Sehr geehrter Herr

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Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Zunächst mal bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich nicht zu den Beschlüssen des niedersächsischen Landtags äußern werde, da ich die dortigen Beweggründe nicht hinreichend kenne.
Zu der grundsätzlichen Frage, ob ich es für richtig halte, dass die Parlamente die Höhe der Diäten selbst festlegen, will ich dieses deutlich bejahen. Das Parlament als vom Volk gewählte Vertretung kann gar nicht anders, als diese Bezüge selbst festlegen. Wer sollte dies ansonsten tun. Die Regierung, die vom Parlament gewählt wird?
In den meisten Länderparlamenten hat es hierzu in den letzten Jahren diverse Diskussionen gegeben. Unter anderem wurde dabei vorgeschlagen, dass die Entlohnung für Abgeordnete der Besoldung des öffentlichen Dienstes angeglichen wird. Damit wäre dann allerdings Mechanismen verbunden, die eine weniger hohe öffentliche Transparenz haben.
In Hamburg gibt es seit einigen Jahren eine unabhängige Diäten-Kommission, die aus Mitglieder von verschiedenen nicht politischen Einrichtungen besteht (Kirchen, Rechnungshof, Kammern usw.) Diese empfiehlt regelmäßig wie mit den Diäten der Hamburger Abgeordneten verfahren werden soll. Die Bürgerschaft hat die Umsetzung dieser Empfehlungen schon einige Male ausgesetzt, wenn Sie dies für nicht angebracht hielt aufgrund der wirtschaftlichen Lage. Aktuell wäre in Hamburg nach Empfehlung dieser Kommission eine Erhöhung von ca. 50 €/ Monat angemessen. Viele Abgeordnete der Bürgerschaft, zu denen ich mich auch zähle, sind der Auffassung, dass wir diese Erhöhung aussetzen sollten. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine entsprechende Beschlusslage demnächst herbeigeführt wird.
Im Übrigen sei mir der Hinweis erlaubt, dass die Hamburger Abgeordneten die "preiswertesten" in ganz Deutschland sind. Ein Mitglied der Bürgerschaft erhält ca. 2.500 €. Kollegen anderer Landtage bekommen für dieselbe Arbeit 7.000 € und mehr. Diese Summe ist natürlich voll steuerpflichtig. Sofern ich Altersversorgungsansprüche ab dem 65 Lebensjahr erwerben möchte, muss ich darüber hinaus auf ca. 10 % meine Bruttobezüge verzichten.
Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele, MdHB