststellen, können Sie sich an das Luftfahrtbundesamt wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
16.11.2008
Von:

Sehr verehrte Frau Evers-Meyer!
Es geht um das neue MVZ am Kreiskrankenhaus Wittmund.
Ich bin niedergelassener Facharzt für Innere Medizin-Gastroenterologie in Jever. Berufspolitisch bin ich Mitglied im Bezirksausschuss der Bezirksstelle WHV der KVN, Kreisstellensprecher Friesland der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen sowie Landesvorsitzender des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen BNG.
Das Krankenhaus Wittmund eröffnet nun in Konkurenz zu uns niedergelassenen Fachärzten ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Das ist laut SGB V möglich. In dem MVZ soll ein niedergelassener Neurologe und der neue Chefarzt der Inneren Abteilung sowie dessen Oberärzte ambulant tätig werden. (Fachgebiete Gastroenterologie, Kardiologie, Pulmonologie). Deren Fachgebiete werden allesamt von niedergelassenen Fachärzten in Friesland/WHV abgedeckt. Ein Versorgungsproblem besteht nicht.
Zur Gründung des MVZ habe ich folgende Fragen:
Ist es wahr, dass der Landkreis Wittmund die zur Gründung eines MVZ nötige Ausfallbürgschaft übernommen hat?
Wie hoch ist der Bürgschaftsbetrag? Es wird von einem Betrag von 500.000€ gesprochen.
Wie stehen Sie zum Einsatz von Steuergeldern (auch den von uns niedergelassenen Ärzten) zum Aufbau paralleler ambulanter Versorgungsstrukturen an Krankenhäusern?
Wie stehen Sie allgemein zu MVZ?
Sehen Sie darin eine zukunftsichere Versorgung in unserem ländlichen Raum?

Mit freundlichen Grüßen
A.Klose
Antwort von Karin Evers-Meyer
bisher keineEmpfehlungen
20.11.2008
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr Dr.

das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) wurde vom Krankenhaus Wittmund gegründet. Die Ausfallbürgschaft übernimmt daher auch das Krankenhaus Wittmund und nicht der Landkreis Wittmund. Sofern mit dem MVZ am Krankenhaus Wittmund tatsächlich eine Parallelstruktur zu einer bereits vorhandenen medizinischen Versorgung durch niedergelassene Fachärzte aufgebaut würde, hielte ich die Einrichtung eines MVZ für falsch. Allerdings gibt es noch meinen Informationen gute Gründe, am Wittmunder Krankenhaus ein MVZ zu errichten. Dazu gehört, dass die Patientinnen und Patienten im MVZ eine umfassende Betreuung in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen erhalten. Dazu zählt aber auch, dass mit einem MVZ dem absehbaren Mangel an niedergelassenen Ärzten in der Region langfristig wirksam begegnet werden kann. Unter diesen Umständen halte ich die MVZ allgemein für eine sinnvolle Lösung, um eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum auch künftig sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
15.12.2008
Von:
Udo

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

Anfang 2009 möchte ich mit drei Personen, darunter ein ALG II empfänger auf einem Internetportal mit dem Vertrieb von Genossenschaftsanteilen (Wohnungsbaugenossenschaft) Postleitzahlen ersteigern lassen für Vertriebsgebiete.
Meine Frage wer ist Zuständig für die Kostenlose (?) Verwendung von Postleitzahlen für das gesamte Bundesgebiet.
Unsere Planung sieht vor das wir binnen zwei Jahre ca. 5 zusätzliche Arbeitsplätze in Wilhelmshaven schaffen könnten.
Können sie mir helfen
MfG
Udo
Antwort von Karin Evers-Meyer
bisher keineEmpfehlungen
17.12.2008
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

für die Vergabe der Postleitzahlen ist die Deutsche Post AG zuständig. Bei der Deutschen Post erhalten Sie auch Auskünfte zur geschäftlichen Verwendung von Postleitzahlen. Am schnellsten können Sie sich darüber auf den Internet-Seiten der Deutschen Post informieren: www.deutschepost.de

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.12.2008
Von:

Ich habe eine 17 Jährige Tochter, die jetzt in die 12. Klasse der FOS in Emden geht. Die Schule ist 50 km von uns entfernt und wir können uns das ganze nur leisten,weil meine Eltern in Emden wohnen und sie die Woche über bei Ihnen wohnt. Andere Fos die dichter dran liegen haben leider nicht Ihre Fachrichtung oder sind nur mit Auto zu erreichen . Wir fahren unsere Tochter 2mal die Woche nach Emden und holen Sie auch wieder ab (das sind pro Jahr ca 8000 km). Warum gibt es für so etwas keine Unterstützung und warum kann man diese Kosten nicht von der Steuer absetzen? Alle reden davon, dass Bildung das wichtigste wäre aber wie soll so eine Bildung bezahlt werden? Ein Normalverdiener hat doch überhaupt keine Mögkichkeit seine Kinder auf höhere Schulen zu schicken ein beispiel: vor 3Jahren ist eine meiner Töchter in eine Laptopklasse gekommen Kosten fürs Laptop 1000Euro im selben Jahr standen 3.Klassenfahrten für meine Töchter an Kosten 1050 Euro Lehrmittel 420 Euro Theaterfahrten und zusätzliche Bücher plus Papiergeld 180 Euro Busfahrkarte für die Älteste Tochter Sie war damals in der 11 klasse und das wird nicht mehr finanziert 220 Euro.Das sind fast 3000 Euro wofür man nicht einen cent absetzen kann. Was gedenken Sie und ihre Partei dagegen zu tun?
Antwort von Karin Evers-Meyer
1Empfehlung
06.01.2009
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

der Staat unterstützt Familien bereits heute in vielerlei Hinsicht. Das Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge fördern Familien unmittelbar. Sowohl das Kindergeld als auch die Kinderfreibeträge wurden Ende 2008 erhöht. Eine indirekte Förderung der meisten Familien erfolgt außerdem durch das Ehegattensplitting. Im internationalen Vergleich gehört Deutschland nach wie vor zu den Ländern, in denen Familien mit Kindern am stärksten steuerlich gefördert werden.
Für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können, gibt es ab dem Schuljahr 2009/2010 ein Schulbedarfspaket. Es beläuft sich pro Schülerin und Schüler auf 100 Euro und wird jeweils zu Schuljahresbeginn ausgezahlt. Die SPD wollte dieses Paket allen berechtigten Schülerinnen und Schülern bis zum Abitur anbieten. Allerdings waren CDU und CSU nur bereit, das Bedarfspaket bis zur 10. Klasse einzuführen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Bund im Bereich Schulpolitik relativ wenig ausrichten kann. Hier sind in erster Linie die Länder gefragt. Die CDU-geführte Landesregierung in Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren die Leistungen für Schülerinnen und Schüler leider immer weiter zurückgefahren, zum Beispiel mit der Abschaffung der Lernmittelfreiheit. Die niedersächsische SPD setzt sich im Landtag nachdrücklich dafür ein, dass alle begabten Schülerinnen und Schüler weiterführende Schulen besuchen können und ein gebührenfreies Erststudium absolvieren können. Weitere Informationen zu den bildungspolitischen Forderungen der SPD in Niedersachsen finden Sie hier: www.spd-landtag-nds.de

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Karin Evers-Meyer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.