Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Jutta Krellmann
© Die LINKE
Geburtstag
07.01.1956
Berufliche Qualifikation
Gewerkschaftssekretärin
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Coppenbrügge
Wahlkreis
Hameln-Pyrmont - Holzminden
Ergebnis
8,4%
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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(...) Ich gebe ihnen vollkommen recht. Aufgrund der hohen Risiken der Atomtechnologie und der ungeklärten Endlagerfrage, müssen nach Ansicht der Linken die Betriebsgenehmigungen für die AKWs entzogen werden. Der Kernkraftunfall in Fukushima hat auf dramatische Weise gezeigt, dass es keine sicheren Stromproduktion mit Atomkraftwerken geben kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
23.11.2011
Von:

Angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 c SGB II zur Datenerhebung,-auswertung und Überprüfung

Durch diverse sozialgerichtliche Entscheidungen sind Kommunen, Landkreise, Städte bzw. Regionen angehalten, zur Ermittlung angemessener Mietobergrenzen jeweils die konkreten örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Sofern keine entsprechenden Mietspiegel bzw.Mietdatenbanken vorliegen, sind eigene grundsicherungsrelevante - Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen.
Nunmehr beinhaltet aber der § 22 c (1) der Gesetzesänderung vom 27.02.2011, dass hilfsweise auch monatliche Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes berücksichtigt werden können. Ein schlüssiges nachweisbares Konzept zu den Kosten der Unterkunft kann somit langfristig erneut unterwandert werden.
Frage: Wurde für die dargestellte hilfsweise Anwendung nach dem Wohngeldgesetz eine Befristung zur Möglichkeit einer Datenerhebung für diese gesetzliche Grundlage nach § 22 c (1) eingeräumt ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jutta Krellmann
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2012
Jutta Krellmann
Sehr geehrte Frau ,

ich habe mich in Ihrer Frage mit Fachkollegen besprochen und kann ihnen folgendes zu Ihrem Anliegen mitteilen:

Die Einführung der drei neuen Paragrafen §§ 22a - c SGB II ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die ständige Auseinandersetzung des bisherigen § 22 SGB II. "Herzstück" der Neuregelung sind die Absätze 1 und 2 von § 22a SGB II. Dort schafft der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage dafür, dass die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland in Zukunft eigenständig bindende Vorschriften - so genannte Satzungen - zu den Kosten von Unterkunft und Heizung erlassen können, sofern das zuständige Bundesland dazu gesetzlich ermächtigt. Das Land Niedersachsen hat hierzu noch keine rechtliche Grundlage verabschiedet. Meines Wissens hat dies bisher als einziges Bundesland nur Hessen verabschiedet.

Die bis zum 31.03.2011 bestehende Rechtslage ist mit der Einführung der §§ 22a - c SGB II zum 01.04.2011 nicht aufgehoben worden. Es sind aber neue Instrumente hinzugetreten, die in diesen Paragrafen geregelt sind. Ob diese neuen Optionen von den Leistungsträgern genutzt und eingesetzt werden, wird die Zukunft zeigen. Während § 22a Abs. 3 und § 22b SGB II abstrakte Ziele für bzw. formale Mindestanforderungen an den Inhalt der Satzung formulieren, legt § 22c SGB II fest, auf welcher Datengrundlage die Satzung erlassen werden soll. § 22c SGB II gibt die Erhebung, Auswertung und Überprüfung der Daten vor. Die Gesetzesbegründung bezeichnet die Regelungen als "Rahmenbedingungen" (BT - Drs. 17/3404, S. 102).

Hiernach sind vorrangige Datenquellen für die Angemessenheitsbestimmung "Soll - Bestimmung" "insbesondere" durch Mietspiegel usw. und geeignete eigene statistische Datenerhebungen und -auswertungen einzeln oder kombiniert vorzunehmen. Als nachrangige Datenquelle legt § 22c Abs. 1 Satz 2 SGB II den Leistungsträgern nahe, hilfsweise die monatlichen Höchstbeträge nach § 12 Abs. 1 WoGG zu berücksichtigen, wenn Daten im Sinne von Satz 1 nicht verfügbar sind. Verloren gegangen ist der vom BSG vorgenommene "Sicherheitszuschlag" auf die Tabellenwerte des WoGG. Die Gesetzesbegründung sagt nicht, ob dies bezweckt oder übersehen wurde.

§ 22c Abs. 2 SGB II legt schließlich einen Überprüfungsturnus für die im Rahmen der Satzung bestimmten Werte fest, der sich für die Unterkunftskosten auf zwei Jahre und für die Heizkosten auf ein Jahr beläuft. Die Pflicht zu einer fortwährenden Überprüfung der Regeln zur Berechnung existenzsichernder Transferleistungen hatte das BVerfG in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 betont, die jetzt hiermit umgesetzt wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Land Niedersachsen erst die Ermächtigung zu einer Satzung verabschieden muss, ehe die Leistungsträger eine Satzung erstellen können, hier hat die Politik einen Gestaltungsspielraum der vor Ort ausdiskutiert werden sollte. Eine zeitliche Beschränkung der hilfsweise heran zu ziehenden Höchstbeträge der Wohngeldtabelle ist nicht vorgesehen. Über die Überprüfungsintervalle kann man nur bedingt Einfluss nehmen.

In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben,

mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann
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Frage zum Thema Arbeit
01.12.2011
Von:

Guten Tag Frau Krellmann,

Sie selbst geben zu erkennen, dass Sie nur für Parteimitglieder der Partie Die Linke aktiv sein wollen. Warum sind Sie für den Normalbürger in Hameln nicht zu sprechen?
Sie haben keine Bürgersprechstunde eingerichtet, in Ihrem Klönsnack bestimmten Sie die Themen und Fragen sind nicht zugelassen. Teilnehmer mit für Sie unangenehmen Fragen werden von Ihnen verbal abgebürstet!
Warum ist das so?
Glauben Sie wirklich, dass Sie nur Parteimitglieder in den Bundestag gewählt haben?
Antwort von Jutta Krellmann
1Empfehlung
11.01.2012
Jutta Krellmann
Sehr geehrter Herr ,

meine monatliche Sprechstunde in Form des politischen Klönschnack steht für alle Bürgerinnen und Bürger offen, die Termine sind öffentlich auf der Webseite der Linken Hameln-Pyrmont einsehbar und werden auch an die örtliche Presse mit der Bitte um Veröffentlichung geschickt. Ich freue mich immer, wenn ich Menschen aus Hameln-Pyrmont Rede und Antwort zu politischen Themen und meiner parlamentarischen Arbeit stehen kann. Selbstverständlich können bei diesen Treffen alle Anwesenden ihre Fragen offen stellen. Dieses Angebot wird auch von den Menschen vor Ort wahrgenommen. Bei individuellen Problemen ist es auch möglich, mich unter vier Augen zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann
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Frage zum Thema Soziales
02.12.2011
Von:

Kommunalisierung und Pauschalierung von Kosten der Unterkunft nach SGB II

Sehr geehrte Abgeordnete,
ich habe folgende Fragen zur Pauschalierung der KdU in Hameln

1 Wie viele Menschen im Landkreis Hameln-Pyrmont benötigen Hilfen/Zuschüsse für Miete und Heizung? (aufgeschlüsselt nach KdU SGB II, SGB XII, Wohngeld)?

2 Wie hoch sind die Kosten, die Hameln für Unterkunft und Heizung aufwendet?

3 Welche Mietkosten gelten im Bereich SGB II derzeit als angemessen? (aufgeschlüsselt nach Haushaltsgröße)

4 Ist geplant, die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren?

5 Ist geplant, die Heizkosten zu pauschalieren?

6 Gibt es in Hameln eine Mietdatenbank?

7 Wie viel freien Wohnraum gibt es in Hameln? (nach Stadtteilen aufgegliedert, wenn möglich)

8 Wie viele Sozialwohnungen gibt es? (nach Stadtteilen aufgegliedert, wenn möglich)

9 Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf öffentlich geförderten Wohnraum über die Wohnungsvermittlungsstelle (aufgegliedert nach Haushaltsgröße

10 Werden diese Wohnungen modernisiert und energiesparend umgerüstet?

11 Der Bau von wie vielen Sozialwohnungen ist derzeit geplant? Wer baut sie?

12 Ist geplant, kommunale Wohnungen an private Träger zu verkaufen?

15 Wie kommt die Reduzierung der Mietstufen im Landkreis Hameln zustande?

16 Auf welche Daten wurde seitens der Stadt/des Landkreises zurückgegriffen?

17 Kamen die Daten vom JobCenter aus den Daten der Vermieterbescheinigungen?

18 Was tut/plant die LINKE im Landkreis Hameln/Pyrmont konkret gegen eine Verschlechterung der Mietsituation für ALGII- und Grusi-Empfänger?

19 Wurden seitens der LINKEN in den Kommunalparlamenten schon Anfragen bezüglich dieser Daten zur Wohnsituation gestellt und wie sehen die Ergebnisse aus?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen, hoffentlich waren es nicht soviele

MfG

(Hameln/Roter Berg)
Antwort von Jutta Krellmann
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2012
Jutta Krellmann
Sehr geehrter Herr ,

für die Linksfraktion im Bundestag bin ich zuständig für den Bereich Arbeits- und Mitbestimmungspolitik. Da ihre Fragen vornehmlich den Zuständigkeitsbereich der Kommunalpolitik betreffen, kann ich leider nicht all ihre Fragen im Detail beantworten.
Zu ihrer weiteren Information finden sie eine Tabelle der derzeit in Hameln-Pyrmont geltenden Miethöchstbeträgen nach SGB II und SGB XII unter dielinke-hameln.de . DIE LINKE verurteilt es jedoch auf das Schärfste, dass durch die repressive Hartz IV-Gesetzgebung Familien und Einzelpersonen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, deren Mieten oberhalb der Miethöchstgrenzen liegen. Wir lehnen diese Verdrängung, die zur weiteren Stigmatisierung von Erwerbslosen und in letzter Konsequenz zur Ghettobildung führt, grundsätzlich ab.

Es wird stattdessen Zeit, endlich wieder ein soziales Wohnungsbauprogramm aufzulegen. Programme für den sozialen Wohnungsbau liegen jedoch mittlerweile bundesweit brach. Angesichts dessen, dass immer mehr Menschen von Armut betroffen sind, ist dies politisch mehr als skandalös. Die Kommunen haben vielerorts nicht die finanziellen Mittel, unabhängig von Bund und Ländern eigene Programme für den sozialen Wohnungsbau auf den Weg zu bringen. DIE LINKE. fordert die verschiedenen Förderprogramme unter sozialen Gesichtspunkten zusammenzufassen und die derzeit häufigen Zweckentfremdungen auszuschließen. Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau dürfen nicht zur Anhäufung von Wohneigentum durch die Kommunen missbraucht werden, sondern sind für den realen Wohnungsbau oder die zweckgebundene Sanierung bestehender Immobilien zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann
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Frage zum Thema Soziales
13.12.2011
Von:

Guten Tag Frau Krellmann,

Sie haben mal geäußert, dass sich Arbeitslose in Hameln nur mit dem Jobcenter Hameln-Pyrmont zoffen wollten und daher Unterstützung abgelehnt.

Haben Sie mittlerweile verstanden, dass auch im Jobcenter Hameln Zustände herrschen bzw. vorgeherrscht haben, die angegangen werden müssen? So z.B. der Umgangston mit den Kunden im Empfangsbereich und anderswo.

Haben Sie Ihre damalige Blockadehaltung aufgegeben?
Antwort von Jutta Krellmann
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11.01.2012
Jutta Krellmann
Sehr geehrter Herr ,

zu keinem Zeitpunkt habe ich Erwerbslosen meine Unterstützung verwehrt oder sie pauschal verurteilt. Ganz im Gegenteil. Schon durch meine Tätigkeit als Betreuerin der gewerkschaftlichen Erwerbslosengruppe in Hameln bin ich mit den Sorgen, Nöten und alltäglichen Problemen von Erwerbslosen gut vertraut. Auch in meiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordnete setze ich mich für die Interessen von Erwerbslosen ein. Von einer so genannten Blockadehaltung kann insofern keine Rede sein.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass DIE LINKE. Hameln-Pyrmont einmal monatlich eine Informationsveranstaltung zu den Problemen rund um ALG II anbietet. Hier können sich Betroffene über ihre Rechte informieren und Erfahrungen austauschen. Ich hoffe, ich konnte dieses Missverständnis ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann
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Frage zum Thema Soziales
28.12.2011
Von:

Guten Tag Frau Krellmann,

Sie plädieren für die bundesweite Einführung eines Sozialtickets.
Aber warum gibt es noch kein Sozialticket in der Gegend, aus der Sie kommen? Ihre Partei hätte die Möglichkeit gehabt, im Frühjahr 2010 dieses Thema in den Kreistag einzubringen, was aber nicht geschah. Warum?

mfG B.
Antwort von Jutta Krellmann
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11.01.2012
Jutta Krellmann
Sehr geehrter Herr ,

im Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont ist DIE LINKE. lediglich mit nur einem Mandatsträger vertreten. So konnten wir leider nicht alle Themen in die letzte Wahlperiode einbringen, wie wir es uns gewünscht hätten. DIE LINKE. Hameln –Pyrmont unterstützt jedoch die Einführung eines Sozialtickets und wird dieser Forderung auch in den kommunalen Parlamenten künftig Nachdruck verleihen.
Obwohl wir bisher nur mit einem Mandatsträger im Kreistag vertreten sind, hat sich die Anwesenheit der Linken im Kreistag positiv für die Menschen ausgewirkt. Mit der Linken gab und gibt es keine Zustimmung zu Privatisierung und Sozialkahlschlag. Wir waren die einzige Partei, die gegen die Privatisierung des Krankenhauses gestimmt hat. Wichtige Themen wie kostenlose Schulspeisung und Lehrmittelfreiheit mussten wegen unseren Anträgen auf die Tagesordnung im Kreistag gesetzt werden. Auch haben wir für mehr Transparenz gekämpft, als es darum ging, die wahre Strahlenbelastung des AKW Grohnde und der Atomtransporte festzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann
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