Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre Email, die mich über "Kandidatenwatch" erreicht hat.
Zu Ihrer ersten Frage, Logopädische Leistungen als Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV:
Für CDU und CSU ist klar: Was medizinisch notwendig ist, muß im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Versicherten – unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder finanzieller Leistungsfähigkeit – erbracht werden. Eine Änderung des Leistungskatalogs, etwa in Form einer Ausgliederung der Logopädie, ist nicht beabsichtigt. Klar ist aber auch: Ohne sozialverträgliche und begrenzte Eigenverantwortung in Form von Selbstbeteiligung und Zuzahlung wird kein zukunftsfähiges System auskommen.
Zur Frage der Hochschulausbildung von Logopäden:
Ob den gestiegenen fachlichen Anforderungen an den Beruf des Logopäden am besten durch eine Verlagerung der Ausbildung auf die Fachhochschulebene gerecht werden kann, bedarf aus unserer Sicht noch weiterer Erörterungen. Angesichts des hohen praktischen Ausbildungsanteils und unterschiedlicher Leistungsanforderungen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Logopäden ist statt einer generellen Anhebung auf Fachhochschulniveau auch eine Verzahnung der Ausbildung in den Medizinalfachberufen mit der Hochschulausbildung denkbar, die einer größeren Differenzierung der beruflichen Anforderungsprofile durch ein gestuftes Ausbildungssystem von schulischer und akademischer Bildung Rechnung trägt. Dabei sollten auch die Erfahrungen aus Modellprojekten herangezogen werden.
Zur Frage der freien Therapeutenwahl:
CDU und CSU wollen ein freiheitliches Gesundheitswesen mit freier Arzt- und Therapeutenwahl. Deshalb haben wir in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform die von Rot-Grün geplanten "Einkaufsmodelle" im Heilmittelbereich klar abgelehnt. SPD und Grüne hatten dabei vorgesehen, daß die Krankenkassen künftig nur noch den niedrigsten Preis erstatten müssen, den sie mit einem Heilmittelerbringer, der von den Versicherten in zumutbarer Weise in Anspruch genommen werden kann, vertraglich vereinbart haben. Die Differenz zwischen dem niedrigsten Preis und dem tatsächlich von einem anderen Heilmittelerbringer erhobenen Preis hätte der Versicherte aus eigener Tasche zahlen müssen.
Eine solche Regelung hätte nicht nur die Gefahr eines Preisdumpings bei Heilmittelerbringern beinhaltet, das vor allem zulasten der ohnehin nicht üppigen Bezahlung der dort Beschäftigten gegangen wäre und die Existenz kleiner Praxisbetriebe bedroht hätte. Auch die Patienten wären von den Folgen einer Einkaufspolitik, in der nur der niedrigste Preis zählt, nicht aber Qualität und Wohnortnähe, in einer völlig unverhältnismäßigen Weise getroffen worden. Letztlich ist es der Union gelungen, die Regierungskoalition von diesem unsinnigen Vorhaben abzubringen.
Zur Frage nach der Förderung des Wachstumspotentials im Gesundheitswesen:
Wir wollen, daß auch in Zukunft alle Versicherten Zugang zu einer qualitativ hochwerti-gen Versorgung auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens und Könnens ha-ben. Deshalb werden wir die gesetzliche Krankenversicherung mit der Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie auf eine solide und dauerhaft verläßliche Finanzgrund-lage stellen. Steigende Ausgaben infolge des medizinisch-technischen Fortschritts kön-nen nicht wie bisher aus einkommensbezogenen Beiträgen finanziert werden, weil dies automatisch zu steigenden Arbeitskosten und beschäftigungspolitisch motivierten Rati-onierungen führt. Mit der Umstellung auf solidarische Gesundheitsprämien bleibt der medizinische Fortschritt bezahlbar. So können im Gesundheitswesen neue Arbeitsplätze entstehen und Wachstumspotentiale entfaltet werden, ohne daß andere Branchen unter einer Verteuerung der Arbeitskosten leiden.
Zur Angleichung der Vergütungen in West und Ost:
Die Preise für logopädische Leistungen werden auf Landesebene zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbart, sie unterscheiden sich also von Bundesland zu Bundesland. Insbesondere zwischen alten und neuen Bundesländern ist nach wie vor ein großes Vergütungsgefälle zu beobachten. Eine Angleichung der Vergütungen für medizinische Leistungen ist zwar wünschenswert, sie liegt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Vertragspartner und hängt – wie bei Löhnen, Gehältern und gesetzlichen Renten – auch von der Angleichung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ost und West ab. Leider ist dieser Aufholprozeß, der Anfang und Mitte der 90er Jahre eine erhebliche Dynamik aufgewiesen hatte, in den vergangenen Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen. Für CDU und CSU erwächst daraus die Verpflichtung, den wirtschaftlichen Aufholprozeß der neuen Bundesländer wieder in Fahrt zu bringen und für mehr Wachstum und Beschäftigung zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herrmann, MdB